Familienrecht

Scheidung

scheiden lassen ohne anwalt

(ex: Photo by

scheiden-lassen-ohne-anwalt

on

(ex: Photo by

scheiden-lassen-ohne-anwalt

on

(ex: Photo by

scheiden-lassen-ohne-anwalt

on

Scheiden lassen ohne Anwalt: Ein umfassender Leitfaden für Deutschland

09.02.2025

11

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

11

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Eine Scheidung ist oft eine emotionale und finanzielle Belastung. Der Wunsch, sich ohne Anwalt scheiden zu lassen, um Kosten zu minimieren, ist verständlich. In Deutschland schreibt das Gesetz jedoch vor, dass zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss (§ 114 FamFG). [1, 6] Das bedeutet: Eine Scheidung komplett ohne Anwalt ist nicht möglich. Dennoch gibt es Strategien, um die Ausgaben im Rahmen zu halten, besonders bei einer einvernehmlichen Trennung. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich, um den für Sie besten Weg zu finden.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Scheidung komplett ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich; der Antragsteller benötigt immer einen Anwalt (§ 114 FamFG).

Bei Einvernehmlichkeit kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen, was bis zu 50 % der Anwaltskosten sparen kann.

Eine juristisch geprüfte Scheidungsfolgenvereinbarung ist entscheidend, um Nachteile beim Verzicht auf einen eigenen Anwalt zu vermeiden.

Viele Ehepaare fragen sich: Ist eine Scheidung ohne Anwalt in Deutschland möglich, um Kosten zu sparen? Die kurze Antwort ist nein, aber es gibt Wege, den Prozess günstiger zu gestalten. Erfahren Sie hier, wie das funktioniert und was Sie unbedingt beachten müssen.

Der Mythos der anwaltslosen Scheidung entlarvt

Immer wieder hören wir von Mandanten wie Herrn K., der hoffte, seine Scheidung nach über drei Jahren Trennung komplett ohne Anwalt durchführen zu können und so mehrere tausend Euro zu sparen. Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrtum. In Deutschland besteht für das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Anwaltszwang, zumindest für den Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt. [1, 2] Dies ist in § 114 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) klar geregelt. [6] Selbst eine Online-Scheidung, die oft als kostengünstige Alternative beworben wird, erfordert zwingend die Mitwirkung eines Anwalts für die Antragstellung. [1] Der Anwaltszwang dient dem Schutz der Beteiligten, da eine Scheidung weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen hat. [1] Der zweite Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen, wenn Einigkeit über alle Scheidungsfolgen besteht. [2] Dies ist der Punkt, an dem signifikante Kosteneinsparungen möglich werden. Wir helfen Ihnen, die Scheidungskosten transparent zu gestalten.

Die Vorstellung, nach drei Jahren Trennung automatisch ohne Anwalt geschieden werden zu können, ist ebenfalls nicht korrekt. Zwar wird nach § 1566 Abs. 2 BGB nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, was das Verfahren vereinfacht, aber die Notwendigkeit eines Anwalts für den Antragsteller bleibt bestehen. [7] Viele übersehen, dass auch bei Zustimmung des Partners ohne eigenen Anwalt dieser Partner keine eigenen Anträge stellen kann. [1] Dies kann bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unterhaltsfragen nachteilig sein. Eine einvernehmliche Scheidung ist hier der Schlüssel zur Kostenreduktion.

Der Anwalt des Antragstellers vertritt ausschließlich dessen Interessen und darf nicht beide Ehegatten gleichzeitig beraten – dies wäre ein Parteiverrat. [3] Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Situation ist daher unerlässlich, bevor man auf einen eigenen Rechtsbeistand verzichtet. Die nächste Sektion beleuchtet die Voraussetzungen für eine solche einvernehmliche Scheidung genauer.

