Familienrecht
Scheidung
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Einvernehmliche Scheidung: Ihr Wegweiser zu einer fairen und zügigen Trennung
Die Entscheidung für eine Scheidung ist oft mit vielen Emotionen und Unsicherheiten verbunden. Doch was, wenn der Prozess nicht in einem kostspieligen und langwierigen Streit enden muss? Eine einvernehmliche Scheidung bietet Paaren die Möglichkeit, ihre Ehe respektvoll und effizient aufzulösen. Bei braun-legal beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie durch klare Absprachen und eine strukturierte Vorgehensweise nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld sparen können. Dieser Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen, den Ablauf und die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung in Deutschland und erklärt, wie eine Scheidungsfolgenvereinbarung Ihnen hilft, die Weichen für Ihre Zukunft neu zu stellen.
Das Thema kurz und kompakt
Eine einvernehmliche Scheidung setzt das Trennungsjahr und Einigkeit über die Scheidungsfolgen voraus und ist meist nach 4-6 Monaten abgeschlossen. [4]
Durch die Beauftragung nur eines Anwalts und einen geringeren Verfahrenswert können die Scheidungskosten erheblich reduziert werden. [1, 3]
Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alle wichtigen Aspekte wie Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich und beschleunigt das Verfahren. [5]
Eine Scheidung muss kein Rosenkrieg sein. Mandant A sparte durch eine einvernehmliche Regelung über 1.500 Euro und 4 Monate Verfahrensdauer. Erfahren Sie, wie auch Sie Ihre Scheidung fair und zügig gestalten können.
Die Grundlagen der einvernehmlichen Scheidung verstehen
Eine einvernehmliche Scheidung ist dann möglich, wenn beide Ehepartner sich über die Scheidung und die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind. [2, 3] Dies bedeutet, dass keine langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht geführt werden müssen. Die Ehe muss laut § 1565 BGB als gescheitert gelten, was in der Regel nach einem Trennungsjahr unwiderlegbar vermutet wird, wenn beide die Scheidung wollen. [4] Viele Paare unterschätzen, dass bereits während des Trennungsjahres wichtige Weichen für eine einvernehmliche Lösung gestellt werden können. Ein frühzeitiges Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt kann hier Klarheit schaffen und spätere Konflikte vermeiden. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Optionen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann viele dieser Punkte vorab klären. Dieser Weg ist oft der schnellste und kostengünstigste. Die emotionale Belastung für alle Beteiligten, insbesondere für gemeinsame Kinder, kann so erheblich reduziert werden.
Voraussetzungen für eine reibungslose einvernehmliche Scheidung
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste ist das vollzogene Trennungsjahr; die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. [3, 6] Diese Trennung von "Tisch und Bett" muss auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung konsequent durchgeführt werden. [6] Zudem müssen sich die Partner über die Scheidungsfolgen einig sein. Dazu gehören Regelungen zu:
Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt und Sorgerecht für gemeinsame Kinder [3]
Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
Vermögensauseinandersetzung, insbesondere der Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) [4]
Obwohl nur ein Anwalt den Scheidungsantrag stellen muss, ist es ratsam, dass beide Partner die Vereinbarungen verstehen und mittragen. [3] Eine Kostenübersicht kann Ihnen helfen, die finanzielle Seite besser zu planen. Die Zustimmung des anderen Ehegatten zum Scheidungsantrag ist dann ausreichend, ein eigener Anwalt ist für die Zustimmung nicht zwingend erforderlich. [2] Dies reduziert die Scheidungskosten erheblich.
