Familienrecht

Versorgungsausgleich

versorgungsausgleich

(ex: Photo by

versorgungsausgleich

on

(ex: Photo by

versorgungsausgleich

on

(ex: Photo by

versorgungsausgleich

on

Versorgungsausgleich optimieren: So sichern Sie Ihre Rente bei Scheidung

09.02.2025

9

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Versorgungsausgleich ist ein oft unterschätzter, aber wichtiger Teil jeder Scheidung in Deutschland. Er regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und soll sicherstellen, dass beide Partner fair an der gemeinsam erarbeiteten Altersvorsorge beteiligt werden. Viele wissen nicht, dass hier erhebliche Summen betroffen sein können – oft geht es um mehrere hundert Euro monatliche Rente. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, damit Sie auch nach der Scheidung finanziell gut aufgestellt sind. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Optionen.

Das Thema kurz und kompakt

Der Versorgungsausgleich teilt bei Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig und wird vom Familiengericht meist von Amts wegen durchgeführt.

Durch Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen kann der Versorgungsausgleich individuell gestaltet oder ausgeschlossen werden, bedarf aber gerichtlicher Kontrolle.

Die steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen ist komplex und unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um Zahlungen zur Vermeidung des Ausgleichs oder um den gesetzlichen bzw. schuldrechtlichen Ausgleich handelt.

Eine Scheidung wirft viele Fragen auf, besonders bei der Rente. Mandant Müller konnte durch eine genaue Prüfung des Versorgungsausgleichs seine Rentenansprüche um 250 € monatlich erhöhen. Erfahren Sie, wie der Versorgungsausgleich funktioniert und was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet.

Grundlagen des Versorgungsausgleichs verstehen und Fallstricke erkennen

Der Versorgungsausgleich ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der während der Ehe erworbenen Anrechte auf Alters- oder Invaliditätsversorgung. [1] Das Familiengericht führt dieses Verfahren bei einer Scheidung automatisch durch, es sei denn, die Eheleute haben eine wirksame anderweitige Vereinbarung getroffen. [1] Ziel ist es, eine gerechte Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit gemeinsam erwirtschafteten Versorgungsanwartschaften zu gewährleisten, oft um mehrere hundert Euro monatlicher Rente. [3] Die rechtliche Basis bildet das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das seit dem 1. September 2009 gilt. [1] Viele übersehen, dass auch Anrechte aus ausländischen Versorgungssystemen unter bestimmten Umständen einbezogen werden können. [6] Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema kann Ihnen helfen, Ihre Rechte im Familienrecht optimal wahrzunehmen. Dieser erste Schritt ist entscheidend, um die Weichen für Ihre finanzielle Zukunft richtig zu stellen.

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs: Was wird geteilt und wie?

Grundsätzlich wird jedes einzelne während der Ehezeit erworbene Versorgungsanrecht hälftig geteilt. [3] Die Ehezeit beginnt am ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. [5] Ein Beispiel: Hat ein Ehepartner während der Ehe 600 € monatliche Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und 200 € in einer Betriebsrente erworben, werden davon jeweils 300 € und 100 € auf den anderen Ehepartner übertragen. [4] Zu den typischerweise auszugleichenden Anrechten gehören:

  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Beamtenversorgungen.

  • Betriebliche Altersversorgungen (z.B. Direktzusagen, Pensionskassen). [3]

  • Private Altersvorsorgeverträge wie Riester- oder Rürup-Renten. [5]

  • Berufsständische Versorgungen (z.B. für Ärzte, Anwälte).

  • Lebensversicherungen auf Rentenbasis.

Wichtig ist, dass Kapitallebensversicherungen, die nur eine einmalige Kapitalauszahlung vorsehen, in der Regel nicht in den Versorgungsausgleich fallen, sondern beim Zugewinnausgleich bei Scheidung berücksichtigt werden. Die genaue Ermittlung und Bewertung der Anrechte kann komplex sein und erfordert oft die Einholung von Auskünften bei bis zu 5 oder mehr verschiedenen Versorgungsträgern. Die Kenntnis dieser Details ist für eine faire Aufteilung unerlässlich.

