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Ehevertrag

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Einen Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft für Unternehmer in München gestalten.

Einen Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft für Unternehmer in München gestalten.

Einen Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft für Unternehmer in München gestalten.

Ehevertrag für Unternehmer in München: So sichern Sie Ihr Betriebsvermögen mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant aus München rettete durch einen Ehevertrag über 1,2 Millionen Euro seines Firmenvermögens vor dem Zugewinnausgleich. Ohne diese Regelung hätte eine Scheidung sein Unternehmen existenziell gefährdet. Für Unternehmer ist ein solcher Vertrag ein entscheidendes Instrument zur Risikosteuerung.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft schützt Ihr Betriebsvermögen gezielt vor dem hälftigen Ausgleich im Scheidungsfall.

Ohne Vertrag gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft, die bei einer Scheidung die Existenz Ihres Unternehmens durch hohe Ausgleichszahlungen gefährden kann.

Die richtige Vertragsgestaltung sichert nicht nur den Scheidungsfall ab, sondern bietet auch erhebliche steuerliche Vorteile im Erbfall.

Für Unternehmer in München ist die Ehe nicht nur ein privates, sondern auch ein unternehmerisches Wagnis. Ohne einen Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was im Scheidungsfall katastrophale Folgen haben kann. Der Wertzuwachs Ihres Unternehmens während der Ehe müsste zur Hälfte geteilt werden, was oft nur durch den Verkauf von Firmenanteilen oder die Aufnahme hoher Kredite zu leisten ist. Ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft ist die Lösung, um Ihr Unternehmen zu schützen, ohne den Partner unangemessen zu benachteiligen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen rechtssicheren und fairen Vertrag gestalten, der Ihr Lebenswerk schützt und für beide Seiten Klarheit schafft.

Das stille Risiko: Wie der gesetzliche Güterstand Ihr Unternehmen gefährdet

Ohne einen Ehevertrag leben Sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. [2] Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs beider Partner ausgeglichen wird. Für Unternehmer wird dies schnell zur Existenzbedrohung, denn der Wertzuwachs des Unternehmens zählt vollständig zum Zugewinn. [1]

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen war bei der Heirat 50.000 € wert und ist es bei der Scheidung 10 Jahre später 2,5 Millionen €. Der Zugewinn von 2,45 Millionen € müsste zur Hälfte, also mit 1,225 Millionen €, an den Ehepartner ausgezahlt werden. Eine solche Summe ist selten liquide verfügbar und kann die Insolvenz bedeuten. Der Anspruch ist sofort nach Rechtskraft der Scheidung fällig. [1]

Diese gesetzliche Regelung berücksichtigt nicht die besondere Situation von Unternehmern und kann das Lebenswerk innerhalb kurzer Zeit zunichtemachen. Doch dieses hohe finanzielle Risiko lässt sich durch vorausschauende Planung gezielt ausschalten.

Die Lösung: Einen Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft in München gestalten

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmer die intelligenteste Lösung. Sie erlaubt es, die gesetzlichen Regeln individuell anzupassen, anstatt sie komplett auszuschließen wie bei der Gütertrennung. So können Sie gezielt das Betriebsvermögen schützen. [5]

Folgende Anpassungen sind in einem Ehevertrag möglich:

  • Herausnahme des Unternehmens: Das Betriebsvermögen und seine Wertsteigerungen werden vollständig vom Zugewinnausgleich ausgenommen.

  • Feste Bewertungsverfahren: Um Streit zu vermeiden, kann die Methode zur Unternehmensbewertung, oft die modifizierte Ertragswertmethode, vertraglich festgelegt werden. [3]

  • Begrenzung der Ausgleichshöhe: Es kann ein Höchstbetrag für den Zugewinnausgleich definiert werden, der die Liquidität des Unternehmens nicht gefährdet.

  • Anpassung der Ausgleichsquote: Die gesetzliche Quote von 50 % kann auf einen niedrigeren Prozentsatz reduziert werden.

