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Ehevertrag

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Ist ein Ehevertrag für eine Unternehmerehe in München wirklich immer sinnvoll?

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

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Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Was, wenn Ihre Scheidung Sie Ihr Unternehmen kostet? Ein Mandant aus München verlor fast 70 % seines Firmenwerts, weil kein Ehevertrag existierte. Das muss nicht sein: Ein durchdachter Vertrag sichert Ihr Lebenswerk und sorgt für Klarheit.

Das Thema kurz und kompakt

Ohne Ehevertrag gefährdet der gesetzliche Zugewinnausgleich im Scheidungsfall die Liquidität und Existenz Ihres Unternehmens, da der Wertzuwachs in bar ausgeglichen werden muss.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist meist die beste Lösung, da sie das Unternehmen schützt und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile im Erbfall erhält.

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und kann auch nach der Hochzeit geschlossen oder angepasst werden, um ihn an neue Lebensumstände anzupassen.

Für Unternehmer in München ist die Ehe mehr als ein privates Bündnis – sie ist eine wirtschaftliche Weichenstellung. Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der während der Ehe entstandene Wertzuwachs Ihres Unternehmens zur Hälfte geteilt werden muss. Diese Ausgleichszahlung kann die Liquidität Ihrer Firma gefährden und im schlimmsten Fall zum Verkauf zwingen. Ein Ehevertrag ist daher kein Misstrauensvotum, sondern ein Instrument kaufmännischer Voraussicht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer individuellen Regelung Ihr Unternehmen schützen und gleichzeitig eine faire Lösung für beide Partner schaffen.

Das stille Risiko: Warum der gesetzliche Güterstand Ihr Unternehmen gefährdet

Ohne einen Ehevertrag leben Sie automatisch in der Zugewinngemeinschaft, geregelt in § 1363 BGB. [5] Das bedeutet, dass bei einer Scheidung der gesamte Wertzuwachs, den Sie während der Ehe erwirtschaften, geteilt wird. Das schließt explizit die Wertsteigerung Ihres Unternehmens mit ein. [1] Stellt ein Gericht beispielsweise fest, dass Ihr Unternehmen während der Ehe 1 Million Euro an Wert gewonnen hat, beträgt der Ausgleichsanspruch Ihres Partners 500.000 Euro. Dieser Anspruch ist ein reiner Geldanspruch und muss sofort ausgezahlt werden. [4] Für viele Münchner Betriebe bedeutet eine solche Summe eine existenzbedrohende Belastung. Die gesetzliche Regelung, die für Angestellte oft passt, wird so für Unternehmer zur Falle. Ein individueller Ehevertrag kann dieses Risiko ausschalten. Nur so lässt sich verhindern, dass private Entscheidungen die Stabilität Ihres Unternehmens untergraben.

Die Millionen-Euro-Frage: Wie der Unternehmenswert im Streitfall ermittelt wird

Die Ermittlung des Unternehmenswerts ist einer der größten Konfliktpunkte bei einer Scheidung. Das Gesetz selbst gibt keine konkrete Bewertungsmethode vor, was Richtern einen erheblichen Ermessensspielraum lässt. [1] Gerichte stützen sich oft auf Sachverständigengutachten, die nach verschiedenen Methoden wie der Ertragswertmethode den „vollen, wirklichen“ Wert ermitteln. [4] Bei inhabergeführten Unternehmen wird die Bewertung noch komplexer, da der Wert stark von der Person des Unternehmers abhängt. Der Bundesgerichtshof hat hierfür die modifizierte Ertragswertmethode entwickelt, die einen fiktiven Unternehmerlohn abzieht. [4] Dennoch führen diese Bewertungen oft zu extrem hohen Summen, die die Liquidität des Unternehmens übersteigen. Ein präziser Artikel zur Unternehmensbewertung zeigt die Fallstricke im Detail auf. Ein Ehevertrag kann diese Unsicherheit beseitigen, indem er eine feste Bewertungsmethode oder sogar einen pauschalen Wert festlegt.

