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Anwalt Trennung: Ihr Wegweiser durch Rechte, Kosten und nächste Schritte

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

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Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Trennung vom Ehepartner ist ein einschneidender Lebensabschnitt, der neben emotionalen Belastungen auch zahlreiche rechtliche Fragen aufwirft. Von Unterhaltsansprüchen über die Aufteilung des Vermögens bis hin zu steuerlichen und erbrechtlichen Konsequenzen – ohne fachkundige Begleitung durch einen Anwalt für Trennung können schnell Fehler mit weitreichenden finanziellen Folgen passieren. Dieser Beitrag beleuchtet Ihre Rechte und Pflichten, zeigt Kostenfallen auf und erklärt, wie Sie die Trennungsphase rechtssicher gestalten. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Anwalt für Trennung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile abzuwenden; die Erstberatung kostet oft nur rund 226 €.

Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für die Scheidung; Trennungsunterhalt und steuerliche Änderungen sind frühzeitig zu klären.

Eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung kann erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten sparen (oft mehrere tausend Euro).

Eine Trennung ist emotional und komplex. Mandant A sparte über 2.000 € Anwaltskosten durch eine einvernehmliche Regelung noch vor dem Scheidungsantrag. Erfahren Sie, wie ein Anwalt für Trennung Sie unterstützen kann, Ihre Rechte wahrt und unnötige Kosten vermeidet.

Das Trennungsjahr meistern: Erste Schritte und rechtliche Grundlagen

Das Trennungsjahr ist in Deutschland eine zentrale Voraussetzung für die Scheidung und beginnt, sobald die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und mindestens ein Partner diese erkennbar nicht wiederherstellen will. [2] Dies bedeutet die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“, auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung, wobei hier eine klare räumliche und wirtschaftliche Trennung nachweisbar sein muss. [2] Für eine Scheidung müssen die Ehegatten in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, wie § 1566 BGB festlegt. [2] Ein Anwalt für Trennung kann bereits zu Beginn dieser Phase wertvolle Unterstützung leisten, um spätere Konflikte zu minimieren. Die Festlegung des genauen Trennungsdatums ist für viele Aspekte, wie Unterhalt oder den späteren Scheidungsantrag, von Bedeutung. [2] Eine frühzeitige Beratung im Familienrecht sichert Ihre Position von Anfang an. Die emotionale Belastung ist oft hoch, doch eine strukturierte Herangehensweise mit rechtlichem Beistand hilft, die Weichen richtig zu stellen.

Finanzielle Klarheit schaffen: Unterhalt und Vermögensaufteilung bei Trennung

Während der Trennungszeit kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte bedürftig und der andere leistungsfähig ist. [1] Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, wobei beiden Partnern grundsätzlich die Hälfte des gemeinsamen Einkommens zusteht. [1] Wichtig ist, dass im ersten Trennungsjahr der nicht erwerbstätige Partner in der Regel nicht zur Aufnahme einer Arbeit verpflichtet ist. [1] Neben dem Unterhalt ist die Klärung der Vermögensverhältnisse, insbesondere im Hinblick auf den späteren Zugewinnausgleich bei Scheidung, ein wichtiger Punkt, bei dem ein Anwalt für Trennung unterstützt. Die genaue Dokumentation von Vermögenswerten zum Trennungszeitpunkt ist hierbei entscheidend. Eine Trennungsfolgenvereinbarung kann viele dieser Punkte einvernehmlich und kostensparend regeln, bevor es zu einem streitigen Verfahren kommt.

Folgende Punkte sollten bei der finanziellen Regelung bedacht werden:

  • Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens beider Partner.

  • Berechnung des Kindesunterhalts, falls gemeinsame Kinder vorhanden sind.

  • Klärung der Nutzung der Ehewohnung und Anrechnung eines Wohnvorteils. [1]

  • Sicherung von Nachweisen über Vermögenswerte (Kontostände, Depots, Immobilienwerte).

  • Regelung gemeinsamer Schulden und Verbindlichkeiten.

  • Prüfung von Ansprüchen aus Güterrecht, insbesondere Vorbereitung des Zugewinnausgleichs.

Die Komplexität dieser finanziellen Aspekte unterstreicht die Notwendigkeit einer fachkundigen anwaltlichen Beratung.

