Erbrecht

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Erbvertrag

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Einen Erbvertrag anstelle eines Testaments zur verbindlichen Regelung der Erbfolge nutzen

Einen Erbvertrag anstelle eines Testaments zur verbindlichen Regelung der Erbfolge nutzen

Einen Erbvertrag anstelle eines Testaments zur verbindlichen Regelung der Erbfolge nutzen

Erbvertrag statt Testament: Sichern Sie Ihre Erbfolge zu 100 % verbindlich ab

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wollte sicherstellen, dass sein Neffe das Familienunternehmen erbt, ohne dass andere Erben dies später anfechten. Ein Testament bot ihm nur 80 % Sicherheit. Mit einem Erbvertrag wurde die Nachfolge zu 100 % verbindlich geregelt und potenzielle Prozesskosten von über 30.000 € vermieden.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Erbvertrag bietet im Gegensatz zum jederzeit änderbaren Testament eine hohe Bindungswirkung und kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden.

Er ist besonders sinnvoll zur Absicherung von Unternehmensnachfolgern, unverheirateten Partnern und in Patchwork-Familien.

Die zwingende notarielle Beurkundung sorgt für Rechtssicherheit, verursacht aber höhere Anfangskosten, die sich durch vermiedene Erbstreitigkeiten oft amortisieren.

Viele glauben, ein Testament sei der sicherste Weg, den letzten Willen festzuhalten. Doch die Realität sieht anders aus: Einseitige Testamente sind oft flexibel und können vom Erblasser jederzeit geändert werden. Das schafft Unsicherheit, besonders wenn verbindliche Zusagen gemacht wurden. Genau hier setzt der Erbvertrag an. Er ist keine einseitige Verfügung, sondern ein bindender Vertrag zwischen Ihnen und Ihren Erben. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Erbvertrag anstelle eines Testaments zur verbindlichen Regelung der Erbfolge nutzen, um Streit zu vermeiden und Ihren Willen rechtssicher durchzusetzen.

Die Grenzen des Testaments: Warum es oft nicht genug Sicherheit bietet

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die der Erblasser jederzeit ändern oder widerrufen kann, solange er testierfähig ist. [3] Diese Flexibilität wird zum Nachteil, wenn sich Vertragspartner auf getroffene Zusagen verlassen. Schätzungen zufolge werden bis zu 70 % der privat erstellten Testamente wegen Formfehlern oder Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit angefochten. Ein notarielles Testament minimiert dieses Risiko, beseitigt aber nicht die einseitige Änderbarkeit. [3] Diese Unsicherheit kann für den vorgesehenen Erben, der vielleicht in Erwartung des Erbes bereits investiert oder pflegt, existenzbedrohend sein. Wenn absolute Sicherheit gefordert ist, stößt das klassische Testament an seine Grenzen.

Der Erbvertrag als Fundament: So schaffen Sie unumstößliche Fakten

Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das notariell beurkundet werden muss. [2] Seine größte Stärke liegt in der vertraglichen Bindungswirkung gemäß § 2289 BGB, die eine einseitige Änderung durch den Erblasser ausschließt. [1] Jede Anpassung erfordert die Zustimmung aller Vertragsparteien, was eine Sicherheit von nahezu 100 % schafft. [4] Damit eignet sich der Erbvertrag ideal, um Gegenleistungen wie Pflege oder Investitionen abzusichern. Der Vertragspartner erhält eine rechtlich gesicherte Position, die nicht mehr ohne sein Einverständnis entzogen werden kann. Diese Verbindlichkeit macht den Erbvertrag zum Instrument der Wahl für komplexe Nachfolgeregelungen.

Drei Praxisfälle, in denen der Erbvertrag die bessere Lösung ist

In bestimmten Lebenssituationen ist ein Erbvertrag die überlegene Alternative zum Testament. Hier sind drei typische Fälle:

  1. Unternehmensnachfolge: Ein Unternehmer sichert seinen Nachfolger vertraglich ab und verhindert so, dass eine spätere Testamentsänderung die Firma gefährdet. Dies sichert die Stabilität des Betriebs für die nächste Generation.

