Schenkung zu Lebzeiten: Strategien zur Reduzierung der Erbschaftssteuer 2025
Ein Mandant stand vor einer potenziellen Erbschaftssteuer von über 300.000 €. Durch eine strategisch geplante Schenkung zu Lebzeiten konnten wir die Steuerlast auf unter 20.000 € senken. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie mit den richtigen Instrumenten Ihre Vermögensnachfolge steuerlich optimieren können.
Das Thema kurz und kompakt
Nutzen Sie die persönlichen Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder) alle 10 Jahre, um Vermögen schrittweise und steuerfrei zu übertragen.
Ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht bei Immobilienschenkungen kann den steuerpflichtigen Wert um über 30 % senken und sichert den Schenker ab.
Durchdachte Strategien wie die Kettenschenkung ermöglichen die Multiplikation von Freibeträgen und können die Steuerlast auf null reduzieren.
Die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation ist ein emotionaler und finanziell weitreichender Schritt. Ohne eine durchdachte Strategie kann die Erbschaftssteuer schnell einen erheblichen Teil des hart erarbeiteten Vermögens aufzehren. Eine Schenkung zu Lebzeiten zur Reduzierung der zukünftigen Erbschaftssteuer strategisch gut zu planen, ist daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Es ermöglicht Ihnen nicht nur, Ihre Liebsten gezielt zu unterstützen, sondern auch, die Steuerlast legal und signifikant zu senken. Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Ihnen zeigen, wie Sie Freibeträge mehrfach nutzen und Fallstricke vermeiden, um Ihr Vermögen sicher zu übertragen.
Freibeträge optimal nutzen: Die Basis der Steuerersparnis
Das Fundament jeder steueroptimierten Vermögensübertragung sind die persönlichen Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). [2] Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können alle 10 Jahre bis zu 500.000 € steuerfrei erhalten. [3] Für leibliche Kinder und Stiefkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 € von jedem Elternteil. [6] Enkelkinder können 200.000 € steuerfrei von jedem Großelternteil annehmen, oder sogar 400.000 €, falls der entsprechende Elternteil bereits verstorben ist. [4] Für alle anderen Personen, wie Geschwister oder Freunde, ist der Freibetrag auf 20.000 € begrenzt. [6] Viele Familien verschenken durch Unkenntnis dieser Staffelung bares Geld von bis zu 30% des Schenkungswertes an das Finanzamt. Eine frühzeitige Schenkung zu Lebzeiten ist der Schlüssel, um diese Freibeträge voll auszuschöpfen. Die strategische Nutzung dieser Regelungen ist der erste Schritt, um die zukünftige Steuerlast erheblich zu senken.
Die 10-Jahres-Frist: Vermögen im Takt der Gesetzgebung übertragen
Ein zentrales Instrument zur Reduzierung der Erbschaftssteuer ist die 10-Jahres-Frist gemäß § 14 ErbStG. [1] Diese Regel besagt, dass die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden können. [2] Ein Vater kann seinem Kind also im Jahr 2025 400.000 € steuerfrei schenken und im Jahr 2035 erneut 400.000 €. [4] Würde er die gesamten 800.000 € auf einmal übertragen, wären 400.000 € steuerpflichtig, was zu einer Steuerlast von 15 %, also 60.000 €, führen würde. Durch die gestaffelte Schenkung über 10 Jahre wird die Steuerlast auf null reduziert. Alle Schenkungen und Erbschaften von derselben Person an dieselbe Person innerhalb dieses Zeitraums werden zusammengerechnet. [3] Eine sorgfältige Dokumentation und Planung ist entscheidend, um den Überblick zu behalten und die Fristen optimal zu nutzen. Die strategische vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, auch sehr große Vermögen über die Zeit steuerfrei zu übertragen.
Immobilienübertragung: Nießbrauch als Steuersparmodell nutzen
Immobilien machen oft den größten Teil des zu vererbenden Vermögens aus. Eine Schenkung zu Lebzeiten ist hier besonders wirksam, vor allem in Kombination mit einem Nießbrauchrecht. [8] Dabei übertragen Sie das Eigentum an der Immobilie, behalten sich aber ein lebenslanges Nutzungsrecht vor, zum Beispiel das Recht, darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu erzielen. [9] Der entscheidende Vorteil: Der Wert dieses Nießbrauchs wird vom steuerpflichtigen Wert der Immobilie abgezogen. [7] Je jünger der Schenker, desto höher der Kapitalwert des Nießbrauchs und desto geringer die anfallende Schenkungsteuer. [7] Ein 60-jähriger Vater, der eine Immobilie im Wert von 700.000 € an sein Kind verschenkt, kann den steuerpflichtigen Wert durch einen Nießbrauch um über 300.000 € senken und bleibt so unter dem Freibetrag von 400.000 €. [4] Ohne Nießbrauch fielen auf die 300.000 € über dem Freibetrag 15 % Steuern an, also 45.000 €. Dieses Vorgehen sichert nicht nur den Schenker ab, sondern ist auch ein starkes Instrument zur Reduzierung der Schenkungsteuer. Die korrekte Gestaltung des Nießbrauchvertrags ist dabei für den Erfolg entscheidend.