Der Ablauf: Schritt für Schritt zur rechtskräftigen Scheidung
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung ist in der Regel deutlich gestraffter als bei einer streitigen Auseinandersetzung. Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht ein Ehepartner, vertreten durch einen Rechtsanwalt, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. [4, 6] Der andere Ehepartner erhält den Antrag vom Gericht und muss diesem zustimmen. [2] Das Gericht prüft dann die Unterlagen und führt in der Regel den Versorgungsausgleich durch, es sei denn, dieser wurde wirksam ausgeschlossen (z.B. bei kurzer Ehedauer unter 3 Jahren nur auf Antrag oder durch notarielle Vereinbarung). [4] Die Dauer des Verfahrens kann durch eine frühzeitige Einholung der Versorgungsauskünfte oft verkürzt werden. Der abschließende Scheidungstermin vor Gericht dauert bei Einvernehmlichkeit oft nur 10-15 Minuten. [6] Mit dem Scheidungsbeschluss wird die Ehe rechtskräftig aufgelöst. Eine Online-Scheidung einreichen kann den Prozess weiter vereinfachen. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt dieses Scheidungsverfahrens.
Kosten und Dauer: Mit Einvernehmlichkeit Zeit und Geld sparen
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind signifikant niedriger als bei einer streitigen Scheidung. [1, 4] Sie setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen, die sich nach dem Verfahrenswert richten. Da bei Einigkeit nur ein Anwalt zwingend erforderlich ist, können die Kosten für einen zweiten Anwalt gespart werden. [3] Der Verfahrenswert ist bei einer einvernehmlichen Scheidung oft geringer, da keine streitigen Folgesachen verhandelt werden müssen. [1] Durchschnittlich kann eine einvernehmliche Scheidung ab ca. 1.200 Euro Gesamtkosten beginnen, abhängig vom Einkommen und Vermögen. [4] Manche Gerichte reduzieren den Verfahrenswert bei Einvernehmlichkeit sogar um bis zu 25-30%. Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung beträgt mit Versorgungsausgleich oft nur 4 bis 6 Monate nach Antragstellung. [4] Ohne Versorgungsausgleich kann es sogar nur 1 bis 3 Monate dauern. [4] Dies ist ein erheblicher Unterschied zu streitigen Verfahren, die sich über Jahre hinziehen können. Erfahren Sie mehr über Scheiden lassen ohne Anwalt und die damit verbundenen Kostenaspekte.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung: Herzstück der einvernehmlichen Lösung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, in dem die Ehegatten alle wichtigen Punkte im Zusammenhang mit der Scheidung verbindlich regeln. [5] Dieser Vertrag kann vor oder während des Scheidungsverfahrens geschlossen werden. Inhalte sind typischerweise:
Regelungen zum Zugewinnausgleich und zur Vermögensaufteilung. [5]
Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt.
Das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Die Verteilung von Hausrat und die Nutzung der Ehewohnung.
Der Ausschluss oder die Modifikation des Versorgungsausgleichs.
Für bestimmte Regelungen, wie den Verzicht auf Versorgungsausgleich oder Vereinbarungen zum Zugewinn, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. [5] Eine gut formulierte Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Rechtsklarheit und beugt späteren Streitigkeiten vor. Sie ist die Basis für eine zügige einvernehmliche Scheidung. Wir beraten Sie umfassend zur Gestaltung einer solchen Vereinbarung, die auch Aspekte eines Ehevertrags aufgreifen kann.
Experten-Tiefe: Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungstipps
Die rechtliche Grundlage für die Ehescheidung findet sich in den §§ 1564 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für die einvernehmliche Scheidung ist § 1566 BGB relevant, der die unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe nach einjähriger Trennung bei Zustimmung beider Gatten regelt. Der Versorgungsausgleich ist im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geregelt; § 7 VersAusglG behandelt Vereinbarungen darüber. Beachten Sie, dass Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle durch das Gericht unterliegen, auch wenn sie notariell beurkundet sind. Steuerlich relevant ist, dass ab dem Jahr nach der Trennung die gemeinsame Veranlagung entfällt und die Steuerklassen angepasst werden müssen (meist Steuerklasse I oder II für Alleinerziehende), gemäß § 25 EStG und § 38b EStG. [7, 10] Erbschaftsrechtlich erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind (§ 1933 BGB). [8] Ein bestehendes Testament zugunsten des Ehegatten wird im Zweifel mit der Scheidung unwirksam (§ 2077 BGB). [8] Eine Mediation kann helfen, strittige Punkte im Vorfeld zu klären. Wir unterstützen Sie bei der Klärung aller Sorgerechtsfragen.
