Familienrecht

Ehegattenunterhalt

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Ehegattenunterhalt sichern: Ihr Wegweiser für finanzielle Stabilität nach der Scheidung

09.02.2025

9

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Eine Scheidung ist ein emotionaler und oft auch finanziell einschneidender Prozess. Eine der zentralsten Fragen ist dabei der Ehegattenunterhalt. Viele Paare sind unsicher, welche Ansprüche bestehen und wie diese berechnet werden. Unwissenheit kann hier schnell zu finanziellen Nachteilen von mehreren hundert Euro monatlich führen. Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre Rechte wahren und finanzielle Sicherheit nach der Ehe gewährleisten können. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Rechtslage, Berechnungsbeispiele und Expertentipps zum Thema Ehegattenunterhalt, damit Sie gut informiert Entscheidungen treffen können.

Das Thema kurz und kompakt

Ehegattenunterhalt ist in Trennungs- und nachehelichen Unterhalt unterteilt, wobei nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, aber Ausnahmen bestehen. [1, 2, 9]

Die Berechnung des Ehegattenunterhalts erfolgt individuell anhand der bereinigten Nettoeinkommen beider Partner unter Berücksichtigung des Selbstbehalts und der Düsseldorfer Tabelle. [3, 4, 7]

Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist nicht starr festgelegt und kann bei fehlenden ehebedingten Nachteilen oder kurzer Ehedauer begrenzt werden; steuerliche Absetzbarkeit ist möglich. [5, 6]

Frau Müller sparte über 250 € monatlich an potentiellem Unterhaltsverlust durch eine frühzeitige Beratung. Stehen auch Sie vor einer Trennung und fragen sich, was Ihnen zusteht oder was Sie zahlen müssen? Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen zum Ehegattenunterhalt.

Ehegattenunterhalt: Die wichtigsten Fakten für Sie

Der Ehegattenunterhalt sichert den finanziell schwächeren Partner nach einer Trennung oder Scheidung ab. Die gesetzliche Grundlage bildet primär das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach § 1569 BGB gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Scheidung. [9] Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Für die Zeit der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung regelt § 1361 BGB den Trennungsunterhalt. [8] Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle dient hier oft als Richtlinie für die Gerichte. [7]

Key Takeaways

  • Der Ehegattenunterhalt ist in Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung) unterteilt.

  • Grundsatz der Eigenverantwortung nach § 1569 BGB, aber nacheheliche Solidarität kann Unterhaltsansprüche begründen. [9]

  • Die Berechnung basiert auf den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten und der Düsseldorfer Tabelle. [7]

  • Es gibt verschiedene Unterhaltsgründe wie Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. [1, 2]

  • Unterhaltszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden (Realsplitting bis 13.805 € jährlich). [6]

Die genaue Prüfung Ihres individuellen Falls ist entscheidend, um Ihre Ansprüche korrekt zu ermitteln. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie dabei unterstützen.

Anspruchsvoraussetzungen für Ehegattenunterhalt verstehen

Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt entsteht nicht automatisch mit jeder Scheidung. Es müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, die im BGB klar definiert sind. Grundsätzlich muss der anspruchstellende Ehegatte bedürftig und der andere leistungsfähig sein. Bedürftigkeit bedeutet, dass der Ehegatte nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu decken. Leistungsfähigkeit heißt, dem zahlungspflichtigen Ehegatten muss nach Abzug des Unterhalts noch ein angemessener Selbstbehalt verbleiben; dieser lag 2024 für Erwerbstätige bei 1.600 €. [3, 7] Viele übersehen, dass auch fiktives Einkommen angerechnet werden kann, wenn eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht aufgenommen wird.

