Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
arbeitsvertrag prüfen
Arbeitsvertrag prüfen: So sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden Fallstricke mit bis zu 5 Bruttogehältern Streitwert
Ein neuer Arbeitsvertrag symbolisiert einen wichtigen Karriereschritt und bringt oft Vorfreude auf neue Herausforderungen. Doch bevor Sie unterschreiben, ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. Viele Verträge enthalten Klauseln, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, aber später zu Nachteilen führen können – von unklaren Überstundenregelungen bis hin zu überraschenden Versetzungsklauseln. Eine professionelle Prüfung Ihres Arbeitsvertrags durch unsere erfahrenen Anwälte schützt Sie vor solchen Fallstricken. Wir helfen Ihnen, die Vertragsbedingungen zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren, damit Sie mit Sicherheit und Vertrauen in Ihre neue Position starten können. Die Kosten hierfür können sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten oder pauschal vereinbart werden. [2]
Das Thema kurz und kompakt
Eine sorgfältige Prüfung des Arbeitsvertrags vor Unterschrift kann finanzielle Nachteile und ungünstige Klauseln vermeiden; die Kosten hierfür sind eine Investition.
Das Nachweisgesetz (seit 08/2022 erweitert) verpflichtet Arbeitgeber zur schriftlichen Dokumentation von über 15 wesentlichen Vertragsbedingungen, was die Transparenz erhöht.
Unwirksame Klauseln (z.B. pauschale Überstundenabgeltung ohne Stundenzahl) sind häufig; an ihre Stelle tritt die meist arbeitnehmerfreundlichere gesetzliche Regelung.
Mandant Müller sparte 3.500 € durch eine Detailprüfung seines Arbeitsvertrags vor Unterschrift. Ein neuer Job ist aufregend, doch der Teufel steckt oft im Detail des Vertragsdokuments mit durchschnittlich 15 Seiten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Arbeitsvertrag prüfen, um Ihre berufliche Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen.
Vertragsprüfung: Die 5 entscheidenden ersten Schritte
Bevor Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, ist eine genaue Prüfung unerlässlich. Bereits kleine Fehler oder unklare Formulierungen können später zu erheblichen Nachteilen führen. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für die Durchsicht. Achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer Daten und die des Arbeitgebers; oft sind hier schon erste Ungenauigkeiten zu finden. Vergleichen Sie die vereinbarte Position und Tätigkeitsbeschreibung mit den mündlichen Zusagen aus dem Vorstellungsgespräch; Abweichungen von bis zu 10% sind hier nicht selten. Prüfen Sie das Startdatum und eventuelle Befristungen genau. [7] Eine sorgfältige Erstprüfung legt den Grundstein für ein faires Arbeitsverhältnis. Die Unterstützung durch Anwälte für Arbeitsrecht kann hierbei entscheidend sein.
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber seit August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. [5] Dies umfasst über 15 Punkte, vom Arbeitsort bis Kündigungsfristen. Viele Arbeitnehmer unterschätzen, dass auch mündliche Arbeitsverträge gültig sind, der Arbeitgeber aber dennoch zur schriftlichen Niederlegung verpflichtet ist. [3] Diese Regelung stärkt Ihre Position erheblich. Die sorgfältige Prüfung dieser Aspekte ist ein Muss.
Kernklauseln im Fokus: Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub verstehen
Die Regelungen zu Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub bilden das Herzstück jedes Arbeitsvertrags. Beim Gehalt sollten nicht nur die Bruttosumme, sondern auch die Zusammensetzung aus Grundgehalt, möglichen Zuschlägen und Sonderzahlungen klar definiert sein. [1] Eine Überstundenregelung, die pauschal alle Überstunden mit dem Gehalt abgilt, ist oft unwirksam, besonders bei Gehältern unter der Beitragsbemessungsgrenze. [1] Die wöchentliche Arbeitszeit, oft 40 Stunden, und die Verteilung auf die Wochentage sollten präzise festgehalten sein. [8] Ohne klare Regelung könnten Sie auch samstags zur Arbeit verpflichtet werden. [4] Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. [1] Viele Verträge gewähren mehr; hier ist die Unterscheidung zwischen gesetzlichem und vertraglichem Zusatzurlaub wichtig, da unterschiedliche Verfallsregeln gelten können. [6] Eine genaue Prüfung dieser 3 Kernbereiche ist entscheidend. Für eine detaillierte Analyse, was ein Arbeitsvertrag als Muster beinhalten sollte, können Sie unsere weiteren Ressourcen nutzen.
