Familienrecht

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Scheidung

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Einen Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht in München korrekt einreichen

Einen Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht in München korrekt einreichen

Einen Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht in München korrekt einreichen

Scheidungsantrag in München erfolgreich einreichen: Ein 5-Schritte-Plan

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ihr Weg zur Scheidung in München scheint komplex und emotional belastend? Ein Mandant sparte über 1.200 € an Folgekosten, weil sein Antrag von Anfang an vollständig war. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht in München korrekt einreichen und typische Fehler vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Für das Einreichen des Scheidungsantrags in München ist das Amtsgericht München zuständig und es besteht absoluter Anwaltszwang.

Die Basis für die Scheidung ist in der Regel ein vollendetes Trennungsjahr; der Antrag kann aber schon 2-3 Monate vorher gestellt werden.

Neben der Scheidung selbst regelt das Gericht nur den Versorgungsausgleich automatisch; alle anderen Ansprüche wie Unterhalt oder Zugewinn erfordern separate Anträge.

Eine Scheidung ist mehr als nur ein rechtlicher Prozess; sie ist ein tiefgreifender persönlicher Einschnitt. Viele unserer Mandanten fühlen sich zu Beginn von den bürokratischen Hürden überfordert. Doch mit einer klaren Strategie können Sie das Verfahren erheblich vereinfachen. Dieser Leitfaden führt Sie durch die fünf entscheidenden Phasen, um Ihren Antrag auf Scheidung beim Familiengericht in München korrekt einzureichen. Wir bei braun-legal verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten, die sicherstellen, dass kein Detail übersehen wird – von der ersten Unterlagensammlung bis zum finalen Gerichtsbeschluss.

Phase 1: Die Grundlage für ein faires Verfahren schaffen

Bevor Sie handeln, ist eine ehrliche Bestandsaufnahme entscheidend. Die Voraussetzung für eine Scheidung ist in Deutschland das Scheitern der Ehe, was in der Regel durch das Trennungsjahr nachgewiesen wird. [2] Ein Mandant kam zu uns, nachdem er bereits 10 Monate getrennt lebte; wir konnten den Antrag so vorbereiten, dass er pünktlich zum Ablauf des Jahres eingereicht wurde. Die frühzeitige anwaltliche Beratung kann den gesamten Prozess um Monate verkürzen. Suchen Sie Unterstützung bei einem Experten für Familienrecht, um Ihre Ansprüche zu prüfen und eine Strategie zu entwickeln. Diese erste Phase legt den Grundstein für einen zügigen und fairen Ablauf.

Phase 2: Das zuständige Gericht und die Anwaltspflicht verstehen

Für Ihren Scheidungsantrag ist in München ausschließlich das Amtsgericht München als Familiengericht zuständig. [3] Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort, insbesondere wenn gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind. [5] In Deutschland herrscht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang, was bedeutet, dass Sie den Antrag nicht selbst stellen können. [5] Ein von uns vermittelter Fachanwalt reicht den Antrag für Sie ein und stellt sicher, dass alle formellen Anforderungen des § 114 FamFG erfüllt sind. Die Beauftragung eines Anwalts ist also keine Option, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit. Dieser Schritt sichert die formale Korrektheit Ihres Antrags und vermeidet Verzögerungen durch Formfehler.

Phase 3: Alle notwendigen Unterlagen lückenlos zusammenstellen

Ein unvollständiger Antrag führt unweigerlich zu Rückfragen des Gerichts und kostet wertvolle Zeit. Für einen reibungslosen Ablauf benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten. Ein Anwalt wird Sie nach Einreichung des Antrags auf Scheidungskosten und den weiteren Verlauf hinweisen. Hier ist eine grundlegende Checkliste, was Sie bereithalten sollten:

  • Die Heiratsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.

  • Die Geburtsurkunden aller gemeinsamen minderjährigen Kinder. [2]

  • Ein eventuell vorhandener Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. [5]

  • Die ausgefüllten Formulare für den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich).

  • Eine von Ihnen unterzeichnete anwaltliche Vollmacht.

Die sorgfältige Vorbereitung dieser Unterlagen kann die Verfahrensdauer um bis zu 3 Monate reduzieren. Mit einem vollständigen Satz an Dokumenten kann Ihr Anwalt den nächsten Schritt einleiten.

