Erbrecht

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Testamentsgestaltung

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Wie kann ich ein in Deutschland gültiges Testament im Ausland erstellen?

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Auslandstestament rechtssicher gestalten: So bleibt Ihr letzter Wille in Deutschland gültig

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant zog nach Spanien und sein deutsches Testament war plötzlich in Teilen unwirksam, was seine Erben 50.000 € kostete. Ein im Ausland erstelltes Testament kann nach deutschem Recht ungültig sein, wenn es nicht bestimmte internationale Regeln beachtet. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Nachlass über Grenzen hinweg absichern.

Das Thema kurz und kompakt

Dank der EU-Erbrechtsverordnung können Sie durch eine Rechtswahl in Ihrem Testament festlegen, dass deutsches Erbrecht für Ihren gesamten Nachlass gilt, auch wenn Sie im Ausland leben.

Das Haager Testamentsübereinkommen stellt sicher, dass Ihr im Ausland errichtetes Testament in Deutschland formal gültig ist, wenn es den Gesetzen Ihres Aufenthaltsortes oder Heimatlandes entspricht.

Ein nach deutschen Vorschriften (§ 2247 BGB) vollständig handgeschriebenes und unterschriebenes Testament bietet eine hohe Rechtssicherheit und wird international oft anerkannt.

Leben Sie als Deutscher im Ausland oder besitzen Sie dort Vermögen? Dann unterliegt Ihr Nachlass nicht mehr automatisch deutschem Recht. Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 ist der gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend, nicht die Staatsbürgerschaft. Ein in Spanien verfasstes Testament könnte daher nach spanischem Recht beurteilt werden, was zu unerwarteten Ergebnissen für Ihre Erben in Deutschland führt. Mit der richtigen Gestaltung, wie einer gezielten Rechtswahl, können Sie jedoch sicherstellen, dass deutsches Erbrecht Anwendung findet. Dieser Artikel führt Sie durch die 3 wichtigsten Regelungen, die Sie kennen müssen.

Die globale Herausforderung: Warum Ihr Testament internationale Regeln braucht

Ein Umzug ins Ausland ändert die Spielregeln für Ihr Testament fundamental. Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) legt seit 2015 fest, dass das Recht des Staates gilt, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. [7] Für einen Deutschen mit Wohnsitz in Frankreich gilt also französisches Erbrecht für sein gesamtes Vermögen. Diese Regelung betrifft alle 27 EU-Mitgliedstaaten außer Irland und Dänemark. Ohne eine bewusste Planung im internationalen Erbrecht riskieren Sie, dass Ihr Nachlass anders verteilt wird, als Sie es beabsichtigt hatten. Die Verordnung soll die Abwicklung zwar vereinfachen, erfordert aber von Ihnen aktives Handeln. Die richtige Form des Testaments ist dabei nur der erste von mehreren wichtigen Schritten.

Formfehler vermeiden mit dem Haager Testamentsübereinkommen

Damit Ihr letzter Wille nicht an Formvorschriften scheitert, gibt es das Haager Testamentsformübereinkommen von 1961. [8] Dieses Abkommen erleichtert die Anerkennung von Testamenten zwischen den mehr als 40 Vertragsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört. Es sorgt dafür, dass ein Testament formell gültig ist, wenn es nur eine von mehreren Bedingungen erfüllt. Ein im Ausland errichtetes Testament wird in Deutschland formal anerkannt, wenn es den Vorschriften eines der folgenden Rechte entspricht:

  • Dem Recht des Ortes, an dem Sie das Testament errichtet haben.

  • Dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie bei der Errichtung oder zum Zeitpunkt Ihres Todes besaßen.

  • Dem Recht Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes.

  • Dem Recht des Ortes, an dem sich unbewegliches Vermögen befindet (nur für dieses Vermögen). [2]

Diese Regelung bietet eine enorme Flexibilität mit mindestens 4 Optionen zur Formwahrung. Sie schützt davor, dass ein Testament wegen eines Formfehlers nach deutschem Recht komplett unwirksam wird. Doch die Form ist nur die halbe Miete; das anwendbare Erbrecht selbst ist eine separate, entscheidende Frage.

Das Ruder in der Hand behalten: Die Rechtswahl nach der EuErbVO

Die wichtigste Gestaltungsmöglichkeit bietet Ihnen Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung: die Rechtswahl. [7] Sie können in Ihrem Testament ausdrücklich festlegen, dass für Ihren gesamten Nachlass das Recht des Staates gelten soll, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Portugal können Sie also deutsches Erbrecht wählen. Diese eine Klausel stellt sicher, dass deutsche Regelungen zur Erbfolge und zum Pflichtteil gelten. Ohne diese Wahl würde für 100 % Ihres Nachlasses portugiesisches Recht gelten. [1] Eine solche sorgfältige Testamentsgestaltung ist unerlässlich, um die Kontrolle zu behalten. Damit sichern Sie die Ansprüche Ihrer Familie nach den Ihnen bekannten deutschen Gesetzen.

Der sicherste Weg: Das eigenhändige Testament nach deutschem Recht

Auch im Ausland können Sie ein Testament nach deutschem Recht errichten, das hier zu 100 % anerkannt wird. Die einfachste Form ist das eigenhändige Testament gemäß § 2247 BGB. [9] Dafür müssen Sie nur 3 formale Anforderungen erfüllen. Das gesamte Dokument muss von Ihnen persönlich von Hand geschrieben sein. Außerdem müssen Sie es am Ende mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Die Angabe von Ort und Datum wird dringend empfohlen, um die zeitliche Einordnung zu sichern. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist nach deutschem Recht ungültig. Wenn Sie diese einfachen Regeln befolgen, schaffen Sie eine solide Grundlage, die durch eine Rechtswahl ergänzt werden sollte. Ein Anwalt für Testamentsrecht kann die korrekte Formulierung sicherstellen.

