Familienrecht

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Online Scheidung Einreichen: Ihr Digitaler Wegweiser zur Rechtskräftigen Trennung

09.02.2025

8

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Entscheidung zur Scheidung ist oft mit Unsicherheit verbunden. Das „Online Scheidung einreichen“ verspricht eine moderne Lösung. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Es geht nicht um eine anonyme Abwicklung per Klick, sondern um eine effizientere Gestaltung des notwendigen rechtlichen Verfahrens durch digitale Kommunikation mit Ihrem persönlichen Anwalt. Wir bei braun-legal verbinden juristische Präzision mit dem Verständnis für Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie Sie diesen Lebensabschnitt klar und sicher meistern. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf, die Voraussetzungen und wie wir Sie dabei unterstützen, Fallstricke zu vermeiden und Kosten zu optimieren.

Das Thema kurz und kompakt

Online Scheidung einreichen bedeutet primär digitale Kommunikation mit Ihrem Anwalt; der Gerichtstermin bleibt meist obligatorisch. [3, 4]

Voraussetzungen sind das Trennungsjahr und das Scheitern der Ehe; Einvernehmlichkeit beschleunigt das Verfahren erheblich. [2]

Kostenersparnis ist hauptsächlich durch die Beauftragung nur eines Anwalts bei Einvernehmlichkeit möglich; gesetzliche Gebühren bleiben gleich. [2, 4]

Mandant Huber konnte durch unsere digitale Vorbereitung seiner einvernehmlichen Scheidung rund 20 % der üblichen Korrespondenzzeit einsparen. Erfahren Sie, wie das „Online Scheidung einreichen“ auch für Sie den Weg ebnen kann. Wir begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt.

Das Konzept der Online-Scheidung entmystifiziert: Was es für Sie bedeutet

Der Begriff „Online Scheidung einreichen“ führt oft zu Missverständnissen. Es handelt sich nicht um eine Scheidung per Mausklick, die ohne Anwalt oder Gericht abläuft. Vielmehr beschreibt es eine moderne Form der Scheidungsabwicklung, bei der die Kommunikation zwischen Ihnen und uns als Ihren Anwälten überwiegend digital erfolgt. [3] Dies kann E-Mail-Verkehr, Telefonate oder Videokonferenzen umfassen und spart Ihnen Zeit für Kanzleibesuche. Viele glauben, eine Online-Scheidung sei anonym, doch bei uns steht Ihre persönliche Betreuung an erster Stelle. Die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht und der Scheidungstermin selbst bleiben notwendige, nicht-digitale Schritte. [4] Wir von braun-legal stellen sicher, dass Sie trotz digitaler Prozesse stets einen persönlichen Ansprechpartner haben. Dieser Ansatz ist besonders für einvernehmliche Scheidungen geeignet, bei denen beide Partner sich über die wesentlichen Punkte einig sind. [2]

Voraussetzungen prüfen: Ist die Online-Scheidung für Ihre Situation geeignet?

Bevor Sie eine Online-Scheidung einreichen können, müssen bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe, welches nach deutschem Recht in der Regel durch das vollzogene Trennungsjahr nachgewiesen wird. [2, 4] Das bedeutet, Sie und Ihr Partner leben mindestens ein Jahr getrennt „von Tisch und Bett“. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist unter strikten Voraussetzungen möglich. Für eine zügige Online-Scheidung ist es zudem essenziell, dass beide Ehegatten die Scheidung möchten oder zumindest einer den Antrag stellt und der andere zustimmt. [3] Entgegen der Annahme, eine Online-Scheidung umgehe rechtliche Notwendigkeiten, gelten dieselben strengen Regeln wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren. Die Klärung von Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Sorgerecht sollte idealerweise vorab erfolgen, um das Verfahren zu beschleunigen. [2] Wir beraten Sie umfassend, ob die einvernehmliche Online-Scheidung für Ihre individuelle Lebenslage der richtige Weg ist.

