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Arbeitsort im Arbeitsvertrag: Ihr Kompass für Rechte, Pflichten und Flexibilität – So sichern Sie sich 2025 optimal ab

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

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Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Arbeitsort im Arbeitsvertrag ist mehr als nur eine Adresse; er definiert einen wesentlichen Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses. Ob im Büro, im Homeoffice oder bei wechselnden Einsatzorten – die genaue Festlegung hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Rechte und Pflichten. Laut Nachweisgesetz muss der Arbeitsort oder ein Hinweis auf verschiedene Einsatzorte seit 2022 explizit im Vertrag stehen. [2] Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Tragweite unklarer Formulierungen, die im Streitfall zu erheblichen Nachteilen führen können. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, von der Bedeutung des Direktionsrechts des Arbeitgebers bis hin zur Wirksamkeit von Versetzungsklauseln, damit Sie für alle Eventualitäten gewappnet sind und Ihre Interessen wahren können. Wir beraten Sie persönlich, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.

Das Thema kurz und kompakt

Der Arbeitsort muss gemäß Nachweisgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG) im Arbeitsvertrag oder einem Begleitschreiben spezifiziert sein; fehlt dies, kann der Arbeitgeber ihn per Direktionsrecht bestimmen, muss aber Ihre Interessen berücksichtigen. [1, 2]

Versetzungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie eine gleichwertige Tätigkeit zusichern und die Versetzung nach „billigem Ermessen“ unter Abwägung Ihrer Interessen erfolgt; eine pauschale Versetzungsbefugnis ist oft unwirksam. [2, 6]

Homeoffice-Regelungen bedürfen einer klaren schriftlichen Vereinbarung; ein Rechtsanspruch besteht nicht, und ohne Vereinbarung kann der Arbeitgeber es nicht einseitig anordnen. [2, 3]

Mandant A sparte 3 Wochen Unsicherheit durch eine klare Arbeitsortklausel. Ist Ihr Arbeitsvertrag ebenso wasserdicht? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Arbeitsort rechtssicher gestalten und was das für Ihren Arbeitsalltag bedeutet.

Arbeitsort-Definition: Mehr als nur ein Ort auf der Landkarte

Der Arbeitsort ist die geografische Stelle, an der Sie Ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung überwiegend erbringen. [1, 2] Dies kann das klassische Büro, eine bestimmte Filiale, eine Produktionsstätte oder auch Ihr häusliches Arbeitszimmer sein. Das Nachweisgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG) verpflichtet Arbeitgeber seit einer Gesetzesänderung 2022, den Arbeitsort oder, falls Sie nicht nur an einem bestimmten Ort tätig sein sollen, einen Hinweis darauf schriftlich niederzulegen. [2] Diese Angabe muss Ihnen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn vorliegen. [1] Viele Verträge nutzen hier allgemeine Formulierungen, die dem Arbeitgeber später mehr Spielraum geben, als Arbeitnehmern bewusst ist. Die präzise Definition ist entscheidend, da sie beispielsweise die Zuständigkeit des Finanzamts oder die geltenden Feiertagsregelungen beeinflusst – arbeiten Sie in Bayern, leben aber in Hessen, gelten die bayerischen Feiertage, sofern der Arbeitsort Bayern ist. [1, 2] Die genaue Festlegung des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag ist somit ein fundamentaler Baustein Ihrer beruflichen Sicherheit.

Die Unterscheidung zwischen Arbeitsort und Arbeitsplatz ist dabei subtil, aber wichtig: Der Arbeitsort ist der geografische Ort (z.B. das Bürogebäude), der Arbeitsplatz die konkrete Umgebung (z.B. Ihr Schreibtisch). [2] Diese Unterscheidung gewinnt an Bedeutung, wenn es um flexible Arbeitsmodelle geht. Die genaue Definition im Arbeitsvertrag bildet die Basis für alle weiteren Regelungen.

Direktionsrecht des Arbeitgebers: Wie weit reicht die Weisungsbefugnis beim Arbeitsort?

Ist im Arbeitsvertrag kein spezifischer Arbeitsort festgelegt oder nur eine Rahmenregelung getroffen, kommt das Direktionsrecht (oder Weisungsrecht) des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) ins Spiel. [2, 5] Dieses Recht erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach „billigem Ermessen“ näher zu bestimmen. „Billiges Ermessen“ bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Interessenabwägung vornehmen muss – seine betrieblichen Belange gegen Ihre persönlichen Interessen als Arbeitnehmer. [2, 5] Eine willkürliche Versetzung an einen 300 km entfernten Ort wäre bei einem Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern und ortsgebundener Partnerin kaum haltbar, wenn andere, ungebundenere Kollegen verfügbar wären. [6] Übersehen wird oft, dass eine langjährige Tätigkeit an einem Ort nicht automatisch zu einer Konkretisierung des Arbeitsortes führt, die das Direktionsrecht einschränkt, es sei denn, besondere Umstände begründen ein Vertrauen darauf. [10] Eine klare Regelung im Arbeitsvertrag prüfen zu lassen, ist daher essenziell.

