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Erwachsenenadoption

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Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption zur Sicherung der Unternehmensnachfolge in München prüfen

Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption zur Sicherung der Unternehmensnachfolge in München prüfen

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Unternehmensnachfolge sichern: So nutzen Sie die Erwachsenenadoption in München zur Steueroptimierung

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wollte sein Münchner IT-Unternehmen mit 120 Mitarbeitern an seinen langjährigen Geschäftsführer übergeben. Ohne Adoption hätte die Erbschaftssteuer über 2 Millionen Euro betragen. Wir zeigen Ihnen, wie eine Erwachsenenadoption die Steuerlast legal auf ein Minimum senken kann.

Das Thema kurz und kompakt

Die Erwachsenenadoption kann die Erbschaftssteuerlast bei der Unternehmensnachfolge um über 75 % senken, indem der Nachfolger in die Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 400.000 € wechselt.

Zentrale Voraussetzung ist die „sittliche Rechtfertigung“ nach § 1767 BGB, also der Nachweis einer echten, langjährigen Eltern-Kind-Beziehung vor dem Familiengericht.

Um den Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) durch das Finanzamt zu vermeiden, müssen die nicht-steuerlichen Motive für die Adoption klar überwiegen und dokumentiert sein.

Viele Unternehmer in München stehen vor der Herausforderung, ihr Lebenswerk in fähige Hände zu geben, oft außerhalb der eigenen Familie. Die Übergabe an einen verdienten Mitarbeiter oder einen anderen Wunschnachfolger scheitert jedoch häufig an der hohen Erbschaftssteuer, die für Nicht-Verwandte bis zu 50 % betragen kann. Eine strategisch geplante Erwachsenenadoption bietet hier eine legale und wirksame Lösung. Sie ermöglicht nicht nur die Sicherung der Unternehmensnachfolge, sondern kann die Steuerlast um über 75 % reduzieren. Dieser Artikel führt Sie durch die Voraussetzungen, den Ablauf und die entscheidenden Fallstricke des Verfahrens in München.

Steuerlast um bis zu 95 % reduzieren: Der finanzielle Hebel der Erwachsenenadoption

Der größte Vorteil der Erwachsenenadoption liegt in der massiven Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ein nicht verwandter Nachfolger fällt in die Steuerklasse III mit einem minimalen Freibetrag von nur 20.000 Euro. [2] Darüber hinausgehende Vermögen werden mit 30 % bis 50 % besteuert. Durch die Adoption rückt der Nachfolger in die Steuerklasse I auf, wie ein leibliches Kind. [1] Dies erhöht den persönlichen Freibetrag auf 400.000 Euro und senkt die Steuersätze auf 7 % bis 30 %. [2]

Bei einem Unternehmenswert von 5 Millionen Euro zahlt ein nicht verwandter Erbe rund 1,49 Millionen Euro Erbschaftssteuer. Ein adoptierter Nachfolger zahlt bei gleichem Wert hingegen nur circa 874.000 Euro. [2] Das ist eine direkte Ersparnis von über 600.000 Euro, die dem Unternehmen erhalten bleibt. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um diese steuerlichen Vorteile bei Unternehmen voll auszuschöpfen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie das Jahressteuergesetz, müssen dabei stets beachtet werden. Die Adoption ist somit ein entscheidendes Instrument zur finanziellen Absicherung der Unternehmenszukunft. Doch der finanzielle Vorteil allein reicht für eine erfolgreiche Adoption nicht aus.

Mehr als nur Geschäft: Die sittliche Rechtfertigung nach § 1767 BGB belegen

Das Herzstück jeder Erwachsenenadoption ist die „sittliche Rechtfertigung“ gemäß § 1767 BGB. [3] Das Familiengericht in München muss davon überzeugt sein, dass zwischen dem Unternehmer und dem Wunschnachfolger eine echte, über Jahre gewachsene Eltern-Kind-Beziehung besteht. Rein wirtschaftliche oder steuerliche Motive führen zur Ablehnung des Antrags. [1] Die Beziehung muss von gegenseitiger Fürsorge und einer tiefen persönlichen Verbundenheit geprägt sein, die über ein normales Arbeitsverhältnis weit hinausgeht. Das Gericht prüft diese Beziehung intensiver als jeden Businessplan.

Um diese enge Bindung nachzuweisen, sind konkrete Belege erforderlich. Die folgenden Punkte dienen als Orientierung, welche Nachweise das Gericht erwartet:

  • Dokumentation gemeinsamer Urlaube und die Teilnahme an Familienfeiern über mindestens 3-5 Jahre.

