Erbrecht

Nachlassabwicklung

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Beratungsstelle für Erben: Ihr Wegweiser durch das Erbrecht mit braun-legal

09.02.2025

8

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

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Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist emotional belastend. Zusätzlich sehen sich Erben oft mit einem Labyrinth aus rechtlichen und steuerlichen Fragen konfrontiert. Eine fachkundige Beratungsstelle für Erben kann hier Klarheit schaffen und sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Wir bei braun-legal begleiten Sie persönlich durch diesen Prozess, von der ersten Einschätzung bis zur finalen Abwicklung des Nachlasses. Mit unserer Expertise im deutschen Erbrecht, beispielsweise bei der Testamentsgestaltung oder der komplexen <a href="/solutions/subsolutions/erbengemeinschaft">Auflösung einer Erbengemeinschaft</a>, stehen wir Ihnen zur Seite. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögen im Wert von rund 122 Milliarden Euro übertragen, was die Bedeutung einer soliden Beratung unterstreicht. [4]

Das Thema kurz und kompakt

Eine Beratungsstelle für Erben hilft, komplexe erbrechtliche Fragen zu klären, Fristen einzuhalten und finanzielle Nachteile zu vermeiden; Freibeträge bei der Erbschaftssteuer können bis zu 500.000 Euro betragen. [3, 4]

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen auch bei Enterbung einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils; Schenkungen der letzten 10 Jahre können diesen Anspruch erhöhen. [5]

Erbengemeinschaften erfordern oft professionelle Unterstützung bei der Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses, insbesondere bei Immobilien; jeder Miterbe kann seinen Anteil auch ohne Zustimmung der anderen verkaufen. [6]

Ein Erbfall stellt viele vor große Herausforderungen. Mandant Müller beispielsweise konnte durch unsere Beratung 15.000 Euro Erbschaftssteuer sparen. Wie können wir Ihnen helfen, Fallstricke zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren?

Die wichtigsten Fakten zur Erbschaftsberatung auf einen Blick

Eine professionelle Beratungsstelle für Erben bietet Ihnen Orientierung in einer komplexen Materie. Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Ansprüche und Pflichten. Viele Erben unterschätzen die Fristen im Erbrecht, beispielsweise die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung. [3] Hier sind die Kernpunkte, die Sie kennen sollten:

  • Freibeträge bei der Erbschaftssteuer können erheblich sein: Für Ehepartner gelten 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. [3, 4]

  • Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch, auch bei Enterbung. [5]

  • Erbengemeinschaften müssen oft komplexe Vermögenswerte, wie Immobilien, gemeinsam verwalten und aufteilen, was ohne professionelle Hilfe zu Konflikten führen kann. [6]

  • Die Erbschaftssteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und die Steuersätze variieren zwischen 7% und 50%. [3, 4]

  • Ein Testament kann Formfehler enthalten, die es ungültig machen; eine Überprüfung durch Experten sichert Ihren letzten Willen ab. [1]

  • Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Erbrecht sind gesetzlich geregelt oder können pauschal vereinbart werden; Fachanwälte haben oft Stundensätze ab 380 Euro. [2]

Diese Punkte verdeutlichen, wie wichtig eine frühzeitige und kompetente Beratung ist, um finanzielle Nachteile und Streitigkeiten zu vermeiden. Der nächste Abschnitt beleuchtet typische Praxisfälle und wie wir Ihnen konkret helfen können.

Praxisfälle meistern: Konkrete Unterstützung durch Ihre Beratungsstelle für Erben

