Steuerrecht

Erbschaftsteuer

erbschaftssteuer unternehmen

(ex: Photo by

erbschaftssteuer-unternehmen

on

(ex: Photo by

erbschaftssteuer-unternehmen

on

(ex: Photo by

erbschaftssteuer-unternehmen

on

Erbschaftssteuer für Unternehmen: Strategien zur Optimierung Ihrer Unternehmensnachfolge und Steuerlast

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Erbschaftssteuer für Unternehmen stellt viele Familienunternehmer vor große Herausforderungen. Eine sorgfältige Planung der Unternehmensnachfolge ist unerlässlich, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern und unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie die komplexen Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) optimal nutzen. Mit dem richtigen Wissen über Freibeträge, Verschonungsregelungen und Bewertungsverfahren können Sie die Steuerlast signifikant senken und Ihr unternehmerisches Erbe sichern. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie entwickeln, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

Das Thema kurz und kompakt

Frühzeitige Planung (mindestens 5-10 Jahre im Voraus) der Unternehmensnachfolge ist entscheidend, um die Erbschaftssteuer für Unternehmen zu minimieren und Freibeträge optimal zu nutzen.

Die Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG) können Betriebsvermögen bis zu 100% steuerfrei stellen, erfordern aber die Einhaltung strenger Lohnsummen- und Behaltensfristen.

Die korrekte Bewertung des Unternehmens und die Minimierung von schädlichem Verwaltungsvermögen sind zentrale Hebel zur Reduzierung der Steuerlast.

Ein Mandant, Inhaber eines mittelständischen Produktionsbetriebs, stand vor der Herausforderung, sein Lebenswerk an die nächste Generation zu übergeben, ohne das Unternehmen durch hohe Erbschaftssteuer zu gefährden. Durch eine frühzeitige und maßgeschneiderte Nachfolgeplanung konnten wir die Steuerlast um über 60% reduzieren. Erfahren Sie, wie auch Sie Ihr Unternehmen schützen können.

Grundlagen der Erbschaftssteuer für Unternehmen verstehen

Die Erbschaftssteuer in Deutschland besteuert den Übergang von Vermögen von Todes wegen sowie Schenkungen unter Lebenden. [1] Für Unternehmen gelten besondere Regelungen, die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sowie im Bewertungsgesetz (BewG) verankert sind. [1] Das Steueraufkommen steht den Bundesländern zu und betrug 2023 rund 12 Milliarden Euro. [1] Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad ab, der die Steuerklasse (I-III) und die Freibeträge bestimmt. [1] Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Grundlagen ist der erste Schritt zu einer optimierten steuerlichen Unternehmensnachfolge. Die Komplexität erfordert oft eine detaillierte Betrachtung der individuellen Situation, um Fallstricke zu vermeiden. So können beispielsweise Schenkungsfreibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden, was bei langfristiger Planung erhebliche Vorteile bringen kann. [1]

Verschonungsregelungen: Ein Kernstück zur Reduzierung der Steuerlast

Um die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen nicht zu gefährden, sieht das ErbStG umfangreiche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen vor, insbesondere in den §§ 13a und 13b ErbStG. [4] Diese ermöglichen es, dass Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85% (Regelverschonung) oder sogar zu 100% (Optionsverschonung) steuerfrei übertragen werden kann. [4] Ein Mandant mit einem Handwerksbetrieb mit 25 Mitarbeitern konnte durch die Wahl der Regelverschonung und Einhaltung der Lohnsummenregelung die Steuerlast erheblich senken. Die Lohnsummenregelung verlangt, dass die Summe der gezahlten Löhne über einen Zeitraum von 5 Jahren (Regelverschonung) bzw. 7 Jahren (Optionsverschonung) bestimmte Grenzen nicht unterschreitet. [4] Für Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern entfällt die Lohnsummenprüfung. [4] Viele Unternehmer unterschätzen die strengen Voraussetzungen der Behaltensfristen, die bei Nichteinhaltung zum rückwirkenden Wegfall der Verschonung führen können. Eine genaue Prüfung und Planung ist hier entscheidend, um die Vorteile der Erbschaftssteuerersparnis voll auszuschöpfen. Diese Regelungen sind komplex und wurden zuletzt 2016 umfassend reformiert. [1]

Bewertung des Unternehmens: Die Basis für die Steuerberechnung

Die korrekte Bewertung des Unternehmensvermögens ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer. Das Bewertungsgesetz (BewG) sieht hierfür verschiedene Methoden vor. [6] In der Regel kommt das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) zur Anwendung, bei dem der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag kapitalisiert wird. [5] Alternativ kann der Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden, wenn diese weniger als ein Jahr zurückliegen. [6] Wichtig ist, dass der Substanzwert des Unternehmens als Mindestwert gilt und nicht unterschritten werden darf. [6] Bei einem Softwareunternehmen mit hohen stillen Reserven konnte durch ein detailliertes Gutachten ein realistischerer und niedrigerer Wert angesetzt werden, als ihn das Finanzamt zunächst auf Basis pauschaler Annahmen ermittelt hatte. Die Festsetzung der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich von dieser Bewertung ab. Die Komplexität der Bewertungsverfahren erfordert oft spezialisierte Kenntnisse, um Nachteile zu vermeiden. Beispielsweise müssen nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte gesondert bewertet und berücksichtigt werden. [5]

