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Zugewinngemeinschaft Erbe: Wie Sie Ihr Vermögen optimal schützen und Steuern sparen

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

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Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Zugewinngemeinschaft ist der häufigste Güterstand in Deutschland, doch die wenigsten kennen die genauen Auswirkungen auf das Erbe. Stirbt ein Ehepartner, greifen komplexe Regelungen zur Erbquote und zum Zugewinnausgleich, die erhebliche finanzielle Folgen haben können. Dieser Beitrag beleuchtet die Rechtslage, zeigt anhand von Beispielen die Verteilung des Nachlasses und erklärt, wie Sie durch vorausschauende Planung und Kenntnis der aktuellen Gesetze, wie dem Jahressteuergesetz 2022, Ihr Vermögen sichern und die Erbschaftssteuer optimieren können. Wir beraten Sie persönlich, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Das Thema kurz und kompakt

In der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern die Hälfte, zusätzlich kann der konkret berechnete Zugewinn steuerfrei gestellt werden (§ 5 ErbStG).

Ein Testament ist essenziell, da ohne dieses die gesetzliche Erbfolge greift, die oft nicht den Wünschen der Erblasser entspricht und zu Konflikten führen kann (über 50 % der Erbfälle ohne Testament).

Das Jahressteuergesetz 2022 kann durch geänderte Immobilienbewertung zu höherer Erbschaftssteuer führen; eine frühzeitige Planung und Nutzung von Freibeträgen (z.B. 500.000 € für Ehegatten) ist daher noch wichtiger geworden.

Wussten Sie, dass die Zugewinngemeinschaft Ihr Erbe maßgeblich beeinflusst? Ein Mandant sparte durch geschickte Planung über 50.000 € Erbschaftssteuer. Erfahren Sie hier, wie das auch für Sie möglich ist.

Grundlagen der Zugewinngemeinschaft im Erbfall verstehen

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, wenn Ehepartner nichts anderes vereinbaren – das betrifft über 70 % der Ehen in Deutschland. [2] Während der Ehe bleiben die Vermögen getrennt; erst bei Beendigung durch Tod oder Scheidung erfolgt ein Ausgleich des erwirtschafteten Zugewinns. [1] Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel als Zugewinnausgleich, gemäß § 1371 Abs. 1 BGB. [5] Viele wissen nicht, dass dieser pauschale Ausgleich unabhängig davon erfolgt, ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde. Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf die Erbquoten der weiteren Erben und die anfallende Erbschaftssteuer. Die genaue Kenntnis dieser Mechanismen ist entscheidend für eine effektive Nachlassplanung.

Gesetzliche Erbfolge und Erbquoten in der Zugewinngemeinschaft präzise bestimmen

Ohne Testament bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Nachlasses. Neben Kindern erbt der überlebende Ehegatte zunächst ein Viertel (§ 1931 BGB). [5] Durch den pauschalen Zugewinnausgleich von einem weiteren Viertel erhöht sich sein Anteil auf insgesamt die Hälfte des Nachlasses. [3] Gibt es keine Kinder, sondern nur Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) oder Großeltern, beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten die Hälfte, plus das Viertel für den Zugewinnausgleich, also insgesamt drei Viertel. [1] Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, der Ehepartner erbe automatisch alles, wenn keine Kinder da sind; das ist nur bei Fehlen weiterer naher Verwandter der Fall. Eine klare Erbfolgeregelung durch ein Testament kann hier Klarheit schaffen und spätere Konflikte unter Erben vermeiden, von denen es jährlich über 100.000 gibt.

Die Erbquoten gestalten sich demnach wie folgt:

  • Neben Kindern: Ehegatte 1/2, Kinder teilen sich die andere 1/2.

  • Neben Eltern/Geschwistern des Verstorbenen (Erben 2. Ordnung): Ehegatte 3/4, Erben 2. Ordnung teilen sich 1/4.

  • Neben Großeltern des Verstorbenen: Ehegatte 3/4, Großeltern teilen sich 1/4.

  • Sind nur entfernte Verwandte vorhanden: Ehegatte erbt allein (100%).

Diese Quoten sind die Basis für die Berechnung von Pflichtteilen und der Erbschaftssteuer.