Der Anwalt für Trennung: Ihre unverzichtbare Unterstützung im Verfahren

Spätestens wenn der Scheidungsantrag gestellt wird, besteht Anwaltszwang, zumindest für den antragstellenden Ehegatten, wie § 114 Abs. 1 FamFG vorschreibt. [2] Ein Fachanwalt für Familienrecht ist jedoch schon lange vor diesem Zeitpunkt ein wichtiger Partner. Er hilft nicht nur bei der Durchsetzung von Ansprüchen wie Trennungsunterhalt, sondern auch bei der Gestaltung einer umfassenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. [2] Diese kann beispielsweise Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder enthalten. Viele übersehen, dass eine gut ausgehandelte Vereinbarung oft tausende Euro an späteren Gerichtskosten sparen kann. Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet in der Regel um die 226,10 € brutto gemäß § 34 RVG. [3] Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine persönliche und auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung.

Kosten im Blick behalten: Anwalts- und Gerichtskosten bei Trennung und Scheidung

Die Kosten einer Trennung und Scheidung setzen sich primär aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen. [3, 7] Diese richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der auf Basis des dreimonatigen Nettoeinkommens beider Ehegatten und deren Vermögen ermittelt wird. [7] Bei einem durchschnittlichen gemeinsamen Nettoeinkommen von beispielsweise 3.500 € monatlich können die Anwaltskosten für eine einvernehmliche Scheidung rund 2.005,15 € und die Gerichtskosten etwa 590 € betragen. [3] Werden weitere Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn gerichtlich geklärt, steigt der Verfahrenswert und somit die Kosten. [7] Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann hier präventiv wirken. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. [2] Ein oft unterschätzter Kostenfaktor sind Gutachterkosten, etwa bei der Bewertung von Immobilien. [7]

Um die Kosten transparent zu machen, hier eine beispielhafte Aufschlüsselung möglicher Posten:

  1. Erstberatungsgebühr beim Anwalt (ca. 190-250 €). [3]

  2. Anwaltsgebühren für außergerichtliche Tätigkeiten (z.B. Erstellung einer Trennungsvereinbarung).

  3. Anwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren (abhängig vom Verfahrenswert). [7]

  4. Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren (abhängig vom Verfahrenswert). [7]

  5. Notarkosten (z.B. für eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag). [7]

  6. Gegebenenfalls Kosten für Mediation oder Sachverständigengutachten. [7]

Eine genaue Kostenaufstellung für Ihre Scheidung kann Ihr Anwalt nach Prüfung Ihrer individuellen Situation erstellen.

Steuerliche Fallstricke und Chancen nach der Trennung erkennen

Die Trennung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Im Jahr der Trennung können Ehegatten letztmalig die gemeinsame steuerliche Veranlagung (Ehegattensplitting) wählen. [5, 8] Ab dem Folgejahr erfolgt eine getrennte Veranlagung, was meist zu einer Änderung der Steuerklassen führt – in der Regel in Steuerklasse I oder II für Alleinerziehende. [5] Diese Änderung muss beim Finanzamt beantragt werden. [5] Geleisteter Trennungsunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe (Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden; der Empfänger muss diesen dann versteuern. [5] Die Kosten für das Scheidungsverfahren selbst sind nach aktueller Rechtsprechung in der Regel nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. [5] Eine frühzeitige steuerliche Beratung durch Ihren Anwalt für Trennung oder einen Steuerberater ist daher empfehlenswert, um Nachteile zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein kurzer Versöhnungsversuch von beispielsweise vier Wochen, der vor Jahresende stattfindet, das Ehegattensplitting für das gesamte Jahr retten kann. [8]

Erbrechtliche Konsequenzen der Trennung: Testament und Erbfolge anpassen

Eine bloße Trennung führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Testaments oder zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten. [6] Das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht entfällt erst, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen (also in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres) und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat. [6] Einseitige Testamente können jederzeit geändert werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (z.B. Berliner Testament) ist ein Widerruf zu Lebzeiten nur durch eine notariell beurkundete Erklärung möglich, die dem anderen Ehegatten zugehen muss. [6] Viele Paare bedenken nicht, dass ohne eine Anpassung der Ex-Partner im Todesfall während des Trennungsjahres noch erben kann. Es ist daher ratsam, unmittelbar nach der Trennung die eigene Erbfolgeregelung mit einem Anwalt für Trennung oder Notar zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn gemeinsames Vermögen oder Kinder vorhanden sind. Eine klare Regelung schützt Ihr Vermögen und sichert den Willen des Erblassers für die Zeit nach der Trennung.