Interne und Externe Teilung: Zwei Wege zum Ausgleich Ihrer Rentenansprüche

Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs unterscheidet das Gericht hauptsächlich zwei Methoden: die interne und die externe Teilung. Die interne Teilung ist der Regelfall: Hierbei erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte ein eigenes Konto oder einen eigenen Anspruch direkt bei dem Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten. [3] Das bedeutet, wenn Ihr Ex-Partner beispielsweise 20 Entgeltpunkte bei der Deutschen Rentenversicherung erworben hat, bekommen Sie 10 Punkte auf Ihr eigenes Rentenkonto gutgeschrieben. [3] Die externe Teilung kommt seltener vor und bedeutet, dass der Ausgleichswert an einen anderen Versorgungsträger übertragen wird, den der ausgleichsberechtigte Ehegatte wählt. [5] Dies kann zum Beispiel bei Betriebsrenten der Fall sein, wenn der Arbeitgeber keine externen Personen in sein Versorgungssystem aufnehmen möchte oder der Ausgleichswert bestimmte Grenzen nicht übersteigt (z.B. 35,35 Euro monatliche Rente oder 4.242 Euro Kapitalwert im Jahr 2024). [3] Viele wissen nicht, dass sie bei der externen Teilung oft ein Wahlrecht haben, wohin der Betrag fließen soll, beispielsweise in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine bestehende Betriebsrente. Die Wahl der richtigen Teilungsart kann Ihre zukünftige Versorgungssituation maßgeblich beeinflussen.

Ausnahmen und Vereinbarungen: Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?

Nicht in jedem Fall wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Es gibt gesetzliche Ausnahmen und die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Ein Versorgungsausgleich findet beispielsweise nicht statt bei:

  1. Ehen von kurzer Dauer (bis zu drei Jahre), es sei denn, ein Ehepartner beantragt ihn ausdrücklich. [3]

  2. Geringfügigkeit der beiderseitigen Anrechte oder wenn der Wertunterschied sehr klein ist (z.B. unter 35,35 Euro Monatsrente in 2024). [3]

  3. Einvernehmlichem Ausschluss durch einen notariellen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. [5]

Solche Vereinbarungen unterliegen jedoch einer gerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle, um eine grob einseitige Benachteiligung, insbesondere zulasten des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten, zu verhindern. [5] Ein oft übersehener Punkt ist die Härtefallregelung nach § 27 VersAusglG, die einen Ausschluss oder eine Kürzung des Ausgleichs ermöglicht, wenn die Durchführung grob unbillig wäre. [7] Dies kann beispielsweise bei schwerwiegendem Fehlverhalten eines Ehegatten oder nach einer über 10-jährigen Trennungszeit der Fall sein. [7] Eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Situation ist hier entscheidend.

Steuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs: Was Sie wissen müssen

Die steuerlichen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs sind komplex und hängen von der Art des Ausgleichs ab. Bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs kann die ausgleichspflichtige Person diese Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG). [10] Die ausgleichsberechtigte Person muss die erhaltenen Leistungen dann als sonstige Einkünfte versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG). [10] Dies erfordert die Zustimmung des Berechtigten und die Angabe seiner Steuer-Identifikationsnummer. [10] Beim gesetzlichen Versorgungsausgleich (interne/externe Teilung) ist die Übertragung der Anrechte selbst in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 55a, 55b EStG). [10] Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase der Renten, entsprechend den dann geltenden Regeln für die jeweilige Rente. Ein wichtiger Aspekt, der oft nicht bedacht wird, ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Rentenbezüge je nach Versorgungssystem und Kohorte. [8] Zahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs kann der Verpflichtete als Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG), soweit die zugrundeliegenden Einnahmen bei ihm steuerpflichtig sind; der Empfänger versteuert sie entsprechend. [10] Eine genaue Prüfung der steuerlichen Konsequenzen, idealerweise unter Hinzuziehung eines Experten für steuerliche Aspekte des Versorgungsausgleichs, ist unerlässlich.

