Unternehmenswert im Zugewinn: So sichern Sie Ihr Vermögen bei Scheidung in München
Die Bewertung Ihres Unternehmens im Zugewinnausgleich ist kein reiner Rechenakt. Ein Mandant sparte über 400.000 €, weil wir die ursprüngliche Bewertung von 2 Mio. € auf einen fairen Wert von 1,2 Mio. € korrigierten.
Das Thema kurz und kompakt
Für die Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich ist die modifizierte Ertragswertmethode nach IDW S 13 der anerkannte Standard.
Ein realistischer, kalkulatorischer Unternehmerlohn und die latenten Steuern müssen vom Gewinn abgezogen werden, was den Wert erheblich mindern kann.
Ein Ehevertrag ist das beste Instrument, um Bewertungsstreitigkeiten zu vermeiden und das Unternehmen im Scheidungsfall zu schützen.
Steht bei Ihrer Scheidung in München ein Unternehmen im Raum, geht es um mehr als nur Zahlen. Die Ermittlung des Unternehmenswerts für den Zugewinnausgleich ist ein komplexer Prozess, bei dem kleine Fehler enorme finanzielle Folgen haben. Falsch angesetzte Gewinne oder ignorierte Steuerlasten können die Ausgleichszahlung um sechsstellige Beträge in die Höhe treiben. Wir zeigen Ihnen, wie der Wert eines Unternehmens beim Zugewinnausgleich in München korrekt ermittelt wird und welche Faktoren Sie unbedingt kennen müssen, um Ihr Vermögen zu schützen. Es geht darum, einen fairen, realistischen Wert nach den Vorgaben der Rechtsprechung zu finden.
Die Grundlagen: Warum der Unternehmenswert im Zugewinn entscheidend ist
Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei einer Scheidung der während der Ehe erzielte Wertzuwachs beider Partner geteilt. Ein Unternehmen oder eine Beteiligung daran ist ein wesentlicher Vermögensposten, dessen Wertentwicklung seit der Heirat ausgeglichen werden muss. [5] Der entscheidende Stichtag für die Bewertung des Endvermögens ist laut § 1384 BGB der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. [2] Jede Wertsteigerung Ihres Unternehmens bis zu diesem Datum fließt zu 50 % in die Berechnung des Ausgleichsanspruchs ein. Ein präziser Stichtag für die Berechnung ist daher die Basis für ein faires Verfahren. Diese gesetzliche Regelung bildet den Ausgangspunkt für alle weiteren Bewertungsschritte.
Die anerkannte Methode zur Wertermittlung: Das modifizierte Ertragswertverfahren
Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert die Ermittlung des „vollen, wirklichen“ Werts, was in der Praxis eine Herausforderung darstellt. [2] Für inhabergeführte Unternehmen hat sich das modifizierte Ertragswertverfahren als Standard durchgesetzt, was auch der IDW S 13, ein Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, bestätigt. [3,4] Diese Methode orientiert sich nicht am Substanzwert, sondern an der zukünftigen, übertragbaren Ertragskraft des Unternehmens. Ein potentieller Erwerber zahlt für die Chance, zukünftige Gewinne zu erwirtschaften. [1] Die Berechnung basiert typischerweise auf den bereinigten Ergebnissen der letzten 3 bis 5 Jahre. Der Fokus auf die Zukunftsprognose macht diese Methode realistischer als eine reine Betrachtung der vorhandenen Sachwerte. Die Wahl der richtigen Methode ist keine Nebensache, sondern eine zentrale Weichenstellung für den gesamten Prozess, die wir für Sie persönlich prüfen.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn: Ein entscheidender Abzugsposten
Ein häufiger Streitpunkt ist der kalkulatorische Unternehmerlohn, der bei der Bewertung vom Gewinn abgezogen werden muss. [1] Dieser fiktive Lohn spiegelt das Gehalt wider, das ein fremder Geschäftsführer für die gleiche Tätigkeit erhalten würde. Oft entnehmen Inhaber nur geringe Beträge und lassen Gewinne im Unternehmen. Setzt ein Gutachter hier einen realistischen Unternehmerlohn von beispielsweise 150.000 € anstelle einer tatsächlichen Entnahme von 60.000 € an, reduziert dies den nachhaltigen Gewinn erheblich. Diese Anpassung kann den finalen Unternehmenswert um mehrere Hunderttausend Euro senken und ist für eine faire Bewertung unerlässlich. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht stellt sicher, dass dieser Posten korrekt angesetzt wird. Von dieser korrekten Berechnung hängt die Höhe des nachhaltigen Ertrags ab.