Der Zugewinnausgleich im Detail: Pauschalbetrag versus konkrete Berechnung

Im Erbfall sieht das Gesetz primär den pauschalen Zugewinnausgleich von einem Viertel der Erbschaft vor (§ 1371 Abs. 1 BGB). [5] Dies vereinfacht die Abwicklung, da keine detaillierte Berechnung des während der Ehe erzielten Zugewinns erfolgen muss. Es gibt jedoch eine Alternative: die güterrechtliche Lösung. Hierbei schlägt der überlebende Ehegatte die Erbschaft aus und fordert stattdessen den konkret berechneten Zugewinnausgleich sowie den sogenannten kleinen Pflichtteil (§ 1371 Abs. 2 BGB). [2] Diese Option kann vorteilhaft sein, wenn der tatsächliche Zugewinn des Verstorbenen sehr hoch war – beispielsweise bei einem Unternehmenswertzuwachs von über 1 Million Euro während der Ehe. Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, eine schnelle Prüfung ist daher unerlässlich. Eine Berechnung des Zugewinns ist hierfür notwendig. Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehepartner während der Ehe erhalten hat, fallen übrigens nicht in den Zugewinn, sondern werden seinem Anfangsvermögen zugerechnet. [1]

Erbschaftssteuerliche Aspekte der Zugewinngemeinschaft optimieren

Der pauschale Zugewinnausgleich unterliegt grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Jedoch sieht § 5 ErbStG eine wichtige Regelung vor: Der überlebende Ehegatte kann stattdessen den tatsächlich entstandenen, konkret berechenbaren Zugewinn steuerfrei stellen lassen. [5] Ist dieser höher als der pauschale Viertelanteil, kann dies zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Ehegatten haben zudem einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro bei der Erbschaftssteuer. [6] Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. [6] Viele Paare wissen nicht, dass eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die nur für den Scheidungsfall Gütertrennung vorsieht, im Todesfall die steuerlichen Vorteile des Zugewinnausgleichs erhält. Das Jahressteuergesetz 2022 hat zudem die Bewertungsregeln für Immobilien geändert, was seit dem 1. Januar 2023 zu höheren Immobilienwerten und potenziell mehr Erbschaftssteuer führen kann, auch wenn die Freibeträge gleichblieben. [6] Eine frühzeitige Planung, die diese Aspekte berücksichtigt, ist essenziell. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten.

Wichtige Freibeträge und Steuerklassen nach § 15, 16 ErbStG:

  1. Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro (Steuerklasse I)

  2. Kinder/Stiefkinder: 400.000 Euro (Steuerklasse I)

  3. Enkel (Eltern verstorben): 400.000 Euro (Steuerklasse I)

  4. Enkel (Eltern leben): 200.000 Euro (Steuerklasse I)

  5. Eltern/Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 Euro (Steuerklasse I)

  6. Geschwister, Neffen/Nichten: 20.000 Euro (Steuerklasse II)

Diese Freibeträge können alle 10 Jahre neu für Schenkungen genutzt werden.

Pflichtteilsansprüche im Kontext der Zugewinngemeinschaft verstehen und gestalten

Auch bei Enterbung durch ein Testament haben nahe Angehörige einen Pflichtteilsanspruch. Dazu zählen der Ehegatte, Kinder und – falls keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. [1] Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei der Berechnung des Pflichtteils des Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft wird der um das Viertel des pauschalen Zugewinnausgleichs erhöhte gesetzliche Erbteil zugrunde gelegt (sogenannter großer Pflichtteil). [1] Beispiel: Bei zwei Kindern wäre der gesetzliche Erbteil des Ehegatten 1/2, der Pflichtteil also 1/4. Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Schenkung kurz vor dem Tod den Pflichtteil mindert; solche Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, die bis zu 10 Jahre zurückreichen. Die Ausschlagung der Erbschaft zugunsten des kleinen Pflichtteils und des konkret berechneten Zugewinns kann in Einzelfällen überlegenswert sein, um die Gesamtbelastung zu optimieren. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann auch hier steuernd eingreifen. Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Strategie zu entwickeln.