  2. Patchwork-Familien: Ein Partner kann sicherstellen, dass die Kinder des anderen Partners auch nach seinem Tod bedacht werden, selbst wenn der überlebende Partner neu heiratet.

  3. Unverheiratete Paare: Da unverheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht haben, bietet der Erbvertrag die einzige Möglichkeit, sich gegenseitig mit voller Bindungswirkung abzusichern. [5]

Ein Vergleich der Optionen zeigt schnell die jeweiligen Vorteile auf. Diese Beispiele verdeutlichen, wie der Erbvertrag gezielt für Stabilität und Fairness sorgen kann.

Flexibilität im Vertrag: Wie Sie Anpassungen und Rücktritt regeln

Obwohl ein Erbvertrag bindend ist, muss er keine starre Fessel sein. Sie können bereits bei Vertragsabschluss ein Rücktrittsrecht für bestimmte Szenarien vereinbaren. Ein solches Recht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. [1] Ohne eine solche Klausel ist eine Aufhebung nur im Einvernehmen aller Parteien möglich. Eine Anfechtung des Vertrags ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung oder Drohung (§ 2281 BGB). [2] Die Anfechtungsfrist beträgt in diesen Fällen nur ein Jahr ab Kenntnis des Grundes (§ 2283 BGB). [4] Weniger als 5 % der notariell beurkundeten Erbverträge werden erfolgreich angefochten, was ihre hohe Rechtssicherheit belegt. So können Sie Ansprüche sicher durchsetzen.

Kosten und Form: Der Weg zum rechtssicheren Erbvertrag

Ein Erbvertrag muss immer von einem Notar beurkundet werden, wobei alle Vertragsparteien anwesend sein müssen (§ 2276 BGB). [4] Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind vom Geschäftswert, also dem Reinvermögen des Erblassers, abhängig. [1] Bei einem Vermögen von 500.000 € liegen die Notarkosten für einen Erbvertrag bei etwa 2.440 €. [2] Diese Investition ist oft geringer als die Kosten eines Erbstreits, die schnell 15.000 € übersteigen können. Zudem ersetzt der notarielle Erbvertrag in der Regel den Erbschein, was den Erben später Kosten von mehreren tausend Euro spart. Die genauen Kosten eines Erbvertrags sind also eine Investition in die Zukunft.

Steuerliche Gestaltung: Freibeträge optimal im Erbvertrag nutzen

Ein Erbvertrag ändert nichts an den gesetzlichen Erbschaftssteuersätzen und Freibeträgen. Für Kinder gilt beispielsweise ein Freibetrag von 400.000 €, für Ehepartner 500.000 €. [2] Der Vertrag kann jedoch genutzt werden, um Schenkungen zu Lebzeiten rechtssicher zu gestalten und an Bedingungen zu knüpfen. So kann eine Schenkung alle 10 Jahre steuerfrei erfolgen und im Erbvertrag als vorweggenommenes Erbe berücksichtigt werden. Dies kann das zu versteuernde Resterbe erheblich reduzieren. Eine kluge Planung, die auch das Pflichtteilsrecht berücksichtigt, kann die Steuerlast für Ihre Erben um Tausende von Euro senken.

Ihre Entscheidungshilfe: Testament oder Erbvertrag?

Ihre Entscheidungshilfe: Testament oder Erbvertrag?

Welche Lösung ist für Sie die richtige? Diese 5-Punkte-Checkliste hilft Ihnen bei der Entscheidung:

  • Bindungswirkung: Möchten Sie Ihre Verfügung jederzeit ändern können oder benötigen Sie eine für beide Seiten verbindliche Regelung?

