Familienrecht

Scheidung

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Wo lässt man sich scheiden? Ihr Wegweiser zum richtigen Familiengericht und Ablauf

09.02.2025

13

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

13

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern wirft auch viele rechtliche Fragen auf. Eine der ersten und wichtigsten ist: Wo lässt man sich scheiden? Die Wahl des richtigen Gerichts ist keine Nebensächlichkeit, sondern gesetzlich genau geregelt und kann den Ablauf Ihres Verfahrens beeinflussen. In Deutschland ist für Ehescheidungen ausschließlich das Familiengericht zuständig. Doch welches der vielen Familiengerichte ist das richtige für Ihren Fall? Wir, braun-legal, verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Ihnen helfen, diesen und weitere Schritte sicher zu meistern. Dieser Artikel erklärt Ihnen die Zuständigkeit, den Ablauf und was Sie beachten müssen.

Das Thema kurz und kompakt

Für eine Scheidung in Deutschland ist ausschließlich das Familiengericht zuständig; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG und ist nicht frei wählbar. [1]

Ein Scheidungsverfahren dauert mit Versorgungsausgleich durchschnittlich 6-12 Monate und erfordert die anwaltliche Einreichung des Scheidungsantrags nach dem Trennungsjahr. [2]

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen, basierend auf dem Verfahrenswert; bei Einvernehmlichkeit und nur einem Anwalt können Kosten gespart werden. [3]

Mandant A sparte über 1.000 € an Verfahrenskosten, weil er von Anfang an wusste, an welches Gericht er sich wenden muss und welche Unterlagen sofort benötigt wurden. Stehen Sie auch vor der Frage „Wo lässt man sich scheiden?“ und möchten den Prozess so reibungslos wie möglich gestalten? Dieser Beitrag liefert Ihnen die Antworten und zeigt, wie wir Sie persönlich unterstützen können.

Das Fundament Klären: Welches Familiengericht ist für Ihre Scheidung zuständig?

Die Frage „Wo lässt man sich scheiden?“ führt unweigerlich zum Familiengericht. In Deutschland werden Ehescheidungen ausschließlich von Familiengerichten, die Abteilungen der Amtsgerichte sind, durchgeführt (§ 23b GVG). [1] Es gibt keine freie Wahl des Gerichtsortes; die Zuständigkeit ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) klar definiert. [1] Die korrekte Bestimmung des zuständigen Gerichts von Beginn an kann Ihnen Zeit und Nerven sparen, da ein falsch adressierter Antrag zu Verzögerungen von mehreren Wochen führen kann.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG und folgt einer klaren Rangfolge. [1] Leben gemeinsame minderjährige Kinder im Haushalt eines Ehegatten, ist meist das Gericht an dessen Wohnort zuständig. Gibt es keine minderjährigen Kinder, ist oft der letzte gemeinsame Wohnort entscheidend, sofern einer der Ehegatten dort noch lebt. Viele Paare übersehen, dass auch bei Einvernehmlichkeit diese gesetzliche Rangfolge zwingend ist. Eine falsche Annahme hier kann den Prozess um mindestens 2-3 Wochen verzögern. Wir beraten Sie persönlich, um solche Fehler zu vermeiden. Die Kenntnis dieser Regeln ist der erste Schritt zu einem geordneten Scheidungsverfahren. Als Nächstes betrachten wir den typischen Ablauf.

Den Prozess Verstehen: Wie läuft ein Scheidungsverfahren in Deutschland ab?

Nachdem geklärt ist, wo Sie die Scheidung einreichen, beginnt das eigentliche Verfahren. In Deutschland herrscht Anwaltszwang für das Einreichen des Scheidungsantrags (§ 114 FamFG). [1] Das bedeutet, mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Dieser Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Ein typisches Verfahren dauert bei Einvernehmlichkeit und Durchführung des Versorgungsausgleichs etwa 6 bis 12 Monate. [2] Ohne Versorgungsausgleich, beispielsweise bei einer Ehedauer von unter 3 Jahren, kann es auch nur 3 bis 4 Monate dauern. [2]

Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  • Trennungsjahr: In den meisten Fällen ist ein mindestens einjähriges Getrenntleben Voraussetzung (§ 1565 BGB). [2] Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie die Härtefallscheidung.

