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Arbeitsvertrag Pflichten: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2025 wissen müssen

09.02.2025

11

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

11

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Arbeitsvertrag begründet ein komplexes Geflecht von Rechten und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der Arbeitsleistung, während der Arbeitgeber zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist. [1, 2] Doch darüber hinaus gibt es zahlreiche Nebenpflichten, von der Treuepflicht bis zur Fürsorgepflicht. Das Nachweisgesetz spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten – eine Missachtung kann mit bis zu 2.000 Euro Bußgeld geahndet werden. [4] Dieser Beitrag beleuchtet die Kernpflichten beider Seiten und zeigt auf, was das für Sie in der Praxis bedeutet.

Das Thema kurz und kompakt

Die Hauptpflichten im Arbeitsvertrag sind die Leistungserbringung durch den Arbeitnehmer und die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber, ergänzt durch zahlreiche Nebenpflichten wie Treue- und Fürsorgepflicht. [1, 2]

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren; Verstöße können mit bis zu 2.000 Euro Bußgeld geahndet werden. [4]

Pflichtverletzungen können von Abmahnungen bis zu fristlosen Kündigungen führen; eine anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen oft entscheidend.

Mandant A erhielt kürzlich eine Abmahnung wegen angeblicher Pflichtverletzung – hätte er seine genauen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gekannt, wäre dies vermeidbar gewesen. Ein Arbeitsvertrag ist mehr als nur ein Stück Papier; er ist das Fundament der Zusammenarbeit und definiert klare Spielregeln. Kennen Sie Ihre?

Die Kernpflichten des Arbeitnehmers im Fokus

Die Hauptpflicht eines jeden Arbeitnehmers ist die persönliche Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. [2] Das bedeutet, Sie müssen die im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben sorgfältig und weisungsgemäß ausführen. Diese Leistungspflicht wird durch verschiedene Nebenpflichten ergänzt, die oft erst im Detail relevant werden. So schulden Sie Ihrem Arbeitgeber Loyalität und müssen dessen Interessen wahren.

Eine wichtige Nebenpflicht ist die Treuepflicht. Diese umfasst beispielsweise die Pflicht zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und das Verbot, Schmiergelder anzunehmen. [2] Auch die Pflicht zur Abwendung von Schäden für den Arbeitgeber gehört dazu. Viele unterschätzen, dass bereits das Unterlassen einer Schadensmeldung eine Pflichtverletzung darstellen kann. Verstöße gegen diese Pflichten können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung. Die genaue Ausgestaltung dieser Pflichten kann je nach Position und Unternehmen variieren, oft finden sich Konkretisierungen in Betriebsvereinbarungen oder Ethikrichtlinien des Unternehmens. Die Beachtung dieser Pflichten sichert ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis und beugt Konflikten vor, die schnell zu einer Belastung für beide Seiten werden können.

Arbeitgeberpflichten: Mehr als nur Gehaltszahlung

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die pünktliche und vollständige Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts. [1] Doch die Verantwortung geht weit darüber hinaus. Eine zentrale Rolle spielt die Fürsorgepflicht, die den Arbeitgeber verpflichtet, Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. [1] Dies beinhaltet beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Maßnahmen gegen Mobbing oder Diskriminierung.

Zu den weiteren wichtigen Pflichten des Arbeitgebers gehören:

  • Die Pflicht zur tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers. [2]

  • Die Gewährung von Erholungsurlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz.

  • Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. [1]

  • Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

  • Die korrekte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. [2]

Ein oft übersehener Aspekt der Fürsorgepflicht ist die Pflicht, auf die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Dies betrifft beispielsweise den Datenschutz oder den Umgang mit privaten Informationen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur zu Schadensersatzansprüchen führen, sondern auch den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. Eine sorgfältige Prüfung des Arbeitsvertrags auf die Einhaltung dieser Pflichten ist für Arbeitnehmer ratsam. Die Beachtung dieser vielfältigen Verpflichtungen ist entscheidend für ein positives Betriebsklima und die langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter.

Das Nachweisgesetz: Transparenz als Pflicht

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. [4] Dies muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geschehen, für Kernbedingungen wie Name, Anschrift, Entgelt und Arbeitszeit sogar schon am ersten Arbeitstag. [4] Ziel ist es, für Transparenz und Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis zu sorgen. Seit der Reform 2022 wurde der Katalog der nachweispflichtigen Bedingungen erweitert.

Zu den mindestens aufzunehmenden Punkten gehören laut § 2 NachwG unter anderem:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien. [1]

  2. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses. [1]

  3. Bei Befristung: Enddatum oder vorhersehbare Dauer. [4]

  4. Arbeitsort oder Hinweis auf freie Wahlmöglichkeit. [1, 4]

  5. Kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit. [1]

  6. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts inklusive aller Bestandteile und deren Fälligkeit. [1, 4]

  7. Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und ggf. Schichtsystem. [4]

  8. Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. [1]

  9. Kündigungsfristen und das bei Kündigung einzuhaltende Verfahren. [1, 4]

Wichtig ist, dass bis Ende 2024 die Schriftform (Papier mit Unterschrift) zwingend war; ab dem 1. Januar 2025 genügt in vielen Fällen die Textform (z.B. E-Mail), außer in bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie. [4] Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz, beispielsweise durch fehlende oder unvollständige Angaben, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. [4] Auch wenn ein mündlicher Arbeitsvertrag grundsätzlich gültig ist, entbindet dies nicht von der Nachweispflicht. [1] Die genaue Kenntnis dieser Vorgaben ist für Arbeitgeber unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Spezifische Pflichten und ihre Auswirkungen im Arbeitsalltag