  • Nachweis regelmäßiger, privater Treffen, die keinen geschäftlichen Bezug haben.

  • Belege für gegenseitige Hilfe in persönlichen Krisen, wie Krankheit oder familiären Notlagen.

  • Zeugenaussagen von Freunden, Familie und langjährigen Geschäftspartnern, die die Beziehung bestätigen.

  • Schriftverkehr wie private E-Mails oder Briefe, die die emotionale Nähe dokumentieren.

  • Nachweis gemeinsamer Hobbys und Interessen außerhalb des Unternehmenskontextes.

Die Fragen des Richters zielen genau auf die Authentizität dieser Beziehung ab. Erst wenn diese sittliche Rechtfertigung glaubhaft gemacht ist, kann der formale Prozess beginnen.

Vom Antrag bis zum Beschluss: Der Ablauf des Adoptionsverfahrens in München

Der Weg zur Erwachsenenadoption folgt einem klar strukturierten juristischen Verfahren. Es beginnt mit einem notariell beurkundeten Antrag, den sowohl der Annehmende als auch der Anzunehmende unterzeichnen müssen. Dieser Antrag wird anschließend beim zuständigen Familiengericht (für München ist das das Amtsgericht München) eingereicht. Das Gericht prüft zunächst die formalen Voraussetzungen und die eingereichten Unterlagen zur sittlichen Rechtfertigung. In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zur Anhörung zwischen 6 und 12 Monaten.

Im nächsten Schritt lädt das Gericht beide Parteien zu einer persönlichen Anhörung. Hierbei werden die Beteiligten oft getrennt voneinander befragt, um die Konsistenz ihrer Aussagen zu prüfen. Der Richter will sich ein persönliches Bild von der Beziehung machen und wird detaillierte Fragen zur Entstehung und Entwicklung der Bindung stellen. Sind leibliche Kinder vorhanden, werden auch deren Interessen berücksichtigt, um eine Benachteiligung auszuschließen. [2] Ein korrekt gestellter Antrag beim Familiengericht ist die Basis für ein erfolgreiches Verfahren. Die Adoption hat weitreichende Folgen, die auch die bestehende Familienstruktur betreffen.

Pflichtteilsansprüche und Erbfolge: Rechtliche Konsequenzen für leibliche Kinder

Die Adoption eines Erwachsenen verändert die gesamte Erbengemeinschaft nachhaltig. Der angenommene Nachfolger wird rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt und erhält damit volle Erb- und Pflichtteilsansprüche. Dies reduziert zwangsläufig die Erbteile der bereits vorhandenen Kinder. Bei einem leiblichen Kind halbiert sich dessen Erbquote durch die Adoption eines zweiten Kindes von 1/1 auf 1/2. Dieser Eingriff in die Erbfolge kann zu erheblichen familiären Spannungen führen.

Deshalb ist eine offene Kommunikation mit den leiblichen Kindern vor Einleitung des Verfahrens unerlässlich. Um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die erbrechtlichen Folgen klar geregelt werden. Hierfür bietet sich ein notarieller Erbvertrag an, in dem alle Beteiligten – leibliche Kinder und der Adoptierte – ihre Zustimmung zu einer festgelegten Erbverteilung geben. Eine solche vertragliche Regelung schafft für alle Seiten Rechtssicherheit. Die erbrechtlichen Folgen zu klären, ist ein zentraler Baustein für den Familienfrieden. Selbst bei einer erfolgreichen Adoption bleibt jedoch ein Restrisiko seitens der Finanzbehörden.

Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) vermeiden: So überzeugen Sie das Finanzamt

Auch nach einer gerichtlich bestätigten Adoption kann das Finanzamt die steuerlichen Vorteile verwehren. Dies geschieht, wenn es einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 der Abgabenordnung (AO) annimmt. [4] Ein solcher Missbrauch liegt vor, wenn die Adoption fast ausschließlich aus steuerlichen Gründen erfolgte und keine überzeugenden außersteuerlichen Motive erkennbar sind. Der beste Schutz gegen diesen Vorwurf ist die solide Dokumentation der sittlich gerechtfertigten Eltern-Kind-Beziehung. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt, dass eine Adoption anerkannt wird, wenn sie auf einer echten persönlichen Beziehung basiert. [6]

Die gesamte Lebenssituation muss stimmig sein und darf nicht den Anschein eines reinen Steuersparmodells erwecken. Die vom Familiengericht geprüfte und bestätigte sittliche Rechtfertigung ist dabei ein starkes, aber kein unumstößliches Argument. Eine professionelle Beratung zur steuerlichen Unternehmensnachfolge hilft, die Argumentation gegenüber dem Finanzamt von Anfang an wasserdicht aufzubauen. Für eine wirklich krisensichere Übergabe ist jedoch ein noch umfassenderer Ansatz erforderlich.

