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Wie kann ich Kindesentführung ins Ausland durch einen Elternteil verhindern?

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Kindesentführung ins Ausland verhindern: So sichern Sie die Rechte Ihres Kindes

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Drohung „Wenn du gehst, siehst du das Kind nie wieder!“ versetzt Eltern in Panik. Ein Mandant von uns verhinderte die Ausreise seines Kindes durch eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts innerhalb von nur 48 Stunden. Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um eine Kindesentführung ins Ausland durch einen Elternteil zu verhindern.

Das Thema kurz und kompakt

Bei konkreten Anzeichen einer drohenden Kindesentführung (z.B. Drohungen, Verkauf von Eigentum) müssen Sie sofort handeln und Beweise sichern.

Deutsche Familiengerichte können wirksame Präventivmaßnahmen wie eine Grenzsperre oder die Einziehung des Kinderreisepasses anordnen.

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ist das zentrale Instrument zur schnellen Rückführung eines Kindes aus über 100 Vertragsstaaten.

Die Angst, dass der Ex-Partner das gemeinsame Kind ins Ausland entführt, ist für viele Eltern eine reale und lähmende Sorge. Oftmals handelt es sich nicht um eine spontane Handlung, sondern um eine geplante Tat, die aus einer tiefen persönlichen Krise des anderen Elternteils resultiert. [2] Eine solche widerrechtliche Verbringung stellt nicht nur eine massive Verletzung des Sorgerechts dar, sondern ist nach § 235 StGB auch strafbar. [4] Dieser Artikel zeigt Ihnen konkrete Wege auf, wie Sie präventiv handeln, welche rechtlichen Mittel Ihnen in Deutschland zur Verfügung stehen und wie internationale Abkommen wie das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) Ihnen helfen, Ihr Kind zu schützen oder zurückzuholen. Wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie durch diesen schwierigen Prozess.

Alarmzeichen für eine drohende Kindesentführung erkennen

Eine Kindesentführung ins Ausland ist selten eine Impulshandlung, sondern oft das Ergebnis einer geplanten Aktion. [2] Es gibt konkrete Warnsignale, die Sie ernst nehmen sollten, um rechtzeitig handeln zu können. Die Beobachtung von nur einem dieser Anzeichen sollte Sie zur Vorsicht mahnen.

Achten Sie auf folgende Verhaltensweisen des anderen Elternteils:

  • Ausgesprochene Drohungen, das Kind bei einer Trennung mit ins Ausland zu nehmen.

  • Verkauf von Eigentum oder die Kündigung des Arbeitsplatzes ohne nachvollziehbaren Grund.

  • Beantragung von Reisepässen oder Staatsbürgerschaften eines anderen Landes für das Kind.

  • Plötzliches und unerklärliches Abheben von größeren Geldsummen.

  • Verheimlichung von Reiseplänen oder die Buchung von One-Way-Tickets.

  • Zunehmende Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil.

Die Dokumentation solcher Vorkommnisse, beispielsweise durch das Sichern von E-Mails oder Textnachrichten, liefert wichtige Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die Dringlichkeit oft innerhalb von 24 Stunden bewerten. Wenn Sie solche Anzeichen bemerken, ist schnelles juristisches Handeln entscheidend.

Nationale Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausreise

Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Kindesentführung vorliegen, können Sie beim zuständigen Familiengericht wirksame Schutzmaßnahmen beantragen. [2] Diese Instrumente sind Ihr stärkstes Mittel, um die Ausreise legal zu unterbinden. Ein Antrag im Eilverfahren kann oft innerhalb weniger Tage zu einer Entscheidung führen.

Folgende gerichtliche Anordnungen kommen in Betracht:

  1. Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts: Das Gericht kann Ihnen vorläufig oder dauerhaft das alleinige Recht zusprechen, über den Wohnort des Kindes zu entscheiden. [1]

  2. Herausgabe und Verwahrung des Kinderreisepasses: Sie können beantragen, dass der Reisepass des Kindes beim Jugendamt oder Gericht hinterlegt wird, um eine unbemerkte Ausreise zu erschweren. [4]

  3. Anordnung einer Grenzsperre: Das Gericht kann das Bundespolizeipräsidium anweisen, eine schengenweite Ausschreibung zur Grenzfahndung zu veranlassen, die eine Ausreise des Kindes verhindert. [1,2]

  4. Verbot der Ausreise ohne Zustimmung: Es kann dem anderen Elternteil gerichtlich untersagt werden, mit dem Kind ohne Ihre explizite Erlaubnis das Land zu verlassen.

Ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung ist oft der schnellste Weg, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden. Mit einem solchen Beschluss können Sie eine alleinige Bestimmung des Aufenthaltsortes für Ihr Kind erwirken. Diese nationalen Maßnahmen sind Ihr erstes und wichtigstes Schutzschild, doch was passiert, wenn das Kind die Grenze bereits überquert hat?

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) als zentrales Rückführungsinstrument

Wurde ein Kind bereits widerrechtlich ins Ausland verbracht, ist das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) das wichtigste internationale Instrument für eine schnelle Rückführung. [3] Über 100 Staaten, darunter die meisten europäischen Länder sowie die USA und Australien, sind diesem Abkommen beigetreten. [5] Das primäre Ziel des HKÜ ist nicht, eine endgültige Sorgerechtsentscheidung zu treffen, sondern den Status quo vor der Entführung wiederherzustellen. [4]

Die zentrale Behörde in Deutschland, das Bundesamt für Justiz (BfJ), ist für die Abwicklung der Anträge zuständig. [7] Das Verfahren zielt darauf ab, dass Gerichte im Ausland eine Rückführung innerhalb von 6 Wochen anordnen. [1] Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Entführung gestellt wird, da sonst das Argument der Eingewöhnung des Kindes in die neue Umgebung die Rückführung erschweren kann. [4] Ein spezialisierter Anwalt für Sorgerecht kann Sie bei der Antragstellung unterstützen. Obwohl das HKÜ ein mächtiges Werkzeug ist, hängt sein Erfolg von der präzisen Anwendung und der Kooperation der Vertragsstaaten ab.

Der Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ: Ein praktischer Leitfaden

Ein Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ muss sorgfältig vorbereitet werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Verfahren läuft über die zentralen Behörden der beteiligten Staaten, was den Prozess für den betroffenen Elternteil vereinfacht. [1] Die deutsche Zentralbehörde leitet den Antrag an die zuständige Behörde im Ausland weiter, die dann das gerichtliche Verfahren vor Ort in die Wege leitet.

Für einen erfolgreichen Antrag sind folgende Schritte und Dokumente erforderlich:

  • Kontaktaufnahme mit der Zentralbehörde: Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist Ihr erster Ansprechpartner und stellt die notwendigen Formulare bereit. [5]

  • Sammlung von Beweismitteln: Sie benötigen die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über Ihr Sorgerecht (z.B. Gerichtsbeschlüsse) und Belege für den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in Deutschland.

  • Antragstellung in zwei Sprachen: Der Antrag muss in der Regel auf Deutsch und in der Amtssprache des Landes, in das das Kind entführt wurde, eingereicht werden. [3]

  • Gerichtsverfahren im Ausland: Die ausländische Behörde sorgt für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Rückführung des Kindes. [7]

Eine vollständige und korrekte Antragstellung beschleunigt das Verfahren erheblich. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass alle Formalitäten, wie sie bei einer Scheidung mit Auslandsbezug üblich sind, erfüllt werden. Ein korrekt gestellter Antrag ist die halbe Miete, doch die Beweisführung vor Gericht entscheidet über den Ausgang.

Beweissicherung und Kommunikation: Was Sie selbst tun können

Neben den juristischen Schritten können Sie selbst einen entscheidenden Beitrag leisten, um eine Kindesentführung zu verhindern oder eine Rückführung zu beschleunigen. Eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Ereignisse und Kommunikationen ist dabei von unschätzbarem Wert. Jede Drohung, die per E-Mail, SMS oder Mailbox-Nachricht ausgesprochen wird, dient als Beweismittel.