Achten Sie auf folgende Punkte bei den Kernklauseln:
Ist das Bruttogehalt und dessen Auszahlungszeitpunkt exakt beziffert? [7]
Sind Regelungen zu Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) konkret und verbindlich formuliert? [3]
Wie ist die Vergütung von Überstunden geregelt – pauschal oder nach Aufwand? Eine pauschale Abgeltung von Überstunden ist oft nur wirksam, wenn die Anzahl der abgegoltenen Stunden klar benannt ist. [6]
Ist die wöchentliche Arbeitszeit und deren Lage klar definiert? [8]
Wird zwischen gesetzlichem Mindesturlaub (mind. 20 Tage) und zusätzlichem vertraglichen Urlaub unterschieden? [1]
Gibt es klare Regelungen zum Verfall von Resturlaub am Jahresende oder bei Vertragsbeendigung?
Diese Details können erhebliche finanzielle und zeitliche Auswirkungen haben. Eine unklare Überstundenklausel kann beispielsweise dazu führen, dass Sie unbezahlte Mehrarbeit leisten müssen.
Probezeit und Kündigung: Fristen und Fallstricke erkennen
Die Probezeit dauert üblicherweise bis zu 6 Monate. [7] Innerhalb dieser Zeit gilt oft eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen für beide Seiten. [7] Ein häufiger Irrtum ist, dass während der Probezeit kein Kündigungsgrund genannt werden muss – das stimmt, aber der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfristen nach der Probezeit sollten ebenfalls genau geprüft werden. Gesetzlich beträgt die Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. [3] Für Arbeitgeber verlängern sich diese Fristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. [8] Es ist zulässig, längere als die gesetzlichen Fristen zu vereinbaren, jedoch dürfen die Fristen für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber. [3] Achten Sie darauf, ob eine Kündigung vor Arbeitsantritt explizit ausgeschlossen oder geregelt ist, um Überraschungen zu vermeiden. [1] Bei Fragen zur Kündigung und Anwalt stehen wir Ihnen zur Seite.
Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen, im Arbeitsvertrag oder einem separaten Schreiben festgehalten werden müssen. [5] Dies beinhaltet auch die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage (3 Wochen nach Zugang der Kündigung). [5] Eine fehlende oder fehlerhafte Information hierzu macht die Kündigung nicht unwirksam, kann aber Schadensersatzansprüche begründen. [2]
Spezialklauseln: Überstunden, Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafen meistern
Überstundenregelungen sind ein häufiger Streitpunkt. Eine Klausel, wonach „erforderliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ sind, ist oft zu unbestimmt und daher unwirksam. [1] Wirksam ist sie meist nur, wenn eine konkrete Anzahl von Überstunden genannt wird, die abgegolten ist (z.B. bis zu 10 Stunden pro Monat). [6] Fehlt eine Regelung, sind Sie grundsätzlich nicht zu Überstunden verpflichtet, es sei denn in Notfällen. [1] Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann Ihre berufliche Freiheit nach Vertragsende für bis zu 2 Jahre einschränken. [1] Es ist nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart wurde und eine Karenzentschädigung von mindestens 50% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen für die Dauer des Verbots vorsieht. [3] Vertragsstrafen, beispielsweise für einen Nichtantritt der Stelle, müssen klar formuliert und in ihrer Höhe angemessen sein (oft maximal 1 Bruttomonatsgehalt). [8] Die genaue Prüfung dieser oft komplexen Klauseln ist essenziell. Wir beraten Sie zu den Details im Arbeitsrecht.
Folgende Aspekte bei Spezialklauseln bedürfen besonderer Aufmerksamkeit:
Überstunden: Ist klar definiert, wie viele Überstunden erwartet und wie diese vergütet oder ausgeglichen werden? Eine pauschale Abgeltung ohne genaue Stundenzahl ist oft unwirksam. [1]
Wettbewerbsverbot: Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten? Prüfen Sie Dauer (max. 2 Jahre) und die Höhe der Karenzentschädigung (mind. 50% der letzten Bezüge). [3]
Verschwiegenheitsklauseln: Sind diese präzise oder zu pauschal gefasst? Eine „Catch-All“-Klausel, die alles unter Geheimhaltung stellt, ist meist unwirksam. [1]
Versetzungsklauseln: Behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, Sie an einen anderen Ort oder in eine andere Abteilung zu versetzen? Ist dies an zumutbare Bedingungen geknüpft? [8]
Ausschlussfristen: Verkürzen diese Fristen die Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Gehaltsnachzahlungen) auf unter 3 Monate? Dies ist oft unzulässig. [3]
Fortbildungskosten: Gibt es Klauseln zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung? Diese sind nur unter engen Voraussetzungen wirksam. [3]
Die Komplexität dieser Klauseln erfordert oft eine fachkundige Bewertung, um Ihre Rechte optimal zu schützen.