Kettenschenkung: Freibeträge intelligent multiplizieren
Die Kettenschenkung ist eine fortgeschrittene Strategie, um die Freibeträge innerhalb der Familie optimal zu kombinieren. [13] Anstatt dass ein Großvater seinem Enkel direkt 400.000 € schenkt (wovon 200.000 € steuerpflichtig wären), kann er den Betrag zunächst steuerfrei an sein eigenes Kind (den Vater des Enkels) übertragen. [14] Dieses nutzt dann seinen eigenen Freibetrag von 400.000 €, um das Vermögen an den Enkel weiterzugeben. [14] Das Ergebnis: Die gesamten 400.000 € kommen steuerfrei beim Enkel an. Damit diese Gestaltung vom Finanzamt anerkannt wird, muss die zwischengeschaltete Person (im Beispiel der Vater) frei über das Vermögen verfügen können und darf nicht zur Weitergabe verpflichtet sein. [15] Eine schriftliche Verpflichtung zur Weiterschenkung würde die gesamte Konstruktion nichtig machen. [15] Folgende Punkte sind bei einer Kettenschenkung zu beachten:
Die erste Schenkung muss ohne rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe erfolgen.
Die zwischengeschaltete Person muss die volle Verfügungsgewalt über das Geschenk erhalten.
Eine zeitliche „Schamfrist“ von ein bis zwei Jahren zwischen den Schenkungen ist ratsam, um den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu vermeiden. [16]
Jeder Schritt muss notariell sauber dokumentiert werden, um die Schenkungsabsicht nachzuweisen.
Diese Methode ist besonders bei der Übertragung größerer Vermögen oder zur Umgehung niedriger Freibeträge, etwa bei Schwiegerkindern (20.000 €), ein wirksames Mittel. [15] Eine professionelle Beratung im Erbrecht ist hier unerlässlich.
Gesetzesänderungen im Blick behalten: Das Jahressteuergesetz 2022
Steuergesetze sind einem ständigen Wandel unterworfen, was eine flexible Planung erfordert. Das Jahressteuergesetz 2022 hat beispielsweise die Bewertungsregeln für Immobilien für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer geändert. [11] Seit dem 1. Januar 2023 werden Immobilien oft höher bewertet als zuvor, was die Steuerlast potenziell erhöht. [12] Die Änderungen betreffen vor allem das Sachwert- und Ertragswertverfahren und passen die Bewertung an die gestiegenen Marktpreise an. [11] So wurde unter anderem die pauschale Gesamtnutzungsdauer für Wohnimmobilien von 70 auf 80 Jahre angehoben, was den steuerlichen Wert in vielen Fällen um 10-20 % steigert. [11] Wer eine Immobilienübertragung plant, muss diese neuen Bewertungsgrundlagen in seine Kalkulation einbeziehen, um nicht von einer unerwartet hohen Steuerforderung überrascht zu werden. Die Freibeträge selbst blieben zwar unangetastet, ihr relativer Wert sinkt jedoch bei steigenden Immobilienwerten. [11] Dies unterstreicht die Notwendigkeit, eine Erbschaftssteuerplanung nicht auf die lange Bank zu schieben. Eine vorausschauende Planung antizipiert solche Änderungen und sichert Ihr Vermögen langfristig ab.
Rechtliche Absicherung: Der Schenkungsvertrag als Schutzinstrument
Eine Schenkung ist eine rechtlich bindende Handlung, die sorgfältig vertraglich abgesichert werden sollte. Ein notarieller Schenkungsvertrag ist nicht nur für Immobilien gesetzlich vorgeschrieben, sondern schafft auch bei anderen Vermögenswerten Klarheit und Sicherheit für beide Seiten. In einem solchen Vertrag können wichtige Klauseln verankert werden. Dazu gehören:
Rückforderungsvorbehalte: Der Schenker kann sich das Recht vorbehalten, die Schenkung unter bestimmten Umständen zurückzufordern, z. B. bei Insolvenz des Beschenkten, dessen Scheidung oder bei grobem Undank. [16]
Auflagen: Die Schenkung kann an Bedingungen geknüpft werden, wie die Fortführung eines Unternehmens oder die Pflege des Schenkers im Alter.
Anrechnung auf den Pflichtteil: Es kann festgelegt werden, ob und wie die Schenkung auf einen späteren Pflichtteilsanspruch des Beschenkten angerechnet wird, um Streit unter den Erben zu vermeiden.
