Familienrecht

Scheidungsfolgenvereinbarung

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Scheidungsfolgenvereinbarung Anwaltskosten: Ihr Wegweiser zu Klarheit und Kosteneffizienz

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Auflösung einer Ehe wirft viele Fragen auf, nicht zuletzt die nach den <a href="/blog/scheidung-kosten">Kosten einer Scheidung</a>. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann hierbei ein entscheidendes Instrument sein, um nicht nur Konflikte zu minimieren, sondern auch die Anwaltskosten signifikant zu beeinflussen. Viele Paare unterschätzen, wie eine klare, außergerichtliche Regelung der Scheidungsfolgen – von Zugewinn bis Unterhalt – den finanziellen Aufwand reduzieren kann. Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie mit einer durchdachten Vereinbarung die Weichen für eine faire und kostentransparente Zukunft stellen. Dieser Beitrag beleuchtet die Zusammensetzung der Anwaltskosten, die Rolle des Notars und wie Sie teure Gerichtsverfahren vermeiden können.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann Anwalts- und Gerichtskosten erheblich reduzieren, oft um mehrere tausend Euro.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG (Gegenstandswert) oder einer individuellen Honorarvereinbarung; Notarkosten nach dem GNotKG (Geschäftswert). [1, 3]

Für formbedürftige Regelungen (z.B. Zugewinnausgleich, Immobilien) ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, was zusätzliche Kosten verursacht. [1, 3]

Eine Scheidung ist emotional und oft kostspielig. Mandant A sparte über 2.500 € Anwaltskosten durch eine frühzeitige Scheidungsfolgenvereinbarung. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Scheidungsfolgen souverän regeln und die Anwaltskosten im Griff behalten.

Kostenübersicht: Anwalts- und Notargebühren bei der Scheidungsfolgenvereinbarung verstehen

Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung setzen sich primär aus Anwalts- und Notargebühren zusammen. Während Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder individueller Honorarvereinbarung anfallen, richten sich Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). [1, 3] Der sogenannte Gegenstandswert (oder Streitwert bei Anwälten, Geschäftswert bei Notaren) ist für die Berechnung entscheidend. [1] Für Mandant B beliefen sich die Notarkosten bei einem Geschäftswert von 50.000 € auf rund 330 € zuzüglich Umsatzsteuer. [3]

Key Takeaways

  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann Anwalts- und Gerichtskosten erheblich reduzieren, oft um mehrere tausend Euro.

  • Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG (Gegenstandswert) oder einer individuellen Honorarvereinbarung; Notarkosten nach dem GNotKG (Geschäftswert). [1, 3]

  • Für formbedürftige Regelungen (z.B. Zugewinnausgleich, Immobilien) ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, was zusätzliche Kosten verursacht. [1, 3]

  • Anwaltskosten für Scheidungsfolgenvereinbarungen sind seit 2013 in der Regel nicht mehr steuerlich absetzbar. [4]

Die frühzeitige Einigung über Scheidungsfolgen kann die Notwendigkeit langwieriger und teurer Gerichtsverfahren reduzieren. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen zu lassen, ist daher oft ein kluger erster Schritt. Die genaue Höhe der Anwaltskosten hängt vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und dem Wert der einzelnen geregelten Punkte ab. [2] So kann beispielsweise für den Versorgungsausgleich 10% des dreifachen Monatsnettos beider Ehegatten pro Anrecht als Streitwert angesetzt werden. [1] Viele wissen nicht, dass Anwälte für reine Beratungstätigkeiten auch Honorare auf Stundenbasis oder Pauschalhonorare anbieten können, was manchmal günstiger als die RVG-Abrechnung sein kann. [1] Die Komplexität der Vermögensverhältnisse und die Anzahl der zu regelnden Punkte beeinflussen die Gesamtkosten maßgeblich. Eine transparente Kostenaufstellung durch Ihren Anwalt ist daher von Beginn an wichtig.