Kinder im Fokus: Sorgerecht und Umgangsrecht fair gestalten

Wenn Kinder von der Trennung betroffen sind, stehen deren Wohl und Bedürfnisse an erster Stelle. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Trennung und Scheidung in der Regel bestehen. [2] Wichtige Entscheidungen müssen weiterhin gemeinsam getroffen werden, während Angelegenheiten des täglichen Lebens der betreuende Elternteil allein entscheiden kann. Ein Anwalt für Trennung hilft, faire und praktikable Regelungen zum Umgangsrecht zu finden. Diese können in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Das Jugendamt bietet oft kostenlose Beratung und Unterstützung an. [2] Eine Mediation kann helfen, emotionale Konflikte zu deeskalieren und kindgerechte Lösungen zu erarbeiten, bevor das Familiengericht eingeschaltet werden muss. [2] Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Eine klare und frühzeitige Regelung dieser Aspekte dient dem Kindeswohl am besten.

Wichtige Aspekte bezüglich der Kinder sind:

  • Festlegung des hauptsächlichen Aufenthaltsortes der Kinder.

  • Detaillierte Regelung der Umgangszeiten und Ferien.

  • Klärung der Zuständigkeiten für alltägliche und grundsätzliche Entscheidungen.

  • Berechnung und Festschreibung des Kindesunterhalts.

  • Regelungen zu besonderen Ausgaben (z.B. Klassenfahrten, Nachhilfe).

  • Einbeziehung älterer Kinder in die Entscheidungsfindung (altersgerecht).

Eine einvernehmliche Lösung ist hier immer das Ziel, um die Belastung für die Kinder so gering wie möglich zu halten.

Der Weg zur Scheidung: Wann und wie den Antrag stellen?

Nach Ablauf des mindestens einjährigen Trennungsjahres kann die Scheidung beantragt werden, wenn beide zustimmen oder wenn nach drei Jahren Trennung die Ehe unwiderlegbar als gescheitert gilt (§ 1566 BGB). [2] Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 Abs. 1 FamFG). [2] Stimmt der andere Ehepartner dem Antrag zu und sind alle Folgesachen (wie Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) bereits in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt, kann das Verfahren relativ zügig als einvernehmliche Scheidung ablaufen. Dies spart oft erhebliche Scheidungskosten. [2, 7] Ein häufiger Irrtum ist, dass man für eine Scheidung keinen Anwalt braucht – zumindest der Antragsteller benötigt zwingend einen. [2] Wir bei braun-legal begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

FAQ

Wie lange dauert das Trennungsjahr mindestens?

Das Trennungsjahr dauert in der Regel mindestens 12 Monate. Erst danach kann die Scheidung eingereicht werden, wenn beide zustimmen. Bei streitiger Scheidung ohne Zustimmung kann sich die erforderliche Trennungszeit auf drei Jahre verlängern. [2]

Kann ich Trennungsunterhalt auch bei eigenem Einkommen bekommen?

Ja, wenn Ihr eigenes Einkommen nicht zur Deckung Ihres nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Bedarfs ausreicht und der andere Partner leistungsfähig ist, kann ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bestehen. [1]

Was gehört alles in eine Trennungsfolgenvereinbarung?

Typische Regelungspunkte sind Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Nutzung der Ehewohnung, Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung (insb. Vorbereitung Zugewinnausgleich) und ggf. der Versorgungsausgleich. [2]

Ändert sich meine Steuerklasse sofort mit der Trennung?

Nein, die Steuerklassen ändern sich erst zum Beginn des Kalenderjahres, das auf die Trennung folgt. Im Trennungsjahr selbst kann die bisherige Steuerklassenkombination beibehalten und die Zusammenveranlagung genutzt werden. [5, 8]

Wer zahlt die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Grundsätzlich trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt können die Kosten intern geteilt werden. [3, 7]

Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus bei Trennung?

Es gibt mehrere Optionen: Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt, oder es wird vermietet. Eine Einigung sollte in der Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Ein Anwalt für Trennung kann hier beraten.

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