Gestaltungstipps und persönliche Beratung: So sichern Sie Ihre Zukunft

Der Versorgungsausgleich bietet mehr Gestaltungsspielraum, als viele annehmen. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie beispielsweise einzelne Anrechte ausklammern oder den Ausgleich insgesamt modifizieren, solange dies nicht sittenwidrig ist. [5] Eine frühzeitige und umfassende Klärung aller Rentenanwartschaften ist entscheidend – fordern Sie von allen Versorgungsträgern aktuelle Auskünfte an; oft sind dies 3 bis 5 Stellen. Es ist ratsam, die erhaltenen Auskünfte der Versorgungsträger genau zu prüfen, da Fehler hier direkte finanzielle Auswirkungen von mehreren tausend Euro über die gesamte Rentenlaufzeit haben können. Viele Paare unterschätzen den Wert einer professionellen Beratung, die individuelle Lösungen aufzeigt, die über die Standardregelung hinausgehen. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, die für Ihre Situation beste Lösung zu finden und Ihre Ansprüche beim Versorgungsausgleich optimal durchzusetzen. Ein korrekt durchgeführter Versorgungsausgleich kann einen Unterschied von über 100 € in Ihrer monatlichen Rente bedeuten. So können Sie auch den nachehelichen Unterhalt besser planen.

FAQ

Wie lange dauert das Verfahren zum Versorgungsausgleich?

Die Dauer des Versorgungsausgleichsverfahrens kann variieren. Nachdem das Familiengericht die Fragebögen an die Eheleute versandt hat, müssen die Versorgungsträger Auskünfte erteilen. Dies kann je nach Komplexität und Anzahl der Anrechte einige Monate bis über ein Jahr dauern. Erst wenn alle Auskünfte vorliegen, kann das Gericht entscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?

Bei der internen Teilung erhält der ausgleichsberechtigte Ehepartner ein eigenes Anrecht (z.B. ein eigenes Konto) beim Versorgungsträger des verpflichteten Partners. Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert an einen anderen, vom Berechtigten gewählten oder gesetzlich bestimmten Versorgungsträger übertragen.

Fällt eine kurze Ehe auch unter den Versorgungsausgleich?

Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren (inklusive Trennungsjahr bis zur Zustellung des Scheidungsantrags) findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer der Ehegatten dies ausdrücklich beim Familiengericht beantragt.

Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf meine spätere Rente aus?

Der Versorgungsausgleich kann Ihre spätere Rente erhöhen oder vermindern. Wenn Sie Anrechte vom anderen Ehepartner erhalten, steigt Ihre Rente. Müssen Sie Anrechte abgeben, sinkt sie entsprechend. Die genaue Auswirkung hängt von der Höhe der ausgeglichenen Anrechte ab.

Sind Zahlungen aus dem Versorgungsausgleich steuerpflichtig?

Die Übertragung von Anrechten im Rahmen des gesetzlichen Versorgungsausgleichs ist meist steuerfrei; die späteren Rentenzahlungen unterliegen der normalen Besteuerung. Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs oder im Rahmen des schuldrechtlichen Ausgleichs haben spezifische steuerliche Regelungen bezüglich Absetzbarkeit und Versteuerung.

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn ein Ex-Partner stirbt?

Stirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Partner, bevor er selbst Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hat oder nur für kurze Zeit (bis 36 Monate), kann der ausgleichspflichtige Partner unter Umständen beantragen, dass die Kürzung seiner eigenen Rente rückgängig gemacht wird (sog. Anpassung wegen Tod).

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.