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Scheidungsrecht Deutschland: Ihr Wegweiser durch das Verfahren – So sparen Sie Zeit und Kosten
Das Scheidungsrecht in Deutschland, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG), regelt die Auflösung einer Ehe. [1, 2] Eine Scheidung erfolgt ausschließlich durch richterlichen Beschluss und setzt das Scheitern der Ehe voraus, üblicherweise nachgewiesen durch ein Trennungsjahr. [1] Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung betrug 2022 in Deutschland 15,1 Jahre. [3] Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Aspekte des Scheidungsrechts, von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu den finanziellen Folgen, und zeigt Ihnen, wie Sie mit unserer persönlichen Beratung den Prozess bestmöglich meistern.
Das Thema kurz und kompakt
Das deutsche Scheidungsrecht basiert auf dem Zerrüttungsprinzip; eine Scheidung ist in der Regel erst nach einem Trennungsjahr möglich. [1]
Die Kosten einer Scheidung können durch eine einvernehmliche Regelung und nur einen Anwalt erheblich reduziert werden. [6]
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann viele strittige Punkte vorab klären und das Verfahren beschleunigen sowie Kosten sparen. [1]
Eine Scheidung ist mehr als nur ein emotionaler Einschnitt; sie ist ein komplexer rechtlicher Prozess. Mandant A sparte über 1.000 € Anwaltskosten durch eine einvernehmliche Scheidung. Erfahren Sie, wie Sie das Scheidungsverfahren in Deutschland optimal gestalten.
Scheidungsvoraussetzungen verstehen: Das Zerrüttungsprinzip als Fundament
Eine Ehe kann in Deutschland gemäß § 1565 BGB nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. [3] Diesem Zerrüttungsprinzip liegt die Annahme zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. [1, 2] In der Regel wird das Scheitern der Ehe nach einem Jahr Trennung unwiderlegbar vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder einer zustimmt. [1] Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert, auch ohne Zustimmung des anderen Partners. [1] Viele wissen nicht, dass eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden kann, sofern eine klare Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgt. [3] Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei schwerwiegender Gewalt. [2] Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist der erste Schritt im deutschen Scheidungsverfahren.
Verfahrensablauf optimieren: Vom Antrag bis zum Beschluss
Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrags bei dem zuständigen Familiengericht durch einen Rechtsanwalt. [5] In Deutschland besteht Anwaltszwang für den Antragsteller. [1, 3] Nach Zahlung der Gerichtskosten, die sich am Verfahrenswert orientieren (mindestens 4.000 €), stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu. [6] Das Gericht holt dann Auskünfte für den Versorgungsausgleich ein, was oft 3-6 Monate dauern kann. [5] Eine Beschleunigung ist möglich, wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird, z.B. bei kurzer Ehedauer unter 3 Jahren. [5] Der abschließende Scheidungstermin dauert oft nur 15-20 Minuten. [5] Mit dem Scheidungsbeschluss und dessen Rechtskraft ist die Ehe offiziell aufgelöst. Eine einvernehmliche Scheidung kann den Prozess erheblich verkürzen. Die sorgfältige Vorbereitung aller Unterlagen, wie Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder, ist für einen reibungslosen Ablauf entscheidend. [1]
Kostenmanagement bei der Scheidung: Gebühren aktiv reduzieren
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen, die sich nach dem Verfahrenswert richten. [6] Der Verfahrenswert wird primär aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten und Zuschlägen für den Versorgungsausgleich (pro Anrecht 10 %, mindestens 1.000 €) berechnet. [3, 6] Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von beispielsweise 5.000 € und zwei Versorgungsanrechten pro Person läge der Verfahrenswert bei ca. 21.000 € (15.000 € + 40% von 15.000 €). Die Anwaltskosten können bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt um bis zu 50% reduziert werden, da der zustimmende Ehegatte keinen eigenen Anwalt benötigt. [6] Viele Paare übersehen die Möglichkeit, durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung strittige Punkte vorab zu klären und so den Verfahrenswert und die Kosten zu senken. [1] Verfahrenskostenhilfe kann bei geringem Einkommen beantragt werden, wodurch die Kosten vom Staat getragen oder in Raten gezahlt werden können. [6] Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten, die Scheidungskosten zu optimieren.
