Erbrecht

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Vererben und Erben: Ihr Weg zu Testament, Erbschaft und Schenkung – Fallstricke vermeiden, Vermögen sichern

09.02.2025

11

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

11

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

<p>Das Thema Vererben und Erben berührt jeden von uns irgendwann. Es geht um mehr als nur Vermögenswerte; es geht um die Absicherung Ihrer Liebsten und die Verwirklichung Ihrer Wünsche über das eigene Leben hinaus. Doch ohne sorgfältige Planung bei Testament, Erbschaft und Schenkung drohen oft hohe Steuerlasten und familiäre Konflikte. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögen im Wert von rund 122 Milliarden Euro übertragen, wovon etwa 12 Milliarden Euro an Steuern festgesetzt wurden. [5-S] Wir von braun-legal beraten Sie persönlich, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen und Ihr Erbe sicher und nach Ihren Vorstellungen weitergeben. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wichtigsten Aspekte und wie Sie Fallstricke vermeiden.</p>

Das Thema kurz und kompakt

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB), die oft nicht den individuellen Wünschen entspricht; rund 66 % der Deutschen haben kein Testament. [1, 2-S]

Ehegatten und Kinder profitieren von hohen persönlichen Freibeträgen bei Erbschaft und Schenkung (500.000 € bzw. 400.000 €), die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. [4, 5]

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Immobilienbewertung (BewG) für die Erbschaft- und Schenkungsteuer angepasst, was zu höheren Steuerwerten führen kann. [7-S, 8, 9-S]

Mandant Müller dachte, sein handschriftliches Testament sei wasserdicht – bis die Erben vor Gericht landeten. Hätte er die Fallstricke bei Testament, Erbschaft und Schenkung gekannt, wären seiner Familie Tausende Euro und viel Ärger erspart geblieben. Erfahren Sie, wie Sie es besser machen.

Quick Facts: Das Wichtigste zu Erbschaft und Schenkung auf einen Blick

Bevor wir tiefer in die Details von Testament, Erbschaft und Schenkung eintauchen, hier die zentralen Punkte für einen schnellen Überblick. Die gesetzliche Erbfolge greift ohne Testament und ist in §§ 1924 ff. BGB geregelt. [1] Ehegatten und Kinder haben hohe Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, beispielsweise 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. [4, 5]

  • Ein Testament kann handschriftlich oder notariell erstellt werden; die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Nachlasswert (z.B. 935 Euro bei 500.000 Euro Nachlasswert). [3]

  • Schenkungen können alle 10 Jahre steuerfrei bis zur Höhe der Freibeträge erfolgen. [5]

  • Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, auch bei Enterbung. [6]

  • Das Jahressteuergesetz 2022 brachte Änderungen bei der Immobilienbewertung (BewG), was die Erbschaftsteuer beeinflussen kann. [7-S, 9-S]

Diese Grundlagen helfen Ihnen, die Komplexität des Erbrechts besser zu verstehen und die Notwendigkeit einer individuellen Beratung zu erkennen. Im Folgenden betrachten wir die gesetzliche Erbfolge genauer.

Gesetzliche Erbfolge verstehen: Wer erbt ohne Testament?

Verstirbt eine Person ohne ein gültiges Testament oder einen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge, detailliert geregelt in den §§ 1924 bis 1936 BGB. [1] In Deutschland besaßen laut einer Umfrage von YouGov im August 2022 etwa 66 Prozent kein Testament. [2-S] Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel). [1] Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) zum Zug. [1] Viele unterschätzen, dass Stiefkinder nicht automatisch zu den gesetzlichen Erben zählen. Der überlebende Ehegatte hat ein eigenes Erbrecht, dessen Höhe vom Güterstand und den miterbenden Verwandten abhängt; neben Kindern erbt er beispielsweise ein Viertel, plus ein weiteres Viertel pauschal bei Zugewinngemeinschaft (§§ 1931, 1371 BGB). [1] Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Erbfolge ist daher entscheidend. Als Nächstes beleuchten wir, wie Sie mit einem Testament Ihre Wünsche festlegen können.