Das Nachweisgesetz: Ihre Rechte auf transparente Arbeitsbedingungen seit 2022
Das Nachweisgesetz (NachwG) wurde zum 1. August 2022 erheblich erweitert und verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. [5] Dies dient der Transparenz und soll Arbeitnehmerrechte stärken. Zu den Pflichtangaben gehören nun detailliertere Informationen, beispielsweise zur genauen Zusammensetzung des Entgelts, zu Ruhepausen und -zeiten, sowie zum Verfahren bei Kündigungen inklusive der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage (3 Wochen). [5] Wichtig ist: Auch wenn Sie einen mündlichen Arbeitsvertrag haben, muss der Arbeitgeber Ihnen diese Informationen schriftlich geben. [5] Für Arbeitsverträge, die bereits vor dem 1. August 2022 bestanden, müssen diese Informationen auf Anfrage des Arbeitnehmers innerhalb von 7 Tagen bzw. 1 Monat nachgereicht werden. [5] Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. [5] Informieren Sie sich über Ihre Pflichten im Arbeitsvertrag.
Seit dem 1. Januar 2025 ist es Arbeitgebern zudem erlaubt, den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen auch in Textform (z.B. per E-Mail) zu übermitteln, anstatt der zuvor oft praktizierten Schriftform. [1] Dies gilt jedoch nicht für alle Aspekte; beispielsweise muss die Vereinbarung einer Befristung weiterhin schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. [1] Auch Kündigungen oder Aufhebungsverträge bedürfen zwingend der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. [1] Diese digitalen Erleichterungen reduzieren den Verwaltungsaufwand, ändern aber nichts an der Notwendigkeit, die Inhalte genau zu prüfen.
Häufige Fehler und unwirksame Klauseln: So schützen Sie sich vor Nachteilen
Viele Standardarbeitsverträge enthalten Klauseln, die unwirksam sind, weil sie gegen geltendes Recht oder das Transparenzgebot (§ 307 BGB) verstoßen. [3] Ein typisches Beispiel ist die bereits erwähnte pauschale Abgeltung von Überstunden ohne Angabe einer konkreten Stundenzahl. [1, 6] Auch zu kurze Ausschlussfristen (unter 3 Monaten) für die Geltendmachung von Ansprüchen sind oft unwirksam. [3] Unklare Formulierungen bei der Tätigkeitsbeschreibung können dazu führen, dass Ihnen Aufgaben zugewiesen werden, die nicht Ihrer Qualifikation oder den ursprünglichen Absprachen entsprechen. [3] Viele Arbeitgeber verwenden veraltete Muster, die der aktuellen Rechtsprechung, z.B. zu Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen, nicht mehr standhalten. [1] Eine professionelle Prüfung des Arbeitsvertrags deckt solche unwirksamen Klauseln auf. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt dann die gesetzliche Regelung, die meist arbeitnehmerfreundlicher ist.
Hier eine Liste häufiger Fehlerquellen:
Unklare oder zu weite Tätigkeitsbeschreibungen, die dem Arbeitgeber ein zu umfassendes Weisungsrecht einräumen. [3]
Fehlende oder unpräzise Regelungen zur Arbeitszeit und zur Vergütung von Überstunden. Oft wird eine konkrete Zahl von Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind, nicht genannt. [6]
Unwirksame Befristungen, z.B. wenn die Schriftform nicht eingehalten wurde oder kein zulässiger Sachgrund vorliegt. [1]
Zu allgemein formulierte Verschwiegenheitsklauseln, die den Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränken. [1]
Unzulässige Vertragsstrafen, die unverhältnismäßig hoch sind oder an unklare Bedingungen geknüpft sind. [8]
Fehlerhafte Regelungen zum Urlaubsverfall, insbesondere beim Zusatzurlaub. [6]
Das Erkennen dieser Fehler erfordert juristisches Fachwissen. Eine anwaltliche Beratung kann hier vor erheblichen Nachteilen schützen.
Kosten der Vertragsprüfung: Investition in Ihre berufliche Sicherheit
Die Kosten für eine anwaltliche Arbeitsvertragsprüfung sind eine lohnende Investition in Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit. Die Gebühren können entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden oder es wird eine Pauschal- bzw. Stundenhonorarvereinbarung getroffen. [2] Nach dem RVG richtet sich der Gegenstandswert bei Arbeitsverträgen oft nach einem Vielfachen des Bruttomonatsgehalts (maximal das Fünffache). [2] Viele Kanzleien bieten jedoch Festpreise für die Prüfung an, die oft zwischen 100 und 300 Euro liegen. [3] Bedenken Sie: Die Vermeidung nur einer einzigen nachteiligen Klausel kann Ihnen über die Vertragslaufzeit ein Vielfaches dieser Kosten ersparen. Eine Beratung im Arbeitsrecht ist hier Gold wert.
Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Arbeitsvertragsprüfung, insbesondere wenn ein konkreter Anlass wie ein neuer Job vorliegt. Es lohnt sich, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. [3] Selbst wenn Sie die Kosten selbst tragen, ist der Nutzen oft deutlich höher als der finanzielle Aufwand. Ein klarer, fairer Vertrag sorgt für ein besseres Arbeitsklima und vermeidet teure Rechtsstreitigkeiten, die schnell mehrere Tausend Euro kosten können.
