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Newsletter Erbrecht: Steuerfallen vermeiden und Vermögen für 2025 sichern – Ihr aktueller Ratgeber
Das Erbrecht ist komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Allein das Jahressteuergesetz 2024 brachte 6 wichtige Neuerungen für Erben und Schenker, die seit dem 1. Januar 2025 gelten. Ohne professionelle Beratung riskieren viele Familien erhebliche finanzielle Nachteile, oft im fünfstelligen Bereich. Dieser Newsletter Erbrecht fasst die wichtigsten Punkte für Sie zusammen, von aktuellen Freibeträgen über die Tücken der Immobilienbewertung bis hin zu Gestaltungsmöglichkeiten, damit Sie fundierte Entscheidungen für Ihre Vermögensnachfolge treffen können. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation.
Das Thema kurz und kompakt
Die Erbfallkostenpauschale wurde zum 1. Januar 2025 auf 15.000 Euro erhöht, was Erben direkt entlastet. [1, 11]
Die Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer wurde durch das JStG 2022 verschärft, was oft zu höheren Steuerlasten führt; ein Gutachten kann helfen. [12]
Persönliche Freibeträge (z.B. 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder) können alle 10 Jahre für Schenkungen genutzt werden, um Steuern zu sparen. [4]
Mandant Müller erbte unerwartet ein Mehrfamilienhaus und stand vor einer Steuerforderung von über 80.000 Euro – eine sorgfältige Planung hätte dies halbieren können. Die aktuellen Änderungen im Erbrecht, besonders bei der Immobilienbewertung und den Freibeträgen, erfordern jetzt Ihr Handeln. Unser Newsletter Erbrecht zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Vermögen schützen und Fallstricke umgehen.
Die Basis verstehen: Freibeträge und Steuerklassen im Erbrecht 2025
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Höhe des geerbten Vermögens ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner profitieren vom höchsten Freibetrag von 500.000 Euro. [4] Für Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. [4] Enkelkinder können 200.000 Euro steuerfrei erben, es sei denn, ihre Eltern (die Kinder des Erblassers) sind bereits verstorben – dann erhöht sich ihr Freibetrag auf 400.000 Euro. [4]
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) teilt Erben in drei Steuerklassen ein. [3] Steuerklasse I umfasst Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel und Eltern (bei Erbschaft). Geschwister, Neffen/Nichten und Stiefeltern fallen in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro. [4] Alle übrigen Erwerber, wie Freunde oder nicht verwandte Personen, gehören zur Steuerklasse III und haben ebenfalls einen Freibetrag von 20.000 Euro, unterliegen aber den höchsten Steuersätzen. [4] Viele übersehen, dass diese Freibeträge alle 10 Jahre neu für Schenkungen genutzt werden können. Eine frühzeitige Testamentsgestaltung kann hier Tausende Euro sparen. Diese Regelungen sind entscheidend für jeden, der sich mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzt.
Jüngste Gesetzesänderungen meistern: Das Jahressteuergesetz 2024 und seine Folgen
Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), wirksam seit dem 1. Januar 2025, hat einige wichtige Anpassungen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gebracht. Eine positive Nachricht für Erben ist die Erhöhung der Erbfallkostenpauschale von 10.300 Euro auf nun 15.000 Euro. [1, 11] Dieser Betrag kann ohne Einzelnachweis für Bestattungskosten, Grabdenkmal und Nachlassabwicklung geltend gemacht werden. [1] Für Erben mit beschränkter Steuerpflicht wurden die Regelungen zum Abzug von Nachlassverbindlichkeiten angepasst, eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH C-394/20). [11]
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Stundung der Erbschaftsteuer bei geerbten Wohnimmobilien. Erben können nun die auf die Immobilie entfallende Steuer auf Antrag bis zu zehn Jahre zinsfrei stunden lassen, wenn sie die Steuerlast nur durch Verkauf der Immobilie aufbringen könnten. [6, 11] Beachten Sie, dass diese Stundungsmöglichkeit auch für eigengenutzte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gilt, was vorher nicht immer klar war. Diese Neuregelungen unterstreichen die Notwendigkeit, sich mit der aktuellen Rechtslage vertraut zu machen, beispielsweise durch unsere Experten-Webinare zum Erbrecht. Die Komplexität nimmt stetig zu, was die individuelle Beratung umso wichtiger macht.