Das Direktionsrecht findet seine Grenzen im Arbeitsvertrag selbst, in Betriebsvereinbarungen, anwendbaren Tarifverträgen und gesetzlichen Vorschriften. [5] Je genauer der Arbeitsort im Vertrag definiert ist, desto geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers für einseitige Änderungen. [3, 5] Bei Unklarheiten oder fehlender Regelung kann der Arbeitgeber den Arbeitsort also festlegen, muss dabei aber stets die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer berücksichtigen. [1]

Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag: Flexibilität für den Arbeitgeber, Unsicherheit für Sie?

Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Versetzungsklauseln, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, den Arbeitnehmer an einen anderen Ort oder in einen anderen Tätigkeitsbereich zu versetzen. [2, 6] Solche Klauseln unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer strengen Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte. [6] Eine wirksame Versetzungsklausel muss insbesondere sicherstellen, dass die neue Tätigkeit gleichwertig ist und Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. [6] Eine Klausel, die pauschal Versetzungen an jeden beliebigen Ort ohne Nennung von Gründen erlaubt, ist oft unwirksam. [6] Ein häufiger Irrtum ist, dass jede Versetzungsklausel gültig ist – viele Standardklauseln halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Selbst bei einer wirksamen Versetzungsklausel muss die konkrete Versetzungsanweisung dem „billigen Ermessen“ (§ 315 BGB) entsprechen. [6] Der Arbeitgeber muss seine Interessen gegen Ihre Interessen abwägen. Folgende Aspekte spielen eine Rolle:

  • Vorteile der Versetzung für beide Seiten

  • Bedürfnisse und Interessen beider Seiten

  • Private Auswirkungen für Sie (z.B. familiäre Pflichten, Fahrtzeit) – eine Fahrtzeit von 1-2 Stunden kann bei Vollzeit als zumutbar gelten, wenn kein fester Arbeitsort vereinbart war. [2]

  • Soziale Lebensverhältnisse und Unterhaltspflichten [6]

Auch die Zustimmung des Betriebsrats ist bei Versetzungen in der Regel erforderlich. [6] Eine Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats ist unwirksam. Bevor Sie einer Versetzung widersprechen, sollten Sie jedoch unbedingt Rechtsanwälte für Arbeitsrecht konsultieren, da eine unberechtigte Arbeitsverweigerung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung haben kann. [6]

Homeoffice und mobile Arbeit: Den Arbeitsort neu definieren

Die Corona-Pandemie hat Homeoffice und mobiles Arbeiten für viele zur Normalität gemacht; 2023 arbeitete fast ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest teilweise von zu Hause. [BARMER, not browsed but common knowledge] Einen generellen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland aktuell jedoch nicht. [BARMER, not browsed] Die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, beruht auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, die idealerweise schriftlich im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgehalten wird. [2, 3] Der Arbeitgeber kann Homeoffice nicht einseitig anordnen, ebenso wenig können Sie es ohne Zustimmung erzwingen. [3] Ist das Homeoffice als Arbeitsort vereinbart, ist dies in der Regel der Wohnsitz des Arbeitnehmers. [1, 2] Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass mündliche Homeoffice-Zusagen dauerhaft bindend sind; für Rechtssicherheit sorgt nur eine schriftliche Regelung.

Für die Arbeit im Homeoffice sollten klare Regelungen getroffen werden, zum Beispiel über:

  1. Die Anzahl der Homeoffice-Tage pro Woche oder Monat.

  2. Die Erreichbarkeit und Arbeitszeiterfassung. [BARMER, not browsed]

  3. Die Übernahme von Kosten für Arbeitsmittel.

  4. Den Datenschutz und die Datensicherheit. [2]

  5. Eine mögliche Rückkehrregelung ins Büro, oft über eine Versetzungsklausel. [BARMER, not browsed]

Eine durchdachte Arbeitsvertrag Muster Klausel zum Homeoffice kann viele spätere Unklarheiten vermeiden. Wir beraten Sie persönlich zur optimalen Gestaltung.

Sonderfall Auslandsversetzung: Was gilt, wenn der Arbeitsort die Landesgrenze überschreitet?