Handlungsempfehlungen: So sichern Sie Ihr Erbe in der Zugewinngemeinschaft optimal ab

Um Ihr Vermögen bestmöglich zu schützen und Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden, sind proaktive Schritte entscheidend. Die Errichtung eines klaren Testaments oder Erbvertrags ist der erste Schritt und vermeidet die oft unpassende gesetzliche Erbfolge – über 50 % der Erbfälle in Deutschland erfolgen ohne Testament. [3] Prüfen Sie, ob die güterrechtliche Lösung (Ausschlagung und Geltendmachung des konkreten Zugewinns) für den überlebenden Ehegatten vorteilhafter sein könnte, besonders bei hohem Zugewinn während der Ehe. Nutzen Sie die Möglichkeit der modifizierten Zugewinngemeinschaft, um Regelungen für den Scheidungsfall zu treffen, ohne die erbschaftssteuerlichen Vorteile im Todesfall zu verlieren. Viele unterschätzen den Wert einer professionellen Beratung, die individuelle Lösungen aufzeigt und oft mehrere zehntausend Euro an Steuern sparen kann. Denken Sie auch an lebzeitige Schenkungen, um Freibeträge optimal auszunutzen – alle 10 Jahre stehen beispielsweise dem Ehepartner 500.000 Euro steuerfrei zu. [6] Wir beraten Sie persönlich und entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Vermögensnachfolge.

FAQ

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft im Erbfall konkret für mich?

Im Erbfall bedeutet die Zugewinngemeinschaft, dass der überlebende Ehepartner zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil pauschal ein weiteres Viertel des Nachlasses als Zugewinnausgleich erhält (§ 1371 Abs. 1 BGB). Dies beeinflusst die Erbquote und kann erbschaftssteuerliche Vorteile durch § 5 ErbStG bringen, wonach der tatsächlich erzielte Zugewinn steuerfrei gestellt werden kann. Wir beraten Sie persönlich zu Ihrer Situation.

Mein Ehepartner hat während der Ehe viel Vermögen aufgebaut. Ist die 'güterrechtliche Lösung' für mich besser?

Das ist möglich. Wenn der tatsächliche Zugewinn Ihres verstorbenen Ehepartners sehr hoch ist, kann es vorteilhafter sein, die Erbschaft auszuschlagen und stattdessen den konkret berechneten Zugewinn plus den 'kleinen Pflichtteil' zu fordern. Dies muss innerhalb von sechs Wochen entschieden werden. Eine genaue Berechnung ist hierfür notwendig, bei der wir Sie unterstützen.

Wir haben kein Testament. Erbt mein Ehepartner automatisch alles, wenn wir keine Kinder haben?

Nicht unbedingt. Leben Sie in Zugewinngemeinschaft und haben keine Kinder, erbt Ihr Ehepartner drei Viertel, wenn noch Eltern, Geschwister oder Großeltern (Erben der zweiten Ordnung oder Großeltern) des Verstorbenen leben. Nur wenn keine dieser nahen Verwandten mehr existieren, erbt der Ehepartner allein. Ein Testament schafft hier Klarheit.

Wie wirkt sich das Jahressteuergesetz 2022 auf mein Erbe aus?

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Regeln zur Bewertung von Immobilien für die Erbschafts- und Schenkungssteuer geändert. Seit dem 1. Januar 2023 können Immobilien höher bewertet werden, was potenziell zu einer höheren Steuerlast führt, auch wenn die Freibeträge (z.B. 500.000 Euro für Ehegatten) gleichgeblieben sind. Eine frühzeitige Planung ist daher wichtig. Wir prüfen das für Ihren Fall.

Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft und hilft sie beim Erben?

Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist ein Ehevertrag, der den gesetzlichen Güterstand anpasst, oft um den Zugewinnausgleich im Scheidungsfall auszuschließen oder zu ändern. Für den Erbfall kann sie so gestaltet werden, dass die erbschaftssteuerlichen Vorteile des Zugewinnausgleichs (z.B. Steuerfreiheit des tatsächlichen Zugewinns nach § 5 ErbStG) erhalten bleiben. Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten.

Wie kann ich Erbschaftssteuer sparen?

Es gibt mehrere Wege: Nutzung der persönlichen Freibeträge (z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder), die alle 10 Jahre für Schenkungen neu genutzt werden können. Im Erbfall kann der überlebende Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft den konkret berechneten Zugewinn steuerfrei stellen. Auch ein Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Eine individuelle Beratung durch uns zeigt Ihnen die besten Optionen.

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