Immobilien im Erbfall: Bewertungsfallen nach dem JStG 2022 erkennen
Bereits das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, führte zu signifikanten Änderungen bei der Immobilienbewertung für die Erbschaftssteuer. Ziel war es, die steuerliche Bewertung näher an die tatsächlichen Verkehrswerte heranzuführen, was oft zu einer höheren Steuerlast führt. [12] Eine zentrale Änderung war die Verlängerung der pauschalen Gesamtnutzungsdauer für Wohneigentum von 70 auf 80 Jahre. [8, 12] Dies führt rechnerisch zu einer längeren Restnutzungsdauer und somit zu einem höheren Immobilienwert.
Für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird vorrangig das Vergleichswertverfahren angewendet. [7] Hierbei werden tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte herangezogen. Finden sich nicht genügend Vergleichspreise, kommt oft das Sachwertverfahren zum Einsatz. Hier wurde mit dem JStG 2022 ein Regionalfaktor eingeführt, der die Baukosten an das lokale Niveau anpasst. [12] Beim Ertragswertverfahren, relevant für vermietete Objekte, wurden die abzugsfähigen Bewirtschaftungskosten pauschal gekürzt und der Liegenschaftszinssatz tendenziell gesenkt, was ebenfalls zu höheren Werten führt. [12] Viele Erben sind überrascht, dass trotz dieser Verschärfungen die persönlichen Freibeträge nicht angepasst wurden. Ein aktueller Überblick zur Erbschaftssteuer ist daher unerlässlich. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, einen niedrigeren Verkehrswert durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen.
Pflichtteil und Gestaltungsspielräume: Ihre Rechte und Optionen
Auch wenn ein Testament vorhanden ist, können nahe Angehörige nicht immer vollständig enterbt werden. Das deutsche Erbrecht sichert Kindern, Ehegatten und unter Umständen Eltern einen Pflichtteil zu. [9] Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. [9] Die Berechnungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich aller Verbindlichkeiten. Um den Pflichtteil korrekt zu ermitteln, haben Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben, der oft die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses umfasst. Ein korrekt berechneter Pflichtteil kann schnell fünfstellige Beträge erreichen.
Um die Erbschaftsteuerlast zu minimieren und den Pflichtteil optimal zu gestalten, gibt es verschiedene Strategien. Hier sind einige wichtige Überlegungen:
Nutzung der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre durch lebzeitige Schenkungen.
Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt zur Reduzierung des steuerpflichtigen Werts.
Errichtung eines Berliner Testaments bei Ehegatten zur Absicherung des Längerlebenden, aber mit Beachtung der Pflichtteilsansprüche der Kinder aus dem ersten Erbfall.
Prüfung von Steuerbefreiungen, z.B. für das Familienheim, das unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei auf den Ehegatten oder Kinder übergehen kann. [2] Die Selbstnutzung durch den Erwerber für mindestens 10 Jahre ist hier oft eine Bedingung. [2, 10]
Einrichtung einer Vorsorgevollmacht, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die korrekte Bewertung von Betriebsvermögen, für das es spezielle Verschonungsregeln gibt. Die Komplexität dieser Regelungen erfordert eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Situation. Wir helfen Ihnen, den Nachlass richtig zu regeln und die für Sie passende Strategie zu entwickeln.
Ihr Partner im Erbrecht: Persönliche Beratung durch braun-legal
Die Kanzlei braun-legal versteht, dass hinter jedem Erbfall persönliche Schicksale und komplexe Familienverhältnisse stehen. Unsere Mission ist es, Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten zu verbinden, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Beratung im Erbrecht bis zur finalen Abwicklung. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Erbrecht kennen wir die Fallstricke und Chancen.
