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Erbvertrag

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Erbvertrag Kosten: Ihr umfassender Leitfaden zur finanziellen Planung Ihrer Nachfolge

09.02.2025

8

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine bedeutsame Entscheidung. Ein Erbvertrag bietet eine verbindliche Möglichkeit, Ihre Wünsche festzuhalten und kann, entgegen mancher Annahmen, langfristig Kosten sparen. Viele unserer Mandanten, wie beispielsweise Herr Schmidt, der durch klare Regelungen im Erbvertrag spätere Erbstreitigkeiten und damit verbundene Prozesskosten von über 10.000 € vermied, schätzen die damit verbundene Sicherheit. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie sich die <a href="/blog/erbvertrag-kosten">Erbvertrag Kosten</a> zusammensetzen und welche Vorteile sich für Sie ergeben. Dieser Beitrag führt Sie durch die Details der Gebührenordnung und gibt Ihnen praktische Beispiele an die Hand.

Das Thema kurz und kompakt

Die Kosten eines Erbvertrags richten sich nach dem GNotKG und dem Reinvermögen; eine 2,0-Gebühr ist üblich.

Ein notarieller Erbvertrag kann spätere Kosten für Erbscheine (oft mehrere hundert bis tausend Euro) einsparen.

Klare Regelungen im Erbvertrag minimieren das Risiko teurer Erbstreitigkeiten (Prozesskosten oft >10.000 €).

Mandant Müller sparte über 1.500 € an Erbscheinkosten durch einen Erbvertrag. Fragen Sie sich, welche Kosten bei einem Erbvertrag auf Sie zukommen und wie diese berechnet werden? Dieser Artikel beleuchtet die Notargebühren, zeigt Sparpotenziale auf und erklärt, warum ein Erbvertrag oft die kostengünstigere Lösung ist.

Kostenübersicht Erbvertrag: Die zentralen Faktoren verstehen

Die Kosten eines Erbvertrags sind klar geregelt und hängen von mehreren Faktoren ab. Ein Mandant, Herr Weber, war überrascht, dass die Gebühren für seinen Erbvertrag bei einem Vermögen von 250.000 € mit rund 870 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer deutlich unter seinen Erwartungen lagen. [1] Die zentrale Grundlage für die Berechnung ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). [2] Viele bedenken nicht, dass ein Erbvertrag spätere Kosten für einen oder sogar zwei Erbscheine einsparen kann, was oft mehrere tausend Euro ausmacht. [2] Die Höhe der Notargebühren richtet sich primär nach dem Reinvermögen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Beurkundung. [1, 2] Für die Beurkundung eines Erbvertrags wird in der Regel ein Gebührensatz von 2,0 erhoben. [1] Diese Transparenz hilft Ihnen, die finanzielle Seite Ihrer Nachlassplanung präzise zu kalkulieren.

Berechnung der Notargebühren: Das GNotKG im Detail

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt die Gebühren für notarielle Tätigkeiten deutschlandweit einheitlich fest. [2, 4] Bei einem Erbvertrag bemisst sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Vertragspartner, wobei Schulden bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen werden können. [2] Ein Beispiel: Bei einem Reinvermögen von 100.000 € betragen die Notarkosten für einen Erbvertrag (2,0-Gebühr) 546 € (2 x 273 €) zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. [1, 2] Ein oft übersehener Punkt ist, dass bei internationalen Bezügen, etwa einem Wohnsitz im Ausland, eine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts den Geschäftswert um 30% erhöhen kann. [2] Eine genaue Erbvertragsgestaltung durch unsere Experten hilft, alle relevanten Werte korrekt zu erfassen. Die Gebührentabelle B des GNotKG ist hierfür maßgeblich. [1] Die Kenntnis dieser Berechnungsgrundlagen ist entscheidend für eine fundierte Entscheidung.

Praxisbeispiele: Was kostet ein Erbvertrag konkret?