Neben den allgemeinen Haupt- und Nebenpflichten gibt es spezifische Verpflichtungen, die im Arbeitsalltag oft Fragen aufwerfen. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist hier ein prominentes Beispiel, das nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts an Bedeutung gewonnen hat. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Eine weitere wichtige Pflicht ist die Geheimhaltungspflicht, die Arbeitnehmer dazu anhält, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wahren, sofern dies vertraglich wirksam vereinbart wurde. [2]

Auch das Wettbewerbsverbot spielt eine Rolle: Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. [2] Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur unter engen Voraussetzungen und gegen Zahlung einer Karenzentschädigung wirksam. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass auch die Annahme von Geschenken oder Zuwendungen Dritter (Schmiergelder) eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht darstellt und zur fristlosen Kündigung führen kann. [2] Im Gegenzug haben Arbeitnehmer beispielsweise ein Recht auf Einsicht in ihre Personalakte. [1] Die genaue Ausgestaltung dieser spezifischen Pflichten sollte im Arbeitsvertrag klar geregelt sein, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir beraten Sie persönlich zu den Details Ihres Vertrags.

Folgen von Pflichtverletzungen: Von Abmahnung bis Kündigung

Verletzt ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann dies je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Konsequenzen haben. Das mildeste Mittel ist in der Regel eine Ermahnung. Bei schwerwiegenderen oder wiederholten Verstößen kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Diese dient dazu, das Fehlverhalten konkret zu benennen und für den Wiederholungsfall mit Kündigung zu drohen. Eine Abmahnung ist oft Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen, wie beispielsweise Diebstahl, Betrug oder Tätlichkeiten, kann sogar eine fristlose (außerordentliche) Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein. Auch beharrliche Arbeitsverweigerung oder erhebliche Verstöße gegen die Treuepflicht können eine solche drastische Maßnahme rechtfertigen. Ein häufiger Irrtum ist, dass eine einmalige Pflichtverletzung nie zu einer Kündigung führen kann; bei schwerwiegenden Verstößen ist dies jedoch möglich. Auch der Arbeitgeber kann seine Pflichten verletzen, etwa durch ausbleibende Lohnzahlung oder gravierende Mängel im Arbeitsschutz. In solchen Fällen hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitsleistung zurückzuhalten oder nach Abmahnung ebenfalls das Arbeitsverhältnis zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern. Bei Fragen zu Pflichtverletzungen und deren Konsequenzen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zur Seite.

Vertragsgestaltung und individuelle Beratung: Ihr Weg zur Rechtssicherheit

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Arbeitsvertrag ist die Basis für ein konfliktarmes Arbeitsverhältnis. Er sollte alle wesentlichen Rechte und Pflichten klar und verständlich regeln und dabei die aktuelle Gesetzeslage, wie das Nachweisgesetz, berücksichtigen. [1, 4] Standardverträge können oft nicht alle individuellen Besonderheiten einer Tätigkeit oder eines Unternehmens abdecken. Daher ist eine Anpassung an die spezifische Situation unerlässlich. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zu Überstunden, Homeoffice, Nebentätigkeiten oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Wir bei braun-legal verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist. Statt standardisierter Lösungen bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung und entwickeln maßgeschneiderte Vertragsentwürfe oder prüfen bestehende Verträge auf mögliche Fallstricke und Optimierungspotenzial. Unsere erfahrenen Anwälte achten darauf, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und alle gesetzlichen Anforderungen, wie die des Nachweisgesetzes mit seinen detaillierten Anforderungen an die Dokumentation von beispielsweise Arbeitszeit und Vergütungsbestandteilen, erfüllt sind. [4] Viele Klauseln in Standardverträgen sind unwirksam, weil sie einer AGB-Kontrolle nicht standhalten – eine Prüfung durch Experten kann hier vor bösen Überraschungen schützen. Nehmen Sie Kontakt auf, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsvertrag eine solide Grundlage für Ihre berufliche Zukunft oder Ihr Unternehmen darstellt.

FAQ

Welche Nebenpflichten hat ein Arbeitnehmer?

Zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers zählen insbesondere die Treuepflicht (z.B. Verschwiegenheit, Verbot der Annahme von Schmiergeldern), die Pflicht zur Abwendung von Schäden gegen den Arbeitgeber und ggf. ein Wettbewerbsverbot. [2]

Was beinhaltet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst den Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, den Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Gewährung von Urlaub. [1]

Müssen bestehende Arbeitsverträge wegen des neuen Nachweisgesetzes geändert werden?

Nein, bestehende Verträge müssen nicht zwingend geändert werden. Arbeitnehmer können aber verlangen, dass ihnen ein Nachweis über die seit 1. August 2022 geltenden erweiterten Bedingungen ausgestellt wird. [4]

Kann ich auf den Nachweis meiner Arbeitsbedingungen verzichten?

Nein, ein Verzicht auf den Nachweis durch den Arbeitnehmer ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Aushändigung verpflichtet. [4]

Welche Fristen gelten für den Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz?

Die wichtigsten Bedingungen (Name, Anschrift, Entgelt, Arbeitszeit) müssen spätestens am ersten Arbeitstag nachgewiesen werden. Weitere Angaben spätestens am 7. Kalendertag bzw. einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. [4]

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber seine Pflichten nicht erfüllt?

Wenn der Arbeitgeber seine Pflichten (z.B. Lohnzahlung) nicht erfüllt, können Sie ihn abmahnen, Ihre Arbeitsleistung unter Umständen zurückhalten oder das Arbeitsverhältnis kündigen und ggf. Schadensersatz fordern. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.

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