Testament und Erbvertrag: Gestalten Sie Ihre Vermögensnachfolge aktiv

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Ihre Vermögensnachfolge individuell gestalten. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). [3] Die Hinterlegung beim Amtsgericht kostet pauschal 75 Euro. [3] Ein öffentliches (notarielles) Testament bietet höhere Rechtssicherheit, da der Notar Identität und Testierfähigkeit prüft und berät. [3] Die Kosten hierfür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und steigen mit dem Nachlasswert; bei einem Wert von 50.000 Euro fallen für ein Einzeltestament 165 Euro an. [3] Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen und ist bindender als ein Testament, da er nur gemeinsam geändert werden kann (§ 1941 BGB). [3] Ein oft übersehener Punkt ist, dass ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten nach dem Tod eines Partners für den Überlebenden oft bindend wird. Die Testamentsgestaltung ist ein wichtiger Schritt. Doch was passiert steuerlich bei Erbschaft und Schenkung?

Erbschafts- und Schenkungsteuer optimieren: Freibeträge und Steuerklassen nutzen

Sowohl bei einer Erbschaft als auch bei einer Schenkung können Steuern anfallen, geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Höhe hängt vom Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsgrad ab. [4, 5] Es gibt persönliche Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. [5-S] Für Ehegatten beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. [4, 5] Enkel erben 200.000 Euro steuerfrei, wenn deren Eltern noch leben, ansonsten 400.000 Euro. [4, 5] Für alle anderen gilt meist ein Freibetrag von nur 20.000 Euro. [4, 5]

Die Steuersätze sind in drei Steuerklassen gestaffelt:

  • Steuerklasse I (z.B. Ehegatten, Kinder, Enkel): 7 % bis 30 % [4]

  • Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Nichten/Neffen, Eltern bei Schenkung): 15 % bis 43 % [4]

  • Steuerklasse III (alle Übrigen): 30 % bis 50 % [4]

Wichtig ist die korrekte Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere Immobilien, nach dem Bewertungsgesetz (BewG), da hier seit dem Jahressteuergesetz 2022 Anpassungen gelten, die zu höheren Werten führen können. [7-S, 8] Eine durchdachte Erbschaftssteuerplanung und Schenkungsteuerplanung kann erhebliche Summen sparen. Aber was, wenn man enterbt wurde?

Pflichtteilsrecht verstehen: Mindestbeteiligung für nahe Angehörige sichern

Das deutsche Erbrecht sichert bestimmten nahen Angehörigen auch im Falle einer Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass: den Pflichtteil (§ 2303 BGB). [6] Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte/Lebenspartner und die Eltern des Erblassers (sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind, die den Pflichtteil verlangen können). [6] Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. [6-S] Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. [6] Beispiel: Ein verwitweter Erblasser mit zwei Kindern setzt ein Kind zum Alleinerben ein. Das andere Kind hat einen gesetzlichen Erbteil von 1/2, sein Pflichtteil beträgt also 1/4 des Nachlasswertes. [6] Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen (§ 2325 BGB), wobei die Anrechnung degressiv erfolgt (im ersten Jahr 100 %, im zehnten Jahr 10 %). [6] Ein häufiger Irrtum ist, dass der Pflichtteil automatisch ausgezahlt wird; er muss aktiv eingefordert werden. Wir beraten Sie zum Pflichtteilsrecht. Die Abwicklung eines Nachlasses kann komplex sein.

Nachlassabwicklung und Erbengemeinschaft: Herausforderungen meistern

Nach dem Erbfall beginnt die oft komplexe Phase der Nachlassabwicklung. Sind mehrere Personen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Alle Miterben müssen gemeinsam handeln, was oft zu Konflikten führt, besonders wenn Immobilien oder Unternehmen zum Nachlass gehören. Ein Erbschein, ausgestellt vom Nachlassgericht, legitimiert die Erben gegenüber Dritten, kostet aber Gebühren abhängig vom Nachlasswert (z.B. 546 Euro bei 100.000 Euro Wert). [4-S] Ein notarielles Testament kann den Erbschein oft ersetzen. [3] Die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten, auch mit ihrem Privatvermögen, wenn sie die Erbschaft nicht fristgerecht (6 Wochen) ausschlagen. [4] Viele wissen nicht, dass auch die Beantragung eines Erbscheins bereits als Annahme der Erbschaft gewertet werden kann. Eine professionelle Begleitung bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist oft unerlässlich. Vorausschauende Planung ist der Schlüssel.