Führen Sie ein detailliertes Tagebuch über alle Vorkommnisse und verdächtigen Handlungen des anderen Elternteils. Bewahren Sie wichtige Dokumente wie Geburtsurkunde, Sorgerechtsbeschlüsse und den Kinderreisepass an einem sicheren Ort auf, auf den der andere Elternteil keinen Zugriff hat. [2] Vermeiden Sie es, den Konflikt eskalieren zu lassen, aber machen Sie Ihre Haltung unmissverständlich klar, dass Sie einer Ausreise nicht zustimmen. Suchen Sie sich zudem psychologische Unterstützung, um die emotionale Belastung zu bewältigen. Ein klarer Kopf hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen für das Umgangsrecht und das Wohl Ihres Kindes zu treffen. Eine lückenlose Dokumentation stärkt Ihre Position in jedem juristischen Verfahren erheblich und kann den entscheidenden Unterschied machen.

Unsere anwaltliche Unterstützung zur Sicherung Ihrer Rechte

In einer so emotional aufgeladenen und rechtlich komplexen Situation ist professionelle Hilfe unerlässlich. Wir bei braun-legal verstehen den Druck, unter dem Sie stehen, und bieten Ihnen schnelle und zielgerichtete Unterstützung. Ein persönlicher Ansprechpartner analysiert Ihren Fall innerhalb von 24 Stunden und zeigt Ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf.

Wir beantragen für Sie im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht, um eine drohende Kindesentführung zu verhindern. Sollte Ihr Kind bereits ins Ausland verbracht worden sein, leiten wir umgehend das Rückführungsverfahren nach dem HKÜ für Sie ein. Mit unserer Erfahrung im internationalen Familienrecht stellen wir sicher, dass alle Anträge form- und fristgerecht eingereicht werden. Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck vor deutschen und in Kooperation mit Partnerkanzleien auch vor ausländischen Gerichten. Kontaktieren Sie uns, um die Rechte Ihres Kindes mit einem starken Anwalt für Kinderrecht an Ihrer Seite zu schützen.


FAQ

Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil mit der Entführung droht?

Nehmen Sie jede Drohung ernst. Sichern Sie Beweise (z.B. Nachrichten, E-Mails) und suchen Sie umgehend anwaltliche Beratung. Wir können für Sie beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung beantragen, um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten oder den Reisepass des Kindes sicherzustellen.



Welche Rolle spielt das Bundesamt für Justiz (BfJ)?

Das BfJ ist die deutsche Zentrale Behörde für das HKÜ. Es ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn ein Kind nach Deutschland entführt wurde oder von hier ins Ausland. Es hilft bei der Antragstellung und leitet die Kommunikation mit den ausländischen Behörden.



Gilt das HKÜ auch in Ländern mit islamischem Recht?

Viele Länder mit islamisch geprägter Rechtsordnung sind dem HKÜ nicht beigetreten. Eine Rückführung aus diesen Staaten ist oft sehr schwierig, da dortige Gerichte deutsche Sorgerechtsentscheidungen nicht anerkennen. Hier ist eine hochspezialisierte anwaltliche Beratung unerlässlich.



Was kostet ein Verfahren zur Kindesrückführung?

Die Kosten sind sehr unterschiedlich und hängen vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob Anwälte im Ausland eingeschaltet werden müssen. In Deutschland kann für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wir erstellen Ihnen nach einer Erstberatung eine transparente Kosteneinschätzung.



Mein Partner hat die alleinige Staatsbürgerschaft eines anderen Landes. Erhöht das die Gefahr?

Die alleinige ausländische Staatsbürgerschaft eines Elternteils kann ein Risikofaktor sein, ist aber für sich allein kein Beweis für eine Entführungsabsicht. Wenn jedoch weitere Anzeichen hinzukommen, wie die Beantragung von Dokumenten für das Kind in diesem Land, sollten Sie sofort handeln.



Wie kann braun-legal mir konkret helfen?

Wir bieten Ihnen eine sofortige anwaltliche Ersteinschätzung. Wir beantragen für Sie alle notwendigen gerichtlichen Maßnahmen in Deutschland, von der einstweiligen Anordnung bis zur Grenzsperre. Im Falle einer erfolgten Entführung übernehmen wir die Antragstellung nach dem HKÜ und koordinieren das Verfahren mit den Behörden für Sie.



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