Erbrecht

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Schenkung zu Lebzeiten

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Einen Erbverzicht gegen eine Abfindung zu Lebzeiten notariell beurkunden lassen

Einen Erbverzicht gegen eine Abfindung zu Lebzeiten notariell beurkunden lassen

Einen Erbverzicht gegen eine Abfindung zu Lebzeiten notariell beurkunden lassen

Erbverzicht mit Abfindung: Wie Sie Familienfrieden sichern und zehntausende Euro Steuern sparen

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant von uns stand vor der Herausforderung, sein Unternehmen im Wert von 2 Millionen Euro an eines seiner beiden Kinder zu übergeben, ohne das andere zu benachteiligen. Durch einen Erbverzicht gegen eine Abfindungszahlung von 400.000 Euro konnte ein potenzieller Familienkonflikt vermieden werden. Gleichzeitig sparte die Familie über 60.000 Euro an Erbschaftsteuer.

Das Thema kurz und kompakt

Ein notariell beurkundeter Erbverzicht gegen Abfindung schafft zu Lebzeiten klare Verhältnisse und verhindert Erbstreitigkeiten.

Die Abfindung wird als Schenkung besteuert, wodurch persönliche Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder) alle 10 Jahre genutzt werden können, um Steuern zu sparen.

Dieses Instrument ist besonders wirksam, um eine reibungslose Unternehmensnachfolge zu sichern und den Fortbestand des Betriebs zu gewährleisten.

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine der wichtigsten, aber auch emotionalsten Aufgaben im Leben. Oftmals führen unklare Verhältnisse oder die gesetzliche Erbfolge zu Konflikten, die Familien entzweien und Vermögen zerschlagen können. Besonders bei der Übergabe von Unternehmen oder Immobilien an nur einen Nachkommen entsteht schnell ein Ungleichgewicht. Eine Lösung bietet der notariell beurkundete Erbverzicht gegen eine Abfindung zu Lebzeiten. Dieses Vorgehen schafft nicht nur klare Verhältnisse und vermeidet zukünftigen Streit, sondern kann bei richtiger Gestaltung erhebliche steuerliche Vorteile von über 15 % bringen.

Die rechtlichen Grundlagen des Erbverzichts verstehen

Ein Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem zukünftigen Erblasser und einem gesetzlichen Erben, wie etwa einem Kind oder dem Ehegatten. Gemäß § 2346 BGB verzichtet der Erbe dabei auf sein gesetzliches Erbrecht und wird erbrechtlich so behandelt, als würde er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr leben. Dieser Vertrag muss zwingend notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein; eine mündliche Absprache genügt nicht. Im Gegenzug für den Verzicht erhält der Erbe oft eine Abfindungszahlung, die ihm sofort zur Verfügung steht. Dieser Schritt gibt dem Erblasser die volle Freiheit, über seinen Nachlass zu bestimmen, ohne durch Pflichtteilsansprüche eingeschränkt zu sein. So wird eine saubere und unanfechtbare Grundlage für die Zukunft geschaffen.

Steuerliche Vorteile durch strategische Abfindungsgestaltung maximieren

Die Abfindung, die für einen Erbverzicht gezahlt wird, unterliegt der Schenkungsteuer, nicht der Erbschaftsteuer. Dies eröffnet erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, da die persönlichen Freibeträge mehrfach genutzt werden können. Für Kinder beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag beispielsweise 400.000 Euro alle 10 Jahre. Ein Vater kann seiner Tochter also 400.000 Euro als Abfindung zahlen, ohne dass dafür auch nur ein Euro Schenkungsteuer anfällt. Würde die Tochter diesen Betrag erst beim Erbfall erhalten, würde er voll auf den Erbteil angerechnet und könnte zu einer Steuerlast von bis zu 30 % führen. Durch die lebzeitige Abfindung wird der spätere Nachlasswert reduziert, was die Erbschaftsteuer für die verbleibenden Erben senkt. Eine durchdachte Planung kann die Steuerlast um mehr als 15 % reduzieren. Informieren Sie sich über die geltenden Schenkungsteuersätze, um das volle Potenzial auszuschöpfen.

Der Weg zum rechtssicheren Erbverzicht: Ein 4-Schritte-Prozess

Ein Erbverzicht gegen Abfindung zu Lebzeiten notariell beurkunden zu lassen, ist ein klar strukturierter Prozess, der für alle Beteiligten Sicherheit schafft. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt persönlich.

  1. Persönliche Beratung und Zieldefinition: In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre familiäre und finanzielle Situation. Wir klären, ob ein Erbverzicht das passende Instrument ist, um Ihre Ziele, wie die Sicherung der Unternehmensnachfolge, zu erreichen.

  2. Vertragsgestaltung: Unsere Anwälte entwerfen einen individuellen Verzichtsvertrag. Darin werden die Höhe der Abfindung, die Zahlungsmodalitäten und der genaue Umfang des Verzichts (z.B. nur Pflichtteilsverzicht) exakt festgelegt.

  3. Notarielle Beurkundung: Der Vertrag wird gemäß § 2348 BGB im Beisein aller Parteien – Erblasser und Verzichtender – von einem Notar beurkundet. Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit und klärt über die weitreichenden Folgen auf.

  4. Auszahlung und Dokumentation: Nach der Beurkundung wird die vereinbarte Abfindungssumme ausgezahlt. Der Vorgang wird dem Finanzamt gemeldet, wobei wir sicherstellen, dass alle steuerlichen Freibeträge optimal genutzt werden.

Dieser Prozess stellt sicher, dass die Vereinbarung rechtlich unanfechtbar ist und späteren Streit vermeidet.

