Familienrecht

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Scheidung, Zugewinn, Erbe: Ihr Vermögen optimal schützen und fair teilen

09.02.2025

9

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Scheidung ist emotional und finanziell eine Herausforderung. Besonders komplex wird es, wenn ein Erbe ins Spiel kommt. Viele Paare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier stellt sich oft die Frage: Wie wird ein Erbe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt? Eine falsche Annahme kann erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten. Dieser Beitrag erklärt Ihnen die Rechtslage zum Thema Scheidung, Zugewinn und Erbe, zeigt Fallstricke auf und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, damit Sie Ihre Rechte wahren. Wir beraten Sie persönlich, um Ihre individuelle Situation zu analysieren.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Erbschaft selbst erhöht nicht den Zugewinn, sondern wird dem Anfangsvermögen zugerechnet; Wertsteigerungen des Erbes während der Ehe können jedoch ausgleichspflichtig sein. [1, 2]

Ein Ehevertrag kann individuelle Regelungen treffen und Erbschaften samt Wertsteigerungen vom Zugewinnausgleich ausschließen. [3]

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Bewertung von Immobilien für die Erbschafts- und Schenkungssteuer geändert, was Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben kann. [5]

Eine Mandantin erbte während ihrer Ehe 100.000 €. Bei der Scheidung fragte sie sich: Gehört das Erbe zum Zugewinn? Die Antwort ist komplexer, als viele denken, und kann zehntausende Euro Unterschied bedeuten. Wir zeigen Ihnen, was das für Ihre Scheidung und Ihr Erbe bedeutet.

Quick Facts: Erbschaft und Zugewinnausgleich bei Scheidung verstehen

Eine Erbschaft während der Ehe fällt grundsätzlich nicht in den Zugewinn. [1, 2] Sie wird dem Anfangsvermögen des erbenden Ehegatten zugerechnet. Das bedeutet, der reine Wert des Geerbten wird bei der Scheidung nicht geteilt. Wertsteigerungen des Erbes während der Ehe können jedoch zum Zugewinn zählen. [2] Ein Ehevertrag kann abweichende Regelungen treffen. Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erlischt mit Zustellung des Scheidungsantrags. [1] Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche im Familienrecht zu sichern.

Key Takeaways

  • Eine Erbschaft selbst zählt nicht zum Zugewinn, sondern zum Anfangsvermögen des erbenden Ehegatten.

  • Wertsteigerungen einer Erbschaft während der Ehe können hingegen dem Zugewinnausgleich unterliegen.

  • Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, individuelle Regelungen für Erbschaften im Scheidungsfall zu treffen.

  • Das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners endet, sobald der Scheidungsantrag rechtshängig ist.

Praxis-Guide: So wirkt sich ein Erbe auf Ihren Zugewinnausgleich aus

Stellen Sie sich vor, Ehepartner A erbt während der Ehe 50.000 €. Dieses Geld legt A an. Bei Einreichung der Scheidung sind aus den 50.000 € durch kluge Anlagen 70.000 € geworden. Die ursprünglichen 50.000 € sind privilegiertes Vermögen und werden dem Anfangsvermögen von A zugerechnet. [4] Die Wertsteigerung von 20.000 € hingegen fällt in den Zugewinn und wird bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs berücksichtigt. [2] Was bedeutet das für Sie? Sie müssen genau dokumentieren, was geerbt und wie es verwendet wurde. Bewahren Sie Erbscheine und Kontoauszüge sorgfältig auf. [2] Eine genaue Betrachtung des Zugewinns ist entscheidend.

Hier ein vereinfachtes Berechnungsbeispiel für den Zugewinn von Ehepartner A:

  1. Anfangsvermögen bei Heirat (Beispiel): 10.000 €

  2. Während der Ehe erhaltenes Erbe: + 50.000 € (wird wie Anfangsvermögen behandelt)

  3. Modifiziertes Anfangsvermögen gesamt: 60.000 €

  4. Endvermögen bei Scheidungsantrag (inkl. Wertsteigerung des Erbes): 150.000 € (davon 70.000 € aus Erbschaft und deren Wertsteigerung)

  5. Rechnerischer Zugewinn von A: Endvermögen (150.000 €) - Modifiziertes Anfangsvermögen (60.000 €) = 90.000 €

Hat Ehepartner B beispielsweise keinen Zugewinn erzielt, stünde B die Hälfte des Zugewinns von A zu, also 45.000 €. Ohne die korrekte Zurechnung des Erbes zum Anfangsvermögen wäre der Zugewinn von A um 50.000 € höher und der Ausgleichsanspruch entsprechend größer. Viele übersehen, dass auch Mieteinnahmen aus einer geerbten Immobilie als Zugewinn gelten können. [1] Diese Details können den Unterschied von vielen tausend Euro ausmachen. Eine genaue Prüfung und Berechnung ist daher unerlässlich.