Die wichtigsten Gründe für nachehelichen Unterhalt sind:

  • Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes (§ 1570 BGB): Mindestens für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes. [1, 2]

  • Alter (§ 1571 BGB): Wenn aufgrund des Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. [1, 2]

  • Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB): Wenn eine Erwerbstätigkeit krankheitsbedingt nicht möglich ist. [1, 2]

  • Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB): Wenn trotz Bemühungen keine angemessene Arbeit gefunden wird oder das eigene Einkommen nicht zur Deckung des ehelichen Lebensstandards ausreicht. [1, 2]

  • Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§ 1575 BGB): Um einen beruflichen (Wieder-)Einstieg zu ermöglichen. [1, 2]

Der Trennungsunterhalt während der Trennungsphase bis zur Scheidung hat oft großzügigere Voraussetzungen als der nacheheliche Unterhalt. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist komplex und sollte stets individuell erfolgen.

Ehegattenunterhalt präzise berechnen: So geht's

Die Berechnung des Ehegattenunterhalts ist ein mehrstufiger Prozess, der die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten berücksichtigt. Zunächst wird das bereinigte Nettoeinkommen jedes Partners ermittelt. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (oft pauschal 5 %), Kindesunterhalt und eheprägende Schulden abgezogen. [1, 3] Auch ein sogenannter Wohnvorteil, wenn ein Partner mietfrei in der eigenen Immobilie lebt, wird angerechnet. [1] Ein häufiger Fehler ist die Nichtberücksichtigung des Erwerbstätigenbonus von in der Regel 10 % (oder Anwendung der 45%-Differenzmethode), der dem arbeitenden Unterhaltspflichtigen einen Anreiz bieten soll. [1, 4]

Die gängigste Methode ist die Differenzmethode oder Quotenmethode. Nach Abzug des Erwerbstätigenbonus wird die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen gebildet. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte erhält davon in der Regel 45 % (früher oft 3/7). [3, 4] Beispiel: Verdient Partner A bereinigt 3.000 € und Partner B 1.000 €, beträgt die Differenz 2.000 €. Davon 45 % sind 900 € Unterhaltsanspruch. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen muss dabei stets gewahrt bleiben (z.B. 1.600 € für Erwerbstätige in 2024). [3, 7] Online-Rechner können eine erste Orientierung bieten, ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Berechnung, gerade wenn auch Kindesunterhalt eine Rolle spielt. Für eine genaue Kalkulation ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Unterhalt unerlässlich.

Dauer und Begrenzung des Ehegattenunterhalts

Die Dauer des Ehegattenunterhalts ist gesetzlich nicht starr festgelegt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine lebenslange Zahlung ist eher die Ausnahme. Entscheidend sind die im Gesetz genannten Unterhaltsgründe und die Umstände des Einzelfalls. [5] So wird Betreuungsunterhalt für ein Kind in der Regel mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt und kann darüber hinaus verlängert werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. [1, 5] Bei Unterhalt wegen Alters oder Krankheit kann der Anspruch potenziell bis zum Renteneintritt oder zur Genesung bestehen. [5]

Das Gesetz sieht in § 1578b BGB Möglichkeiten zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts vor. [1] Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:

  1. Keine ehebedingten Nachteile vorliegen (z.B. wenn beide Ehegatten während der Ehe durchgehend voll berufstätig waren).

  2. Die Ehe von nur kurzer Dauer war (in der Regel unter 2-3 Jahren). [5]

  3. Ein Fall der groben Unbilligkeit nach § 1579 BGB vorliegt (z.B. bei Straftaten gegen den Unterhaltspflichtigen oder bei Eintritt in eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft). [2]

Viele wissen nicht, dass auch eine lange Ehedauer allein nicht automatisch zu einem unbegrenzten Unterhaltsanspruch führt, wenn keine ehebedingten Nachteile nachgewiesen werden können. Die Gerichte prüfen hier sehr genau. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann helfen, individuelle Regelungen zur Dauer zu treffen. Die Komplexität dieser Regelungen macht eine anwaltliche Beratung oft unerlässlich, um eine faire Lösung zu finden.