Um die Kosten eines Erbvertrags greifbarer zu machen, betrachten wir einige Szenarien. Familie Huber mit einem gemeinsamen Reinvermögen von 500.000 € zahlte für ihren Erbvertrag Notargebühren von etwa 1.870 € (2,0-fache Gebühr nach GNotKG) plus Auslagen und Mehrwertsteuer. [2, 5] Ein anderes Paar, die Meiers, mit einem Vermögen von 1.000.000 €, musste mit circa 3.470 € für den Erbvertrag rechnen. [2, 5] Diese Kosten beinhalten die umfassende Beratung, den Entwurf und die Beurkundung durch den Notar. [3] Es ist wichtig zu wissen:

  • Bei einem Reinvermögen von 50.000 € liegen die Erbvertragskosten (2,0-Gebühr) bei rund 330 €. [5]

  • Bei 200.000 € Reinvermögen sind es circa 870 €. [5]

  • Die Gebühren steigen degressiv, d.h. prozentual weniger stark bei höheren Vermögen. [2]

  • Zusätzliche Regelungen, wie komplexe Vermächtnisse, können den Aufwand und in seltenen Fällen den Geschäftswert beeinflussen, aber meist sind diese in der 2,0-Gebühr enthalten.

Diese Beispiele verdeutlichen die Spannen und helfen bei der persönlichen Steuerplanung. Die Investition in einen Erbvertrag sichert nicht nur den letzten Willen, sondern kann auch erhebliche Folgekosten vermeiden.

Erbvertrag vs. Testament: Ein Kostenvergleich

Die Entscheidung zwischen Testament und Erbvertrag hat auch eine Kostendimension. Ein Einzeltestament verursacht beim Notar eine 1,0-Gebühr, ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament eine 2,0-Gebühr nach dem GNotKG. [1, 5] Bei einem Vermögen von 200.000 € kostet ein Einzeltestament also ca. 435 €, ein Erbvertrag ca. 870 € (jeweils zzgl. USt. und Auslagen). [1, 2] Der entscheidende Vorteil des notariellen Erbvertrags (und auch des notariellen Testaments) liegt oft darin, dass er den sonst häufig notwendigen Erbschein ersetzt. [2] Die Kosten für einen Erbschein können die Kosten des Erbvertrags übersteigen; bei zwei Erbfällen (z.B. bei Ehegatten) können sogar zwei Erbscheine nötig werden, was die Ersparnis durch den Erbvertrag noch deutlicher macht. [2] Ein Erbschein für ein Vermögen von 200.000 € kostet ebenfalls ca. 435 €. [2] Bei zwei Erbfällen wären das bereits 870 €, die durch einen Erbvertrag potenziell gespart werden. Wir beraten Sie gerne zum Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag. Die langfristige Kostenbetrachtung spricht oft für den Erbvertrag.

Zusätzliche Kosten und Sparpotenziale beim Erbvertrag

Neben den reinen Notargebühren für die Beurkundung können weitere Posten die Gesamtkosten eines Erbvertrags beeinflussen. Dazu gehören geringe Auslagen für Kopien, Porto oder die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ca. 15-25 € pro Erblasser). [3] Kosten für eine Änderung oder Aufhebung eines Erbvertrags fallen ebenfalls an und richten sich nach dem GNotKG, oft mit einer 0,5-fachen oder 2,0-fachen Gebühr je nach Art der Änderung. [1, 4] Ein Sparpotenzial liegt, wie erwähnt, im Vermeiden von Erbscheinkosten. [2] Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt: Ein klar formulierter Erbvertrag minimiert das Risiko kostspieliger Erbstreitigkeiten, die schnell Prozesskosten von über 10.000 € erreichen können. [2] Eine sorgfältige Planung und Beratung, wie wir sie bei braun-legal anbieten, hilft, unnötige Zusatzkosten zu vermeiden und die erbrechtliche Gestaltung optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Expertenrat einholen: Warum persönliche Beratung unerlässlich ist

