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Scheidung nur mit Anwalt? Ihre Optionen und Kosten 2025

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

13

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Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Eine Scheidung ist ein komplexer Schritt. Viele fragen sich: Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt? Die Antwort ist nicht immer einfach, aber entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens und die damit verbundenen Kosten.

Das Thema kurz und kompakt

In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt für den Antragsteller nicht möglich (§ 114 Abs. 1 FamFG).

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehepartner auf einen eigenen Anwalt verzichten, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellt, was Kosten spart.

Ein Anwalt darf nie beide Ehepartner gleichzeitig vertreten; die Idee eines 'gemeinsamen Anwalts' bedeutet, dass nur ein Partner anwaltlich vertreten ist.

Die Frage, ob man für eine Scheidung einen Anwalt braucht, beschäftigt viele Paare, die vor dem Ende ihrer Ehe stehen. In Deutschland ist die Antwort klar: Zumindest derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt zwingend einen Rechtsanwalt. Dies ist in § 114 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) festgelegt. [1, 2] Diese Regelung soll sicherstellen, dass die weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung von den Beteiligten verstanden und die Verfahrensvorschriften eingehalten werden. Wir erklären Ihnen die Details und zeigen auf, wie Sie Ihre Scheidung rechtssicher und kosteneffizient gestalten können.

Die Kernfrage: Anwaltspflicht bei Scheidungen verstehen

Die Vorstellung, eine Scheidung komplett ohne Anwalt durchzuführen, ist in Deutschland nicht realisierbar. Das Gesetz schreibt vor, dass zumindest der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, anwaltlich vertreten sein muss. [1] Diese Vorschrift, bekannt als Anwaltszwang, ist in § 114 Abs. 1 FamFG verankert und gilt für alle Verfahren vor dem Familiengericht in Ehesachen. [2, 3] Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Parteien angesichts der oft komplexen und emotionalen Situation zu schützen und ein faires Verfahren zu gewährleisten. Ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die notwendigen Formulare und Fristen und kann Sie über alle Konsequenzen aufklären. Ohne einen Anwalt kann der Scheidungsantrag vom Gericht als unzulässig zurückgewiesen werden. [2] Dies unterstreicht die Notwendigkeit, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Einvernehmliche Scheidung: Der Weg zu geringeren Kosten

Wenn beide Ehepartner sich über die Scheidung und deren Folgen einig sind, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. In diesem Fall muss nur der antragstellende Ehegatte einen Anwalt beauftragen. Der andere Ehepartner kann der Scheidung dann ohne eigenen Anwalt zustimmen, sofern er keine eigenen Anträge stellen möchte (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). [1] Dies kann die Scheidungskosten erheblich reduzieren, da nur ein Anwalt bezahlt werden muss. Viele Paare übersehen jedoch, dass auch bei einer einvernehmlichen Scheidung eine sorgfältige Prüfung aller Vereinbarungen durch den nicht-anwaltlich vertretenen Partner ratsam ist, um spätere Nachteile zu vermeiden. Die Kosten für den einen Anwalt trägt zunächst der Antragsteller, wobei oft eine interne Vereinbarung zur Kostenteilung getroffen wird. [1] Eine einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und günstigste Weg, eine Ehe zu beenden.

Hier sind typische Punkte, die bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden sollten:

  • Aufteilung des Hausrats

  • Regelung des Versorgungsausgleichs (oftmals von Amts wegen durchgeführt)

  • Vereinbarungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt

  • Nutzung der Ehewohnung

  • Klärung eventueller Zugewinnausgleichsansprüche

Eine klare Regelung dieser Punkte im Vorfeld beschleunigt das Scheidungsverfahren erheblich.