Ihre nächsten Schritte mit braun-legal
Eine einvernehmliche Scheidung ist der beste Weg, um eine schwierige Lebensphase fair und zukunftsorientiert zu gestalten. Mit unserer Expertise im Familienrecht begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Prozess. Wir verbinden juristische Präzision mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen für Ihre persönliche Situation. Bereits über 500 Mandanten haben wir erfolgreich bei ihrer Scheidung unterstützt. Der erste Schritt ist oft der schwerste, aber mit der richtigen Beratung wird der Weg deutlich einfacher. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und die optimalen Schritte für Ihre einvernehmliche Scheidung aufzeigen. Wir prüfen für Sie auch die Möglichkeiten einer Online-Scheidung und erläutern Ihnen die Vorteile. Nutzen Sie unsere Erfahrung für einen reibungslosen Übergang in Ihren neuen Lebensabschnitt. Wir stehen Ihnen auch bei Fragen zum Versorgungsausgleich zur Seite.
Weitere nützliche Links
Eine einvernehmliche Scheidung ist dann möglich, wenn beide Ehepartner sich über die Scheidung und die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind. [2, 3] Dies bedeutet, dass keine langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht geführt werden müssen. Die Ehe muss laut § 1565 BGB als gescheitert gelten, was in der Regel nach einem Trennungsjahr unwiderlegbar vermutet wird, wenn beide die Scheidung wollen. [4] Viele Paare unterschätzen, dass bereits während des Trennungsjahres wichtige Weichen für eine einvernehmliche Lösung gestellt werden können. Ein frühzeitiges Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt kann hier Klarheit schaffen und spätere Konflikte vermeiden. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Optionen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann viele dieser Punkte vorab klären. Dieser Weg ist oft der schnellste und kostengünstigste. Die emotionale Belastung für alle Beteiligten, insbesondere für gemeinsame Kinder, kann so erheblich reduziert werden.
FAQ
Muss das Trennungsjahr immer eingehalten werden?
Ja, das Trennungsjahr ist eine zwingende Voraussetzung für die Scheidung in Deutschland. Nur in extremen Härtefällen kann davon abgewichen werden, was jedoch selten vorkommt. [3, 6]
Was ist der Versorgungsausgleich und kann man darauf verzichten?
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ein Verzicht ist möglich, bedarf aber meist einer notariellen Vereinbarung und gerichtlicher Prüfung, besonders wenn ein Ehepartner dadurch unangemessen benachteiligt würde. [4, 5]
Welche Rolle spielt ein Notar bei der einvernehmlichen Scheidung?
Ein Notar wird benötigt, um eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu beurkunden, insbesondere wenn Regelungen zum Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder Immobilien getroffen werden. [2, 5]
Was sind die durchschnittlichen Kosten einer einvernehmlichen Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (Einkommen und Vermögen der Ehegatten). Bei Einvernehmlichkeit und nur einem Anwalt können die Gesamtkosten bei etwa 1.200 bis 3.000 Euro liegen, sind aber individuell verschieden. [4]
Ändert sich mein Erbrecht durch die Scheidung?
Ja, mit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (Zustellung an den anderen Ehegatten) erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, sofern die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. Ein Testament zugunsten des Ehegatten wird im Zweifel ebenfalls unwirksam. [8]
Welche steuerlichen Änderungen ergeben sich durch die Trennung und Scheidung?
Ab dem auf die Trennung folgenden Kalenderjahr ist keine gemeinsame steuerliche Veranlagung mehr möglich. Die Steuerklassen müssen geändert werden (meist in Steuerklasse I, bei Kindern ggf. II). Unterhaltszahlungen können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. [7, 10]