Mehr als Adoption: Ein integrierter Ansatz für eine krisensichere Nachfolge

Eine Erwachsenenadoption ist ein mächtiges Werkzeug, aber sie ist nur ein Teil einer ganzheitlichen Nachfolgestrategie. Um Ihr Unternehmen langfristig zu sichern und familiäre Konflikte zu vermeiden, müssen weitere rechtliche Vorkehrungen getroffen werden. Diese sichern nicht nur die Übergabe im Todesfall, sondern auch Ihre Handlungsfähigkeit bei einem plötzlichen Ausfall. Ein durchdachtes Gesamtkonzept schützt Ihr Lebenswerk vor allen Eventualitäten.

Die folgenden Schritte sind für eine umfassende Planung unerlässlich:

  1. Erstellung eines notariellen Testaments oder Erbvertrags, der die Adoption berücksichtigt.

  2. Einrichtung einer umfassenden Vorsorgevollmacht für den Notfall.

  3. Prüfung von Schenkungen zu Lebzeiten, um steuerliche Freibeträge alle 10 Jahre optimal zu nutzen.

  4. Anpassung des Gesellschaftsvertrags, um die Nachfolgeregelung gesellschaftsrechtlich abzusichern.

  5. Führung transparenter Gespräche mit allen Familienmitgliedern zur Vermeidung von Konflikten.

Nur eine solche integrierte Beratung im Erbrecht stellt sicher, dass die Unternehmensnachfolge reibungslos und in Ihrem Sinne verläuft. Wir bei braun-legal begleiten Sie persönlich durch diesen komplexen Prozess und verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten, die Ihre Ziele verstehen und umsetzen.


FAQ

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption in München?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind: 1. Ein notariell beurkundeter Antrag beider Parteien. 2. Die sittliche Rechtfertigung, d.h. eine bestehende Eltern-Kind-Beziehung. 3. Es dürfen keine überwiegenden Interessen leiblicher Kinder entgegenstehen. 4. Der Antrag muss beim zuständigen Familiengericht in München eingereicht und in einer persönlichen Anhörung begründet werden.



Wie lange dauert das Adoptionsverfahren für Erwachsene?

Das Verfahren für eine Erwachsenenadoption dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beim Familiengericht. Die Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falles ab, insbesondere von der Notwendigkeit, die persönliche Beziehung nachzuweisen.



Welche Unterlagen benötige ich für den Adoptionsantrag?

Für den notariellen Antrag benötigen Sie in der Regel Geburtsurkunden, Personalausweise, ggf. Heiratsurkunden und Scheidungsurteile. Entscheidend sind zudem alle Belege, die die Eltern-Kind-Beziehung dokumentieren, wie Fotos, Schriftverkehr, Zeugenaussagen und eine detaillierte schriftliche Begründung der Beziehung.



Ändert sich der Nachname des Adoptierten?

Ja, der Adoptierte nimmt grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden an. Es ist jedoch möglich, einen Antrag zu stellen, um den bisherigen Nachnamen als Begleitnamen zu führen oder einen Doppelnamen zu bilden. Dies muss im Adoptionsantrag gesondert beantragt und begründet werden.



Entstehen durch die Adoption Unterhaltspflichten?

Ja, mit der Adoption entstehen gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflichten. Das bedeutet, der Adoptierte kann unterhaltspflichtig für die Adoptiveltern werden (z.B. bei Pflegebedürftigkeit) und umgekehrt. Die Verwandtschaftsbeziehung zu den leiblichen Eltern bleibt bei der schwachen Adoption ebenfalls bestehen, inklusive dortiger Unterhaltspflichten.



Warum brauche ich für eine Erwachsenenadoption anwaltliche Beratung?

Eine anwaltliche Beratung ist entscheidend, um die hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen des Familiengerichts zu erfüllen, die erbrechtlichen Folgen für alle Beteiligten zu regeln und die Argumentation gegenüber dem Finanzamt vorzubereiten. Ein erfahrener Anwalt sichert den Prozess ab und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.



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