Praxisbeispiel: Wie eine Familie durch einen Erbverzicht 125.000 Euro sparte

Eine Unternehmerin mit einem Betrieb im Wert von 3 Millionen Euro wollte sicherstellen, dass ihr Sohn, der bereits im Unternehmen arbeitete, dieses einmal reibungslos übernehmen kann. Ihre Tochter hatte eigene Karrierepläne und kein Interesse am Betrieb. Ohne Regelung hätte die Tochter nach dem Tod der Mutter einen Pflichtteilsanspruch von 750.000 Euro (25 % des Wertes) gehabt. Diese Auszahlung hätte die Liquidität des Unternehmens gefährdet und möglicherweise einen Notverkauf von Unternehmensteilen erfordert. Wir haben der Familie empfohlen, einen notariellen Erbverzicht zu vereinbaren. Die Tochter verzichtete auf alle erbrechtlichen Ansprüche und erhielt dafür eine sofortige Abfindung von 500.000 Euro. Da ihr persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro genutzt wurde, fielen nur auf 100.000 Euro 11 % Schenkungsteuer an, also 11.000 Euro. Ohne diese Regelung hätte sie auf 750.000 Euro Erbschaftsteuer in Höhe von 19 % (142.500 Euro) zahlen müssen. Die Ersparnis betrug über 125.000 Euro und sicherte den Fortbestand des Unternehmens.

Mögliche Risiken und wann Vorsicht geboten ist

Obwohl ein Erbverzicht viele Vorteile bietet, ist er nicht in jeder Situation die beste Lösung. Es ist wichtig, die potenziellen Nachteile sorgfältig abzuwägen.

  • Endgültigkeit der Entscheidung: Ein einmal notariell beurkundeter Erbverzicht ist bindend und kann nur unter sehr strengen Voraussetzungen, etwa wegen Sittenwidrigkeit, angefochten werden.

  • Wertentwicklung des Vermögens: Der Wert des Nachlasses kann sich bis zum Erbfall erheblich verändern. Steigt der Wert stark an, könnte die Abfindung im Nachhinein als zu niedrig empfunden werden.

  • Veränderte Lebensumstände: Der Verzichtende könnte durch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit selbst in finanzielle Not geraten und die ausgeschlagene Erbschaft später benötigen.

  • Emotionale Komponente: Der Verzicht auf das Erbe der eigenen Eltern ist ein emotionaler Schritt, der von allen Beteiligten als endgültiger Bruch empfunden werden kann.

Eine umfassende Beratung im Erbrecht hilft, diese Risiken zu bewerten und die für Ihre Familie passende Lösung zu finden.

Ihre persönliche Rechtsberatung: Mehr als nur ein Vertrag

Bei braun-legal verstehen wir, dass hinter jedem erbrechtlichen Fall eine persönliche Geschichte und individuelle Wünsche stehen. Unsere Mission ist es, Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten zu verbinden, die Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten. Wir vermitteln nicht nur Anwälte, sondern wir beraten Sie direkt und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Wir stellen sicher, dass der Erbverzichtsvertrag nicht nur juristisch korrekt ist, sondern auch die familiäre Dynamik berücksichtigt und den Frieden wahrt. Mit unserer Expertise im Pflichtteilsrecht und bei der Vermögensnachfolge sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen. So wird aus einer komplexen juristischen Anforderung eine klare und faire Regelung für die Zukunft Ihrer Familie.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbverzicht und einem Pflichtteilsverzicht?

Der Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB ist umfassend. Der Verzichtende verliert sowohl sein gesetzliches Erbrecht als auch seinen Pflichtteilsanspruch. Beim Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB verzichtet der Erbe nur auf seinen Pflichtteil, könnte aber theoretisch per Testament immer noch als Erbe eingesetzt werden.



Welche Form muss ein Erbverzichtsvertrag haben?

Ein Erbverzichtsvertrag muss zwingend bei einem Notar beurkundet werden, während beide Vertragsparteien (Erblasser und Verzichtender) anwesend sind (§ 2348 BGB). Mündliche oder privatschriftliche Vereinbarungen sind unwirksam.



Wer zahlt die Schenkungsteuer für die Abfindung?

Schuldner der Schenkungsteuer ist grundsätzlich der Empfänger der Abfindung (der Verzichtende). Es kann jedoch vertraglich vereinbart werden, dass der Schenker (der Erblasser) die Steuer übernimmt. Dies stellt steuerlich eine zusätzliche Schenkung dar.



Kann ich trotz Erbverzicht noch etwas erben?

Durch den Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht sind Sie von der Erbfolge ausgeschlossen. Der Erblasser hat jedoch weiterhin die Freiheit, Sie in einem Testament oder Erbvertrag als Erben oder Vermächtnisnehmer einzusetzen. Der Verzicht bezieht sich nur auf den gesetzlichen Anspruch.



Wie wirkt sich der Erbverzicht auf meine eigenen Kinder aus?

Wenn im Verzichtsvertrag nichts anderes geregelt ist, erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auch auf Ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkel), § 2349 BGB. Auch sie verlieren ihr gesetzliches Erbrecht. Es ist jedoch möglich, den Verzicht vertraglich nur auf Ihre Person zu beschränken.



Warum sollte ich für einen Erbverzicht einen Anwalt hinzuziehen?

Ein Anwalt berät Sie im Vorfeld umfassend über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Er hilft, den Vertrag individuell zu gestalten, Ihre Interessen zu wahren und stellt sicher, dass die Regelung fair ist und zukünftige Konflikte vermeidet. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, während Ihr Anwalt ausschließlich Ihre Interessen vertritt.



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