Streitige Scheidung: Wann beide Partner einen Anwalt benötigen

Sobald Uneinigkeit über die Scheidung selbst oder deren Folgesachen besteht, wird aus der einvernehmlichen schnell eine streitige Scheidung. Folgesachen umfassen beispielsweise den Ehegattenunterhalt, den Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. [1] In solchen Fällen muss auch der andere Ehepartner, der Antragsgegner, einen eigenen Anwalt für die Trennung beauftragen, wenn er eigene Anträge stellen oder sich gegen die Anträge des Antragstellers verteidigen möchte. Die Beauftragung zweier Anwälte führt unweigerlich zu höheren Gesamtkosten des Verfahrens. Ein Anwalt darf aus berufsrechtlichen Gründen (§ 3 BORA) niemals beide Ehepartner gleichzeitig vertreten, da hier ein Interessenkonflikt besteht. [4] Die Vorstellung eines „gemeinsamen Anwalts“ ist daher irreführend; es bedeutet lediglich, dass nur eine Seite anwaltlich vertreten ist und die andere zustimmt. [1] Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unterhaltsfragen ist die Vertretung durch jeweils einen spezialisierten Scheidungsanwalt in der Nähe unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren.

Der Versorgungsausgleich: Automatisch oder gestaltbar?

Ein wichtiger Punkt bei fast jeder Scheidung ist der Versorgungsausgleich. Hierbei werden die während der Ehezeit von beiden Partnern erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Dieser Ausgleich wird vom Familiengericht in der Regel von Amts wegen durchgeführt, das heißt, es bedarf keines gesonderten Antrags. Für die Zustimmung zur Scheidung und die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 3 Abs. 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes benötigt der Antragsgegner keinen eigenen Anwalt. [5] Allerdings kann es Konstellationen geben, in denen ein Ausschluss oder eine individuelle Gestaltung des Versorgungsausgleichs sinnvoll ist, beispielsweise bei kurzer Ehedauer oder wenn beide Partner bereits über eine ausreichende eigene Altersversorgung verfügen. Solche abweichenden Regelungen sollten idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, die dann notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden muss. [2] Hierfür ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen, um die langfristigen finanziellen Auswirkungen zu verstehen.

Kosten im Blick: Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung setzen sich im Wesentlichen aus zwei Posten zusammen: den Anwaltsgebühren und den Gerichtskosten. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird auf Basis der Nettoeinkommen beider Ehegatten (multipliziert mit 3) und gegebenenfalls weiterer Faktoren wie dem Versorgungsausgleich ermittelt. [1] Der Antragsteller muss die Gerichtskosten in der Regel vorschießen. Am Ende des Verfahrens werden die Gerichtskosten meist hälftig geteilt, während jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten trägt. [1] Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt fallen dessen Kosten nur einmal an, was eine erhebliche Ersparnis bedeutet. Viele wissen nicht, dass bei geringem Einkommen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann, wodurch der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. [1] Eine Online-Scheidung ist übrigens nicht per se günstiger, da sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten und nicht unterschritten werden dürfen; der Begriff bezieht sich meist nur auf die digitale Kommunikation mit dem Anwalt. [1]

Möglichkeiten zur Kostenreduktion umfassen:

  1. Anstreben einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt.

  2. Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen.

  3. Prüfung der Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe.

  4. Genaue Abstimmung mit dem Anwalt über den Umfang der Tätigkeit.

Wir bei braun-legal beraten Sie transparent über alle anfallenden Kosten und suchen gemeinsam mit Ihnen nach der für Sie wirtschaftlichsten Lösung.

Der Ablauf: Vom Antrag bis zum rechtskräftigen Beschluss

Ein Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags durch den Anwalt eines Ehegatten beim zuständigen Familiengericht. [6] Voraussetzung ist in der Regel der Ablauf des Trennungsjahres. Das Gericht stellt den Antrag dann dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann dem Antrag zustimmen oder, falls er eigene Anträge stellen will, ebenfalls einen Anwalt beauftragen. [6] Das Gericht klärt dann die Scheidungsvoraussetzungen und führt in der Regel den Versorgungsausgleich durch. Schließlich kommt es zum Scheidungstermin, bei dem beide Ehegatten persönlich anwesend sein müssen und anwaltlich vertreten sind (zumindest der Antragsteller). [2] Der Richter verkündet am Ende den Scheidungsbeschluss. Wichtig ist, dass die Scheidung erst mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam wird, also in der Regel einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Beschlusses, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die Dauer des gesamten Verfahrens kann bei einer einvernehmlichen Scheidung oft auf 4 bis 6 Monate begrenzt werden, während streitige Verfahren deutlich länger dauern können.

Sonderfall: Scheidung ohne Anwalt nach 3 Jahren Trennung?

