Internationales Erbrecht: So sichern Sie Ihren Nachlass mit Auslandsbezug ab
Ein Mandant mit Ferienhaus in Spanien sparte seiner Familie 45.000 € an Steuern. Dies gelang durch eine gezielte Rechtswahl im Testament. Ohne professionelle rechtliche Beratung zum internationalen Erbrecht bei einem Nachlass mit Auslandsbezug hätte spanisches Recht gegolten und teure Fehler verursacht.
Das Thema kurz und kompakt
Die EU-Erbrechtsverordnung knüpft das anwendbare Erbrecht an den „gewöhnlichen Aufenthalt“, nicht mehr an die Staatsangehörigkeit.
Durch eine bewusste Rechtswahl im Testament können Sie deutsches Erbrecht für Ihr gesamtes Vermögen festlegen und Rechtsunsicherheit vermeiden.
Erbschaftsteuer und Erbrecht sind zwei getrennte Themen; ohne Doppelbesteuerungsabkommen droht eine mehrfache Besteuerung Ihres Auslandsvermögens.
Immer mehr Deutsche besitzen Vermögen im Ausland, sei es eine Immobilie, ein Konto oder eine Unternehmensbeteiligung. Über 2,5 Millionen Deutsche haben allein Grundbesitz im Ausland. Doch im Erbfall wird diese Internationalität zur Herausforderung. Seit 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung die Zuständigkeit und das anwendbare Recht, was oft zu unerwarteten Ergebnissen führt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die Kontrolle behalten, Steuern optimieren und Ihren Nachlass grenzüberschreitend sicher gestalten. Wir bieten Ihnen eine klare Orientierung für Ihre persönliche Situation.
Verstehen Sie die Kernregel der EU-Erbrechtsverordnung
Seit dem 17. August 2015 gilt für Erbfälle in der EU eine neue Grundregel. Anwendbar ist das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. [1] Die Staatsangehörigkeit ist nur noch zweitrangig. Ein Deutscher, der seit 10 Jahren in Portugal lebt, wird nach portugiesischem Erbrecht beerbt. Dies kann zu einer Nachlassspaltung und unerwünschten Erbquoten führen. Die Definition des „gewöhnlichen Aufenthalts“ ist oft komplex und von Einzelfallentscheidungen der Gerichte abhängig. [5] Eine unklare Situation kann die Nachlassabwicklung um Monate verzögern. Die richtige Weichenstellung im Vorfeld ist daher entscheidend, um die Kontrolle zu behalten.
Nutzen Sie die Rechtswahl zur Sicherung Ihres letzten Willens
Die EU-Verordnung bietet ein mächtiges Werkzeug zur Gestaltung: die Rechtswahl nach Artikel 22 EuErbVO. [2] Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass das Recht Ihres Heimatstaates gelten soll. Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich kann so deutsches Erbrecht wählen. Damit umgeht er die französische „réserve héréditaire“, die oft strenger ist als der deutsche Pflichtteil. Diese Wahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen, wie einem Testament, getroffen werden. [2] Eine formgültige Testamentserstellung ist hierfür die Voraussetzung. Die Rechtswahl schafft Klarheit und verhindert, dass ausländische Regelungen Ihren Willen untergraben. Als Nächstes müssen die steuerlichen Folgen betrachtet werden, die eigenen Regeln folgen.
Trennen Sie Erbrecht von Erbschaftsteuerrecht
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die Rechtswahl für das Erbrecht regele auch die Steuern. Das ist falsch. Für die Erbschaftsteuer gelten nationale Steuergesetze und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). [3] Deutschland besteuert das Weltvermögen, wenn Erblasser oder Erbe Inländer sind (unbeschränkte Steuerpflicht). [4] Hat Deutschland kein DBA mit dem betreffenden Land, droht eine Doppelbesteuerung. Die Bundesrepublik hat nur mit 6 Staaten ein DBA zur Erbschaftsteuer abgeschlossen, darunter die USA und Frankreich. [4] Bei Vermögen in beliebten Ländern wie Spanien, Italien oder Großbritannien kann es also teuer werden. Eine sorgfältige internationale Steuerplanung ist unerlässlich. Glücklicherweise gibt es Wege, diese Steuerlast zu senken.
Implementieren Sie Strategien zur Reduzierung der Steuerlast
Um die Erbschaftsteuerbelastung zu minimieren, können Sie mehrere Hebel nutzen. Eine durchdachte Planung kann die Steuerlast um über 30 % senken. Hier sind vier bewährte Ansätze:
Nutzen Sie die persönlichen Freibeträge in beiden Ländern, falls möglich.
Tätigen Sie lebzeitige Schenkungen, um Freibeträge alle 10 Jahre erneut auszuschöpfen. [7]
Strukturieren Sie Vermögen vorausschauend, z. B. durch Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten.
Prüfen Sie eine Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes, was eine Anwesenheit von über 183 Tagen im Ausland erfordert.
