Unternehmenswert im Zugewinn: So sichern Sie eine faire Berechnung
Ein Mandant sparte über 150.000 € beim Zugewinnausgleich, weil der Wert seiner GmbH korrekt ermittelt wurde. Eine faire Bewertung Ihres Unternehmens bei der Scheidung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer präzisen Strategie, die wir Ihnen hier aufzeigen.
Das Thema kurz und kompakt
Der Bundesgerichtshof (BGH) bevorzugt bei inhabergeführten Unternehmen die modifizierte Ertragswertmethode zur Wertermittlung im Zugewinnausgleich.
Ein fiktiver Unternehmerlohn und latente Steuern (ca. 25-30%) müssen vom ermittelten Unternehmenswert abgezogen werden, was die Ausgleichssumme erheblich reduziert.
Ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft ist das wirksamste Mittel, um das Unternehmen zu schützen und komplexe Bewertungsstreitigkeiten zu vermeiden.
Für Unternehmer ist die Scheidung eine enorme finanzielle Herausforderung, denn das eigene Unternehmen stellt oft den größten Einzelposten im Vermögen dar. Den Zugewinn für eine selbstständige Tätigkeit oder ein Unternehmen fair zu berechnen, ist daher entscheidend, um existenzbedrohende Zahlungen zu vermeiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierfür klare, aber komplexe Regeln aufgestellt. Dieser Beitrag führt Sie durch die zentralen Aspekte der Unternehmensbewertung, von der Wahl der richtigen Methode bis zur strategischen Gestaltung eines Ehevertrags. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung Ihre finanzielle Zukunft sichern.
Die Grundlage: Warum der Unternehmenswert im Zugewinnausgleich entscheidend ist
Ohne Ehevertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was bei einer Scheidung den Ausgleich des erwirtschafteten Vermögens bedeutet. [1] Jede Form der selbstständigen Tätigkeit, von der Arztpraxis bis zur GmbH, fließt in diese Berechnung mit ein. Der Wertzuwachs Ihres Unternehmens zwischen dem Tag der Heirat und der Zustellung des Scheidungsantrags wird zur Hälfte geteilt. Eine fehlerhafte Bewertung kann hier schnell zu Forderungen im sechsstelligen Bereich führen. Die gesetzliche Grundlage in § 1376 BGB gibt jedoch keine konkrete Bewertungsmethode vor, was die Auswahl zu einer strategischen Entscheidung macht. [3] Die korrekte Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens ist der erste Schritt zu einem fairen Ergebnis. Ein genauer Blick auf die Details ist daher unerlässlich, um zu verstehen, was alles zum Zugewinn zählt. Die Wahl der Bewertungsmethode ist der nächste logische Schritt auf diesem Weg.
Die Methodenwahl: Wie Gerichte den fairen Unternehmenswert ermitteln
Gerichte und Sachverständige nutzen verschiedene Methoden, um den Unternehmenswert zu bestimmen, sind in ihrer Wahl aber grundsätzlich frei. [1] Der Bundesgerichtshof (BGH) favorisiert für inhabergeführte Unternehmen und freiberufliche Praxen klar die modifizierte Ertragswertmethode. [3] Diese Methode gilt als am fairsten, da sie die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens prognostiziert und gleichzeitig die Abhängigkeit vom Inhaber berücksichtigt. Andere Methoden spielen oft nur eine untergeordnete Rolle. Hier ein kurzer Überblick:
Modifizierte Ertragswertmethode: Prognostiziert zukünftige Gewinne (meist über 3-5 Jahre) und korrigiert diese um persönliche Faktoren. [4]
Substanzwertmethode: Bewertet nur die materiellen Güter wie Maschinen und Immobilien und bildet oft nur die absolute Wertuntergrenze. [2]
Liquidationswertmethode: Kommt zur Anwendung, wenn eine Fortführung des Unternehmens unwahrscheinlich ist und berechnet den Wert bei Zerschlagung. [1]
Die Wahl der Methode kann den Unternehmenswert um über 50 % beeinflussen. Die Details der vom BGH bevorzugten Methode zu verstehen, ist daher für jeden Unternehmer im Scheidungsverfahren essenziell, um den Wert des Unternehmens korrekt zu ermitteln. Im Folgenden wird diese zentrale Methode genauer beleuchtet.
