Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung
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Betriebliche Altersversorgung optimieren: Mehr Rente, weniger Steuern – Ihr Wegweiser 2025
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter und bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern attraktive Vorteile. Doch die Wahl des richtigen Durchführungswegs, die steuerliche Optimierung und die Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte erfordern sorgfältige Planung. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 2018 wurden die Rahmenbedingungen weiter verbessert, beispielsweise durch die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) [1]. Dieser Beitrag führt Sie durch die wichtigsten Aspekte der bAV, zeigt konkrete Sparpotenziale auf und erklärt, wie wir Sie persönlich bei der Gestaltung Ihrer optimalen betrieblichen Altersversorgung unterstützen können.
Das Thema kurz und kompakt
Die bAV bietet erhebliche Steuer- und Sozialabgabenersparnisse; bis zu 8% der BBG können steuerfrei eingezahlt werden. [1, 2]
Arbeitgeber sind bei Entgeltumwandlung zu einem Zuschuss von 15% verpflichtet, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. [1, 4]
Die Wahl des richtigen Durchführungswegs (z.B. Direktversicherung, Pensionsfonds) und die erbrechtliche Gestaltung sind entscheidend für den Erfolg der bAV. [2, 8]
Mandant Müller sparte über 300 € Steuern monatlich durch eine klug gewählte bAV – ist Ihre Altersvorsorge auch optimal aufgestellt? Die betriebliche Altersversorgung bietet enorme Chancen, birgt aber auch Komplexität bei Durchführungswegen, Steuerrecht und Erbschaftsfragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum für Ihre Zukunft herausholen.
Quick Facts: Die bAV auf einen Blick
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die zweite Säule des deutschen Alterssicherungssystems und ergänzt die gesetzliche Rente. [3] Rund 53,9% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hatten 2019 eine aktive bAV-Anwartschaft. [3] Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat seit 2018 die bAV attraktiver gemacht, unter anderem durch einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% bei Entgeltumwandlung, wenn Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. [1, 4]
Gesetzlicher Anspruch: Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung. [4]
Steuerliche Förderung: Beiträge sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West 2024: 7.248 €) steuerfrei. [1, 3]
Sozialabgabenfreiheit: Bis zu 4% der BBG (West 2024: 3.624 €) sind sozialabgabenfrei. [3, 8]
Flexibilität: Arbeitnehmer können die Höhe ihrer Einzahlungen oft mitgestalten. [4]
Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Altverträge) sind Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung zu einem Zuschuss von 15% verpflichtet, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. [1]
Geringverdiener-Förderung: Zusätzliche staatliche Förderung für Arbeitgeberbeiträge für Mitarbeiter mit bis zu 2.200 € Monatseinkommen (Stand 2018/2019). [1, 8]
Viele unterschätzen, dass auch Minijobber, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, einen Anspruch auf bAV haben können. [4] Die Komplexität der verschiedenen Durchführungswege der bAV erfordert jedoch genaue Prüfung.
Praxis-Abschnitt: So profitieren Sie von der bAV
Die bAV bietet handfeste finanzielle Vorteile durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse während der Ansparphase. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.000 €, der monatlich 200 € per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahlt, kann seine Steuer- und Sozialabgabenlast um rund 90 € reduzieren. Der Arbeitgeber spart ebenfalls Sozialabgaben, bei 200 € Umwandlung etwa 40 €, wovon er 15% (also 30 €) als Zuschuss weitergeben muss. [1, 4] Für Arbeitgeber ist die bAV ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation, das die Attraktivität als Arbeitgeber um bis zu 25% steigern kann. [1] Die fünf Durchführungswege – Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – bieten unterschiedliche Gestaltungsspielräume. [2, 8] Die Direktversicherung ist dabei der häufigste Durchführungsweg. [4] Weniger bekannt ist, dass bei einer reinen Beitragszusage im Rahmen des Sozialpartnermodells der Arbeitgeber nicht mehr für die Höhe der späteren Rentenleistungen haftet. [1] Dies kann die Planbarkeit für Unternehmen um bis zu 50% erhöhen. Eine sorgfältige Testamentsgestaltung ist wichtig, um die bAV im Todesfall abzusichern.