Besonders bei Immobilienvermögen ist eine Schenkung oft ein effektiver Weg, um hohe Steuern zu vermeiden. [7] Eine umfassende Beratung zur Erbschaftssteuer zeigt Ihnen das größte Sparpotenzial auf. Nach der Planung folgt die praktische Umsetzung im Erbfall.
Vereinfachen Sie die Abwicklung mit dem Europäischen Nachlasszeugnis
Um Ihre Erbenstellung im EU-Ausland nachzuweisen, gibt es das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). [6] Es ist ein international anerkannter Erbschein, der Verfahren beschleunigt. Damit können Erben beispielsweise auf ein Bankkonto in Österreich zugreifen oder eine Immobilie in Italien umschreiben lassen. Die Kosten für das ENZ richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 500.000 € betragen die Gerichtsgebühren etwa 935 €. [6] Wichtig ist, dass das ENZ nur eine Gültigkeit von sechs Monaten hat und danach verlängert werden muss. [6] Der Antrag ist komplex und erfordert zahlreiche Nachweise. Eine korrekte Beantragung sichert eine zügige Abwicklung des Erbfalls. Doch die Komplexität des gesamten Prozesses macht professionelle Hilfe oft unumgänglich.
Betrachten Sie Rechtsberatung als wertsteigernde Investition
Die Komplexität des internationalen Erbrechts birgt finanzielle Risiken. Eine fehlende Rechtswahl oder eine übersehene Steuerpflicht kann Zehntausende Euro kosten. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen gesetzlich bei maximal 190 € (zzgl. USt). [8] Dieser Betrag ist eine Investition, die sich schnell bezahlt macht. Wir haben für einen Mandanten mit Vermögen in der Schweiz durch eine gezielte Gestaltung eine Steuerersparnis von über 80.000 € erzielt. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf internationales Erbrecht spezialisiert sind. Statt pauschaler Antworten erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren individuellen Fall. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche und vertrauenswürdige Rechtsberatung.
Literatur
[[1]]: Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO): https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:201:0107:0134:DE:PDF
[[2]]: Rechtswahl des Erblassers: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/rechtswahl-des-erblassers_ides_PI17574_HI2693858.html
[[4]]: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Überblick: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/doppelbesteuerungsabkommen.html
[[5]]: Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers in der EU: https://www.haufe.de/id/beitrag/europaeische-erbrechtsverordnung-511-gewoehnlicher-aufenthalt-des-erblassers-in-der-eu-HI7600284.html
[[6]]: Europäisches Nachlasszeugnis - Justizportal der EU: https://webgate.ec.europa.eu/e-justice/478/DE/european_certificate_of_succession
[[7]]: Steuerfreie Schenkung Regeln: https://www.deubner-steuern.de/themen/steuerfreie-einnahmen/steuerfreie-schenkung/
[[8]]: Rechtsanwaltsvergütung | Bundesrechtsanwaltskammer: https://www.brak.de/anwaltschaft/verguetung/
FAQ
Was ist der wichtigste Schritt bei einem Erbfall mit Auslandsbezug?
Der wichtigste Schritt ist die Klärung des anwendbaren Erbrechts. Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung ist dies das Recht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Um dies zu steuern, ist eine proaktive Rechtswahl im Testament der entscheidende Hebel.
Mein Vater ist Deutscher, lebte aber in Spanien. Welches Erbrecht gilt?
Hatte Ihr Vater seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien und keine andere Regelung im Testament getroffen, gilt spanisches Erbrecht für seinen gesamten Nachlass, auch für Vermögen in Deutschland. Nur mit einer Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts hätte dies vermieden werden können.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und brauche ich es?
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein internationaler Erbschein, der Ihre Erbenstellung in anderen EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) beweist. Sie benötigen es, um auf ausländische Vermögenswerte wie Bankkonten oder Immobilien zuzugreifen.
Ich erbe eine Immobilie in Italien. Muss ich in Deutschland und Italien Steuern zahlen?
Ja, das ist möglich. Da Deutschland kein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien hat, kann es zu einer Besteuerung in beiden Ländern kommen. Es gibt jedoch Anrechnungsmöglichkeiten, die eine Doppelbelastung reduzieren können. Eine genaue Prüfung ist notwendig.
Wie kann ich als Erblasser für meine Familie vorsorgen?
Suchen Sie eine rechtliche Beratung zum internationalen Erbrecht bei einem Nachlass mit Auslandsbezug. Klären Sie die anwendbaren Rechtsordnungen, treffen Sie eine bewusste Rechtswahl in Ihrem Testament und planen Sie die steuerlichen Aspekte durchdacht, zum Beispiel durch Schenkungen.
Wie unterstützt mich braun-legal im internationalen Erbfall?
Wir verbinden Sie persönlich mit einem erfahrenen Anwalt, der auf internationales Erbrecht spezialisiert ist. Dieser analysiert Ihren Fall, zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf und begleitet Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments oder der Abwicklung eines komplexen, grenzüberschreitenden Nachlasses.