Die Praxis: Wie die modifizierte Ertragswertmethode funktioniert
Die modifizierte Ertragswertmethode ermittelt den Wert, den ein Käufer für die zukünftigen Gewinne Ihres Unternehmens zahlen würde. [3] Dafür wird aus den bereinigten Gewinnen der letzten 3 bis 5 Jahre ein durchschnittlicher, nachhaltiger Ertrag prognostiziert. [4] Dieser Ertrag wird dann mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, der das unternehmerische Risiko widerspiegelt. Ein entscheidender Schritt ist der Abzug eines fiktiven, angemessenen Unternehmerlohns. [5] Dieser Lohn berücksichtigt, dass ein Käufer Sie oder eine externe Führungskraft für Ihre Arbeitsleistung bezahlen müsste. Dieser Abzug kann den nachhaltigen Ertrag und damit den Unternehmenswert um 100.000 € oder mehr pro Jahr senken. Ein korrekt berechneter Zugewinn hängt maßgeblich von diesen Details ab. Doch selbst bei korrekter Anwendung lauern Fallstricke.
Häufige Fehler vermeiden: 4 Fallstricke bei der Unternehmensbewertung
Bei der Berechnung des Unternehmenswertes können kleine Fehler enorme finanzielle Folgen haben. Eine sorgfältige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher unerlässlich. Basierend auf unserer Erfahrung sind dies die häufigsten Fehlerquellen:
Falscher Bewertungsstichtag: Es zählt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, nicht der Trennungstag. Eine Verzögerung von nur wenigen Monaten kann den Wert erheblich verändern.
Ignorieren latenter Steuern: Eine fiktive Verkaufssteuerlast von oft 25-30 % muss vom Wert abgezogen werden, auch wenn kein Verkauf geplant ist. [8]
Unzureichender Unternehmerlohn: Oft wird der angesetzte Unternehmerlohn zu niedrig angesetzt, was den Unternehmenswert künstlich erhöht. [5]
Persönliche Abhängigkeit unterschätzt: Der Wert von Unternehmen, die stark vom Inhaber abhängen (z.B. Praxen, Kanzleien), muss stärker korrigiert werden, da der Goodwill nicht voll übertragbar ist. [6]
Ein sinnvoller Ehevertrag kann viele dieser Streitpunkte von vornherein ausschließen. Zwei der wichtigsten Abzugsposten verdienen eine genauere Betrachtung.
Wertmindernd ansetzen: Die entscheidende Rolle von Unternehmerlohn und latenten Steuern
Zwei Abzugsposten sind für eine faire Bewertung besonders wichtig: der Unternehmerlohn und die latenten Steuern. Der BGH schreibt vor, dass vom Gewinn ein angemessener Lohn für die Tätigkeit des Inhabers abgezogen werden muss, selbst wenn dieser sich nie ein solches Gehalt ausgezahlt hat. [5] Dieser fiktive Lohn orientiert sich daran, was eine externe Kraft mit vergleichbarer Qualifikation kosten würde, oft über 100.000 € pro Jahr. Ebenso müssen latente Ertragssteuern abgezogen werden. [8] Das Gericht geht von einem fiktiven Verkauf des Unternehmens aus und berücksichtigt die dabei anfallende Steuerlast, die den Wert um bis zu 30 % mindern kann. [9] Die korrekte Berücksichtigung dieser beiden Posten ist oft der größte Hebel zur Reduzierung der Ausgleichsforderung. Diese komplexen Berechnungen fallen in den Bereich des Unternehmensrechts und erfordern Expertise. Noch besser ist es, solche Konflikte durch vorausschauende Planung zu vermeiden.