Wir prüfen für Sie die aktuelle Rechtslage, wie das Jahressteuergesetz 2024 mit seinen 6 Kernänderungen oder die Auswirkungen des Bewertungsgesetzes auf Immobilienwerte. [11, 12] Ob es um die Optimierung Ihrer gesetzlichen Erbfolge, die Gestaltung eines wasserdichten Testaments oder die Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche geht – wir stehen an Ihrer Seite. Viele Mandanten schätzen unsere Fähigkeit, auch in emotional aufgeladenen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren und pragmatische Lösungen zu finden, die oft tausende Euro Erbschaftssteuer sparen. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Vermögen für die nächste Generation zu sichern. Ein umfassender Ratgeber zum Testament ist oft der erste Schritt.
Weitere nützliche Links
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Höhe des geerbten Vermögens ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner profitieren vom höchsten Freibetrag von 500.000 Euro. [4] Für Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. [4] Enkelkinder können 200.000 Euro steuerfrei erben, es sei denn, ihre Eltern (die Kinder des Erblassers) sind bereits verstorben – dann erhöht sich ihr Freibetrag auf 400.000 Euro. [4]
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) teilt Erben in drei Steuerklassen ein. [3] Steuerklasse I umfasst Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel und Eltern (bei Erbschaft). Geschwister, Neffen/Nichten und Stiefeltern fallen in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro. [4] Alle übrigen Erwerber, wie Freunde oder nicht verwandte Personen, gehören zur Steuerklasse III und haben ebenfalls einen Freibetrag von 20.000 Euro, unterliegen aber den höchsten Steuersätzen. [4] Viele übersehen, dass diese Freibeträge alle 10 Jahre neu für Schenkungen genutzt werden können. Eine frühzeitige Testamentsgestaltung kann hier Tausende Euro sparen. Diese Regelungen sind entscheidend für jeden, der sich mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzt.
FAQ
Was beinhaltet ein Newsletter Erbrecht von braun-legal?
Unser Newsletter Erbrecht informiert Sie aktuell und verständlich über wichtige Gesetzesänderungen, relevante Gerichtsurteile und praxisnahe Tipps rund um Testament, Erbschaftssteuer, Pflichtteil und Vermögensnachfolge. Wir bereiten komplexe juristische Themen so auf, dass Sie die Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation verstehen und fundierte Entscheidungen treffen können.
Wie oft erscheint der Newsletter Erbrecht?
Der Newsletter Erbrecht von braun-legal erscheint in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei wichtigen Gesetzesänderungen oder bedeutsamen Gerichtsentscheidungen, typischerweise 2-4 Mal pro Jahr, um Sie stets auf dem Laufenden zu halten.
Ist die Anmeldung zum Newsletter Erbrecht kostenlos?
Ja, die Anmeldung zu unserem Newsletter Erbrecht ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Sie können sich jederzeit mit nur einem Klick wieder abmelden.
Welche Themen behandelt der Newsletter Erbrecht neben Steueränderungen?
Neben aktuellen Steueränderungen behandelt unser Newsletter Erbrecht auch Themen wie Testamentsgestaltung (z.B. Berliner Testament, Enterbung), Pflichtteilsrecht, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Unternehmensnachfolge und internationale Erbfälle. Wir decken ein breites Spektrum ab, das für eine umfassende Nachlassplanung relevant ist.
Wie kann ich mich für den Newsletter Erbrecht anmelden?
Sie können sich ganz einfach über unsere Webseite www.braun-legal.de für den Newsletter Erbrecht anmelden. Tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätigen Sie Ihre Anmeldung. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
An wen richtet sich der Newsletter Erbrecht?
Unser Newsletter Erbrecht richtet sich an alle, die sich mit ihrer eigenen Nachlassplanung beschäftigen (Lebensplaner), bereits geerbt haben (Erbfall-Erben), vor einer Scheidung stehen, Unternehmer sind, Immobilienbesitzer oder generell ihr Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation weitergeben möchten.