Das Problem des Verwaltungsvermögens meistern

Ein häufiger Fallstrick bei der Erbschaftssteuer für Unternehmen ist das sogenannte Verwaltungsvermögen. Hierzu zählen beispielsweise vermietete Immobilien, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen, oder größere Finanzmittelbestände. [2] Verwaltungsvermögen ist nur begrenzt oder gar nicht begünstigungsfähig. Übersteigt das Verwaltungsvermögen bestimmte Quoten (z.B. 10% des begünstigten Vermögens oder 90% des Gesamtvermögens), können die Verschonungsregelungen ganz oder teilweise entfallen. [2,4] Ein produzierendes Unternehmen mit einer nicht betriebsnotwendigen Immobilie im Wert von 1 Million Euro musste hierfür erhebliche Erbschaftssteuer zahlen. Durch eine rechtzeitige Umstrukturierung, beispielsweise den Verkauf der Immobilie und Reinvestition in betriebsnotwendiges Vermögen mindestens 2 Jahre vor der Übertragung, hätte dies vermieden werden können. [2] Die genaue Definition und Abgrenzung des Verwaltungsvermögens ist komplex und oft Gegenstand von Diskussionen mit dem Finanzamt. Besonders kritisch sind Finanzmittel, die nach Abzug von Schulden 15% des Betriebsvermögens übersteigen, da sie dann als schädliches Verwaltungsvermögen gelten. [2] Eine sorgfältige Analyse der Vermögensstruktur ist daher unerlässlich. Wir beraten Sie persönlich, um solche Steuerfallen zu umgehen und die Erbschaftsteuer zu optimieren.

Folgende Punkte sind bei der Analyse des Verwaltungsvermögens besonders zu beachten:

  • Drittvermietete Grundstücke und Grundstücksteile

  • Anteile an Kapitalgesellschaften von 25% oder weniger

  • Kunstgegenstände, Münzen, Edelmetalle, Oldtimer, Yachten (sofern nicht Kerngeschäft)

  • Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

  • Der Saldo aus Finanzmitteln und Schulden (Cash-GmbH-Problematik)

  • Junges Verwaltungsvermögen (innerhalb von 2 Jahren vor Übertragung erworben)

Eine genaue Prüfung dieser Positionen kann erhebliche Steuervorteile sichern.

Freibeträge und Steuerklassen optimal nutzen

Neben den Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen spielen die persönlichen Freibeträge eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Erbschaftssteuer. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro pro Elternteil. [1,5] Diese Freibeträge können alle 10 Jahre neu für Schenkungen genutzt werden. [1] Ein Unternehmer mit zwei Kindern konnte durch schrittweise Schenkungen über einen Zeitraum von 20 Jahren Vermögen im Wert von 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Die Steuerklasse, die vom Verwandtschaftsgrad abhängt, bestimmt den anzuwendenden Steuersatz, der zwischen 7% und 50% liegen kann. [1] Viele übersehen die Möglichkeit, durch Adoptionen oder die Wahl des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft) die Steuerklasse oder den anrechenbaren Zugewinn positiv zu beeinflussen. Die richtige erbrechtliche Gestaltung ist hier entscheidend. Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es für Ehegatten und Kinder unter 27 Jahren noch besondere Versorgungsfreibeträge im Erbfall. [1]

Die wichtigsten Freibeträge im Überblick:

  1. Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 €

  2. Kinder/Stiefkinder: 400.000 €

  3. Enkel (wenn deren Eltern verstorben): 400.000 €

  4. Enkel (wenn deren Eltern leben): 200.000 €

  5. Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 €

  6. Geschwister, Neffen/Nichten: 20.000 €

  7. Alle übrigen Personen: 20.000 €

Diese Freibeträge können durch kluge Planung mehrfach genutzt werden.

Sonderfall Großunternehmen: Die 26-Millionen-Euro-Grenze

Für die Übertragung von Betriebsvermögen mit einem Wert von über 26 Millionen Euro gelten besondere Regelungen. [4] Ab diesem Schwellenwert schmilzt der Verschonungsabschlag von 85% bzw. 100% schrittweise ab. [1] Alternativ kann eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragt werden. Dabei wird geprüft, ob der Erwerber die Steuer aus seinem privaten Vermögen zahlen kann. Ist dies nicht der Fall, kann die Steuer erlassen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen (u.a. Haltefristen) erfüllt sind. [1] Ein Familienunternehmen im Wert von 30 Millionen Euro konnte durch die Inanspruchnahme der Abschmelzregelung immer noch eine signifikante Steuerreduktion erzielen. Die Komplexität dieser Regelungen erfordert eine sehr genaue Analyse und strategische Planung, oft Jahre im Voraus. Bei Vermögen über 90 Millionen Euro entfallen die pauschalen Verschonungen in der Regel komplett. [2] Die Kosten für eine spezialisierte Beratung sind hier gut investiertes Geld, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die genaue Berechnung des abschmelzenden Verschonungsabschlags ist ein komplexer Vorgang, der eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung erfordert.