Der Ablauf im Detail: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Beschluss

Der Prozess des Online Scheidung Einreichens ist bei uns klar strukturiert, um Ihnen maximale Transparenz zu bieten. Am Anfang steht Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme, oft über unsere Webseite oder telefonisch, gefolgt von einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Situation. Hier ist eine typische Abfolge:

  1. Informationsaustausch: Sie übermitteln uns die notwendigen Daten und Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder) digital. Wir benötigen für den Antrag beispielsweise Ihre und die Daten Ihres Ehepartners sowie Angaben zum Trennungszeitpunkt. [3]

  2. Mandatierung und Antragsstellung: Nach Erteilung der Vollmacht erstellen wir den Scheidungsantrag und reichen diesen elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein. In Deutschland besteht Anwaltszwang für den Antragsteller (§ 114 FamFG). [2, 4]

  3. Gerichtliches Verfahren: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehepartner zu. Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) wird in der Regel von Amts wegen durchgeführt, was einige Monate in Anspruch nehmen kann. [2]

  4. Scheidungstermin: Zum abschließenden Gerichtstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. [3] Auch wenn oft von reiner Online-Scheidung gesprochen wird, ist dieser Termin vor Ort meist unumgänglich; eine Teilnahme per Videokonferenz ist nur in Ausnahmefällen möglich.

  5. Scheidungsbeschluss: Das Gericht verkündet den Scheidungsbeschluss. Dieser wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat rechtskräftig. [2]

Wir begleiten Sie durch jeden dieser Schritte und halten Sie stets über den Fortschritt informiert. Die Dauer des gesamten Verfahrens beträgt bei einer einvernehmlichen Scheidung oft zwischen 3 und 9 Monaten. [2]


Kosten optimieren: Wie die Online-Scheidung Ihr Budget schont

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Anwalts- und Gerichtsgebühren zusammen. Diese richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der auf Basis der Nettoeinkommen beider Ehegatten und ggf. Vermögen ermittelt wird. [2, 3] Eine Online-Scheidung ist nicht per se günstiger, da die gesetzlichen Gebührenordnungen (RVG für Anwälte, FamGKG für Gerichte) für alle Anwälte bindend sind. [4] Das größte Einsparpotenzial bei einer Online-Scheidung ergibt sich, wenn sie einvernehmlich erfolgt und nur ein Anwalt beauftragt wird. [2] In diesem Fall teilen sich die Ehegatten die Kosten für einen Anwalt, anstatt dass jeder einen eigenen bezahlt. Viele Anbieter werben mit Pauschalpreisen, doch die tatsächlichen Kosten sind immer individuell und gesetzlich geregelt; wir legen Wert auf volle Kostentransparenz von Beginn an. Durch die digitale Kommunikation können zudem Reisekosten und Zeitaufwand für Kanzleibesuche reduziert werden. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. [3] Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche.

Rechtliche Aspekte und Folgesachen erfolgreich managen

Auch bei einer online eingereichten Scheidung müssen wichtige rechtliche Aspekte und sogenannte Scheidungsfolgesachen bedacht und geregelt werden. Eine sorgfältige Klärung im Vorfeld kann das Verfahren erheblich beschleunigen und spätere Konflikte vermeiden. Zu den typischen Folgesachen gehören:

  • Der Versorgungsausgleich: Der Ausgleich der während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften wird meist vom Gericht automatisch durchgeführt, kann aber durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung modifiziert werden. [4] (§ 1587 BGB)

  • Kindesunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Ansprüche müssen geklärt und ggf. tituliert werden. (§§ 1569 ff. BGB, §§ 1601 ff. BGB) [4]

  • Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder: Hier steht das Kindeswohl an erster Stelle. (§§ 1684 ff. BGB) [4]

  • Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich): Die Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. (§§ 1372 ff. BGB) [4]

  • Hausrat und Ehewohnung: Wer bekommt was, wer bleibt in der Wohnung?