  • Vertragspartner: Regeln Sie Ihren Nachlass allein oder müssen Sie verbindliche Absprachen mit anderen treffen (z.B. Partner, Kinder, Nachfolger)?

  • Absicherung: Soll eine bestimmte Person für erbrachte Leistungen (z.B. Pflege) oder als Unternehmensnachfolger unumstößlich abgesichert werden?

  • Flexibilität: Ist es für Sie wichtiger, auf neue Lebensumstände flexibel reagieren zu können, auch wenn dies andere verunsichert?

  • Kosten-Nutzen: Sind Sie bereit, die höheren Anfangskosten für einen Erbvertrag zu tragen, um eine Garantie gegen spätere Änderungen und Streitigkeiten zu haben?

Eine umfassende Beratung zum Erbrecht ist der erste Schritt zu einer sicheren Nachlassplanung.

Persönliche Beratung für Ihre maßgeschneiderte Lösung

Persönliche Beratung für Ihre maßgeschneiderte Lösung

Jede Lebens- und Vermögenssituation ist einzigartig. Pauschale Lösungen gibt es im Erbrecht nicht. Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Ihre Situation genau analysieren. Statt anonymer Formulare erhalten Sie bei uns einen direkten Ansprechpartner, der mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie entwickelt. Ob Testament, Erbvertrag oder eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht – wir sorgen für eine rechtssichere und steueroptimierte Regelung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung und schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Liebsten.


FAQ

Was sind die wesentlichen Vorteile eines Erbvertrags gegenüber einem Testament?

Der entscheidende Vorteil ist die Bindungswirkung. Während ein Testament einseitig widerrufen werden kann, schafft der Erbvertrag eine vertragliche Sicherheit für alle Beteiligten. Er eignet sich perfekt, um Gegenleistungen (wie Pflege) abzusichern oder eine Unternehmensnachfolge unanfechtbar zu regeln.



Für wen ist ein Erbvertrag besonders empfehlenswert?

Ein Erbvertrag ist ideal für unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern wollen, für Unternehmer, die einen Nachfolger festlegen möchten, und für Patchwork-Familien, um eine faire Verteilung des Nachlasses zwischen allen Kindern zu garantieren.



Kann ich einen Erbvertrag später noch ändern?

Eine Änderung ist möglich, aber nur, wenn alle ursprünglichen Vertragspartner zustimmen und die Änderung ebenfalls notariell beurkunden lassen. Alternativ kann man von vornherein vertraglich ein Rücktritts- oder Änderungsvorbehalt für bestimmte Fälle festlegen.



Schließt ein Erbvertrag Pflichtteilsansprüche aus?

Nein, ein Erbvertrag schließt gesetzliche Pflichtteilsansprüche nicht automatisch aus. Ein Pflichtteilsberechtigter kann seinen Anspruch weiterhin geltend machen, es sei denn, er hat im Rahmen eines notariellen Vertrags (oft im Erbvertrag selbst) gegen eine Abfindung auf seinen Pflichtteil verzichtet.



Was passiert mit dem Erbvertrag bei einer Scheidung?

Wird die Ehe geschieden, wird ein Erbvertrag zwischen den Ehegatten in der Regel unwirksam, ähnlich wie ein gemeinschaftliches Testament. Es sei denn, die Partner haben im Vertrag ausdrücklich festgelegt, dass er auch über die Scheidung hinaus gültig bleiben soll.



Warum sollte ich für einen Erbvertrag einen Anwalt konsultieren?

Der Notar beurkundet den Vertrag und stellt seine formelle Richtigkeit sicher, berät aber nicht einseitig. Ein Anwalt für Erbrecht vertritt Ihre Interessen, zeigt Ihnen alle Gestaltungsoptionen auf, prüft steuerliche Folgen und sorgt dafür, dass der Vertrag exakt auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Wir bei braun-legal finden den passenden Experten für Sie.



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