Voraussetzungen für die kostensparende 'Ein-Anwalt-Scheidung'

Damit eine Scheidung mit nur einem Anwalt – und somit kostengünstiger – ablaufen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist die Einvernehmlichkeit. Das bedeutet, beide Ehegatten müssen die Scheidung wollen und sich über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig sein. [2] Frau M. sparte beispielsweise über 1.500 Euro Anwaltskosten, da sie und ihr Mann sich vorab über Unterhalt und Zugewinn geeinigt hatten. Zu den typischen Scheidungsfolgen, über die Konsens bestehen sollte, zählen:

  • Der Versorgungsausgleich (Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)

  • Regelungen zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

  • Die Aufteilung des Hausrats und der ehelichen Wohnung

  • Der Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich)

  • Das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

Das Trennungsjahr muss in der Regel vollzogen sein. [8] Das bedeutet, die Ehepartner leben mindestens ein Jahr getrennt von Tisch und Bett, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. In Ausnahmefällen, bei unzumutbarer Härte, kann davon abgewichen werden, was jedoch selten vorkommt. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass eine mündliche Absprache über die Scheidungsfolgen ausreicht; für viele Punkte ist eine schriftliche, teils notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ratsam oder sogar zwingend. [4] Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann ein Ehegatte den Scheidungsantrag über seinen Anwalt einreichen, und der andere Ehegatte stimmt diesem Antrag ohne eigenen Anwalt zu (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). [1, 6] Dies reduziert die Anwaltskosten erheblich, da nur ein Anwalt bezahlt werden muss. Die Gerichtskosten fallen jedoch in jedem Fall an und werden in der Regel hälftig geteilt. [1] Wir beraten Sie persönlich, ob dieser Weg für Ihre Situation passend ist. Die genauen Kosten und wie sie sich zusammensetzen, sind Thema des folgenden Abschnitts.

Kostenanalyse: Was kostet die Scheidung mit nur einem Anwalt?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich grundsätzlich aus zwei Hauptposten zusammen: den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren. [1] Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch Streitwert genannt). Dieser wird auf Basis des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten sowie eventuell vorhandenen Vermögens und der Anzahl der auszugleichenden Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich berechnet. [2] Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt fallen die Anwaltsgebühren nur einmal an. Die Ehegatten können sich diese Kosten intern teilen, wobei der antragstellende Ehegatte gegenüber dem Anwalt primär zahlungspflichtig ist. [1] Ein Beispiel: Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro und Durchführung des Versorgungsausgleichs könnte der Verfahrenswert bei etwa 5.000 Euro liegen. Die Mindestgebühren für einen Anwalt und Gericht belaufen sich dann schnell auf über 1.000 Euro. Durch den Verzicht auf einen zweiten Anwalt können hier oft 50 % der reinen Anwaltskosten gespart werden. Die Gerichtskosten bleiben gleich hoch und werden meist hälftig geteilt. [1] Viele wissen nicht, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung beantragt werden kann, den Verfahrenswert um bis zu 30 % zu reduzieren, was die Gesamtkosten weiter senkt. [2] Eine Online-Scheidung ist nicht per se günstiger, da Anwälte an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden sind; sie kann aber durch effiziente Kommunikation Kosten für Reisezeit etc. sparen. [1] Für Personen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. [1] Dann übernimmt der Staat die Kosten ganz oder gewährt Ratenzahlung. Schätzungen zufolge wird in etwa 75 % der Scheidungen VKH für mindestens einen Partner bewilligt. [1] Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche. Doch welche Risiken birgt der Verzicht auf einen eigenen Anwalt?