Die Annahme, eine Online-Scheidung sei nur ein Formular, das man ausfüllt, ist ein gefährlicher Irrtum – ohne fachkundige Beratung zu diesen Punkten können erhebliche Nachteile entstehen. Wir bei braun-legal beraten Sie umfassend zu allen familienrechtlichen Fragen und helfen Ihnen, faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen, um Ihre Zukunft optimal zu gestalten.


Ihre Vorteile mit braun-legal: Persönliche Betreuung im digitalen Zeitalter

Wenn Sie Ihre Scheidung online einreichen möchten, bieten wir Ihnen bei braun-legal eine Kombination aus digitaler Effizienz und persönlicher, vertrauensvoller Rechtsberatung. Wir verstehen, dass hinter jedem Fall Menschen mit individuellen Bedürfnissen stehen. Unsere Mission ist es, Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten zu verbinden. Sie profitieren von unserer Expertise im Familienrecht und unserer Erfahrung mit digitalen Abläufen. Anders als bei reinen Online-Portalen, wo Sie oft nur einer von vielen sind, garantieren wir Ihnen einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt und für Ihre Fragen erreichbar ist. Wir nutzen digitale Werkzeuge, um den Prozess für Sie so bequem wie möglich zu gestalten – von der Übermittlung der Unterlagen bis zur Vorbereitung auf den Gerichtstermin. Dabei achten wir stets auf höchste Datensicherheit und die Einhaltung aller berufsrechtlichen Vorgaben. Entscheiden Sie sich für braun-legal, entscheiden Sie sich für eine Kanzlei, die juristische Präzision mit menschlichem Einfühlungsvermögen verbindet und Ihnen hilft, diesen Lebensabschnitt sicher und informiert zu durchlaufen.

FAQ

Welche Unterlagen werden für das Einreichen der Online-Scheidung benötigt?

Typischerweise benötigen wir eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde, ggf. die Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder, Ihre letzten Gehaltsnachweise zur Berechnung des Verfahrenswertes und eine von Ihnen unterzeichnete Prozessvollmacht. Genaue Informationen erhalten Sie im Rahmen unserer Erstberatung.

Ist eine Online-Scheidung auch bei Streitigkeiten möglich?

Die Online-Scheidung eignet sich am besten für einvernehmliche Scheidungen. Gibt es Streit über Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen), ist eine umfassendere anwaltliche Beratung und ggf. Vertretung beider Seiten notwendig, was den Rahmen einer typischen Online-Scheidung sprengen kann. Wir beraten Sie, welcher Weg für Sie der beste ist.

Was passiert, wenn mein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt?

Stimmt Ihr Ehepartner der Scheidung nach einem Trennungsjahr nicht zu, prüft das Gericht, ob die Ehe gescheitert ist. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet und die Scheidung kann auch gegen den Willen des anderen Ehepartners ausgesprochen werden. [4]

Übernimmt braun-legal auch die Kommunikation mit meinem Ehepartner?

Als Ihr beauftragter Rechtsanwalt vertreten wir Ihre Interessen. Die formelle Kommunikation, wie die Zustellung des Scheidungsantrags, erfolgt durch das Gericht. Notwendige Abstimmungen können über uns laufen, insbesondere wenn es um eine einvernehmliche Regelung von Scheidungsfolgen geht.

Kann ich Verfahrenskostenhilfe (VKH) für eine Online-Scheidung beantragen?

Ja, auch bei einer Online-Scheidung können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn Sie die Kosten des Verfahrens aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur teilweise aufbringen können. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung. [2, 3]

Wie sicher ist die Übermittlung meiner Daten bei einer Online-Scheidung?

Wir bei braun-legal legen größten Wert auf Datenschutz und Datensicherheit. Die Übermittlung Ihrer Unterlagen und die Kommunikation erfolgen über gesicherte Kanäle. Wir halten uns strikt an die geltenden Datenschutzbestimmungen.

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