Latente Steuern: Die versteckte Last im Unternehmenswert
Ein weiterer kritischer Abzugsposten sind die latenten Ertragsteuern. [3] Die Bewertung für den Zugewinnausgleich fingiert einen Verkauf des Unternehmens zum Stichtag. [1] Durch diesen fiktiven Verkauf würden stille Reserven aufgedeckt, was eine erhebliche Steuerlast von oft 15 % bis 30 % auslöst. Der BGH hat klar entschieden, dass diese fiktive Steuerlast vom Unternehmenswert abgezogen werden muss, da dem Verkäufer wirtschaftlich nur der Nettoerlös verbleibt. [2] Die Berücksichtigung latenter Steuern ist keine Option, sondern eine vom BGH geforderte Notwendigkeit für eine realistische Bewertung. Ohne diesen Abzug wäre der Wertansatz systematisch zu hoch. Die genaue Berechnung dieser Steuerlast erfordert steuerrechtliche Expertise, die ein Anwalt für Unternehmensrecht einbringt.
Praxisbeispiel: So wird eine Münchner GmbH bewertet
Stellen Sie sich eine IT-Beratungs-GmbH in München mit einem durchschnittlichen Jahresgewinn von 350.000 € vor. Zunächst wird dieser Gewinn bereinigt. Ein realistischer Geschäftsführerlohn wird mit 150.000 € angesetzt, wodurch der nachhaltige Ertrag auf 200.000 € sinkt. Dieser Betrag wird mit einem Kapitalisierungsfaktor, der das Unternehmensrisiko widerspiegelt (z.B. Faktor 6), multipliziert, was einen vorläufigen Wert von 1.200.000 € ergibt. Von diesem Wert werden nun die latenten Steuern, angenommen 25 %, abgezogen. Der finale, für den Zugewinnausgleich relevante Unternehmenswert beträgt somit nur noch 900.000 €. Dieses Beispiel zeigt, wie entscheidend die korrekten Abzüge sind. Ein erfahrener Berater im Gesellschaftsrecht sichert diese komplexen Berechnungen ab. Damit wird klar, wie wichtig eine professionelle Begleitung ist.
Strategische Absicherung: Der Ehevertrag als präventive Lösung
Um teure und langwierige Streitigkeiten über den Unternehmenswert von vornherein zu vermeiden, ist ein Ehevertrag das wirksamste Instrument. In einem solchen Vertrag können Sie bereits klare Regelungen für den Scheidungsfall treffen. Dazu gehören vor allem diese Punkte:
Festlegung einer konkreten Bewertungsmethode (z.B. das modifizierte Ertragswertverfahren).
Vereinbarung über die Höhe des anzusetzenden Unternehmerlohns.
Regelungen zur Berücksichtigung von latenten Steuern.
Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich, oft gegen eine pauschale Abfindung.
Ein durchdachter Ehevertrag für eine Unternehmerehe schafft für beide Seiten Rechtssicherheit und schützt das Unternehmen vor einer existenzbedrohenden Zerschlagung. Eine Investition von wenigen Tausend Euro in einen Ehevertrag kann im Ernstfall hunderttausende Euro an Ausgleichszahlungen und Gutachterkosten sparen. Wir beraten Sie persönlich, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation zu finden.
Der Ehepartner, dem das Unternehmen nicht gehört, hat einen umfassenden Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB. [5] Dieser Anspruch ist die Grundlage, um überhaupt eine Bewertung durchführen zu können. Der Unternehmer-Ehegatte muss alle relevanten Unterlagen vorlegen, typischerweise die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 bis 5 Jahre. [5] Weigert sich der Partner oder sind die vorgelegten Zahlen unklar, kann gerichtlich die Duldung einer Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen verlangt werden. [1] Die Kosten für ein solches Gutachten, die schnell 10.000 € übersteigen können, sind grundsätzlich von beiden Parteien anteilig zu tragen. Ein korrekter Auskunftsanspruch über das Endvermögen ist Ihr gutes Recht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass die Bewertung auf einer soliden und vollständigen Datenbasis beruht.