Risikobewertung: Die Kehrseite der Medaille beim Anwaltsverzicht

Obwohl die Einsparung von Kosten ein starkes Argument für die Scheidung mit nur einem Anwalt ist, birgt der Verzicht auf einen eigenen Rechtsbeistand auch Risiken. Der Ehegatte ohne Anwalt hat keine eigene juristische Beratung und Vertretung seiner Interessen. [1] Der Anwalt des antragstellenden Ehegatten ist ausschließlich dessen Interessen verpflichtet und darf den anderen Partner nicht beraten. [3] Dies kann zu erheblichen Nachteilen führen, wenn komplexe Sachverhalte wie Unternehmensbeteiligungen, Auslandsimmobilien oder strittige Unterhaltsansprüche im Raum stehen. Herr B. stimmte beispielsweise einer Regelung zum Zugewinnausgleich zu, ohne die genauen Werte seiner Frau zu kennen, und verzichtete so unwissend auf eine ihm zustehende Summe von über 10.000 Euro. Wenn der zustimmende Ehegatte eigene Anträge stellen möchte, beispielsweise zum Ehevertrag oder zu spezifischen Folgesachen, benötigt er zwingend einen eigenen Anwalt. [1] Ohne eigenen Anwalt kann man lediglich dem Antrag des Partners zustimmen oder ihn ablehnen, aber keine eigenen Forderungen gerichtlich geltend machen. [1] Besonders kritisch wird es, wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung unausgewogen ist oder unter Druck unterschrieben wurde. Eine spätere Anfechtung ist oft schwierig und kostenintensiv. Auch beim Versorgungsausgleich, der von Amts wegen durchgeführt wird, kann eine fehlende anwaltliche Beratung dazu führen, dass Nachteile nicht erkannt oder Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. [5] Es ist daher entscheidend, die eigene Situation genau zu analysieren und im Zweifel lieber in eine Erstberatung bei einem eigenen Fachanwalt für Familienrecht zu investieren. Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Im nächsten Abschnitt geht es um die Rolle der Scheidungsfolgenvereinbarung.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung: Sicherheit ohne zweiten Anwalt?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Ehegatten, der die Rechte und Pflichten nach der Scheidung regelt. [4] Sie kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und ist oft Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt. Inhalte können sein: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Regelungen zur Ehewohnung. [4] Grundsätzlich können Eheleute eine solche Vereinbarung selbstständig und ohne Anwalt aufsetzen. [4] Allerdings ist für viele Regelungsinhalte eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, um wirksam zu sein. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt unter bestimmten Umständen, zum Zugewinnausgleich und bei Immobilienübertragungen. [4] Ein Notar beurkundet zwar den Willen der Parteien, berät aber nicht einseitig. Viele Paare unterschätzen, dass eine ohne juristische Prüfung erstellte Vereinbarung unwirksame Klauseln enthalten oder eine Partei unangemessen benachteiligen kann, was später zu Anfechtungen führen könnte. Ein Beispiel: Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist in der Regel nicht möglich. [4] Obwohl eine Scheidungsfolgenvereinbarung theoretisch ohne Anwalt erstellt werden kann, ist die Hinzuziehung eines Anwalts zur Prüfung oder Gestaltung dringend zu empfehlen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung fair ist und den rechtlichen Anforderungen genügt. Dies gilt insbesondere für den Ehegatten, der im gerichtlichen Scheidungsverfahren selbst nicht anwaltlich vertreten ist. Die Kosten für eine anwaltliche Beratung zur Scheidungsfolgenvereinbarung sind oft gut investiertes Geld, um spätere, teurere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung. Doch wie läuft das Verfahren konkret ab?

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung Schritt für Schritt

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur der Antragsteller anwaltlich vertreten ist, folgt einem klaren Schema, das Zeit und Nerven sparen kann. Im Durchschnitt dauert eine solche Scheidung drei bis sechs Monate, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. [8] Hier die typischen Schritte:

  1. Trennungsjahr: In der Regel müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. [8] Diese Trennung muss vollzogen sein (kein gemeinsamer Haushalt mehr).

  2. Einigung über Scheidungsfolgen: Die Ehegatten klären alle relevanten Punkte wie Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc. und halten dies idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest.

  3. Anwaltsbeauftragung: Ein Ehegatte beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags. Dieser Anwalt vertritt nur diesen einen Ehegatten.

  4. Scheidungsantrag: Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Hierfür werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie z.B. die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder.

  5. Gerichtskostenvorschuss: Der antragstellende Ehegatte zahlt den Gerichtskostenvorschuss. Erst danach wird das Gericht tätig. [1]

  6. Zustellung an den anderen Ehegatten: Das Gericht stellt dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zu, oft zusammen mit den Formularen für den Versorgungsausgleich.

  7. Zustimmung zur Scheidung: Der andere Ehegatte teilt dem Gericht schriftlich mit, dass er der Scheidung zustimmt. Hierfür benötigt er keinen eigenen Anwalt. [1]

  8. Versorgungsausgleich: Das Gericht klärt von Amts wegen den Versorgungsausgleich, indem es die Rentenanwartschaften bei den Versorgungsträgern abfragt. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen.

  9. Scheidungstermin: Das Gericht setzt einen Scheidungstermin fest, zu dem beide Ehegatten persönlich erscheinen müssen. Der Anwalt des Antragstellers ist ebenfalls anwesend. Der Termin dauert bei Einvernehmlichkeit oft nur 15 bis 30 Minuten.

  10. Scheidungsbeschluss: Das Gericht verkündet den Scheidungsbeschluss. Dieser wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (in der Regel ein Monat) rechtskräftig.

