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Versorgungsausgleich

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Wie kann ich den Versorgungsausgleich bei einer privaten Rentenversicherung richtig durchführen?

Wie kann ich den Versorgungsausgleich bei einer privaten Rentenversicherung richtig durchführen?

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Versorgungsausgleich bei privater Rente: So sichern Sie Ihre Ansprüche bei Scheidung

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant verlor bei seiner Scheidung fast 50 % seiner privaten Rentenversicherung, weil er die Regeln des Versorgungsausgleichs nicht kannte. Ein anderer sicherte durch eine gezielte anwaltliche Strategie sein Vermögen fast vollständig. Der Unterschied liegt im Detail – und in der richtigen Vorbereitung.

Das Thema kurz und kompakt

Private Rentenversicherungen (z.B. Riester, Rürup) werden bei einer Scheidung im Versorgungsausgleich grundsätzlich hälftig geteilt.

Die Teilung bezieht sich nur auf die Anwartschaften, die während der Ehezeit – vom Heiratsmonat bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags – erworben wurden.

Ein notarieller Ehevertrag kann den Versorgungsausgleich ausschließen, unterliegt aber einer strengen gerichtlichen Prüfung auf Fairness und Sittenwidrigkeit.

<p>Mehr als ein Drittel aller Ehen in Deutschland wird geschieden, und oft geht es um mehr als nur emotionale Belastungen. Eine der größten finanziellen Herausforderungen ist der Versorgungsausgleich, besonders bei privaten Rentenversicherungen. Viele glauben fälschlicherweise, ihre private Vorsorge sei tabu. Doch das Gesetz sieht eine hälftige Teilung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte vor. Wir zeigen Ihnen, wie der Versorgungsausgleich bei einer privaten Rentenversicherung richtig durchgeführt wird, welche Bewertungsfallen es gibt und wie Sie mit unserer persönlichen Beratung Ihre finanzielle Zukunft sichern.</p>

Grundlagen des Versorgungsausgleichs verstehen

Der Versorgungsausgleich ist der gesetzliche Mechanismus, der bei einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner gerecht aufteilt. [2] Das Familiengericht führt dieses Verfahren von Amts wegen durch, sobald ein Scheidungsantrag gestellt wird. [3] Die Regelung betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern explizit auch private und betriebliche Altersvorsorgen. [5] Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom Beginn des Monats der Heirat bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. [4] Viele Paare unterschätzen, dass auch das Trennungsjahr vollständig in diese Berechnung einfließt. Eine anwaltliche Prüfung ist daher unerlässlich, um Ihre Ansprüche korrekt zu definieren. Mit einer Beratung im Familienrecht stellen Sie die Weichen richtig. Dieser erste Schritt ist entscheidend, um die Komplexität Ihrer individuellen Vorsorgestruktur zu erfassen.

Die private Rentenversicherung im Fokus des Verfahrens

Private Rentenversicherungen, wie Riester- oder Rürup-Verträge, fallen gemäß § 2 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) vollständig in den Ausgleich. [2] Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, diese seien Teil des Zugewinnausgleichs. Das ist falsch; reine Kapitallebensversicherungen ohne Rentenbezug fallen in den Zugewinn, Rentenversicherungen jedoch nicht. [1] Ein Fallbeispiel: Ein Ehemann hatte über 15 Jahre 50.000 € in eine private Rente eingezahlt. Das Gericht teilte diesen Wert, und seine Frau erhielt einen eigenen Anspruch über 25.000 €. Besondere Vorsicht ist beim Kapitalwahlrecht geboten: Wird dieses vor der Scheidung ausgeübt, kann der Wert aus dem Versorgungsausgleich herausfallen und dem Zugewinn zugeordnet werden, was steuerliche Nachteile haben kann. [3] Ein genauer Blick auf den Versorgungsausgleich schützt vor solchen teuren Fehlern. Die genaue Vertragsart entscheidet also über den Weg der Aufteilung.

Den Ausgleichswert korrekt ermitteln und prüfen

Das Familiengericht fordert die Versorgungsträger auf, den sogenannten Ehezeitanteil des jeweiligen Rentenanspruchs zu berechnen. [5] Die Versicherung teilt dem Gericht den Wert mit, der während der Ehezeit angespart wurde. Bei fondsgebundenen Policen wird hierfür oft der Rückkaufswert zum Stichtag herangezogen. [1] Es ist entscheidend, diese Auskünfte genau zu prüfen, da hier Fehler mit finanziellen Folgen von über 10.000 € passieren können. Sie haben das Recht, die Berechnungsgrundlagen einzusehen und anzufechten. Wir unterstützen Sie dabei, die Richtigkeit der Zahlen sicherzustellen. Ein korrekter Ausgleich Ihrer Versorgung hängt von diesen Details ab. Die genaue Prüfung der Zahlen ist der nächste logische Schritt im Verfahren.

Die Durchführung: Interne und externe Teilung erklärt

Nachdem der Ausgleichswert feststeht, wird die Teilung vollzogen. Dafür gibt es zwei Methoden:

  1. Interne Teilung: Dies ist der Regelfall nach § 10 VersAusglG. Der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Partners teilt das Anrecht intern. Der berechtigte Partner erhält einen eigenen, wertgleichen Vertrag beim selben Anbieter.

  2. Externe Teilung: Nach § 14 VersAusglG kann der Ausgleichswert auf einen anderen Versorgungsträger übertragen werden, zum Beispiel in einen bestehenden Vertrag des Berechtigten. Dies erfordert oft die Zustimmung des abgebenden Versorgungsträgers und kann mit Kosten von mehreren hundert Euro verbunden sein.

