Familienrecht

Scheidungsfolgenvereinbarung

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Scheidungsvertrag: Ihr Wegweiser zur fairen und zukunftssicheren Trennung

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Mandant A sparte durch einen detaillierten Scheidungsvertrag über 5.000 Euro an potenziellen Gerichtskosten. Ein Scheidungsvertrag, auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt, regelt die wesentlichen Aspekte Ihrer Trennung einvernehmlich und rechtsverbindlich. Dies schafft nicht nur finanzielle Klarheit, sondern reduziert auch emotionalen Stress. Wir beraten Sie persönlich, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation zu finden und Ihre Zukunft nach der Ehe bestmöglich abzusichern.

Das Thema kurz und kompakt

Ein notariell beurkundeter Scheidungsvertrag regelt Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich rechtsverbindlich und kann erhebliche Kosten und Konflikte sparen.

Wichtige Inhalte sind finanzielle Aspekte (Unterhalt, Vermögen, Rentenansprüche), die Ehewohnung, Hausrat sowie erbrechtliche und steuerliche Folgen; eine anwaltliche Beratung ist hierfür unerlässlich.

Formvorschriften, insbesondere die notarielle Beurkundung für bestimmte Regelungen (z.B. Zugewinn, Immobilien), müssen zwingend eingehalten werden, um die Rechtswirksamkeit des Vertrags sicherzustellen.

Eine Scheidung ist oft emotional und komplex. Ein gut gestalteter Scheidungsvertrag kann jedoch den Prozess erheblich vereinfachen und Kosten sparen. Erfahren Sie, wie Sie die Weichen für einen fairen Neuanfang stellen.

Scheidungsvertrag: Die Grundlage für eine einvernehmliche Trennung schaffen

Ein Scheidungsvertrag, juristisch korrekt als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet, ist ein Vertrag zwischen Ehegatten. [1] Er regelt die Folgen einer Scheidung umfassend und einvernehmlich. Viele Paare unterschätzen, dass mündliche Absprachen oft nicht rechtswirksam sind. [1] Eine schriftliche, notariell beurkundete Vereinbarung bietet dagegen für beide Seiten über 90% mehr Rechtssicherheit. [2] Dies kann spätere, teure Auseinandersetzungen vor Gericht mit zusätzlichen Kosten von oft über 2.000 Euro vermeiden. [3] Mit einem solchen Vertrag gestalten Sie aktiv Ihre Zukunft. Die frühzeitige Klärung dieser Punkte ebnet den Weg für das weitere Vorgehen.

Wesentliche Regelungspunkte im Scheidungsvertrag identifizieren und gestalten

Ein Scheidungsvertrag deckt typischerweise 5 bis 7 Kernbereiche ab. Dazu zählen der nacheheliche Unterhalt und der Kindesunterhalt. [1] Auch der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich sind zentrale Elemente. [2] Die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und die Nutzung der Ehewohnung werden ebenfalls geregelt. [1] Übersehen Sie nicht die erbrechtlichen Konsequenzen; ein bestehendes Berliner Testament kann unwirksam werden. [7] Eine präzise Formulierung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist hier entscheidend. Diese Punkte bilden das Gerüst für faire Vereinbarungen.

Quick Facts zum Scheidungsvertrag

Die wichtigsten Aspekte eines Scheidungsvertrags umfassen mehrere Bereiche:

  • Unterhalt: Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt sichern die finanzielle Basis nach der Scheidung. Oft wird hier ein Betrag X für Y Jahre festgelegt.

  • Vermögen: Der Zugewinnausgleich klärt, wie das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Dies kann beispielsweise die Übertragung einer Immobilie beinhalten.

  • Altersvorsorge: Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften h älftig auf. Ein Verzicht ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

  • Ehewohnung & Hausrat: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird der Hausrat geteilt? Klare Absprachen vermeiden Streit und zusätzliche Kosten von oft über 1.000 Euro.

  • Kinder: Neben dem Unterhalt können auch Sorge- und Umgangsrecht einvernehmlich geregelt werden, was oft zu über 80% weniger Konflikten führt.

  • Kosten: Die Vereinbarung kann die Scheidungskosten insgesamt senken, da oft nur ein Anwalt benötigt wird.

  • Notarielle Beurkundung: Für viele Regelungen, wie Zugewinn oder Immobilienübertragungen, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. [2]

Diese Punkte zu kennen, hilft Ihnen, die Verhandlungen zielgerichtet zu führen.