Expertenwissen: Rechtliche Grundlagen und Paragraphen im Detail

Die Zugewinngemeinschaft ist in § 1363 BGB geregelt. [3] Das Vermögen der Ehegatten wird nicht gemeinschaftlich. Der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs während der Ehe, wird bei Scheidung ausgeglichen. § 1373 BGB definiert den Zugewinn als den Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. [6] Entscheidend für Erbschaften ist § 1374 Abs. 2 BGB. [7] Dieser Paragraph bestimmt, dass Vermögen, das ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt, seinem Anfangsvermögen zugerechnet wird. Dies gilt auch für Schenkungen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt des Erwerbs für die Bewertung. Die Ausgleichsforderung selbst ist in § 1378 BGB geregelt. [8] Für die Erbschaftssteuer beim Zugewinnausgleich gibt es Besonderheiten, insbesondere im Todesfall (§ 5 ErbStG). [9] Wir beraten Sie zu allen Aspekten des Erbrechts.

Die Bewertung von Vermögensgegenständen, insbesondere Immobilien, kann komplex sein. Das Bewertungsgesetz (BewG), insbesondere die §§ 176 ff. BewG, liefert hierfür die Grundlage. [10] Durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) gab es wichtige Änderungen bei der Grundbesitzbewertung, die seit dem 01.01.2023 gelten. [5] Diese Änderungen können zu höheren Bewertungen und damit potenziell zu höheren Steuerlasten oder Ausgleichsforderungen führen. Es ist daher ratsam, aktuelle Bewertungen einzuholen. Eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist hier oft unerlässlich.

Gestaltungsmöglichkeiten: Wie ein Ehevertrag Ihr Erbe schützen kann

Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft abzuweichen. Sie können darin beispielsweise vereinbaren, dass Erbschaften und Schenkungen auch hinsichtlich ihrer Wertsteigerungen komplett vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Dies schafft Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten. Eine weitere Option ist die Vereinbarung der Gütertrennung. Dann findet im Scheidungsfall gar kein Zugewinnausgleich statt. Jede Regelung hat Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Ehevertrag nur vor der Ehe geschlossen werden kann; er ist auch während der Ehe möglich.

Folgende Punkte können in einem Ehevertrag bezüglich Erbschaften geregelt werden:

  • Vollständiger Ausschluss von Erbschaften aus dem Zugewinnausgleich.

  • Ausschluss auch von Wertsteigerungen geerbten Vermögens.

  • Regelungen für den Fall, dass geerbtes Geld in gemeinsames Vermögen (z.B. Familienheim) investiert wird.

  • Festlegung pauschaler Ausgleichszahlungen anstelle einer detaillierten Berechnung.

  • Übergang zur Gütertrennung oder modifizierten Zugewinngemeinschaft.

Wir beraten Sie umfassend zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Ehevertrag bietet, um eine faire und für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Ihre persönliche Situation steht dabei im Mittelpunkt.

Steuerliche Aspekte: Erbschaftssteuer und Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleichsanspruch im Scheidungsfall ist grundsätzlich nicht erbschaft- oder schenkungsteuerpflichtig. Dies ist ein wichtiger Unterschied zur erbrechtlichen Auseinandersetzung im Todesfall. Verstirbt ein Ehegatte, kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB pauschal (Erhöhung des Erbteils um ein Viertel) oder konkret berechnet geltend machen. Der konkret berechnete Zugewinnausgleich ist gemäß § 5 ErbStG steuerfrei. [9] Dies kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Die Bewertung von Vermögen, insbesondere von Immobilien, für die Erbschaftssteuer wurde durch das JStG 2022 angepasst. [5] Dies kann zu höheren Bemessungsgrundlagen führen. Beachten Sie, dass Freibeträge bei der Erbschaftssteuer seit 2009 nicht angepasst wurden, was die Steuerlast erhöhen kann. [5] Eine frühzeitige Planung ist daher wichtig.