Vorausschauend handeln: Wie ein Ehevertrag Ihr Unternehmen schützt
Die beste Strategie, um teure und langwierige Auseinandersetzungen über den Unternehmenswert zu vermeiden, ist ein Ehevertrag. Über 70 % der Unternehmerpaare, die einen Vertrag schließen, passen den gesetzlichen Güterstand an. Sie können darin die für den Ernstfall geltende Bewertungsmethode festlegen oder das Unternehmen komplett aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen (modifizierte Zugewinngemeinschaft). [7] Eine solche Vereinbarung schafft von Anfang an klare Verhältnisse und schützt das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor dem Ausbluten. Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Instrument kaufmännischer Vernunft. Wir helfen Ihnen, einen Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft zu gestalten. So sichern Sie nicht nur Ihr Lebenswerk, sondern auch die finanzielle Stabilität beider Partner.
Die faire Berechnung des Zugewinns für eine selbstständige Tätigkeit oder ein Unternehmen erfordert juristische und betriebswirtschaftliche Expertise. Pauschale Antworten gibt es nicht; jeder Fall ist individuell. Wir bei braun-legal verstehen das. Deshalb vermitteln wir Sie nicht nur, sondern beraten Sie persönlich. Wir verbinden Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht, der auf Unternehmerscheidungen spezialisiert ist. Dieser Anwalt analysiert Ihre Situation, beauftragt bei Bedarf einen spezialisierten Gutachter und verhandelt für Sie eine faire Lösung. Unser Ziel ist es, Ihr Vermögen zu schützen und Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie in dieser schwierigen Phase benötigen. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, um Ihre Optionen zu verstehen.
Literatur
FAQ
Wie wird der Zugewinn für mein Unternehmen genau berechnet?
Zuerst wird der Wert Ihres Unternehmens zu zwei Stichtagen ermittelt: bei der Heirat (Anfangsvermögen) und bei Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen). Die Differenz ist der Zugewinn. Die Bewertung erfolgt meist über die modifizierte Ertragswertmethode, bei der zukünftige Gewinne abzüglich Unternehmerlohn und latenter Steuern berechnet werden. Die Hälfte dieses Wertzuwachses steht dem Ehepartner zu.
Mein Unternehmen hat hohe Schulden. Muss ich trotzdem einen Zugewinn ausgleichen?
Es kommt darauf an. Entscheidend ist der Wertzuwachs. Wenn der Unternehmenswert trotz Schulden während der Ehe gestiegen ist (z.B. durch Tilgung von Krediten), kann ein auszugleichender Zugewinn entstanden sein. Eine genaue Bewertung beider Stichtage ist hierfür notwendig.
Wie lange dauert ein Bewertungsverfahren für ein Unternehmen bei einer Scheidung?
Ein solches Verfahren kann sich über mehrere Jahre erstrecken, insbesondere wenn sich die Parteien nicht auf einen Gutachter oder eine Methode einigen können. Die Erstellung eines Sachverständigengutachtens allein dauert oft 6 bis 12 Monate.
Was kostet ein Sachverständigengutachten für den Unternehmenswert?
Die Kosten für ein Gutachten sind sehr variabel und hängen von der Unternehmensgröße und -komplexität ab. Sie können von etwa 5.000 € für ein kleines Unternehmen bis zu 50.000 € oder mehr für ein mittelständisches Unternehmen reichen. Die Kosten werden in der Regel von beiden Parteien geteilt.
Mein Ehepartner hat im Betrieb mitgearbeitet. Ändert das etwas an der Bewertung?
Die unentgeltliche oder unterbezahlte Mitarbeit des Ehepartners kann bei der Bewertung berücksichtigt werden. Es kann argumentiert werden, dass dies den Unternehmenswert gesteigert hat, was im Rahmen der Billigkeit zu Korrekturen führen kann. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Kann ich den Zugewinnausgleich in Raten zahlen, um mein Unternehmen nicht verkaufen zu müssen?
Ja, das ist möglich. Wenn die sofortige Zahlung der Ausgleichssumme unbillig wäre und die Existenz des Unternehmens gefährden würde, kann das Gericht eine Stundung oder Ratenzahlung anordnen. Eine gütliche Einigung mit dem Ex-Partner ist jedoch oft der bessere Weg.