Experten-Tiefe: Aktuelle Rechtslage und Gestaltungstipps für Testament, Erbschaft und Schenkung

Die Rechtslage im Erbrecht und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist stetigen Änderungen unterworfen. Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) führte zu Anpassungen im Bewertungsgesetz (BewG), insbesondere bei der Immobilienbewertung (§§ 176 ff. BewG). [7-S, 8, 9-S] Dies kann seit 2023 zu höheren Bemessungsgrundlagen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer führen, da die Bewertung näher an den tatsächlichen Verkehrswert rücken soll. [7-S] Beispielsweise wurde die Gesamtnutzungsdauer für Wohnimmobilien von 70 auf 80 Jahre angehoben und das Sachwertverfahren um einen Regionalfaktor ergänzt. [2-S6, 4-S6]

  1. Nutzen Sie die Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahre optimal aus, um Vermögen steuerschonend zu übertragen (z.B. 400.000 Euro von jedem Elternteil an jedes Kind). [5]

  2. Prüfen Sie bei Immobilienübertragungen den Vorbehalt eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts; dies mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich. [8]

  3. Ein klar formuliertes Testament vermeidet Streit. Bedenken Sie Regelungen zur Testamentsvollstreckung oder Teilungsanordnungen für Erbengemeinschaften.

  4. Bei Enterbung naher Angehöriger: Dokumentieren Sie Gründe für eine etwaige Pflichtteilsentziehung (§ 2333 BGB) präzise im Testament. [6]

  5. Lassen Sie sich zur aktuellen Rechtslage, insbesondere bei Immobilien im Nachlass, beraten, um die Steuerlast zu minimieren.

Ein oft vernachlässigter Aspekt ist die steuerliche Behandlung von Schenkungen an den Ehegatten: Schenkungen des Familienheims können unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei sein, unabhängig vom Wert. [5] Eine umfassende Vorsorgeplanung ist mehr als nur ein Testament. Wir bei braun-legal stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Ihre persönliche Beratung bei braun-legal: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Erbe

Die Regelung des eigenen Nachlasses oder die Abwicklung einer Erbschaft sind sensible und komplexe Vorgänge. Pauschale Ratschläge helfen selten weiter, denn jede familiäre und vermögensrechtliche Situation ist einzigartig. Bei braun-legal verstehen wir das. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf Erbrecht, Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer spezialisiert sind. Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Lage, zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und helfen Ihnen, kostspielige Fehler zu vermeiden – sei es bei der Testamentsgestaltung, der Planung von Schenkungen oder der Vertretung Ihrer Interessen im Erbfall. Wir bieten Ihnen nicht nur juristische Präzision, sondern auch eine verständliche Beratung, die Ihre persönlichen Ziele in den Mittelpunkt stellt. Vereinbaren Sie gerne einen Direkt-Termin für eine Erstberatung. Viele zögern aus Kostengründen, aber eine frühzeitige Beratung spart oft ein Vielfaches an späteren Steuern und Streitkosten. Nutzen Sie auch unsere Fach-Webinare zu Erbrecht und Vermögensnachfolge.

FAQ

Muss ich immer Erbschaftssteuer zahlen?

Nein, nicht immer. Ob Erbschaftssteuer anfällt, hängt von der Höhe des geerbten Vermögens und Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Es gibt persönliche Freibeträge (z.B. 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder). Liegt der Wert des Erbes unter Ihrem Freibetrag, zahlen Sie keine Erbschaftssteuer. [4]

Kann ich mein Testament selbst schreiben?

Ja, Sie können ein eigenhändiges Testament verfassen. Es muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Für höhere Rechtssicherheit und bei komplexen Vermögen empfiehlt sich oft ein notarielles Testament. [3]

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Schenkung zu Lebzeiten?

Eine Erbschaft erfolgt nach dem Tod des Erblassers. Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten. Für beide gelten ähnliche steuerliche Regelungen (ErbStG) mit Freibeträgen und Steuerklassen, wobei die Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre neu genutzt werden können. [4, 5]

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben sind dann die Verwandten in einer bestimmten Rangfolge (Ordnungen) und der überlebende Ehegatte/Lebenspartner. Kinder und deren Abkömmlinge sind Erben erster Ordnung. [1]

Was passiert, wenn ich enterbt werde? Bekomme ich dann gar nichts?

Auch wenn Sie als naher Angehöriger (Kind, Ehegatte, unter Umständen Eltern) enterbt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. [6]

Wie kann braun-legal mir beim Thema Erben und Vererben helfen?

Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten für Erbrecht. Diese beraten Sie individuell bei der Testamentsgestaltung, der Planung von Schenkungen, der Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Nachlassabwicklung und in Streitfällen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Rechtsberatung.

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