Diese Flexibilität ermöglicht einen maßgeschneiderten Schutz, der die Interessen beider Ehepartner berücksichtigt. Die präzise Definition der geschützten Vermögenswerte ist dabei der nächste entscheidende Schritt.

Präzision im Vertrag: Das Betriebsvermögen rechtssicher definieren

Eine unklare Definition des Betriebsvermögens im Ehevertrag führt später unweigerlich zu teuren Auseinandersetzungen. Es ist daher entscheidend, exakt festzulegen, welche Werte geschützt werden sollen. Ein Mandant konnte so einen Streitwert von über 300.000 € vermeiden, weil sein Vertrag klar definierte, was zum Unternehmen gehört.

Ein guter Vertrag sollte folgende Punkte abdecken:

  1. Genaue Bezeichnung: Nennen Sie die exakte Firma der Gesellschaft(en), deren Anteile ausgenommen werden sollen.

  2. Surrogate und Beteiligungen: Die Regelung muss auch Vermögenswerte umfassen, die an die Stelle der ursprünglichen Beteiligung treten (z.B. nach einem Verkauf oder einer Umwandlung). [5]

  3. Zukünftige Gründungen: Schließen Sie auch Unternehmen mit ein, die Sie während der Ehe erst noch gründen werden.

  4. Verbindlichkeiten und Erträge: Klären Sie, ob auch Gewinnausschüttungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft ausgenommen sind.

Eine detaillierte Regelung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stellt auch sicher, dass der Vertrag einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Denn ein Vertrag darf nicht einseitig benachteiligen.

Die Grenzen der Vertragsfreiheit: Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB vermeiden

Ein Ehevertrag bietet zwar Gestaltungsfreiheit, diese ist aber nicht grenzenlos. Ein Vertrag, der einen Partner in unzumutbarer Weise einseitig benachteiligt, kann von Gerichten als sittenwidrig und damit nach § 138 BGB für nichtig erklärt werden. [6] Dies geschieht insbesondere dann, wenn ein Partner bei Vertragsschluss unterlegen war, etwa durch eine Schwangerschaft oder mangelnde Geschäftserfahrung. [10]

Ein Totalausschluss jeglicher Teilhabe ohne Kompensation ist riskant. Gerichte prüfen, ob der Vertrag zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führt, die dem Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen widerspricht. [6] Um die Wirksamkeit sicherzustellen, ist es oft ratsam, Ausgleichsregelungen für den nicht-unternehmerischen Partner vorzusehen, zum Beispiel eine angemessene Beteiligung am privaten Vermögenszuwachs oder eine Kapitallebensversicherung.

Ein fair gestalteter Vertrag schützt nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch die Gültigkeit der Vereinbarung selbst. Die Frage ist oft nicht nur was, sondern auch wann man es regelt.

Der richtige Zeitpunkt: Vertrag vor der Ehe oder als nachträgliche Anpassung?

Der ideale Zeitpunkt für einen Ehevertrag ist vor der Heirat, wenn noch keine emotionalen oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten bestehen. Doch das Leben ist selten ideal. Viele Unternehmer gründen erst Jahre nach der Eheschließung oder der Wert ihres Unternehmens explodiert unerwartet. In Deutschland werden jährlich über 100.000 neue Unternehmen gegründet, oft von bereits verheirateten Personen.

Es ist jederzeit möglich, einen Ehevertrag auch während der Ehe abzuschließen oder einen bestehenden zu ändern. Ein Anlass kann die Gründung eines Unternehmens, eine hohe Investition oder eine signifikant gestiegene Unternehmensbewertung sein. Ein Paar passte seinen Vertrag beispielsweise an, nachdem eine Finanzierungsrunde den Firmenwert um 70 % steigerte. Wichtig ist, dass beide Partner die Notwendigkeit verstehen und die Regelungen fair sind.

Ein gut geplanter Vertrag blickt aber nicht nur auf den Fall der Scheidung, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Erbfall.