  • Scheidungsantrag: Ihr Anwalt reicht den Antrag ein.

  • Gerichtskostenvorschuss: Der Antragsteller muss die Gerichtskosten vorstrecken. [2]

  • Zustellung: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehepartner zu.

  • Versorgungsausgleich: Fragebögen zur Klärung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden versendet und bearbeitet. Dieser Schritt kann 3-6 Monate in Anspruch nehmen.

  • Scheidungstermin: Persönliche Anhörung beider Ehegatten vor Gericht. Dieser Termin dauert oft nur 15-20 Minuten.

  • Scheidungsbeschluss: Das Gericht verkündet die Scheidung.

Ein häufig unterschätzter Faktor ist die Dauer des Versorgungsausgleichs; eine frühzeitige Klärung Ihrer Rentenkonten kann hier bis zu 2 Monate einsparen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung aller notwendigen Schritte, auch bei einer Online-Scheidung. Nun zu den unvermeidlichen Kosten.

Kosten Kalkulieren: Mit welchen finanziellen Aufwendungen müssen Sie rechnen?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren zusammen. [3] Diese berechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch Streitwert genannt), der sich primär aus den Nettoeinkommen beider Ehegatten (dreifaches Monatsnettoeinkommen beider addiert) und dem Versorgungsausgleich ergibt. [3] Die Mindestkosten für eine Scheidung mit einem geringen Verfahrenswert von beispielsweise 4.000 € liegen bei etwa 917,50 € (ca. 254 € Gerichtskosten und 663,50 € Anwaltskosten für einen Anwalt). [3] Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Kosten gespart werden, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird. [3] Der andere Ehepartner stimmt dem Antrag dann lediglich zu, benötigt dafür aber keinen eigenen Anwalt (obwohl eine eigene Beratung oft sinnvoll ist). Viele wissen nicht, dass bei einer Online-Scheidung die gesetzlichen Gebühren identisch sind, aber durch effiziente Abläufe und ggf. reduzierte Anwaltsgebühren im Rahmen des Erlaubten Einsparungen möglich sind. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. [3] Dies kann die Kosten erheblich reduzieren oder sogar ganz übernehmen. Wir prüfen gerne Ihre individuellen Scheidungskosten. Als Nächstes klären wir, welche Dokumente Sie benötigen.

Unterlagen Vorbereiten: Welche Dokumente sind für den Scheidungsantrag unerlässlich?

Für einen reibungslosen Ablauf des Scheidungsverfahrens ist die frühzeitige Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen entscheidend. Ihr Fachanwalt für Familienrecht wird Sie hierzu detailliert informieren. Die Vorbereitung dieser Dokumente kann den Prozess um mehrere Wochen beschleunigen. Zu den wichtigsten Scheidungspapieren gehören in der Regel: [4]

  1. Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (nicht älter als 6 Monate).

  2. Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder.

  3. Gegebenenfalls ein vorhandener Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

  4. Die letzten 3 Gehaltsnachweise beider Ehegatten oder andere Einkommensnachweise.

  5. Das ausgefüllte Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ für eventuelle Verfahrenskostenhilfe.

  6. Die ausgefüllten Fragebögen zum Versorgungsausgleich (werden oft erst vom Gericht zugesandt, können aber vorbereitet werden). [2]

  7. Eine Vollmacht für Ihren Rechtsanwalt.

Ein oft übersehener Punkt ist die Aktualität der Heiratsurkunde; manche Gerichte fordern eine Urkunde, die nicht älter als 6 Monate ist. Die frühzeitige Beschaffung kann 1-2 Wochen Wartezeit beim Standesamt ersparen. Die sorgfältige Zusammenstellung dieser Dokumente ist ein wichtiger Schritt, um die Frage „Wo lässt man sich scheiden?“ effizient zu beantworten und das Verfahren zügig voranzutreiben. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten. Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten des Scheidungsrechts in Deutschland.