Nachverhandlung und Abschluss: So setzen Sie Ihre Interessen durch
Sollten bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrags problematische Klauseln auffallen, ist eine Nachverhandlung der nächste Schritt. Bereiten Sie sich gut vor: Listen Sie die Punkte auf, die Sie ändern möchten, und formulieren Sie klare Gegenvorschläge. [8] Oft sind Arbeitgeber kompromissbereit, besonders wenn es um die Korrektur unwirksamer oder unfairer Klauseln geht. Ein Hinweis auf die aktuelle Rechtslage oder die Beratung durch einen Anwalt kann Ihre Verhandlungsposition stärken. Manchmal handelt es sich bei den problematischen Klauseln auch nur um Fehler, die durch die Verwendung von Standardvorlagen entstanden sind und leicht korrigiert werden können. [8] Bleiben Sie sachlich und bestimmt. Denken Sie daran, dass ein Arbeitsvertrag eine beidseitige Vereinbarung ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung solcher Verhandlungen, um Ihre Interessen im Arbeitsvertrag bestmöglich zu vertreten.
Nicht jede Forderung wird durchsetzbar sein, aber oft lässt sich ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss finden. Sollte der Arbeitgeber bei kritischen Punkten nicht einlenken, müssen Sie abwägen, ob Sie den Vertrag dennoch unterschreiben möchten. Eine professionelle Einschätzung der Risiken ist hierbei sehr wertvoll. Ein gut verhandelter Vertrag mit klaren Regelungen beugt späteren Konflikten vor und schafft eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Weitere nützliche Links
Bevor Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, ist eine genaue Prüfung unerlässlich. Bereits kleine Fehler oder unklare Formulierungen können später zu erheblichen Nachteilen führen. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für die Durchsicht. Achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer Daten und die des Arbeitgebers; oft sind hier schon erste Ungenauigkeiten zu finden. Vergleichen Sie die vereinbarte Position und Tätigkeitsbeschreibung mit den mündlichen Zusagen aus dem Vorstellungsgespräch; Abweichungen von bis zu 10% sind hier nicht selten. Prüfen Sie das Startdatum und eventuelle Befristungen genau. [7] Eine sorgfältige Erstprüfung legt den Grundstein für ein faires Arbeitsverhältnis. Die Unterstützung durch Anwälte für Arbeitsrecht kann hierbei entscheidend sein.
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber seit August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. [5] Dies umfasst über 15 Punkte, vom Arbeitsort bis Kündigungsfristen. Viele Arbeitnehmer unterschätzen, dass auch mündliche Arbeitsverträge gültig sind, der Arbeitgeber aber dennoch zur schriftlichen Niederlegung verpflichtet ist. [3] Diese Regelung stärkt Ihre Position erheblich. Die sorgfältige Prüfung dieser Aspekte ist ein Muss.
FAQ
Warum sollte ich meinen Arbeitsvertrag von braun-legal prüfen lassen?
Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten. Unsere Experten prüfen Ihren Arbeitsvertrag detailliert auf Fallstricke, unwirksame Klauseln und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. So starten Sie mit Vertrauen und Sicherheit in Ihren neuen Job.
Wie lange dauert eine Arbeitsvertragsprüfung bei braun-legal?
Die Dauer einer Prüfung hängt von der Komplexität des Vertrages ab. Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung und geben Ihnen nach erster Sichtung eine realistische Zeitangabe. Bei yourXpert beispielsweise wird eine Prüfung oft innerhalb von 4, 12 oder 24 Stunden angeboten. [3]
Was sind die häufigsten Fallstricke in Arbeitsverträgen?
Zu den häufigsten Fallstricken zählen unklare Regelungen zu Überstunden und deren Vergütung, benachteiligende Versetzungsklauseln, unwirksame Ausschlussfristen, unzureichende Tätigkeitsbeschreibungen und fehlerhafte Wettbewerbsverbote. [1, 3, 6]
Muss mein Arbeitgeber das Nachweisgesetz beachten?
Ja, alle Arbeitgeber in Deutschland müssen die Vorgaben des Nachweisgesetzes erfüllen. Dies beinhaltet die Pflicht, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. [5]
Was passiert, wenn eine Klausel in meinem Arbeitsvertrag unwirksam ist?
Ist eine Klausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Diese ist in der Regel arbeitnehmerfreundlicher. Der Rest des Vertrages bleibt normalerweise gültig. [1]
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Vertragsprüfung?
Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten für eine Arbeitsvertragsprüfung, insbesondere im Zusammenhang mit einem neuen Arbeitsverhältnis. Es ist ratsam, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. [3]