Praxistipps für die erfolgreiche Unternehmensnachfolge

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert mehr als nur steuerliche Optimierung. Frühzeitige Planung ist der Schlüssel. Beginnen Sie mindestens 5 bis 10 Jahre vor der geplanten Übergabe mit den Vorbereitungen. Klären Sie die Nachfolgefrage im Familienkreis oder suchen Sie extern nach geeigneten Kandidaten. Ein Notfallplan für den unerwarteten Ausfall des Unternehmers sollte ebenfalls existieren. Die Übertragung von Privatvermögen in Betriebsvermögen kann steuerlich vorteilhaft sein, muss aber sorgfältig und mit ausreichend zeitlichem Vorlauf (mindestens 2 Jahre) erfolgen, um nicht als Gestaltungsmissbrauch gewertet zu werden. [2] Viele Unternehmer zögern das Thema hinaus, was im Ernstfall zu erheblichen finanziellen und familiären Belastungen führen kann. Nutzen Sie unsere Expertise und besuchen Sie beispielsweise unser Webinar zur Erbschaftsteuer, um erste Einblicke zu gewinnen. Die schrittweise Übertragung von Unternehmensanteilen unter Ausnutzung der 10-Jahresfrist für Schenkungen ist eine bewährte Methode. [5]

Wichtige Schritte für Ihre Planung:

  • Bestandsaufnahme des Vermögens (betrieblich und privat)

  • Klärung der Nachfolge (intern/extern)

  • Prüfung der Gesellschaftsverträge auf erbrechtliche Klauseln

  • Analyse der Verwaltungsvermögensquote

  • Entwicklung einer langfristigen Schenkungsstrategie

  • Erstellung oder Anpassung von Testamenten und Erbverträgen

  • Einholung von Expertenrat (Steuerberater, Rechtsanwalt)

Eine proaktive Herangehensweise sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens.

Ihre persönliche Beratung bei braun-legal

Die Erbschaftssteuer für Unternehmen ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Fallstricken, aber auch erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei braun-legal verstehen wir, dass es um mehr als nur Paragraphen geht – es geht um Ihr Lebenswerk und die Zukunft Ihrer Familie und Mitarbeiter. Wir verbinden juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für unternehmerische Belange. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation, identifizieren Optimierungspotenziale und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Erbschaftsteuer Unternehmensnachfolge. Unser Ziel ist es, die Steuerlast für Ihr Unternehmen auf ein Minimum zu reduzieren und einen reibungslosen Übergang auf die nächste Generation zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir beraten Sie persönlich und vertrauenswürdig.

FAQ

Was passiert, wenn ich die Lohnsummenregelung nicht einhalte?

Bei Nichteinhaltung der Lohnsummenregelung nach der Übertragung des Unternehmens entfällt die Steuerverschonung anteilig oder vollständig rückwirkend. Das Finanzamt wird die Erbschaftssteuer dann nachfordern. [4]

Kann ich mein Unternehmen auch schon zu Lebzeiten steuergünstig übertragen?

Ja, durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie die persönlichen Freibeträge (z.B. 400.000 € pro Kind) alle 10 Jahre nutzen und so Betriebsvermögen schrittweise und steueroptimiert übertragen. [1,5]

Was zählt zum schädlichen Verwaltungsvermögen?

Dazu gehören z.B. nicht betriebsnotwendige Immobilien, bestimmte Finanzanlagen, Kunstgegenstände oder hohe Barbestände, die 15% des Betriebsvermögens (nach Schuldenabzug) übersteigen. Dieses Vermögen ist oft nicht oder nur eingeschränkt steuerbegünstigt. [2]

Wie lange muss ich das geerbte Unternehmen fortführen, um die Steuerverschonung zu erhalten?

Bei der Regelverschonung (85% Steuerbefreiung) beträgt die Behaltensfrist 5 Jahre. Bei der Optionsverschonung (100% Steuerbefreiung) sind es 7 Jahre. [4]

Was ist die 26-Millionen-Euro-Grenze?

Überträgt man Betriebsvermögen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro, schmelzen die pauschalen Verschonungsabschläge ab. Alternativ kann eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragt werden, bei der die Steuer erlassen werden kann, wenn sie nicht aus dem Privatvermögen bezahlbar ist. [1,4]

Welche Rolle spielt das Bewertungsgesetz (BewG) bei der Erbschaftssteuer für Unternehmen?

Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt, wie das Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftssteuer zu bewerten ist. Es legt die anzuwendenden Verfahren fest, wie z.B. das vereinfachte Ertragswertverfahren, und ist somit maßgeblich für die Höhe der Steuer. [1,6]

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.