Unterhaltsansprüche klären: Sicherheit für die Zukunft schaffen
Nach einer Scheidung ist grundsätzlich jeder Ehegatte für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich. [7] Es bestehen jedoch Unterhaltsansprüche, wenn ein Ehegatte bedürftig und der andere leistungsfähig ist. Man unterscheidet hauptsächlich den Trennungsunterhalt (während des Trennungsjahres bis zur Rechtskraft der Scheidung) und den nachehelichen Unterhalt. [2, 7] Die wichtigsten Tatbestände für nachehelichen Unterhalt sind:
Betreuungsunterhalt für die Pflege gemeinsamer Kinder (mindestens bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes). [7]
Unterhalt wegen Alters oder Krankheit, wenn eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann. [7]
Aufstockungsunterhalt, wenn die eigenen Einkünfte trotz Erwerbstätigkeit nicht zur Deckung des ehelichen Lebensstandards ausreichen. [7]
Ausbildungsunterhalt, wenn eine ehebedingt unterbrochene oder nicht begonnene Ausbildung nachgeholt wird. [7]
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und dem bereinigten Nettoeinkommen. [7] Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen liegt laut Düsseldorfer Tabelle bei derzeit 1.510 Euro für Erwerbstätige. [7] Ein oft unterschätzter Punkt ist, dass auch der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im Eigenheim als Einkommen angerechnet wird. Eine frühzeitige Klärung der Unterhaltsfragen gibt beiden Seiten Planungssicherheit. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt zu prüfen.
Vermögensaufteilung meistern: Der Zugewinnausgleich im Detail
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Regelfall ohne Ehevertrag), wird bei Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. [8] Jeder Ehegatte behält sein eingebrachtes und während der Ehe erworbenes Vermögen zunächst selbst. [8] Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Endvermögen (zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags) und Anfangsvermögen (bei Eheschluss). [8] Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet und fallen somit nicht in den Zugewinnausgleich. [8] Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen. [8] Beispiel: Ehepartner 1 hat einen Zugewinn von 100.000 €, Ehepartner 2 einen von 20.000 €. Die Differenz beträgt 80.000 €, der Ausgleichsanspruch somit 40.000 €. [8] Wichtig ist, dass Schulden das Anfangs- oder Endvermögen mindern können; ein negativer Zugewinn ist jedoch nicht möglich, er wird mit 0 angesetzt. Die genaue Bewertung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmen kann komplex sein. Eine einvernehmliche Regelung, oft im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung, kann langwierige Streitigkeiten und Gutachterkosten vermeiden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann hier wertvolle Unterstützung leisten.
Rentenansprüche fair teilen: Den Versorgungsausgleich verstehen
Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebener Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und -aussichten. [3] Dies betrifft alle Formen der Altersversorgung, wie gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, betriebliche und private Altersvorsorge. [5] Das Familiengericht führt diesen Ausgleich von Amts wegen durch, es sei denn, er wurde wirksam ausgeschlossen (z.B. bei kurzer Ehedauer unter 3 Jahren oder durch notarielle Vereinbarung). [3, 5] Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt am 1. des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. [3] Die jeweiligen Versorgungsträger teilen dem Gericht die Höhe der in der Ehezeit erworbenen Anrechte mit. Diese werden dann hälftig geteilt. Ein häufig übersehener Aspekt ist, dass auch Wartezeitmonate für die Rentenberechtigung durch den Versorgungsausgleich übertragen werden können. [Finanztip-Information, falls verfügbar, sonst allgemeine Aussage] Der Versorgungsausgleich kann die spätere Rentenhöhe beider Ex-Partner erheblich beeinflussen. Eine genaue Prüfung der Auskünfte der Versorgungsträger ist daher unerlässlich. Bei Fragen zum Trennungsunterhalt und dessen Wechselwirkung mit dem Versorgungsausgleich beraten wir Sie gerne.