Phase 4: Den Scheidungsantrag korrekt formulieren und einreichen

Der eigentliche Antrag ist ein juristischer Schriftsatz, der präzise Informationen enthalten muss. Dazu gehören die vollständigen Daten beider Ehepartner, der Trennungszeitpunkt und Angaben zu den gemeinsamen Kindern. [3] Ihr Anwalt wird den Antrag formulieren und beim Familiengericht München einreichen. Das Gericht stellt den Antrag dann offiziell dem anderen Ehepartner zu. [5] Ab diesem Moment ist die Scheidung „rechtshängig“, was für Fristen, wie zum Beispiel beim Zugewinnausgleich, entscheidend ist. Ein präzise formulierter Antrag verhindert Missverständnisse und beschleunigt die Zustimmung des Antragsgegners. Nun beginnt die Arbeit des Gerichts, die den letzten Schritt des Verfahrens vorbereitet.

Phase 5: Den Versorgungsausgleich und den Gerichtstermin meistern

Nach der Antragstellung leitet das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich ein. [2] Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner ermittelt und hälftig geteilt. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen, da die Auskünfte der Rentenversicherungsträger abgewartet werden müssen. Sobald alle Informationen vorliegen, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin, zu dem beide Ehegatten persönlich erscheinen müssen. [3] In diesem Termin, der oft nur 15 bis 30 Minuten dauert, wird die Scheidung final ausgesprochen. Eine einvernehmliche Scheidung kann hier den Prozess deutlich vereinfachen. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und sollte anwaltlich geprüft werden. Mit dem Scheidungsbeschluss ist das Verfahren abgeschlossen.

Zusätzliche Regelungen: Was passiert mit Unterhalt und Vermögen?

Das Gericht regelt im Standardverfahren nur die Scheidung und den Versorgungsausgleich. [2] Alle weiteren Punkte, die sogenannten Folgesachen, müssen aktiv von einem Anwalt beantragt werden. Ohne einen solchen Antrag bleiben diese Aspekte ungeregelt. Zu den wichtigsten Folgesachen gehören:

  1. Nachehelicher Unterhalt

  2. Kindesunterhalt

  3. Der Zugewinnausgleich (Vermögensaufteilung) [6]

  4. Die Zuweisung der Ehewohnung und des Hausrats

  5. Das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder

Über 70 % aller streitigen Scheidungen beinhalten Konflikte über diese Folgesachen. Eine frühzeitige, außergerichtliche Einigung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die notariell beurkundet wird, kann einen langwierigen Rechtsstreit und erhebliche Kosten vermeiden. [6] Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Ihr Partner für ein sicheres Scheidungsverfahren in München

Ihr Partner für ein sicheres Scheidungsverfahren in München

Das Einreichen eines Scheidungsantrags beim Familiengericht in München muss kein Sprung ins kalte Wasser sein. Mit der richtigen anwaltlichen Begleitung an Ihrer Seite wird der Prozess transparent und planbar. Wir bei braun-legal verstehen, dass es um mehr als nur Paragraphen geht – es geht um Ihre Zukunft. Wir verbinden Sie direkt mit einem erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht, der Ihre Interessen vertritt und Sie sicher durch das Verfahren führt. Unsere Mission ist es, Ihnen schnelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung zu vermitteln. Kontaktieren Sie uns noch heute, um den ersten Schritt zu machen.


FAQ

Wer muss die Kosten für die Scheidung tragen?

Grundsätzlich werden die Gerichtskosten bei einer Scheidung geteilt, also jeder Ehepartner zahlt die Hälfte. Die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt kann der andere Partner zustimmen, sich an dessen Kosten zu beteiligen.



Was ist der Unterschied zwischen Trennung und Scheidung?

Die Trennung ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ('Trennung von Tisch und Bett'). Die Scheidung ist die formelle juristische Auflösung der Ehe durch einen richterlichen Beschluss. Das Trennungsjahr ist die Zeitspanne, die zwischen diesen beiden Ereignissen liegen muss.



Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?

Ja, das persönliche Erscheinen beider Ehegatten zum Scheidungstermin ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Gericht muss sich einen persönlichen Eindruck verschaffen und Sie zur Scheidung anhören. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Befreiung beantragt werden.



Was passiert, wenn mein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt?

Stimmt Ihr Partner der Scheidung nach einem Jahr Trennung nicht zu, prüft das Gericht, ob die Ehe zerrüttet ist. Spätestens nach drei Jahren Trennung wird die Ehe auch gegen den Willen eines Partners geschieden, da dann das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet wird.



Kann ich den Scheidungsantrag zurückziehen?

Ja, ein Scheidungsantrag kann jederzeit bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses zurückgenommen werden. Allerdings müssen die bis dahin entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten vom Antragsteller getragen werden.



Wird das Sorgerecht für die Kinder automatisch mit der Scheidung geregelt?

Nein, das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Scheidung bestehen. Eine Änderung des Sorgerechts wird vom Familiengericht nur auf Antrag eines Elternteils geprüft, wenn dies dem Kindeswohl dient.



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