Ihre nächsten Schritte: So sichern Sie Ihr Vermögen bei Scheidung und Erbe

Eine Scheidung mit Erbschaftsbezug erfordert sorgfältige Vorbereitung und genaue Kenntnis der Rechtslage. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Anfangs- und Endvermögen sowie zu erhaltenen Erbschaften (Erbscheine, Testamente, Kontoauszüge, Bewertungsunterlagen). [2] Prüfen Sie, ob ein Ehevertrag besteht und welche Regelungen er enthält. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten. Wir von braun-legal analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen Ihre Ansprüche und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie. Ob es um die korrekte Berechnung des Zugewinns, die Gestaltung eines Ehevertrags oder um Fragen zur Zugehörigkeit des Erbes zum Zugewinn geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Checkliste für Ihre Vorbereitung:

  1. Alle Vermögensnachweise sammeln (Anfangs-, Endvermögen).

  2. Erbscheine, Testamente, Schenkungsverträge bereitlegen.

  3. Kontoauszüge, die den Erhalt und die Verwendung des Erbes belegen, zusammenstellen.

  4. Wertnachweise für Immobilien oder andere größere Vermögenswerte (ggf. aktuelle Gutachten).

  5. Ehevertrag prüfen (falls vorhanden).

  6. Eigene Ziele und Wünsche für die Vermögensauseinandersetzung definieren.

  7. Frühzeitig Rechtsberatung bei einem spezialisierten Anwalt suchen.

Unterschätzen Sie nicht die Komplexität der Wertsteigerungsberechnung von Erbschaften. Dies ist oft ein Knackpunkt. Wir helfen Ihnen, Fallstricke zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.

FAQ

Fällt eine Erbschaft immer aus dem Zugewinnausgleich heraus?

Der reine Wert der Erbschaft zum Zeitpunkt des Erbanfalls wird dem Anfangsvermögen zugerechnet und fällt somit nicht in den Zugewinn. [1, 7] Erträge (z.B. Zinsen, Mieten) oder Wertsteigerungen, die mit dem geerbten Vermögen während der Ehe erzielt werden, können jedoch als Zugewinn gelten und ausgleichspflichtig sein. [2]

Was ist, wenn ich geerbtes Geld für die gemeinsame Immobilie verwendet habe?

Wenn geerbtes Geld in eine Immobilie investiert wurde, die beiden Ehepartnern gehört (z.B. beide im Grundbuch stehen), wird die Situation komplexer. Der Wertanteil, der aus dem Erbe stammt, kann ggf. über das Anfangsvermögen berücksichtigt werden. Die genaue Aufteilung hängt vom Einzelfall und den Eigentumsverhältnissen ab. [1] Eine anwaltliche Beratung ist hier sehr empfehlenswert.

Mein Ehepartner hat während der Ehe geerbt. Bekomme ich davon bei der Scheidung nichts ab?

Vom ursprünglichen Wert der Erbschaft in der Regel nicht, da diese dem Anfangsvermögen Ihres Ehepartners zugerechnet wird. [4] Sollte die Erbschaft während der Ehe jedoch im Wert gestiegen sein (z.B. Aktienkursgewinne, Wertsteigerung einer Immobilie), haben Sie Anspruch auf die Hälfte dieser Wertsteigerung im Rahmen des Zugewinnausgleichs. [2]

Ändert das Jahressteuergesetz 2022 etwas an der Behandlung von Erbschaften im Zugewinn?

Das JStG 2022 betrifft primär die Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. [5] Dies kann indirekt den Zugewinnausgleich beeinflussen, wenn Immobilien Teil des Endvermögens sind, da deren Wert für die Berechnung des Zugewinns relevant ist. Eine höhere Bewertung kann zu höheren Ausgleichsansprüchen führen.

Bis wann kann ich einen Zugewinnausgleich fordern?

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Güterstand beendet wurde (z.B. durch rechtskräftige Scheidung) und der anspruchsberechtigte Ehegatte Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die Verjährung ist während des laufenden Scheidungsverfahrens gehemmt.

Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Pflichtteil?

Der Zugewinnausgleich ist ein familienrechtlicher Anspruch bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft (meist durch Scheidung oder Tod) und betrifft das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen. Der Pflichtteil ist ein erbrechtlicher Anspruch für nahe Angehörige (z.B. Kinder, Ehegatte), wenn sie durch Testament enterbt wurden. Beide Ansprüche können im Todesfall eines Ehegatten relevant werden. Der Zugewinnausgleich im Todesfall ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. [9]

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