Praxisbeispiel: Wie Herr Schmidt seinen Nachlass von Portugal aus sicherte

Herr Schmidt, ein deutscher Rentner, lebte seit 10 Jahren in Portugal und besaß dort eine Immobilie. Er verfasste handschriftlich ein Testament auf Deutsch. Darin setzte er seine beiden in Deutschland lebenden Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Entscheidend war ein einziger Satz: „Für meine Rechtsnachfolge wähle ich deutsches Recht.“ Nach seinem Tod wurde das Testament beim deutschen Nachlassgericht problemlos anerkannt. Dank der Rechtswahl galt deutsches Erbrecht, wodurch seine Kinder wie gewünscht erbten. Die Form war nach dem Haager Übereinkommen gültig, da sie deutschem Recht (Heimatrecht) entsprach. Ohne diesen einen Satz hätte portugiesisches Recht gegolten, was die Erbquoten und Pflichtteilsansprüche verändert hätte.

Teure Fehler im Auslandstestament: 3 Risiken, die Sie kennen müssen

Bei der Testamentserstellung im Ausland lauern einige finanzielle und rechtliche Fallstricke. Mit vorausschauender Planung lassen sich diese Risiken, die schnell 5-stellige Beträge kosten können, vermeiden. Achten Sie besonders auf die folgenden 3 Punkte:

  1. Doppelbesteuerung des Nachlasses: Deutschland besteuert den weltweiten Nachlass, wenn der Erbe hier lebt. Gleichzeitig erhebt der ausländische Staat eventuell ebenfalls Erbschaftsteuer. [1] Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das dies verhindert, besteht nur mit 6 EU-Staaten, aber nicht mit Spanien oder Italien.

  2. Ungültigkeit des Berliner Testaments: Das in Deutschland beliebte gemeinschaftliche Testament mit Bindungswirkung ist in vielen Ländern wie Frankreich oder Italien unbekannt und daher unwirksam. [4] Ein Umzug kann die gesamte gemeinsame Nachlassplanung zunichtemachen. Hier ist ein Erbvertrag oft die bessere Alternative.

  3. Nachlassspaltung bei Drittstaaten-Vermögen: Besitzen Sie eine Immobilie außerhalb der EU, z.B. in den USA oder der Schweiz, gilt die EuErbVO dort nicht. Für dieses Vermögen kann das dortige Recht gelten, was oft ein separates, vor Ort gültiges Testament erfordert. [4]

Diese Risiken zeigen, wie wichtig eine umfassende und persönliche Beratung ist.

Komplexität managen durch persönliche Rechtsberatung

Komplexität managen durch persönliche Rechtsberatung

Ein Testament mit Auslandsbezug erfordert die Kenntnis von mindestens 3 verschiedenen Rechtsgebieten: deutsches Erbrecht, ausländisches Erbrecht und internationales Privatrecht. Pauschale Lösungen aus dem Internet führen hier oft zu Fehlern, die erst nach dem Tod des Erblassers auffallen und dann tausende Euro kosten. Nur eine individuelle Analyse Ihrer Situation schützt Ihr Vermögen und sichert den Familienfrieden. Wir bei braun-legal verstehen, dass es um mehr als nur Paragraphen geht. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten für internationales Erbrecht. Ein Experte stellt sicher, dass Ihr letzter Wille auch über Grenzen hinweg genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen. Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung zum Erbrecht und schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Liebsten.


FAQ

Muss ich für meine Ferienimmobilie in Spanien ein spanisches Testament machen?

Nicht zwingend. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gilt deutsches Erbrecht für Ihr gesamtes Vermögen, auch für die Immobilie in Spanien. Haben Sie Ihren Aufenthalt in Spanien, können Sie per Rechtswahl im Testament deutsches Recht festlegen. Ein separates Testament kann die Abwicklung vor Ort aber manchmal beschleunigen.



Mein Vater ist Deutscher, lebt aber in Frankreich. Welches Recht gilt, wenn er stirbt?

Wenn Ihr Vater in seinem Testament keine Rechtswahl getroffen hat, gilt französisches Erbrecht, da Frankreich sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist. Hat er deutsches Recht gewählt, wird sein Nachlass nach deutschen Gesetzen abgewickelt.



Was passiert, wenn mein im Ausland erstelltes Testament die deutsche Form nicht einhält?

Das ist meist unproblematisch. Solange das Testament den Formvorschriften des Errichtungsortes (z.B. notarielle Beurkundung mit zwei Zeugen in Spanien) entspricht, ist es wegen des Haager Testamentsübereinkommens auch in Deutschland formgültig.



Ich lebe in der Schweiz. Gilt die EU-Erbrechtsverordnung für mich?

Nein, die Schweiz ist kein Mitglied der EU und die Verordnung gilt dort nicht. Für Erbfälle mit Bezug zur Schweiz gelten ältere Staatsverträge wie das Haager Testamentsübereinkommen und nationale Gesetze. Eine professionelle Beratung ist hier besonders wichtig.



Wie kann ich eine Doppelbesteuerung der Erbschaft vermeiden?

Eine vollständige Vermeidung ist schwierig. Deutschland hat nur mit wenigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen im Erbrecht. Ein Anwalt kann jedoch Gestaltungsspielräume prüfen, wie z.B. die Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Steuerschuld oder Schenkungen zu Lebzeiten.



Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis und wann brauche ich es?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein standardisierter Erbnachweis, der in allen EU-Ländern (außer Irland/Dänemark) anerkannt wird. Sie benötigen es, um sich als Erbe im EU-Ausland auszuweisen, z.B. um über ein Bankkonto zu verfügen oder eine Immobilie umschreiben zu lassen.



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