Literatur
[[1]]: Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich: https://www.haufe.de/id/beitrag/18-unternehmensbeteiligungen-im-familienrecht-3-unternehmensbewertung-im-zugewinnausgleich-HI16421688.html
[[2]]: Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/grundsaetzliches-zur-unternehmensbewertung-im-zugewinnausgleich_ides_PI17574_HI2678858.html
[[3]]: Unternehmensbewertung beim Zugewinnausgleich: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/unternehmensbewertung-scheidung-zugewinnausgleich/
[[4]]: Unternehmensbewertung bei Scheidung: https://www.rvr.de/unternehmensbewertung-bei-scheidung-neuer-standard/
[[6]]: Zugewinnausgleich und die latente Steuerlast: https://www.iww.de/fk/zugewinnausgleich/zugewinnausgleich-die-last-mit-der-latenten-steuerlast-f79368
[[7]]: Zugewinnausgleich im Familienrecht: https://www.familienrecht-bremen.de/familienrecht/zugewinnausgleich.html
[[8]]: Gerichtsurteil auf OpenJur: https://openjur.de/u/212445.html
FAQ
Wie wird der Wert meines Unternehmens ermittelt, wenn ich mich in München scheiden lasse?
Die Wertermittlung erfolgt typischerweise nach der modifizierten Ertragswertmethode. Dabei wird der zukünftige, nachhaltig erzielbare Gewinn prognostiziert. Von diesem Gewinn werden ein angemessener Unternehmerlohn und die latenten Steuern abgezogen. Wir beraten Sie persönlich, um sicherzustellen, dass alle wertmindernden Faktoren korrekt berücksichtigt werden.
Was kann ich tun, wenn mein Partner die Unternehmensunterlagen nicht herausgibt?
Sie haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch. Weigert sich Ihr Partner, können wir diesen Anspruch gerichtlich für Sie durchsetzen. Das Gericht kann Ihren Partner zur Vorlage der Unterlagen und zur Duldung eines Sachverständigengutachtens verpflichten.
Kann ein Ehevertrag die Unternehmensbewertung im Scheidungsfall regeln?
Ja, absolut. Ein Ehevertrag ist das beste Mittel, um Streit zu vermeiden. Sie können eine Bewertungsmethode festlegen, das Unternehmen ganz aus dem Zugewinn herausnehmen oder andere individuelle Regelungen treffen. Gerne entwerfen wir mit Ihnen eine passende Lösung.
Mein Unternehmen hatte vor der Ehe schon einen Wert. Zählt das?
Ja, der Wert des Unternehmens bei Eheschließung wird als Anfangsvermögen berücksichtigt und indexiert. Nur die Wertsteigerung, die während der Ehezeit erzielt wurde, unterliegt dem Zugewinnausgleich. Eine genaue Bewertung zum Stichtag der Heirat ist daher ebenfalls wichtig.
Was sind latente Steuern und warum sind sie wichtig?
Latente Steuern sind eine fiktive Steuerlast, die bei einem Verkauf des Unternehmens auf die stillen Reserven anfallen würde. Der BGH schreibt vor, diese vom Unternehmenswert abzuziehen, da sie den realisierbaren Erlös mindern. Das Ignorieren dieser Steuern führt zu einem überhöhten und unfairen Unternehmenswert.
Wie hoch ist ein typischer kalkulatorischer Unternehmerlohn?
Die Höhe hängt von der Branche, der Unternehmensgröße, der Region und der konkreten Tätigkeit des Inhabers ab. Er orientiert sich daran, was eine fremde Person als Geschäftsführer verdienen würde. Wir greifen auf Vergleichsdaten und unsere Erfahrung zurück, um einen realistischen und durchsetzbaren Wert für Sie anzusetzen.