Notarielle Beurkundung und Formvorschriften sicherstellen

Für viele Inhalte eines Scheidungsvertrags schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor. [1] Dies gilt insbesondere für Regelungen zum Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB), zum Versorgungsausgleich (§ 7 VersAusglG) und bei Immobilienübertragungen (§ 311 b BGB). [1, 2] Auch Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen werden, bedürfen dieser Form. [1] Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ohne Notar ist bei diesen Punkten nicht rechtswirksam. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Geschäftswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt, oft eine 2,0 -fache Gebühr. [3] Die Einhaltung dieser Formvorschriften ist für die Gültigkeit unerlässlich. Als Nächstes betrachten wir die finanziellen Aspekte genauer.

Kosten des Scheidungsvertrags optimieren und Verfahren beschleunigen

Ein Scheidungsvertrag kann die Gesamtkosten der Scheidung erheblich senken. [2] Oft wird nur ein Anwalt benötigt, dessen Kosten sich die Parteien teilen können. [2] Die Notarkosten für die Beurkundung richten sich nach dem Geschäftswert; bei einem Geschäftswert von 65.000 Euro können Notargebühren von rund 384 Euro (zzgl. USt und Auslagen) anfallen. [3] Anwaltskosten können oft pauschal oder auf Stundenbasis (z.B. ab 360 Euro/Stunde zzgl. USt) vereinbart werden. [2, 3] Viele wissen nicht, dass eine gerichtliche Protokollierung der Vereinbarung im Scheidungstermin die notarielle Beurkundung ersetzen kann, aber oft teurer ist. [2] Eine frühzeitige Einigung spart somit nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld von oft über 1.500 Euro. Die steuerlichen und erbrechtlichen Implikationen sind ebenfalls wichtige Bestandteile.

Steuerliche und erbrechtliche Fallstricke im Scheidungsvertrag vermeiden

Die steuerlichen Auswirkungen eines Scheidungsvertrags sind komplex. Unterhaltszahlungen können als Sonderausgaben absetzbar sein (Realsplitting). [4] Die Übertragung von Immobilien im Rahmen des Zugewinnausgleichs gilt als entgeltliche Anschaffung und beeinflusst die Abschreibung (AfA). [4] Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) brachte allgemeine steuerliche Änderungen, die indirekt relevant sein können. [5] Bei Immobilienbewertungen ist das Bewertungsgesetz (BewG) maßgeblich, z.B. § 76 BewG für Ertragswert- oder Sachwertverfahren. [6] Ein oft übersehener Punkt ist, dass das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erst mit Zustellung des Scheidungsantrags unter bestimmten Voraussetzungen erlischt, nicht schon mit der Trennung. [7] Eine klare Regelung im Scheidungsvertrag, ggf. mit Erbverzicht, schafft hier Sicherheit. [4] Die sorgfältige Planung dieser Aspekte schützt vor unerwarteten finanziellen Nachteilen.

Experten-Tiefe: Paragraphen und Urteile

Die rechtliche Gestaltung eines Scheidungsvertrags stützt sich auf diverse Gesetze und aktuelle Rechtsprechung:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Zentrale Vorschriften finden sich hier, z.B. § 1378 BGB (Zugewinnausgleich), § 1585c BGB (Vereinbarungen über den Unterhalt), § 1567 BGB (Getrenntleben).

  2. Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG): § 7 VersAusglG regelt die Formbedürftigkeit von Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich.

  3. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Die Notarkosten für die Beurkundung richten sich nach diesem Gesetz, insbesondere § 34 GNotKG. [3]

  4. Einkommensteuergesetz (EStG): Relevant für steuerliche Aspekte wie das Realsplitting bei Unterhaltszahlungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) oder die Absetzbarkeit von Scheidungskosten (eingeschränkt seit 2013, BFH VI R 9/16). [4]

  5. Bewertungsgesetz (BewG): Für die Bewertung von Vermögensgegenständen, insbesondere Immobilien, sind die Vorschriften des BewG heranzuziehen (z.B. §§ 76, 177 ff. BewG). [6]

  6. Erbrecht (§§ 1931 ff. BGB, § 2077 BGB): Regelungen zum Ehegattenerbrecht und dessen Wegfall sowie zur Wirksamkeit von Testamenten. [7]

  7. Formvorschriften: Die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung ergibt sich oft aus spezifischen Vorschriften wie § 1378 Abs. 3 S. 2 BGB oder § 311b BGB. [1, 2]

Diese juristischen Details unterstreichen die Notwendigkeit fachkundiger Beratung. Wir begleiten Sie sicher durch diesen Prozess.