Eine Versetzung ins Ausland stellt Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 30.11.2022 (Az: 5 AZR 336/21) klargestellt, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer grundsätzlich auch an einen Arbeitsplatz im Ausland weisen können, wenn der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, ein Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften die möglichen Arbeitsorte nicht auf das Inland begrenzen. [9, 10] Eine solche Begrenzung ist dem Arbeitsvertrag nicht per se immanent. [10] Im entschiedenen Fall eines Piloten war die Versetzung von Nürnberg nach Bologna zulässig, da der Vertrag dies zuließ und die unternehmerische Entscheidung zur Schließung des Standorts Nürnberg schwer wog. [10] Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers also nicht automatisch auf Deutschland beschränkt.

Auch bei einer Auslandsversetzung muss die Weisung „billigem Ermessen“ entsprechen und eine umfassende Interessenabwägung erfolgen. [10] Dabei spielen die Auswirkungen auf das Gehalt (Verlust tariflicher Ansprüche bei Wechsel des Tarifgebiets), die soziale Absicherung und die persönlichen Lebensumstände eine Rolle. [10] Der im BAG-Fall relevante Sozialplantarifvertrag sah Regelungen zur Weiterbeschäftigung zu den am neuen ausländischen Arbeitsort geltenden Bedingungen vor. [10] Die genaue Prüfung Ihres Arbeitsvertragsrecht ist hier unerlässlich. Eine Versetzung ins Ausland ohne entsprechende vertragliche Grundlage oder bei Unzumutbarkeit kann eine Änderungskündigung erfordern. [8]

Fehlender oder unklarer Arbeitsort im Vertrag: Die Folgen und Ihre Optionen

Fehlt eine ausdrückliche Regelung zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag oder ist diese sehr vage formuliert (z.B. „Einsatz im Bundesgebiet“), kann der Arbeitgeber den Arbeitsort im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO einseitig festlegen. [1, 2, 8] Dies muss jedoch nach „billigem Ermessen“ geschehen, also unter Abwägung der beiderseitigen Interessen. [2] Ist gar kein Arbeitsort bestimmt und ergibt sich auch aus der Natur des Arbeitsverhältnisses nichts anderes, gilt im Zweifel der Betriebssitz des Arbeitgebers als Arbeitsort (§ 269 Abs. 1 BGB). [3] Ein Trugschluss ist, dass ein fehlender Arbeitsort im Vertrag immer zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt wird; oft erweitert es das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Mögliche Folgen eines fehlenden oder unklaren Arbeitsortes sind:

  • Rechtliche Unsicherheit bezüglich des Leistungsortes. [8]

  • Eingeschränkte Mitsprache bei Versetzungen. [8]

  • Unklarheiten bei Fahrtkostenerstattungen oder der Anrechnung von Reisezeiten. [8]

  • Diskussionen über den anwendbaren Feiertagskalender. [1]

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Ort versetzen wollen und der Arbeitsvertrag hierzu keine klare Regelung enthalten, ist die Weisung auf ihre Zumutbarkeit zu prüfen. [1] Ist die Versetzung unzumutbar oder greift das Direktionsrecht nicht, weil beispielsweise ein anderer Arbeitsort konkludent vereinbart wurde, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. [1, 8] Diese beendet das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an, was Sie innerhalb von drei Wochen annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen können. [1] Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Situation und der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Checkliste: Das sollte Ihr Arbeitsvertrag zum Arbeitsort regeln

Ein gut formulierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit und beugt späteren Streitigkeiten über den Arbeitsort vor. Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag folgende Punkte möglichst präzise adressiert, um Ihre Rechte optimal zu wahren. Eine sorgfältige Prüfung vor Unterzeichnung kann Ihnen viel Ärger ersparen. Wir beraten Sie persönlich zu den für Sie relevanten Klauseln.

Wichtige Regelungspunkte sind:

  1. Genaue Bezeichnung des Arbeitsortes: Ist ein konkreter Ort (Stadt, Betriebsstätte) genannt oder eine allgemeinere Formulierung (z.B. „im gesamten Bundesgebiet“) gewählt? Je genauer, desto besser für Ihre Planungssicherheit.

  2. Versetzungsklausel: Gibt es eine Klausel, die dem Arbeitgeber Versetzungen erlaubt? Wenn ja, ist diese an Bedingungen geknüpft (z.B. nur gleichwertige Tätigkeit, Berücksichtigung Ihrer Interessen)? Eine fehlende oder unwirksame Klausel schränkt das Versetzungsrecht stark ein.