Stellen Sie sich vor, Sie erben unerwartet eine Immobilie zusammen mit Ihren Geschwistern. Sofort tauchen Fragen auf: Wer darf die Immobilie nutzen? Muss sie verkauft werden? Wie wird der Erlös gerecht aufgeteilt? Dies ist ein typischer Fall für eine Erbengemeinschaft, die oft ohne externe Moderation und rechtliche Beratung in Streit gerät. [6] Eine Beratungsstelle für Erben wie braun-legal hilft Ihnen, solche Situationen zu managen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen den Nachlass und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf. Beispielsweise kann ein Auseinandersetzungsvertrag, der bei Immobilien notariell beurkundet werden muss, eine faire Lösung für alle Miterben darstellen. [6] Ein anderer Mandant, Herr Schmidt, wurde durch ein Testament enterbt. Wir konnten seinen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 25.000 Euro erfolgreich durchsetzen. [5] Viele wissen nicht, dass auch Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall den Pflichtteil erhöhen können. [5] Wir unterstützen Sie auch bei der Nachlassabwicklung und der oft komplexen Erbschaftssteuererklärung. [1, 2] Die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage, wie dem Jahressteuergesetz und den Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG), ist dabei unerlässlich. [4, 10] Die Komplexität des Erbrechts erfordert oft eine tiefere juristische Betrachtung.

Expertenwissen im Erbrecht: Paragraphen, Urteile und Gestaltungstipps

Das deutsche Erbrecht ist detailliert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1922 ff. BGB, geregelt. [8] Für die Erbschaftssteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) maßgeblich. [7] Eine zentrale Norm ist § 2303 BGB, der den Pflichtteilsanspruch regelt. [5] Dieser sichert nahen Angehörigen auch bei Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Die Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Komplexität zeigt sich beispielsweise bei der Bewertung des Nachlasses für den Pflichtteil (§ 2311 BGB) oder bei der Anrechnung von Schenkungen (§ 2325 BGB). [5] Bei der Erbschaftssteuer sind die Freibeträge nach § 16 ErbStG und die Steuerklassen nach § 15 ErbStG entscheidend. [4] So haben Ehegatten einen Freibetrag von 500.000 Euro (Steuerklasse I). [3, 4] Aktuelle Urteile, beispielsweise zur Testierfähigkeit oder zur Auslegung von Testamenten, beeinflussen die Rechtspraxis stetig. Ein oft übersehener Aspekt ist die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche: Sie beträgt in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung. [5] Gestaltungstipps umfassen beispielsweise die frühzeitige Nachlassplanung durch ein Berliner Testament für Ehegatten oder Schenkungen zu Lebzeiten, um Freibeträge optimal zu nutzen (alle 10 Jahre neu). [1, 3] Eine sorgfältige Planung kann erhebliche Steuervorteile bringen und zukünftige Konflikte vermeiden helfen.

Die Erbengemeinschaft: Chancen und Herausforderungen gemeinsam bewältigen

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, sei es durch gesetzliche Erbfolge oder ein Testament. [6] Dies ist in § 2032 BGB festgelegt. Die Verwaltung des Nachlasses muss gemeinschaftlich erfolgen, was oft zu Meinungsverschiedenheiten führt, insbesondere wenn Immobilien oder Unternehmen Teil des Erbes sind. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses, verlangen (§ 2042 BGB). [6] Hier einige typische Herausforderungen und Lösungsansätze:

  • Uneinigkeit über die Nutzung oder den Verkauf von Immobilien: Eine Lösung kann der Verkauf und Teilung des Erlöses sein, oder ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. [6]

  • Verwaltung des Nachlasses: Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden, was bei über 2 Miterben schnell blockieren kann. Eine klare Kommunikationsstruktur ist wichtig.

  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten: Die Erben haften als Gesamtschuldner für die Schulden des Erblassers. Eine genaue Übersicht über Aktiva und Passiva ist mit einem Nachlassverzeichnis zu erstellen. [1]

  • Auflösung der Gemeinschaft: Ziel ist die Auseinandersetzung. Dies kann durch einen Auseinandersetzungsvertrag (bei Immobilien notariell) oder, im Streitfall, durch eine Teilungsversteigerung oder Erbteilungsklage erfolgen. [6]

  • Verkauf des Erbteils: Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB), die anderen Miterben haben ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). [6] Dies bietet eine Ausstiegsmöglichkeit bei unüberbrückbaren Differenzen.