Mehr als nur Scheidungsschutz: Erbrechtliche und steuerliche Vorteile sichern

Ein oft übersehener Vorteil der modifizierten Zugewinngemeinschaft liegt im Erbrecht. Während die Gütertrennung im Todesfall zu Nachteilen bei der Erbschaftssteuer führen kann, erhält die modifizierte Zugewinngemeinschaft wichtige steuerliche Privilegien. [4] Im gesetzlichen Güterstand ist der Zugewinnausgleich im Todesfall für den überlebenden Ehegatten erbschaftssteuerfrei. [4]

Durch die Modifizierung für den Scheidungsfall bleibt dieser Vorteil für den Erbfall erhalten. Der überlebende Ehegatte kann seinen Erbteil pauschal um ein Viertel erhöhen, was die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer und mögliche Pflichtteilsansprüche anderer Erben reduziert. [3] Dies kann eine Steuerersparnis von mehreren zehntausend Euro bedeuten.

Die Gestaltung des Güterstands ist somit ein zentrales Instrument der Vermögensnachfolgeplanung. Um diese komplexen Vorteile optimal zu nutzen, ist eine persönliche und fachkundige Beratung unerlässlich.

Ihr Weg zum sicheren Vertrag: Unsere persönliche Beratung für Sie

Ihr Weg zum sicheren Vertrag: Unsere persönliche Beratung für Sie

Die Gestaltung eines Ehevertrags mit modifizierter Zugewinngemeinschaft für Unternehmer in München erfordert juristische Präzision und persönliches Verständnis. Wir verbinden Sie direkt mit erfahrenen Anwälten, die auf Familien- und Unternehmensrecht spezialisiert sind. Anstatt standardisierter Vorlagen erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

Unser Prozess sichert Ihr Vermögen in 4 Schritten:

  1. Analyse: Wir erfassen Ihre private und unternehmerische Ausgangslage detailliert.

  2. Strategie: Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Partner definieren wir faire und rechtssichere Ziele für den Vertrag.

  3. Entwurf: Ihr persönlicher Anwalt entwirft einen maßgeschneiderten Ehevertrag, der alle Eventualitäten abdeckt.

  4. Umsetzung: Wir koordinieren den Notartermin und stellen sicher, dass der Vertrag formell korrekt beurkundet wird.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und schützen Sie das, was Sie über Jahre aufgebaut haben.


FAQ

Was genau ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Es ist eine individuelle Anpassung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag. Dabei werden bestimmte Vermögenswerte, typischerweise das Betriebsvermögen, vom Zugewinnausgleich im Scheidungsfall ausgenommen, während für das Privatvermögen der Ausgleich bestehen bleibt.



Kann man einen Ehevertrag auch noch nach der Hochzeit schließen?

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen, geändert oder aufgehoben werden. Dies ist besonders relevant, wenn ein Unternehmen erst während der Ehe gegründet wird oder dessen Wert erheblich steigt.



Was macht einen Ehevertrag sittenwidrig und damit ungültig?

Ein Ehevertrag kann nach § 138 BGB sittenwidrig sein, wenn er einen Ehepartner extrem einseitig benachteiligt und diese Benachteiligung auf einer ungleichen Verhandlungsposition (z.B. durch emotionale Unterlegenheit oder Unerfahrenheit) bei Vertragsschluss beruht. Ein kompletter Ausschluss jeglicher Teilhabe ohne faire Kompensation ist riskant.



Welche Vorteile hat die modifizierte Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütertrennung?

Im Gegensatz zur Gütertrennung bleiben bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft die steuerlichen Vorteile im Erbfall erhalten. Der Zugewinnausgleich im Todesfall ist steuerfrei, was die Erbschaftssteuer für den überlebenden Partner erheblich reduzieren kann.



Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja, ein Ehevertrag ist nach § 1410 BGB nur dann rechtswirksam, wenn er von beiden Ehegatten bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar geschlossen und beurkundet wird.



Wie können wir bei braun-legal einen Ehevertrag für unsere Unternehmerehe in München gestalten?

Wir verbinden Sie persönlich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familien- und Gesellschaftsrecht. Dieser analysiert Ihre Situation, entwirft eine maßgeschneiderte, rechtssichere Vereinbarung und begleitet Sie bis zur notariellen Beurkundung.



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