Sonderfall: Scheidung ohne Anwalt nach 3 Jahren Trennung?

Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass eine Scheidung ohne Anwalt nach 3 Jahren Trennung möglich sei. Dies ist nicht korrekt. Zwar gilt nach § 1566 Abs. 2 BGB die Ehe nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar als gescheitert, was die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten ermöglicht. [7] Dennoch bleibt der Anwaltszwang für den Antragsteller bestehen. [7] Der Vorteil der Dreijahresfrist liegt also nicht im Wegfall der Anwaltspflicht, sondern darin, dass das Gericht die Zerrüttung der Ehe nicht mehr gesondert prüfen muss. Der Antragsgegner kann auch hier der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, wenn er keine eigenen Anträge stellt. Die Komplexität von Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn bleibt jedoch auch nach 3 Jahren Trennung bestehen, weshalb eine anwaltliche Beratung für beide Seiten oft sinnvoll ist. Wir helfen Ihnen, die für Ihre Situation passende Strategie zu entwickeln.

Ihre persönliche Situation: Wir beraten Sie individuell

Ihre persönliche Situation: Wir beraten Sie individuell

Jede Scheidung ist einzigartig und hat ihre eigenen Herausforderungen. Ob es um die Klärung von Unterhaltsansprüchen, die Aufteilung gemeinsamen Vermögens oder das Sorgerecht für Kinder geht – pauschale Antworten helfen selten weiter. Bei braun-legal verstehen wir, dass Sie in dieser emotional belastenden Zeit einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite benötigen. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf Familienrecht spezialisiert sind. Unsere Experten prüfen Ihre individuelle Situation, erläutern Ihnen verständlich die Rechtslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihr Scheidungsverfahren. Wir legen Wert darauf, dass Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich gut betreut werden. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, in der wir Ihre Fragen klären und die nächsten Schritte besprechen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung zu ermöglichen, damit Sie sicher durch Ihre Scheidung kommen.


FAQ

Brauche ich wirklich einen Anwalt, wenn wir uns über alles einig sind?

Ja, auch wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über alle Punkte einig sind (einvernehmliche Scheidung), muss derjenige, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht, von einem Anwalt vertreten werden. Der andere Ehepartner kann dann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen.

Kann ein Anwalt beide Ehepartner vertreten, um Kosten zu sparen?

Nein, ein Anwalt darf aus berufsrechtlichen Gründen (§ 3 BORA) niemals beide Ehepartner gleichzeitig in derselben Scheidungssache vertreten, da ein Interessenkonflikt besteht. Wenn von einem 'gemeinsamen Anwalt' gesprochen wird, ist gemeint, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt und der andere zustimmt.

Was passiert, wenn ich ohne Anwalt einen Scheidungsantrag einreiche?

Ein Scheidungsantrag, der ohne Anwalt direkt beim Familiengericht eingereicht wird, ist unzulässig und wird vom Gericht zurückgewiesen. Das Verfahren kann so nicht eingeleitet werden.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Scheidung?

Das hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Viele Basis-Rechtsschutzversicherungen schließen Familienrecht und damit Scheidungskosten aus oder decken nur eine Erstberatung ab. Es gibt aber spezielle Tarife oder Zusatzbausteine, die Scheidungskosten übernehmen können. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Wie lange dauert eine Scheidung mit Anwalt?

Die Dauer einer Scheidung hängt von vielen Faktoren ab. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der sich die Ehepartner einig sind und nur der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, kann oft in 4-6 Monaten abgeschlossen sein. Streitige Verfahren, bei denen über Unterhalt, Vermögen oder Kinder gestritten wird, können sich über ein Jahr oder länger hinziehen.

Braucht man für die Trennung einen Anwalt?

Für die Trennung selbst und das Getrenntleben ist kein Anwalt zwingend erforderlich. Ein Anwalt wird jedoch oft für die Regelung von Trennungsfolgen (z.B. Trennungsunterhalt, Kindesumgang) oder die Erstellung einer Trennungsfolgenvereinbarung hinzugezogen. Für das eigentliche Scheidungsverfahren vor Gericht besteht dann für den Antragsteller die Anwaltspflicht.

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