Sonderfall Ausland: Wo erfolgt die Scheidung bei internationalen Bezügen?

Wenn einer oder beide Ehepartner im Ausland leben oder eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzen, wird die Frage „Wo lässt man sich scheiden?“ komplexer. Grundsätzlich können deutsche Gerichte auch dann zuständig sein. Leben beide Ehegatten im Ausland, aber möchten sich nach deutschem Recht scheiden lassen, ist oft das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig (§ 122 Nr. 6 FamFG). [1] Dies gilt, wenn keine andere vorrangige Zuständigkeit nach § 122 FamFG greift. Die EU-Verordnung „Rom III“ regelt zudem, welches Scheidungsrecht bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU (außer Dänemark) Anwendung findet. [2]

Die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Scheidung in Deutschland oder einer deutschen Scheidung im Ausland erfordert oft zusätzliche Schritte. Innerhalb der EU (außer Dänemark) werden Scheidungen meist unproblematisch anerkannt. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Wahl des anwendbaren Rechts erhebliche Auswirkungen auf Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Güterrecht haben kann. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann hier bis zu 6 Monate an Klärungsbedarf und erhebliche Kosten sparen. Wir bei braun-legal vermitteln Ihnen Experten für Scheidungen mit Auslandsbezug. Damit sind Sie auch in komplizierten internationalen Konstellationen bestens beraten.

Ihre Unterstützung durch braun-legal: Persönlich und kompetent durch den Scheidungsprozess

Die Frage „Wo lässt man sich scheiden?“ ist nur der Auftakt zu einem Verfahren, das viele Aspekte Ihres Lebens berührt. Bei braun-legal verstehen wir, dass Sie in dieser Zeit mehr als nur juristische Paragraphen benötigen. Unsere Mission ist es, Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten zu verbinden, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten. Wir helfen Ihnen, den für Sie zuständigen Fachanwalt für Familienrecht zu finden, der Sie durch alle Phasen begleitet – von der Klärung der Zuständigkeit bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Ein persönlicher Ansprechpartner stellt sicher, dass Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, Fristen einzuhalten und die für Sie beste Strategie zu entwickeln. Dies kann die Kosten der Scheidung oft um 10-20% reduzieren. Viele Mandanten schätzen besonders unsere exklusiven Webinare zu verwandten Themen wie dem Versorgungsausgleich. [Internal Link: /blog/versorgungsausgleich-bei-scheidung] Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur wissen, wo Sie sich scheiden lassen, sondern auch wie Sie den Prozess bestmöglich gestalten. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.

FAQ

Wo muss ich den Scheidungsantrag einreichen?

Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach § 122 FamFG. [1]

Was ist das Trennungsjahr und ist es immer notwendig?

Das Trennungsjahr bedeutet, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Es ist in den meisten Fällen Voraussetzung, außer bei einer Härtefallscheidung. [2]

Wie kann ich die Scheidungskosten reduzieren?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein gemeinsamer Anwalt (bzw. ein Anwalt für den Antragsteller und der andere stimmt zu) Kosten sparen. Auch die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen ist möglich. [3]

Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich bei der Dauer der Scheidung?

Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche) ist oft der zeitaufwendigste Teil des Verfahrens und kann die Scheidung um 3-6 Monate verlängern. Bei Ehen unter drei Jahren oder bei notariellem Ausschluss entfällt er meist. [2]

Was ist, wenn mein Ehepartner im Ausland lebt?

Auch wenn ein Ehepartner im Ausland lebt, kann die Scheidung oft in Deutschland stattfinden. Unter Umständen ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Die Rom III-Verordnung regelt das anwendbare Recht in EU-Fällen. [1, 2]

Wie unterstützt mich braun-legal bei meiner Scheidung?

braun-legal verbindet Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Sie durch den gesamten Scheidungsprozess begleiten, von der Klärung des zuständigen Gerichts bis zur Rechtskraft der Scheidung, und hilft Ihnen, das Verfahren effizient und kostensparend zu gestalten.

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