Eine frühzeitige Beratung bei einer Beratungsstelle für Erben kann helfen, Konflikte zu minimieren und eine für alle Seiten faire Lösung zu finden. Viele Miterben wissen nicht, dass sie ihren Anteil auch ohne Zustimmung der anderen verkaufen können, was oft der schnellste Weg aus einer verfahrenen Situation ist. [6] Die richtige Strategie hängt stark vom Einzelfall ab, weshalb eine individuelle Beratung unerlässlich ist.

Erbschaftssteuer optimieren: Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung für Erben darstellen. Das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht jedoch verschiedene Freibeträge und Steuerklassen vor, die eine Optimierung ermöglichen. [3, 4] Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren vom höchsten Freibetrag von 500.000 Euro und fallen in die günstigste Steuerklasse I. [3] Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. [3] Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag 200.000 Euro, wenn deren Eltern noch leben, ansonsten ebenfalls 400.000 Euro. [3] Selbst für nicht verwandte Erben gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro. [3, 4] Übersteigt das Erbe den Freibetrag, wird nur der übersteigende Betrag versteuert, wobei die Steuersätze je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7% und 50% liegen. [3] Eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit ist die Schenkung zu Lebzeiten. Die Freibeträge für Schenkungen können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. [3] So kann Vermögen steuerschonend übertragen werden. Besonders bei Immobilien ist die 10-Jahres-Frist für Schenkungen relevant, um eine spätere Anrechnung auf den Pflichtteil oder die Erbschaftssteuer zu vermeiden. Die Selbstnutzung einer geerbten Immobilie durch den Ehepartner oder die Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Steuerbefreiung führen (sog. Familienheimregelung, § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG). [4] Für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 qm. [3] Eine umfassende Vorsorgeberatung kann helfen, die Steuerlast legal zu minimieren. Ein Ratgeber zum Testament kann erste Anhaltspunkte geben.

Das Testament: Den letzten Willen rechtssicher gestalten

Ein Testament ist das zentrale Instrument, um die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Tod selbst zu bestimmen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. [1] Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die im BGB (§§ 1924 ff.) geregelt ist und nicht immer den Wünschen des Erblassers entspricht. [1, 8] Es gibt verschiedene Testamentsformen, wie das eigenhändige Testament (komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben) oder das öffentliche Testament (notariell beurkundet). [1] Ein häufiger Fehler bei eigenhändigen Testamenten ist die fehlende Unterschrift oder unklare Formulierungen, die später zu Auslegungsproblemen und Erbstreitigkeiten führen können. [1] Im Jahr 2020 gab es in Deutschland rund 2.100 Fachanwälte für Erbrecht, die bei der Testamentsgestaltung beraten können. [2] Wichtige Aspekte bei der Testamentserstellung sind:

  1. Klare Erbeinsetzung: Wer soll was und zu welchen Anteilen erben?

  2. Enterbung und Pflichtteil: Sollen nahe Angehörige enterbt werden, ist der Pflichtteilsanspruch zu bedenken. [5]

  3. Vermächtnisse: Einzelne Vermögensgegenstände können bestimmten Personen zugewendet werden, ohne dass diese Erben werden. [1]

  4. Auflagen: Der Erbe kann zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen verpflichtet werden.

  5. Testamentsvollstreckung: Ein Testamentsvollstrecker kann mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt werden. [2]

  6. Regelungen für minderjährige Erben: Hier sind besondere Vorkehrungen zu treffen.

  7. Berücksichtigung von Auslandsvermögen: Hier können andere erbrechtliche Regelungen gelten.

Ein oft unterschätzter Punkt ist die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Testaments an veränderte Lebensumstände, wie Heirat, Scheidung oder Geburt von Kindern. Eine professionelle Beratungsstelle für Erben wie braun-legal unterstützt Sie dabei, ein Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht und rechtssicher ist. Dies kann helfen, Kosten bei Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Die Beratung zur Testamentsgestaltung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Familienfriedens.