Steuerliche Aspekte des Ehegattenunterhalts optimieren

Ehegattenunterhalt hat auch eine steuerliche Komponente, die sowohl für den Zahlenden als auch für den Empfänger relevant ist. Der Unterhaltspflichtige kann die geleisteten Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend machen. Die gängigste Methode ist das sogenannte Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. [6] Hierbei können Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. [6] Voraussetzung ist, dass der Unterhaltsempfänger zustimmt und die erhaltenen Beträge seinerseits als sonstige Einkünfte in der Anlage SO versteuert (die Zustimmung erfolgt über die Anlage U). [6]

Alternativ können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hier lag der Höchstbetrag für 2023 bei 10.908 € und soll 2025 auf 12.096 € steigen. [6] Diese Option ist oft dann relevant, wenn der Empfänger dem Realsplitting nicht zustimmt. Wichtig ist, dass der Unterhaltspflichtige verpflichtet sein kann, dem Unterhaltsempfänger eventuelle steuerliche Nachteile aus dem Realsplitting auszugleichen. Dies sollte bei der Vereinbarung berücksichtigt werden. Die steueroptimale Gestaltung kann einige hundert Euro Ersparnis im Jahr bedeuten. Wir beraten Sie persönlich, welche Option in Ihrer Situation die vorteilhafteste ist und wie Sie Fallstricke vermeiden, beispielsweise im Kontext eines Ehevertrags.

Expertenrat: Wann professionelle Hilfe beim Ehegattenunterhalt suchen?

Die Regelungen zum Ehegattenunterhalt sind komplex und von vielen Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt. Bereits kleine Fehler bei der Geltendmachung oder Berechnung können zu erheblichen finanziellen Nachteilen von mehreren tausend Euro über die Jahre führen. Spätestens wenn Uneinigkeit über Grund, Höhe oder Dauer des Unterhalts besteht, ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihre individuelle Situation prüfen, Ihre Ansprüche exakt berechnen und Sie bei Verhandlungen oder vor Gericht vertreten. Dies gilt insbesondere, wenn komplexe Einkommensverhältnisse (z.B. bei Selbstständigen) vorliegen oder auch der Versorgungsausgleich zu regeln ist.

Wir bei braun-legal verstehen, dass eine Trennung eine belastende Situation ist. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit juristischer Präzision und dem notwendigen Einfühlungsvermögen zur Seite. Wir analysieren Ihre Situation, erläutern Ihnen verständlich Ihre Optionen und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Viele zögern aus Kostengründen, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten, verkennen dabei aber, dass eine fundierte Erstberatung oft schon Klarheit schafft und teure Fehler vermeidet. Eine Investition in eine qualifizierte Rechtsberatung zahlt sich beim Thema Ehegattenunterhalt fast immer aus. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt?

Trennungsunterhalt wird ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt und soll den bisherigen Lebensstandard sichern. Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter) geschuldet werden und unterliegt strengeren Regeln. [1, 2]

Welche Rolle spielt die Düsseldorfer Tabelle beim Ehegattenunterhalt?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere des Kindesunterhalts. Sie enthält auch Angaben zum Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, der beim Ehegattenunterhalt relevant ist (z.B. 1.600 € für Erwerbstätige in 2024). [7]

Was sind ehebedingte Nachteile?

Ehebedingte Nachteile sind finanzielle oder berufliche Einbußen, die ein Ehegatte aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe erlitten hat (z.B. Karriereunterbrechung wegen Kindererziehung). Ihr Vorliegen kann die Dauer des Unterhaltsanspruchs beeinflussen. [1, 5]

Kann ich auf Ehegattenunterhalt verzichten?

Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Zukunft ist nicht möglich. Auf nachehelichen Unterhalt kann vor Rechtskraft der Scheidung nur durch notarielle Vereinbarung verzichtet werden, wobei ein Verzicht zulasten Dritter (Sozialhilfe) oder wegen Kinderbetreuung oft unwirksam ist. [2]

Wie wirkt sich eine neue Partnerschaft auf den Ehegattenunterhalt aus?

Lebt der unterhaltsberechtigte Ex-Partner in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft (meist nach 2-3 Jahren), kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt verwirken oder herabgesetzt werden. [2, 5]

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?

Wenn der Unterhaltspflichtige trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt, kann der Unterhaltsanspruch gerichtlich durchgesetzt und vollstreckt werden. Unter Umständen kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben (§ 170 StGB). [2]

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