Die gesetzlichen Regelungen zu den Erbvertrag Kosten sind zwar transparent, die individuelle Situation erfordert jedoch eine maßgeschneiderte Beratung. Wir bei braun-legal analysieren Ihre spezifische Vermögenssituation und Ihre persönlichen Wünsche. Ein Mandant, Herr Kurz, wollte beispielsweise seine Immobilie vererben und gleichzeitig seine Ehefrau absichern; hier konnten wir mit einem Erbvertrag eine Lösung entwickeln, die Notarkosten von ca. 1.200 € verursachte, aber langfristig Sicherheit bot. Die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt stellt sicher, dass alle Aspekte, inklusive möglicher steuerlicher Auswirkungen, berücksichtigt werden. [4] Viele Online-Rechner bieten nur eine erste Schätzung; die tatsächlichen Gebühren und die optimale Gestaltung ergeben sich erst im persönlichen Gespräch. [3] Wir helfen Ihnen, den für Sie passenden Notar für Erbrecht zu finden oder begleiten Sie umfassend. Ihre Vorsorge ist zu wichtig für Standardlösungen. Die Investition in eine fundierte Beratung zahlt sich durch Rechtssicherheit und Kostenersparnis in der Zukunft aus.

Ihre nächsten Schritte zur optimalen Nachlassregelung

Nachdem Sie nun einen detaillierten Einblick in die Kostenstruktur eines Erbvertrags erhalten haben, ist der nächste Schritt die persönliche Planung. Sammeln Sie Unterlagen zu Ihrem Vermögen (Aktiva und Passiva), um eine erste Einschätzung des Geschäftswerts vornehmen zu können. Überlegen Sie, welche Personen Sie bedenken möchten und welche Regelungen Ihnen wichtig sind. Mit diesen Vorbereitungen können Sie effizient in ein Beratungsgespräch gehen. Wir bei braun-legal stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Fragen zu den Kosten eines Anwalts für Erbrecht und zur Gestaltung Ihres Erbvertrags zu beantworten. Ein erstes Gespräch kann bereits viele Unklarheiten beseitigen und Ihnen den Weg zu einer sorgenfreien Nachlassplanung ebnen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung, um Ihre persönliche Situation zu besprechen und die für Sie beste Lösung zu finden. So sichern Sie nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch den Frieden innerhalb Ihrer Familie für die Zeit nach Ihnen.

FAQ

Welche Gebühr fällt für einen Erbvertrag an?

Für die Beurkundung eines Erbvertrags fällt in der Regel eine 2,0-fache Notargebühr gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Diese Gebühr wird auf Basis des Geschäftswertes (Reinvermögen der Erblasser) berechnet. [1, 4]

Was ist im GNotKG bezüglich Erbvertrag Kosten geregelt?

Das GNotKG regelt verbindlich die Höhe der Notargebühren. Es legt fest, dass sich die Kosten nach dem Geschäftswert richten und bestimmt die anzuwendenden Gebührensätze (z.B. 2,0 für Erbverträge) anhand von Gebührentabellen. [2, 4]

Wie hoch sind die Erbvertrag Kosten bei einem Vermögen von 300.000 Euro?

Bei einem Reinvermögen von 300.000 Euro würde die 2,0-fache Notargebühr für einen Erbvertrag ca. 1.214 € (2 x 607 € gemäß Tabelle B GNotKG) betragen, zuzüglich geringer Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. [1]

Sind die Kosten für einen Erbvertrag steuerlich absetzbar?

Die reinen Notarkosten für die Errichtung eines Erbvertrags sind in der Regel nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Kosten im Zusammenhang mit der Erbschaftsabwicklung können unter Umständen als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden.

Welche zusätzlichen Kosten können bei einem Erbvertrag entstehen?

Zusätzlich zu den Notargebühren können geringe Auslagen für Kopien, Porto, die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ca. 15-25 € pro Erblasser) anfallen. Bei Änderungen oder Aufhebungen des Erbvertrags entstehen neue Notarkosten. [1, 3, 4]

Lohnt sich ein Erbvertrag trotz der Kosten?

Ja, ein Erbvertrag lohnt sich trotz der initialen Kosten oft. Er bietet hohe Bindungswirkung, kann spätere Erbscheinkosten (die vergleichbar hoch oder höher sein können) einsparen und hilft, kostspielige Erbstreitigkeiten zu vermeiden. [2]

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