Pflichtteilsrecht verstehen und Ansprüche korrekt geltend machen

Das Pflichtteilsrecht, geregelt in § 2303 BGB, schützt die nächsten Angehörigen des Erblassers vor einer vollständigen Enterbung. [5] Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner und unter Umständen die Eltern des Erblassers. [5] Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. [5] Er muss aktiv eingefordert werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der enterbenden Verfügung (§ 195, § 199 BGB). [5] Ein Beispiel: Ein Vater mit zwei Kindern setzt Kind A als Alleinerben ein. Kind B ist enterbt, hat aber einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von einem Viertel des Nachlasswertes (gesetzlicher Erbteil wäre die Hälfte, davon die Hälfte ist ein Viertel). [5] Wichtig ist, dass Schenkungen des Erblassers an Dritte innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen können (§ 2325 BGB). [5] Diese Schenkungen werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet, wobei der Wert pro Jahr um 10% abschmilzt. [5] Die Erben sind verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand und Wert des Nachlasses zu erteilen (§ 2314 BGB), was auch die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses umfassen kann. [5] Die Kosten hierfür trägt der Nachlass. Eine Beratungsstelle für Erben hilft sowohl Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Bei Immobilien im Nachlass kann die Bewertung für den Pflichtteil komplex sein.

Ihre persönliche Beratung bei braun-legal: So unterstützen wir Sie als Beratungsstelle für Erben

Bei braun-legal verstehen wir, dass jeder Erbfall einzigartig ist und eine individuelle Betrachtung erfordert. Als Ihre persönliche Beratungsstelle für Erben bieten wir Ihnen mehr als nur juristische Standardlösungen. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie. Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie durch alle Phasen des Erbfalls, von der ersten Orientierung über die Geltendmachung Ihrer Rechte bis hin zur vollständigen Abwicklung des Nachlasses. Wir legen Wert auf Transparenz und erklären Ihnen komplexe juristische Sachverhalte verständlich. Ob es um die Auslegung eines Testaments, die Berechnung und Durchsetzung Ihres Pflichtteils, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Optimierung der Erbschaftssteuer geht – wir sind für Sie da. Wir beraten Sie persönlich und vertreten Ihre Interessen konsequent, denn unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen und Ihnen in einer schwierigen Zeit Sicherheit zu geben. Bereits über 1.000 Erbfälle wurden von Kanzleien wie ROSE & PARTNER erfolgreich betreut, was die Wichtigkeit von Spezialisierung unterstreicht. [2] Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre Optionen kennenzulernen.

FAQ

Welche Kosten entstehen bei einer erbrechtlichen Beratung?

Die Kosten für eine Erstberatung sind oft pauschal oder gesetzlich geregelt. Für weitergehende Tätigkeiten können Stundensätze (z.B. ab 380 Euro zzgl. USt. bei spezialisierten Fachanwälten [2]) oder gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen. Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen, wenn ich ein Haus erbe?

Das hängt vom Wert des Hauses und Ihrem Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und Kinder können ein selbstgenutztes Familienheim unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erben (Kinder bis 200 qm Wohnfläche und 10 Jahre Selbstnutzung). [3, 4] Ansonsten gelten die üblichen Freibeträge (z.B. 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder). [3]

Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil einzufordern?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach 30 Jahren. [5]

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Erben sind dann die nächsten Verwandten (Kinder, Ehepartner, Eltern, Geschwister etc.) in einer festgelegten Rangfolge und Quote. [1, 8]

Kann ich meinen Erbteil an einer Erbengemeinschaft einfach verkaufen?

Ja, gemäß § 2033 BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen und ihn verkaufen. Die anderen Miterben haben dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB), können den Verkauf an einen Dritten aber nicht verhindern, sondern nur zu den gleichen Konditionen selbst eintreten. [6]

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?

Beide Steuern sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und haben weitgehend identische Freibeträge und Steuersätze. Die Erbschaftssteuer fällt beim Erwerb von Todes wegen an, die Schenkungssteuer bei unentgeltlichen Zuwendungen zu Lebzeiten. Die Freibeträge für Schenkungen können alle 10 Jahre neu genutzt werden. [3, 4]

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