Anwaltskosten nach RVG: Den Gegenstandswert korrekt ermitteln

Die Anwaltsgebühren für eine Scheidungsfolgenvereinbarung berechnen sich, sofern keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). [2] Maßgeblich ist hier der Gegenstandswert, der sich aus der Summe der Werte aller in der Vereinbarung geregelten Angelegenheiten zusammensetzt. Für jede einzelne „Baustelle“ wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung entsteht ein eigener Gegenstandswert. [2] Ein typischer Fall: Bei einem monatlichen Unterhaltsanspruch von 500 € beträgt der Gegenstandswert für diesen Punkt 6.000 € (12 x 500 €). [2]

Die Anwaltskosten umfassen in der Regel eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr und gegebenenfalls eine Einigungsgebühr, wenn der Anwalt maßgeblich an der Einigung mitwirkt. Die Höhe dieser Gebühren ist in einer Tabelle zum RVG festgelegt und steigt mit dem Gegenstandswert. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein „gemeinsamer Anwalt“ immer Kosten spart; tatsächlich darf ein Anwalt immer nur eine Partei vertreten, um Interessenkonflikte zu vermeiden, auch wenn die andere Partei der Scheidung nur zustimmt und keinen eigenen Anwalt beauftragt. Die Kosten für einen Scheidungsanwalt können bei komplexen Fällen schnell einige tausend Euro erreichen. Eine genaue Aufschlüsselung der potenziellen Kosten durch uns ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer persönlichen Beratung. Die Kenntnis über die Zusammensetzung dieser Kosten ist der erste Schritt zur Kostenkontrolle.

Notarkosten im Blick: Wann Beurkundungspflicht besteht und was sie kostet

Viele Regelungen innerhalb einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer notariellen Beurkundung. [3] Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, zum Zugewinnausgleich, zu nachehelichem Unterhalt und zur Übertragung von Immobilieneigentum. [3] Ohne notarielle Beurkundung sind solche Abreden oft formnichtig und damit rechtlich nicht bindend. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert der beurkundeten Angelegenheiten. [1] Ein Notar berechnet für die Beurkundung in der Regel eine 2,0-fache Gebühr aus der Gebührentabelle des GNotKG. [1]

Beispielsweise können die Notarkosten bei einem Geschäftswert von bis zu 25.000 € etwa 230 € betragen, bei bis zu 500.000 € knapp 1.800 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. [1, 3] Wichtig zu verstehen ist, dass der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet ist und beide Ehegatten berät, aber nicht die Interessen einer einzelnen Partei vertritt, wie es ein Anwalt tut. [1] Daher ist es oft ratsam, sich vor dem Notartermin anwaltlich beraten zu lassen, um die eigenen Interessen optimal zu wahren, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten im Familienrecht entstehen. Die Notwendigkeit einer Beurkundung und die damit verbundenen Kosten sollten frühzeitig geklärt werden, um die Gesamtbelastung durch die Scheidungsfolgenvereinbarung Anwaltskosten und Notargebühren realistisch einschätzen zu können.

Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung: Was Sie regeln können und sollten

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Aspekten, die mit der Auflösung der Ehe einhergehen, individuell und einvernehmlich zu klären. Dies kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und die Kosten senken. [3] Zu den typischen Regelungspunkten gehören:

  • Der Zugewinnausgleich: Hier kann vom gesetzlichen Güterstand abgewichen oder eine pauschale Abfindung vereinbart werden. Eine Regelung hierzu erfordert oft eine genaue Vermögensaufstellung beider Partner.

  • Der Versorgungsausgleich: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften können geteilt, modifiziert oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist oft bei kurzer Ehedauer oder geringen Unterschieden in den Anrechten möglich.

  • Ehegattenunterhalt: Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt (Trennungsunterhalt wird separat betrachtet) können konkretisiert oder ausgeschlossen werden. Ein Verzicht auf Betreuungsunterhalt ist jedoch oft sittenwidrig. [3]

  • Kindesunterhalt und Sorgerecht: Zwar kann der Kindesunterhalt nicht ausgeschlossen werden, aber Modalitäten und Höhe können festgelegt werden. [3] Auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht sind üblich.

  • Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats: Wer bleibt in der Wohnung? Wie werden gemeinsame Möbel und Gegenstände verteilt? Diese praktischen Fragen verursachen oft Streit und sollten geklärt werden.

  • Vermögensauseinandersetzung: Regelungen zu gemeinsamen Immobilien, Schulden oder sonstigen Vermögenswerten. Bei Immobilienübertragungen ist die notarielle Beurkundung zwingend.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ohne Notar ist nur bei nicht formbedürftigen Regelungen denkbar, was selten der Fall ist. Ein oft übersehener Punkt ist die Regelung zur Übernahme der Kosten des Scheidungsverfahrens und der Vereinbarung selbst. Eine klare Absprache hierzu kann spätere Konflikte vermeiden. Wir helfen Ihnen, alle für Ihre Situation relevanten Punkte zu identifizieren und rechtssicher zu formulieren.

Steuerliche Aspekte: Sind Anwaltskosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung absetzbar?

Eine häufig gestellte Frage betrifft die steuerliche Absetzbarkeit der Anwaltskosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Die klare Antwort lautet hier in den meisten Fällen: Nein. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 können Kosten für Ehescheidungsverfahren, und dazu zählen auch die Aufwendungen für eine Scheidungsfolgenvereinbarung, grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. [4] Dies gilt sowohl für die Anwalts- als auch für die Gerichtskosten. [4]

Früher war es unter bestimmten Umständen möglich, Scheidungskosten steuerlich abzusetzen, doch diese Möglichkeit wurde stark eingeschränkt. [4] Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn die Kosten zwangsläufig entstehen, um die Existenzgrundlage zu sichern und eine unzumutbare Härte abzuwenden, könnte theoretisch eine Absetzbarkeit geprüft werden; die Hürden hierfür sind jedoch sehr hoch. Für die typischen Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die der Regelung der finanziellen und persönlichen Verhältnisse nach der Trennung dient, ist ein Steuerabzug somit ausgeschlossen. Viele hoffen noch auf eine steuerliche Entlastung, doch die aktuelle Rechtslage ist hier eindeutig und lässt kaum Spielraum. Es ist daher ratsam, die Scheidungskosten vollständig in die finanzielle Planung einzubeziehen, ohne auf eine mögliche Steuerersparnis zu bauen. Diese finanzielle Klarheit ist wichtig für die weiteren Schritte.

Strategien zur Kostenminimierung: So sparen Sie bei der Scheidungsfolgenvereinbarung

Obwohl Anwalts- und Notarkosten bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung anfallen, gibt es effektive Wege, diese im Rahmen zu halten. Die wichtigste Strategie ist die Förderung einer einvernehmlichen Lösung. Je weniger strittige Punkte es gibt, desto geringer ist der anwaltliche Aufwand und oft auch der Gegenstandswert. Eine gute Vorbereitung beider Parteien, beispielsweise durch das Sammeln aller relevanten Unterlagen zu Einkommen und Vermögen vor dem ersten Anwaltsgespräch, kann die Beratungszeit und somit Kosten reduzieren. Ein Mandant konnte so seine Beratungskosten um fast 20% senken.

Weitere Möglichkeiten zur Kostenoptimierung sind:

  1. Klare Kommunikation: Definieren Sie Ihre Ziele und Vorstellungen präzise, um Missverständnisse und unnötige Schleifen im Prozess zu vermeiden. Bereits eine Stunde weniger anwaltliche Tätigkeit kann mehrere hundert Euro sparen.

  2. Fokus auf das Wesentliche: Konzentrieren Sie sich auf die wirklich wichtigen Regelungspunkte und vermeiden Sie emotionale Nebenkriegsschauplätze, die den Prozess nur verteuern.