Experten-Tiefe: Rechtliche und steuerliche Fallstricke vermeiden
Die rechtliche und steuerliche Behandlung der bAV ist komplex und durch zahlreiche Gesetze wie das BetrAVG und das EStG geregelt. [2, 3] Ein zentraler Punkt ist die Unverfallbarkeit von Anwartschaften. Bei Entgeltumwandlung sind Anwartschaften sofort unverfallbar. [3] Bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen gilt seit 2018 eine Unverfallbarkeitsfrist von 3 Jahren bei einem Mindestalter von 21 Jahren des Arbeitnehmers. [3] Steuerlich sind Beiträge im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8% der BBG steuerfrei. [2] Die Auszahlungen im Rentenalter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG. [2] Bei Kapitalauszahlungen kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG unter Umständen die Steuerlast mildern. [3] Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation von Versorgungszusagen, was zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen kann, die bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen können. Die Insolvenzsicherung der bAV ist je nach Durchführungsweg unterschiedlich geregelt; bei Direktzusagen und Unterstützungskassen springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein. [3] Für eine umfassende Vorsorgeplanung sollten diese Aspekte berücksichtigt werden.
Wichtige gesetzliche Grundlagen und BMF-Schreiben sind zu beachten:
Betriebsrentengesetz (BetrAVG) [3]
Einkommensteuergesetz (EStG), insb. § 3 Nr. 63, § 19, § 22 Nr. 5, § 40b [2]
BMF-Schreiben vom 6.12.2017 (BStBl I 2018, 147) zu steuerlichen Aspekten [2]
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für Sozialabgabenfreiheit [3]
Durchführungswege im Detail: Welcher passt zu Ihnen?
Arbeitgebern stehen fünf Durchführungswege für die bAV zur Verfügung, deren Auswahl die Flexibilität, den Verwaltungsaufwand und die Haftung maßgeblich beeinflusst. [8] Die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber eine Versicherung für den Arbeitnehmer abschließt, ist weit verbreitet und bietet oft klare Strukturen mit Beiträgen bis zu 8% der BBG steuerfrei. [8] Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die ähnliche steuerliche Vorteile wie Direktversicherungen bieten. [8] Pensionsfonds erlauben eine stärker kapitalmarktorientierte Anlage und können höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken bedeuten; hier sind ebenfalls Beiträge bis 8% der BBG steuerfrei. [8] Unterstützungskassen sind ebenfalls rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, bei denen Beiträge für Arbeitnehmer in voller Höhe steuerfrei sein können (Sozialabgabenfreiheit bis 4% BBG), was sie besonders für höhere Einkommen attraktiv macht. [8] Die Direktzusage (Pensionszusage) bedeutet, dass der Arbeitgeber selbst die Versorgungsleistungen zusagt und dafür Rückstellungen bildet; hier gibt es keine Begrenzung der Beitragshöhe für die Steuerfreiheit in der Ansparphase. [8] Viele Unternehmen nutzen nicht das volle Potenzial der Unterstützungskasse zur Versorgung von Führungskräften, obwohl hier bis zu 100% der Beiträge steuerfrei sein können. Die Wahl des Durchführungsweges hat auch Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer im Leistungsfall.
Betriebliche Altersversorgung und Erbrecht: Was Hinterbliebene wissen müssen
Im Todesfall des Versorgungsberechtigten stellt sich die Frage, was mit den angesparten Mitteln der betrieblichen Altersversorgung geschieht. Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung sind komplex und hängen stark vom gewählten Durchführungsweg und den individuellen Vertragsbedingungen ab. [2] Grundsätzlich können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder als Hinterbliebene Leistungen erhalten. [2] Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ist oft eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung an Hinterbliebene vorgesehen. [2] Sind keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, kann unter Umständen ein Sterbegeld an Erben gezahlt werden, oft bis zu einer Höhe von 8.000 Euro. [2] Wichtig ist, dass eine Vererblichkeit von Anwartschaften an beliebige Dritte (außerhalb des definierten Hinterbliebenenkreises) in der Regel nicht als betriebliche Altersversorgung anerkannt wird und steuerliche Nachteile haben kann. [2] Eine klare Regelung des Bezugsrechts im Todesfall ist daher unerlässlich und sollte Teil jeder Vermögensnachfolgeplanung sein.
Die Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung kann beinhalten:
Witwen-/Witwerrente
Waisenrente
Sterbegeldzahlung
Kapitalabfindung für Hinterbliebene
Wir beraten Sie persönlich zu den erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer bAV.
Steueroptimierung und Sozialabgaben: So sparen Sie richtig
Die bAV ist ein starkes Instrument zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Beiträge des Arbeitnehmers aus Entgeltumwandlung sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG RV West) steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). [1, 2] Für 2024 bedeutet dies einen steuerfreien Betrag von bis zu 7.248 € jährlich (604 € monatlich). [3] Sozialabgabenfrei sind Beiträge bis zu 4 % der BBG RV West, also bis zu 3.624 € jährlich (302 € monatlich) im Jahr 2024. [3, 8] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, 15% der ersparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss an den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers weiterzuleiten, was die Rendite für den Arbeitnehmer weiter erhöht. [1] In der Auszahlungsphase sind die Leistungen voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG), jedoch ist der persönliche Steuersatz im Alter oft niedriger. [3, 4] Auf Betriebsrenten fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei es seit 2020 einen Freibetrag gibt (2024: 176,75 € für KV West). [3] Viele wissen nicht, dass bei einer Kapitalauszahlung die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Steuerprogression mildern kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. [3] Eine genaue Berechnung und Planung, auch im Hinblick auf eine mögliche Scheidung und Versorgungsausgleich, ist entscheidend.