Die interne Teilung sorgt für eine einfache Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die externe Teilung bietet mehr Flexibilität, ist aber komplexer. Das Scheidungsverfahren legt den Grundstein für diese Aufteilung. Welcher Weg für Sie der bessere ist, hängt von Ihrer gesamten Vorsorgestrategie ab.

Gestaltungsmöglichkeiten: Den Versorgungsausgleich vertraglich regeln

Sie müssen die gesetzlichen Regelungen nicht zwangsläufig hinnehmen. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann den Versorgungsausgleich individuell gestalten oder sogar ausschließen. [1,5] Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur wirksam, wenn er einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhält und nicht sittenwidrig ist. [1] Ein Verzicht ist oft dann möglich, wenn:

  • beide Partner über eine eigene, ausreichende Altersvorsorge verfügen.

  • die Ehe von kurzer Dauer war (unter 3 Jahren), hier entfällt der Ausgleich ohnehin, wenn kein Antrag gestellt wird. [3]

  • ein fairer finanzieller Ausgleich an anderer Stelle geschaffen wird, z.B. durch Übertragung einer Immobilie.

Ein ohne Beratung unterschriebener Verzicht kann zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führen. Ein Ehevertrag zum Versorgungsausgleich bietet große Chancen, birgt aber auch Risiken. Eine sorgfältige Planung ist daher entscheidend, um spätere steuerliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.


Steuerliche und finanzielle Konsequenzen beachten

Der Versorgungsausgleich hat direkte steuerliche Auswirkungen. Zahlungen, die ein Ehepartner leistet, um eine Kürzung seiner Rente auszugleichen (Wiederauffüllung), können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG abgesetzt werden. [5] Im Gegenzug muss der empfangende Partner die späteren Rentenleistungen versteuern. [2] Dieses sogenannte Korrespondenzprinzip sorgt für eine steuerliche Symmetrie. Was bedeutet das für Sie? Die Bruttoteilung von 50/50 entspricht netto oft einem anderen Verhältnis, abhängig von den individuellen Steuersätzen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann diese Effekte für Sie berechnen. So wird aus einer scheinbar einfachen Teilung eine strategische Vermögensentscheidung.

Fallstricke vermeiden und Ihre Zukunft sichern

Fallstricke vermeiden und Ihre Zukunft sichern

Die häufigsten Fehler kosten Mandanten oft mehr als 20 % ihrer Anwartschaften. Dazu zählen das Vergessen von Verträgen, das ungeprüfte Akzeptieren von Berechnungen oder der leichtfertige Verzicht in einem Ehevertrag. [4] Ein Mandant konnte durch unsere Prüfung einen Rechenfehler der Versicherung über 12.000 € aufdecken. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und stellen Ihre finanzielle Sicherheit in den Mittelpunkt. Wir analysieren Ihre Verträge, prüfen die Berechnungen und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen wahrt. Mit der richtigen Expertise im Familienrecht schützen Sie Ihr Vermögen. So stellen Sie sicher, dass Sie fair und rechtssicher in Ihren neuen Lebensabschnitt starten.


FAQ

Wie führe ich den Versorgungsausgleich für meine private Rentenversicherung korrekt durch?

Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen eingeleitet. Sie müssen im Fragebogen des Gerichts alle Ihre privaten Rentenversicherungen korrekt und vollständig angeben. Wir empfehlen dringend, die vom Versicherer übermittelten Werte anwaltlich prüfen zu lassen, um Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche zu sichern.



Welche Unterlagen benötige ich für den Versorgungsausgleich der privaten Rente?

Sie benötigen die Versicherungsnummer und die Kontaktdaten Ihres Anbieters. Das Gericht fordert die relevanten Daten, wie den Ehezeitanteil und den Ausgleichswert, direkt beim Versorgungsträger an. Halten Sie Ihre Vertragsunterlagen und jährlichen Standmitteilungen bereit, um die Auskünfte abgleichen zu können.



Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?

Bei der internen Teilung (Regelfall) erhält der berechtigte Partner einen neuen, eigenen Vertrag beim selben Anbieter. Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert auf einen anderen, vom Berechtigten gewählten Versorgungsträger übertragen. Dies bietet mehr Flexibilität, ist aber oft mit mehr Aufwand und Kosten verbunden.



Kann mein Ex-Partner auf den Versorgungsausgleich meiner privaten Rente verzichten?

Ja, ein Verzicht ist durch eine notarielle Vereinbarung (Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) möglich. Das Gericht prüft jedoch, ob der Verzicht fair ist. Ein Verzicht ist oft unwirksam, wenn ein Partner dadurch unangemessen benachteiligt wird, z.B. wegen Kindererziehung keine eigene Vorsorge aufbauen konnte.



Welche steuerlichen Folgen hat der Versorgungsausgleich für mich?

Wenn Sie ausgleichspflichtig sind und Ausgleichszahlungen leisten, können Sie diese steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Sind Sie ausgleichsberechtigt, müssen Sie die später erhaltenen Rentenzahlungen versteuern. Eine steuerliche Beratung ist daher immer sinnvoll.



Wie kann mich braun-legal unterstützen?

Wir verbinden Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht. Dieser prüft die Auskünfte der Versorgungsträger, berät Sie zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten durch einen Ehevertrag, vertritt Ihre Interessen vor Gericht und stellt sicher, dass Sie eine faire und finanziell tragfähige Lösung für Ihre Zukunft erhalten.



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