  3. Prüfung von Honorarvereinbarungen: Sprechen Sie offen mit Ihrem Anwalt über die Möglichkeit einer Pauschal- oder Stundenhonorarvereinbarung, besonders wenn es primär um Beratung und Vertragsgestaltung geht und weniger um streitige Auseinandersetzungen. [1]

  4. Nur ein Anwalt für den Antragsteller: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein; der andere Ehegatte kann zustimmen, was die Kosten für einen zweiten Anwalt spart. [2]

  5. Mediation in Betracht ziehen: Bei festgefahrenen Positionen kann eine Mediation helfen, eine Einigung zu erzielen, bevor hohe Anwaltskosten für streitige Verhandlungen anfallen. Die Kosten hierfür sind oft geringer als für langwierige Anwaltskorrespondenz.

Ein oft unterschätzter Faktor ist die Wahl des richtigen Anwalts: Ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt mit Erfahrung in Scheidungsfolgenvereinbarungen kann effizienter arbeiten und Sie zielgerichteter beraten. Wir bei braun-legal setzen auf persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen, um für Sie das bestmögliche und kosteneffizienteste Ergebnis zu erzielen. Die sorgfältige Planung und eine kooperative Haltung sind Ihre besten Werkzeuge zur Kostenkontrolle.


Ihre nächsten Schritte mit braun-legal: Persönliche Beratung für Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung und die Klärung der damit verbundenen Anwaltskosten erfordert juristische Präzision und eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Herangehensweise. Bei braun-legal verstehen wir, dass dies mehr als nur ein rechtlicher Prozess ist; es geht um Ihre Zukunft und finanzielle Sicherheit. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf Scheidungsrecht spezialisiert sind. Unsere Experten prüfen Ihre Situation, erläutern Ihnen transparent die anfallenden Kosten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Vereinbarung, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt und gleichzeitig unnötige Ausgaben vermeidet. Bereits im ersten Gespräch können wir oft eine erste Einschätzung der Anwaltskosten für Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung geben.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Beratung über die Verhandlungen mit Ihrem Partner bis hin zur eventuell notwendigen notariellen Beurkundung. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur juristisch fundierte, sondern auch menschlich verständliche Unterstützung zu bieten. Viele Mandanten sind überrascht, wie viel Sicherheit und Klarheit eine gut ausgearbeitete Scheidungsfolgenvereinbarung bringen kann, oft schon nach dem ersten Beratungsgespräch von etwa 60 Minuten. Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung, um Ihre spezifischen Fragen zu den Anwaltskosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu klären und den Grundstein für eine faire Regelung zu legen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

FAQ

Wie setzen sich die Anwaltskosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zusammen?

Die Anwaltskosten basieren meist auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Entscheidend ist der Gegenstandswert, der sich aus allen geregelten Punkten (z.B. Unterhalt, Zugewinn) ergibt. Alternativ kann ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. [1, 2]

Welche Rolle spielt der Notar und welche Kosten entstehen hier?

Der Notar beurkundet die Vereinbarung, was für viele Regelungen (z.B. Immobilien, Versorgungsausgleich) Pflicht ist. Er berät unparteiisch. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert. [1, 3]

Sind die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung steuerlich absetzbar?

In der Regel nein. Seit 2013 ist die steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten, einschließlich der für eine Scheidungsfolgenvereinbarung, als außergewöhnliche Belastung stark eingeschränkt. [4]

Was passiert, wenn wir uns bei einigen Punkten nicht einigen können?

Können nicht alle Punkte in der Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich geregelt werden, müssen die strittigen Punkte gerichtlich geklärt werden. Dies kann zu höheren Anwalts- und Gerichtskosten führen. Eine anwaltliche Beratung hilft, Optionen abzuwägen.

Wie lange dauert die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Dauer hängt von der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und der Kooperationsbereitschaft beider Parteien ab. Bei guter Vorbereitung und Einigkeit kann eine Vereinbarung innerhalb weniger Wochen erstellt und beurkundet werden. Bei umfangreichen Vermögensklärungen kann es mehrere Monate dauern.

Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidungsfolgenvereinbarung und einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag wird meist vor oder während intakter Ehe geschlossen, um für den Fall einer Scheidung vorzusorgen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird geschlossen, wenn die Ehe bereits gescheitert ist und die konkreten Scheidungsfolgen geregelt werden sollen. [3]

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