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Die betriebliche Altersversorgung ist ein vielschichtiges Thema mit erheblichem Optimierungspotenzial. Eine individuelle Analyse Ihrer Situation und Ziele ist der erste Schritt zu einer maßgeschneiderten Lösung. Wir bei braun-legal verbinden juristische Präzision mit persönlicher Beratung, um für Sie das Beste aus Ihrer bAV herauszuholen. Ob es um die Wahl des passenden Durchführungswegs, die steueroptimierte Vertragsgestaltung, Fragen zur Vorsorgevollmacht im Kontext der bAV oder die Absicherung im Erbfall geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unseren erfahrenen Anwälten. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge oder unterstützen Sie bei der Neueinrichtung Ihrer betrieblichen Altersversorgung, damit Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen können. Unsere Experten begleiten Sie bei jedem Schritt, von der ersten Analyse bis zur finalen Umsetzung, und sorgen für rechtssichere und zukunftsfähige Lösungen. Nutzen Sie auch unsere exklusiven Webinare zu verwandten Themen wie Nachfolge und Erbrecht.
Weitere nützliche Links
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die zweite Säule des deutschen Alterssicherungssystems und ergänzt die gesetzliche Rente. [3] Rund 53,9% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hatten 2019 eine aktive bAV-Anwartschaft. [3] Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat seit 2018 die bAV attraktiver gemacht, unter anderem durch einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% bei Entgeltumwandlung, wenn Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. [1, 4]
Gesetzlicher Anspruch: Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung. [4]
Steuerliche Förderung: Beiträge sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West 2024: 7.248 €) steuerfrei. [1, 3]
Sozialabgabenfreiheit: Bis zu 4% der BBG (West 2024: 3.624 €) sind sozialabgabenfrei. [3, 8]
Flexibilität: Arbeitnehmer können die Höhe ihrer Einzahlungen oft mitgestalten. [4]
Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Altverträge) sind Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung zu einem Zuschuss von 15% verpflichtet, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. [1]
Geringverdiener-Förderung: Zusätzliche staatliche Förderung für Arbeitgeberbeiträge für Mitarbeiter mit bis zu 2.200 € Monatseinkommen (Stand 2018/2019). [1, 8]
Viele unterschätzen, dass auch Minijobber, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, einen Anspruch auf bAV haben können. [4] Die Komplexität der verschiedenen Durchführungswege der bAV erfordert jedoch genaue Prüfung.
FAQ
Welche Durchführungswege gibt es bei der bAV?
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage (Pensionszusage), Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Jeder Weg hat spezifische Vor- und Nachteile bezüglich Steuern, Haftung und Flexibilität. [2, 8]
Wie wird die betriebliche Altersversorgung im Todesfall behandelt?
Die Leistungen im Todesfall hängen vom Vertrag und Durchführungsweg ab. Meist sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bezugsberechtigt. Es kann eine Hinterbliebenenrente oder eine Kapitalauszahlung geben. Ein Sterbegeld ist möglich, wenn keine direkten Hinterbliebenen vorhanden sind. [2]
Muss ich auf meine Betriebsrente Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Ja, Betriebsrenten sind in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig. Zudem fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei es Freibeträge bzw. Freigrenzen gibt. [3, 4]
Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung für jeden?
Ob sich eine bAV lohnt, hängt von der individuellen Situation ab, insbesondere von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses, der eigenen Steuerlast und den Vertragskonditionen. In vielen Fällen überwiegen die Vorteile, insbesondere durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase. [4] Wir beraten Sie gerne persönlich.
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?
Das BRSG ist seit 2018 in Kraft und zielt darauf ab, die bAV attraktiver zu machen. Wichtige Änderungen sind u.a. die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens, der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung und die Einführung des Sozialpartnermodells. [1]
Kann ich meine betriebliche Altersversorgung kündigen?
Eine Kündigung der bAV ist in der Regel nicht möglich, um den Zweck der Altersvorsorge sicherzustellen. Die Verträge können jedoch oft beitragsfrei gestellt werden, wenn keine weiteren Einzahlungen gewünscht oder möglich sind. [4]