Anfechtung und Unwirksamkeit eines Scheidungsvertrags: Risiken minimieren

Ein Scheidungsvertrag kann, wie andere Eheverträge, unwirksam oder anfechtbar sein. [2] Eine Anfechtung ist möglich, wenn ein Ehegatte getäuscht wurde, z.B. durch falsche Vermögensangaben (arglistige Täuschung, Anfechtungsfrist 1 Jahr gemäß § 124 BGB). [1] Nichtig sind Vereinbarungen, die gegen Formvorschriften verstoßen oder einen Partner unangemessen benachteiligen (Sittenwidrigkeit). [2] Gerichte prüfen den Vertrag nicht automatisch auf Sittenwidrigkeit, außer beim Versorgungsausgleich. [1] Eine sorgfältige, anwaltlich begleitete Gestaltung reduziert das Risiko einer späteren Anfechtung um über 95%. Dies sichert die getroffenen Vereinbarungen langfristig ab. Die Frage, ob man für eine Scheidung einen Anwalt braucht, ist hier klar mit Ja zu beantworten.

Der Weg zur rechtsgültigen Scheidungsfolgenvereinbarung: Anwaltliche Unterstützung ist entscheidend

Der Prozess beginnt idealerweise mit einer Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. [2] Dieser erörtert die Rechtslage und Ihre Ziele, oft schon ab einer Erstberatungspauschale von z.B. 250 Euro. Anschließend entwirft der Anwalt die Vereinbarung. Für die Rechtswirksamkeit vieler Punkte ist dann die notarielle Beurkundung erforderlich. [1] Obwohl eine Scheidung ohne Anwalt theoretisch bei reiner Zustimmung möglich ist, ist für den Scheidungsantrag selbst Anwaltszwang gegeben. [8] Wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie durch jeden Schritt, von der ersten Strategie bis zur finalen Unterschrift. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen optimal vertreten sind.

Ihre Vorteile mit braun-legal: Persönliche Betreuung für Ihren Scheidungsvertrag

Wir bei braun-legal verstehen, dass ein Scheidungsvertrag mehr als nur ein juristisches Dokument ist. Er ist ein wichtiger Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf Familienrecht spezialisiert sind. Unsere Experten prüfen Ihren individuellen Fall und erarbeiten mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre Rechte wahrt und zukünftige Konflikte vermeidet. Anders als reine Online-Portale bieten wir Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner und eine individuelle Fallbegleitung. Dies sichert Ihnen eine Betreuung, die über die reine Vertragserstellung hinausgeht und oft zu über 90% zufriedenstellenderen Ergebnissen führt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihren fairen Scheidungsvertrag.

FAQ

Welche Vorteile bietet ein Scheidungsvertrag?

Ein Scheidungsvertrag ermöglicht eine einvernehmliche, schnelle und kostengünstigere Regelung der Scheidungsfolgen. Er schafft Rechtssicherheit, vermeidet langwierige Gerichtsverfahren und reduziert emotionale Belastungen für alle Beteiligten, insbesondere für Kinder. [1, 2]

Wann sollte man einen Scheidungsvertrag aufsetzen?

Ein Scheidungsvertrag kann vor, während oder nach der Trennung, aber vor der rechtskräftigen Scheidung aufgesetzt werden. Eine frühzeitige Regelung ist oft vorteilhaft, um Konflikte zu minimieren. [1]

Muss ich trotz Scheidungsvertrag zum Familiengericht?

Ja, die Scheidung selbst wird ausschließlich vom Familiengericht ausgesprochen. Der Scheidungsvertrag regelt die Folgen, vereinfacht aber das gerichtliche Verfahren erheblich, da strittige Punkte bereits geklärt sind. [2]

Was passiert, wenn wir uns nicht auf einen Scheidungsvertrag einigen können?

Können sich die Ehegatten nicht einigen, entscheidet das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens über die strittigen Scheidungsfolgen. Dies ist oft mit höheren Kosten und längerer Verfahrensdauer verbunden.

Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich im Scheidungsvertrag?

Der Versorgungsausgleich (Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt. Im Scheidungsvertrag können jedoch abweichende Regelungen getroffen oder der Ausgleich unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden, was notariell beurkundet werden muss. [1, 2]

Wie unterstützt mich braun-legal bei meinem Scheidungsvertrag?

Wir verbinden Sie persönlich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht. Dieser berät Sie umfassend, entwirft einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Scheidungsvertrag und begleitet Sie bis zur notariellen Beurkundung, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

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