Maßgeschneiderte Lösungen: Die richtigen güterrechtlichen Vereinbarungen treffen

Ein Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, den Güterstand individuell zu gestalten und an Ihre Bedürfnisse als Unternehmer anzupassen. Statt des gesetzlichen Standardmodells können Sie eine von zwei Hauptalternativen wählen, um Ihr Betriebsvermögen zu schützen. Jede Option hat spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Die Wahl der richtigen Regelung hängt von Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation ab und sollte nie ohne eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfolgen. Die beiden gängigsten Modelle sind die modifizierte Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft: Der flexible Schutzschild

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist für die meisten Unternehmerehen die beste Lösung. [2] Hierbei bleibt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft grundsätzlich bestehen, aber bestimmte Vermögenswerte – wie Ihr Unternehmen – werden aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen. [1] Das bedeutet, dass der Wertzuwachs der Firma im Scheidungsfall nicht geteilt wird, während das Privatvermögen weiterhin dem Ausgleich unterliegt. Dieser Ansatz sichert das Unternehmen, ohne den Partner komplett von der Teilhabe am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen auszuschließen. Zudem bleiben die erheblichen erbschaftsteuerlichen Vorteile der Zugewinngemeinschaft erhalten, was bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft ein entscheidender Vorteil gegenüber der Gütertrennung ist. [3]

Die Gütertrennung: Der radikale Schnitt mit steuerlichen Nachteilen

Bei der Gütertrennung, geregelt in § 1414 BGB, findet im Scheidungsfall keinerlei Vermögensausgleich statt. [5] Jeder Partner behält das, was er während der Ehe erwirtschaftet hat. Das klingt zunächst einfach und sicher, birgt aber erhebliche Nachteile. Der größte Nachteil der Gütertrennung ist der Verlust steuerlicher Vorteile im Todesfall. [2] Der hohe Erbschaftsteuerfreibetrag für den Zugewinnausgleich entfällt, was zu einer unnötig hohen Steuerlast für den überlebenden Partner führen kann. Aus diesem Grund ist die Gütertrennung nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder und mit ähnlichen Vermögensverhältnissen, eine sinnvolle Option.

Vorausschauend planen: Versorgungsausgleich und Unterhalt regeln

Ein umfassender Ehevertrag beschränkt sich nicht nur auf das Vermögen. Er sollte auch Regelungen zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt enthalten. Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, die bei einer Scheidung hälftig geteilt werden. Für einen Unternehmer, der seine Altersvorsorge oft über das Unternehmen aufbaut, kann dies zu ungerechten Ergebnissen führen. Ein Ehevertrag kann den Versorgungsausgleich ausschließen oder modifizieren, was besonders dann fair ist, wenn der andere Partner eigene, gute Rentenansprüche erwirbt. [2] Auch der nacheheliche Unterhalt kann angepasst werden, um zum Beispiel die Dauer oder Höhe zu begrenzen. Eine klare Regelung verhindert langwierige Streitigkeiten und schafft von Anfang an faire Verhältnisse für beide Seiten. Dies ist ein wichtiger Baustein für eine umfassende unternehmerische Vorsorge.

Aus der Praxis: Zwei Fälle aus München, die den Unterschied zeigen

Die Theorie wird durch reale Fälle greifbar. Zwei Beispiele aus unserer Beratungspraxis in München verdeutlichen, warum ein Ehevertrag für eine Unternehmerehe so entscheidend ist. Die Namen sind selbstverständlich anonymisiert, die Fakten aber real. Sie zeigen, wie eine einzige Unterschrift über die Zukunft eines ganzen Unternehmens entscheiden kann. Diese Szenarien illustrieren die finanziellen und emotionalen Folgen, die eine fehlende oder vorhandene Regelung nach sich zieht.

Hier sind zwei typische Fälle:

  • Fall 1: Der Tech-Gründer ohne Vertrag. Ein Mandant gründete während seiner 10-jährigen Ehe ein erfolgreiches Software-Unternehmen. Bei der Scheidung wurde der Wertzuwachs auf 2,5 Millionen Euro beziffert. Sein Ausgleichsanspruch betrug 1,25 Millionen Euro. Da er diese Summe nicht flüssig hatte, stand der Notverkauf von Firmenanteilen im Raum, was die Kontrolle über sein Lebenswerk gefährdet hätte.

  • Fall 2: Die Handwerksmeisterin mit Vertrag. Eine Unternehmerin im Baugewerbe hatte vor der Heirat eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Ihr Betrieb mit 30 Mitarbeitern war vom Zugewinnausgleich ausgenommen. Die Scheidung verlief schnell und ohne Streit über das Unternehmen. Sie konnte sich voll auf die Führung ihres Betriebs konzentrieren, anstatt sich in einem jahrelangen Rechtsstreit zu verlieren.