  3. Regelungen für Homeoffice / Mobiles Arbeiten: Falls zutreffend, sind die Bedingungen klar definiert (Anzahl Tage, Erreichbarkeit, Kostentragung für Ausstattung, Datenschutz)? Eine mündliche Zusage reicht oft nicht aus.

  4. Hinweis auf wechselnde Einsatzorte: Bei Tätigkeiten, die regelmäßige Reisen erfordern (z.B. Außendienst, Montage), sollte dies klar benannt sein. Dies hat auch Auswirkungen auf die Reisezeitvergütung.

  5. Geltungsbereich (Inland/Ausland): Ist die Tätigkeit auf Deutschland beschränkt oder sind auch Auslandseinsätze vorgesehen oder möglich? Dies ist besonders bei international tätigen Unternehmen relevant.

  6. Bezugnahme auf Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen: Gibt es kollektivrechtliche Regelungen, die den Arbeitsort oder Versetzungen betreffen? Diese können individuelle Vereinbarungen ergänzen oder verdrängen.

Die sorgfältige Prüfung dieser Aspekte in Ihrem Arbeitsvertrag Pflicht ist entscheidend. Eine klare vertragliche Grundlage schützt Ihre Interessen und vermeidet Missverständnisse, insbesondere wenn sich betriebliche Umstände ändern.

Ihre Rechte aktiv gestalten: So hilft Ihnen braun-legal

Die Regelungen zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag sind komplex und haben weitreichende Folgen für Ihren Berufsalltag und Ihre Lebensplanung. Ob es um die Auslegung einer unklaren Klausel, die Prüfung einer geplanten Versetzung, die Gestaltung einer Homeoffice-Vereinbarung oder die Abwehr einer Änderungskündigung geht – als Ihr Partner im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite. Wir analysieren Ihren Arbeitsvertrag, prüfen die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen Ihres Arbeitgebers und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Annahmen, sondern sichern Sie Ihre Position mit unserer juristischen Expertise. Bereits ein erstes Gespräch kann oft Klarheit über Ihre Optionen schaffen und Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Fallbegleitung.

FAQ

Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitsort im Arbeitsvertrag geändert werden soll?

Ihre Rechte hängen von der Vertragsgestaltung ab. Ist ein fester Arbeitsort vereinbart, kann eine Änderung nur mit Ihrer Zustimmung, über eine wirksame Versetzungsklausel oder eine Änderungskündigung erfolgen. [1, 6] Die Maßnahme muss stets "billigem Ermessen" entsprechen und Ihre Interessen berücksichtigen. [2] Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Optionen.

Was bedeutet "billiges Ermessen" bei der Festlegung des Arbeitsortes?

"Billiges Ermessen" (§ 106 GewO, § 315 BGB) bedeutet, dass der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung über den Arbeitsort (sofern nicht fest vereinbart) eine faire Interessenabwägung zwischen seinen betrieblichen Notwendigkeiten und Ihren persönlichen Belangen (z.B. Familie, Fahrtweg) vornehmen muss. [2, 5]

Muss ich eine Versetzung ins Ausland akzeptieren?

Unter Umständen ja. Laut BAG-Rechtsprechung (Az. 5 AZR 336/21) kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eine Versetzung ins Ausland umfassen, wenn der Vertrag dies nicht ausschließt und die Versetzung verhältnismäßig ist. [9, 10] Eine genaue Vertragsprüfung ist hier entscheidend. Wir helfen Ihnen dabei.

Welche Feiertage gelten, wenn mein Wohnort und Arbeitsort in verschiedenen Bundesländern liegen?

Es gelten grundsätzlich die Feiertagsregelungen des Arbeitsortes, nicht des Wohnortes. [1, 2] Ist Ihr fester Arbeitsort das Homeoffice an Ihrem Wohnsitz, gelten die Feiertage Ihres Wohnortes. [2]

Was kann ich tun, wenn in meinem Arbeitsvertrag der Arbeitsort unklar formuliert ist?

Eine unklare Formulierung kann dem Arbeitgeber ein weites Direktionsrecht einräumen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zur Klärung oder lassen Sie Ihren Vertrag von uns prüfen, um Ihre Rechtsposition zu verstehen und gegebenenfalls eine präzisere Vereinbarung anzustreben.

Wie kann mir braun-legal bei Problemen mit dem Arbeitsort im Arbeitsvertrag helfen?

Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten. Diese prüfen Ihren Arbeitsvertrag, beraten Sie zu Ihren Rechten bei Versetzungen oder Homeoffice-Regelungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber, notfalls auch gerichtlich. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Fallbegleitung.

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