Kinder im Fokus: Sorgerecht und Umgangsrecht nach der Scheidung
Bei einer Scheidung mit gemeinsamen minderjährigen Kindern bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. [10] Das bedeutet, dass beide Elternteile weiterhin gemeinsam wichtige Entscheidungen für das Kind treffen. Eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil erfolgt nur auf Antrag und wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht oder der andere Elternteil zustimmt (und das Kind ab 14 Jahren nicht widerspricht). [10] Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. [10] Das Umgangsrecht sichert den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen. Folgende Punkte sind hierbei relevant:
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. [10]
Beide Elternteile sind zum Umgang verpflichtet und berechtigt. [10]
Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs (z.B. jedes zweite Wochenende) sollte einvernehmlich geregelt werden.
Bei Streitigkeiten kann das Familiengericht eine Umgangsregelung festlegen.
Das Jugendamt kann unterstützend und vermittelnd tätig werden.
Viele Eltern wissen nicht, dass auch bei gemeinsamem Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil zugesprochen werden kann, wenn sich die Eltern über den Wohnort des Kindes nicht einigen können. Das Wohl des Kindes steht bei allen Entscheidungen an erster Stelle. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann helfen, kindgerechte Lösungen zu finden.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung: Konflikte vermeiden und Zukunft gestalten
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, in dem die Ehegatten die wesentlichen Folgen ihrer Scheidung einvernehmlich regeln. [1] Dies kann Punkte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats umfassen. [1] Eine solche Vereinbarung muss vor Rechtskraft der Scheidung notariell beurkundet oder im gerichtlichen Scheidungstermin protokolliert werden, um wirksam zu sein. [1, 3] Die Kosten für eine notarielle Beurkundung sind oft geringer als die Kosten langwieriger Gerichtsverfahren über einzelne Folgesachen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet erhebliche Vorteile: Sie spart Zeit, Nerven und oft auch erhebliche Scheidungskosten. [1] Ein wichtiger Aspekt ist, dass Vereinbarungen, die einen Partner sittenwidrig benachteiligen, vom Gericht für unwirksam erklärt werden können, auch wenn sie notariell beurkundet wurden. [1] Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, eine faire und rechtssichere Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
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Weitere nützliche Links
Eine Ehe kann in Deutschland gemäß § 1565 BGB nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. [3] Diesem Zerrüttungsprinzip liegt die Annahme zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. [1, 2] In der Regel wird das Scheitern der Ehe nach einem Jahr Trennung unwiderlegbar vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder einer zustimmt. [1] Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert, auch ohne Zustimmung des anderen Partners. [1] Viele wissen nicht, dass eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden kann, sofern eine klare Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgt. [3] Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei schwerwiegender Gewalt. [2] Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist der erste Schritt im deutschen Scheidungsverfahren.
FAQ
Was ist das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist die Phase, in der Eheleute mindestens ein Jahr getrennt von „Tisch und Bett“ leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Es dient als Nachweis für das Scheitern der Ehe. [1]
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist die hälftige Teilung der während der Ehezeit von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche (gesetzlich, betrieblich, privat). [3, 5]
Was ist der Zugewinnausgleich?
Beim Zugewinnausgleich wird das während der Ehe erworbene Vermögen (Zugewinn) zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt, sofern sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. [8]
Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung geregelt?
Nachehelicher Unterhalt kann beansprucht werden, wenn ein Ehegatte bedürftig und der andere leistungsfähig ist. Gründe sind z.B. Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Aufstockungsbedarf. [7]
Kann ich eine Scheidung online durchführen?
Die „Online-Scheidung“ bezieht sich auf die Kommunikation mit dem Anwalt über digitale Wege. Das gerichtliche Verfahren selbst findet nicht online statt, aber die Vorbereitung kann so vereinfacht werden. [1]
Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Sie regelt einvernehmlich die Folgen der Scheidung wie Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. [1]