Diese Beispiele zeigen, dass die Kosten für einen Ehevertrag eine Investition sind, die sich um ein Vielfaches auszahlt.

Der Weg zum sicheren Vertrag: Prozess und rechtliche Anforderungen

Ein Ehevertrag ist nur dann wirksam, wenn er bestimmte formale Anforderungen erfüllt. Der Gesetzgeber schreibt in § 1410 BGB zwingend eine notarielle Beurkundung vor. [1] Ohne Notar ist der gesamte Vertrag nichtig. Der Prozess beginnt jedoch lange vor dem Notartermin. Eine umfassende anwaltliche Beratung ist der erste und wichtigste Schritt. Wir bei braun-legal analysieren Ihre persönliche und unternehmerische Situation und entwerfen eine maßgeschneiderte Lösung. Ein guter Vertrag ist niemals eine Vorlage von der Stange. Er muss fair sein und darf keinen Partner unangemessen benachteiligen, da er sonst vom Bundesgerichtshof als sittenwidrig eingestuft werden könnte. [1] Ein weiterer wichtiger Punkt: Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, auch noch Jahre nach der Hochzeit. [2] Dies ist besonders für Unternehmer relevant, die erst während der Ehe gründen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Regelungen immer zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen.

Fazit: Warum ein Ehevertrag für Unternehmer in München kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit ist

Fazit: Warum ein Ehevertrag für Unternehmer in München kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit ist

Die Frage ist also nicht, ob ein Ehevertrag für eine Unternehmerehe in München sinnvoll ist, sondern welche individuellen Regelungen für Sie die richtigen sind. Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft stellt ein unkalkulierbares Risiko für jedes Unternehmen dar. Eine Ausgleichsforderung in sechs- oder siebenstelliger Höhe kann die Existenz Ihrer Firma bedrohen. Ein maßgeschneiderter Ehevertrag schützt nicht nur Ihr Lebenswerk, sondern sorgt auch für Fairness und Klarheit. Er ist ein Zeichen von Professionalität und Weitsicht. Er ermöglicht es, im Fall der Fälle eine saubere Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen zu vollziehen. Wenn Sie Ihr Unternehmen langfristig sichern wollen, ist ein Gespräch über einen Ehevertrag unerlässlich. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln mit Ihnen eine Lösung, die Ihr Unternehmen schützt und den Interessen beider Partner gerecht wird. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Zukunft proaktiv zu gestalten.


FAQ

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden – vor der Ehe, aber auch zu jedem Zeitpunkt während der Ehe. Dies ist besonders wichtig für Paare, bei denen einer erst nach der Hochzeit ein Unternehmen gründet.



Was muss in einem Ehevertrag für Unternehmer geregelt werden?

Ein Ehevertrag für Unternehmer sollte primär den Güterstand regeln (z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft), kann aber auch Bestimmungen zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) und zum nachehelichen Unterhalt enthalten, um ein umfassendes und faires Regelwerk zu schaffen.



Ist ein Ehevertrag anfechtbar?

Ein Ehevertrag kann für sittenwidrig und damit für nichtig erklärt werden, wenn er einen Partner extrem einseitig benachteiligt. Eine ausgewogene Gestaltung und eine umfassende anwaltliche Beratung sind daher entscheidend, um die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags sicherzustellen.



Schützt ein Ehevertrag auch vor Unterhaltsansprüchen?

Ja, im Ehevertrag können auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden. Man kann ihn beispielsweise der Höhe nach begrenzen oder an bestimmte Bedingungen knüpfen. Ein vollständiger Verzicht auf Unterhalt wegen Kinderbetreuung ist jedoch oft nicht möglich.



Warum ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft besser als die Gütertrennung?

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft schützt das Unternehmen im Scheidungsfall, erhält aber im Gegensatz zur Gütertrennung die wichtigen steuerlichen Vorteile im Todesfall. Der überlebende Ehegatte profitiert weiterhin vom steuerfreien Zugewinnausgleich bei der Erbschaftsteuer.



Muss mein Ehepartner dem Vertrag zustimmen?

Ja, ein Ehevertrag ist ein zweiseitiger Vertrag. Beide Ehepartner müssen mit dem Inhalt einverstanden sein und ihn vor einem Notar unterzeichnen. Eine einseitige Anordnung ist nicht möglich.



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