Nießbrauchs- oder Wohnrechte: Wie bereits erwähnt, sichern diese Rechte den Schenker existenziell ab und haben steuerliche Vorteile von bis zu 50 %. [7]
Ein Vertrag ohne diese Klauseln kann dazu führen, dass das verschenkte Vermögen im Falle einer Scheidung des Kindes zur Hälfte an den Ex-Partner geht. Ein detaillierter Vertrag ist daher ein unverzichtbares Instrument, um die Kontrolle zu behalten und die eigenen Absichten rechtssicher umzusetzen. Lassen Sie sich von uns persönlich beraten, um einen maßgeschneiderten Schenkungsvertrag zu gestalten.
Die strategische Planung einer Schenkung zu Lebzeiten ist komplex und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Pauschale Ratschläge ersetzen keine persönliche Analyse Ihrer familiären und finanziellen Situation. Wir bei braun-legal verstehen, dass es um mehr als nur Paragraphen geht – es geht um Ihr Lebenswerk und die Zukunft Ihrer Familie. Deshalb vermitteln wir Ihnen nicht nur irgendeinen Anwalt, sondern finden den passenden Experten für Ihren spezifischen Fall. Unsere erfahrenen Partner-Anwälte entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt. Buchen Sie noch heute ein persönliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Vermögen sicher und mit einer Steuerersparnis von bis zu 100 % bei der nächsten Generation ankommt.
Literatur
[[1]]: Die 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung: https://www.notare.bayern.de/presse/pressemitteilungen/die-zehn-jahres-frist-en-bei-der-immobilienschenkung/
[[2]]: Erbschaft- & Schenkungsteuer: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaft_und_Schenkungsteuer/erbschaft_schenkungsteuer.html
[[3]]: Erbschaftssteuer Freibeträge und Steuerklassen: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/erbschaftssteuer.html
[[5]]: Schenkungssteuer Freibeträge: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/schenkungssteuer.html
[[7]]: Nießbrauch bei Immobilienschenkung: https://kpmg.com/de/de/home/themen/2024/06/steuertipp-niessbrauch.html
[[8]]: Nießbrauch – Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch
[[9]]: Nießbrauch – Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch
[[10]]: Nießbrauch beim Vererben: https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/erbschaft/niessbrauch.html
[[13]]: Kettenschenkung zur Steuervermeidung: https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/kettenschenkung/
[[14]]: Steuerliche Grundsätze bei Kettenschenkungen: https://www.deubner-steuern.de/themen/steuerfreie-einnahmen/steuerfreie-schenkung/steuerliche-grundsaetze-bei-kettenschenkungen.html
[[15]]: Kettenschenkung zur Reduzierung der Schenkungssteuer: https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/kettenschenkung/
[[16]]: Kettenschenkung zur Vermeidung der Schenkungssteuer: https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/kettenschenkung/
FAQ
Wann ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll?
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist immer dann sinnvoll, wenn das zu vererbende Vermögen die persönlichen Erbschaftssteuerfreibeträge übersteigt. Durch die wiederholte Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre kann die spätere Steuerlast erheblich oder sogar vollständig vermieden werden.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft?
Eine Schenkung ist eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten, die aktiv vom Schenker gestaltet wird. Eine Erbschaft findet erst nach dem Tod des Erblassers statt. Der entscheidende steuerliche Unterschied ist, dass die Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre neu genutzt werden können, bei einer Erbschaft jedoch nur einmal.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, jede Schenkung muss vom Schenker und vom Beschenkten innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Schenkung notariell oder gerichtlich beurkundet wurde, da in diesem Fall der Notar die Meldung übernimmt.
Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?
Eine Schenkung kann nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen rückgängig gemacht werden. Dazu zählen die Verarmung des Schenkers, grober Undank des Beschenkten oder vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag.
Was ist besser: Nießbrauch oder Wohnrecht?
Nießbrauch ist umfassender als ein reines Wohnrecht. Während das Wohnrecht nur das Bewohnen der Immobilie gestattet, erlaubt der Nießbrauch zusätzlich die Vermietung und das Einbehalten der Mieteinnahmen. Für die steuerliche Bewertung und die Flexibilität des Schenkers ist der Nießbrauch daher oft die vorteilhaftere Option.
Wie wirkt sich die Inflation auf die Erbschaftssteuer aus?
Die Inflation führt zu steigenden Vermögenswerten, insbesondere bei Immobilien. Da die steuerlichen Freibeträge seit 2009 nicht angepasst wurden, werden immer mehr Menschen steuerpflichtig, weil ihr Vermögen die festen Freibeträge übersteigt. Dies macht eine frühzeitige, strategische Planung durch Schenkungen noch wichtiger.