Ein oft unterschätzter Punkt ist die korrekte Durchführung des Trennungsjahres; ein nur pro forma getrennt leben reicht nicht aus und kann das Verfahren verzögern. Wir begleiten Sie durch jeden dieser Schritte. Abschließend fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse für Sie zusammen.

Fazit: Klug agieren bei der Scheidung ohne eigenen Anwalt

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Scheidung gänzlich ohne Anwalt in Deutschland nicht möglich ist. Mindestens der Antragsteller benötigt einen Rechtsanwalt (§ 114 FamFG). [1, 6] Die Option, dass der andere Ehepartner der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmt, ist jedoch ein gangbarer Weg, um erhebliche Kosten zu sparen – oft bis zu 50 % der Anwaltsgebühren. Dies setzt jedoch voraus, dass absolute Einigkeit über alle Scheidungsfolgen besteht und idealerweise eine juristisch geprüfte Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt. [2, 4] Ein Mandant, Herr P., konnte so seine Scheidungskosten um fast 2.000 Euro senken. Der Verzicht auf einen eigenen Anwalt sollte jedoch nicht leichtfertig erfolgen, da er mit dem Verlust eigener anwaltlicher Beratung und Vertretung einhergeht, was bei komplexen Vermögensverhältnissen oder unausgewogenen Vereinbarungen zu Nachteilen von mehreren zehntausend Euro führen kann. [1] Eine Online-Scheidung vereinfacht die Kommunikation, ändert aber nichts am Anwaltszwang oder den gesetzlichen Gebühren. [1] Verfahrenskostenhilfe kann eine finanzielle Entlastung für einkommensschwache Parteien bieten; etwa drei von vier Anträgen sind erfolgreich. [1] Wir bei braun-legal legen Wert auf persönliche Beratung. Wir helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile abzuwägen und eine Strategie zu entwickeln, die Ihre Interessen optimal wahrt und gleichzeitig unnötige Kosten vermeidet. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die beste Vorgehensweise für Ihre Scheidung zu planen.

FAQ

Wie kann ich bei einer Scheidung Kosten sparen, wenn ein Anwalt Pflicht ist?

Die größte Kostenersparnis erzielen Sie durch eine einvernehmliche Scheidung, bei der nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt und der andere Ehepartner zustimmt. Klären Sie alle Scheidungsfolgen vorab. Zudem kann bei Gericht eine Reduzierung des Verfahrenswertes beantragt werden. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen.

Was passiert, wenn ich dem Scheidungsantrag ohne eigenen Anwalt zustimme?

Wenn Sie dem Scheidungsantrag ohne eigenen Anwalt zustimmen, erklären Sie sich mit der Scheidung einverstanden. Sie können dann aber keine eigenen Anträge bei Gericht stellen (z.B. zu Unterhalt oder Vermögen). Der Anwalt Ihres Ehepartners vertritt nur dessen Interessen, nicht Ihre.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Scheidung?

In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Ehescheidung nicht oder nur teilweise (z. B. Erstberatung). Es ist ratsam, dies direkt mit Ihrer Versicherung zu klären. Wir informieren Sie über Verfahrenskostenhilfe, falls Sie die Kosten nicht selbst tragen können.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel zwischen drei und sechs Monaten, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Sind keine umfangreichen Klärungen mehr nötig und die Gerichte arbeiten zügig, kann es auch schneller gehen.

Kann ich mich online scheiden lassen, um Kosten zu sparen?

Eine 'Online-Scheidung' bedeutet, dass die Kommunikation mit dem Anwalt überwiegend digital erfolgt. Ein Anwalt ist aber auch hier für den Antrag zwingend erforderlich, und die gesetzlichen Gebühren (RVG) sind gleich. Zum Gerichtstermin müssen Sie persönlich erscheinen. Es können jedoch Nebenkosten wie Reisezeit gespart werden.

Was ist, wenn wir uns doch nicht über alle Punkte einig sind?

Wenn keine vollständige Einigkeit über alle Scheidungsfolgen erzielt werden kann, wird aus der einvernehmlichen schnell eine streitige Scheidung. In diesem Fall ist es dringend ratsam, dass auch der zweite Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragt, um seine Interessen zu wahren. Wir beraten Sie persönlich zu den besten Schritten.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.