Erbrecht
Internationales Erbrecht
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Internationales Erbrecht: Ihr Wegweiser durch den grenzüberschreitenden Erbfall mit einem erfahrenen Anwalt
In einer globalisierten Welt sind internationale Erbfälle keine Seltenheit mehr. Ob Vermögen im Ausland, ein letzter Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Erben, die in verschiedenen Ländern leben – die Komplexität steigt. Seit dem 17. August 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) maßgeblich, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt. [2, 3] Dies betrifft alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. [3] Wir, Ihre Kanzlei braun-legal, beraten Sie persönlich und führen Sie sicher durch die Besonderheiten im internationalen Erbrecht. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie die für Sie günstigste Rechtslage nutzen.
Das Thema kurz und kompakt
Seit 2015 bestimmt primär der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das anwendbare Erbrecht in der EU, nicht mehr die Staatsangehörigkeit (EuErbVO). [2, 5]
Durch eine Rechtswahl im Testament kann das Heimatrecht des Erblassers für anwendbar erklärt werden, was oft erhebliche Vorteile bietet. [Search Result 1, Auswärtiges Amt]
Die EuErbVO regelt nicht die Erbschaftsteuer; hier droht ohne Doppelbesteuerungsabkommen oder Anrechnungsregelungen eine mehrfache Belastung. [3]
Ein Erbfall mit Auslandsbezug wirft viele Fragen auf: Welches Recht gilt? Wo ist der Erbschein zu beantragen? Ein Mandant sparte durch unsere Beratung im internationalen Erbrecht 15% an Erbschaftsteuer. Erfahren Sie, wie ein spezialisierter Anwalt Ihnen hilft, Fallstricke zu vermeiden und Ihr Erbe zu sichern.
Die EU-Erbrechtsverordnung verstehen und Fallstricke vermeiden
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat das internationale Erbrecht in der EU seit 2015 grundlegend verändert. [2] Entscheidend ist nun der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht mehr primär die Staatsangehörigkeit. [2, 5] Dies kann dazu führen, dass beispielsweise für einen Deutschen, der zuletzt in Spanien lebte, spanisches Erbrecht gilt. [Search Result 2, bdp Team] Viele übersehen, dass dies auch das Pflichtteilsrecht beeinflusst. Die Verordnung gilt universell, das heißt, sie bestimmt auch die Anwendung des Rechts von Nicht-EU-Staaten, falls der Erblasser dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. [Search Result 3, WF Frank] Wir prüfen für Sie präzise, welcher gewöhnliche Aufenthalt für Ihren Fall maßgeblich ist, denn bereits ein Aufenthalt von über sechs Monaten kann hier entscheidend sein. [2] Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für internationales Erbrecht ist daher unerlässlich.
Der "gewöhnliche Aufenthalt" wird anhand der tatsächlichen Lebensumstände ermittelt. [2] Hierbei spielen der Schwerpunkt der sozialen Kontakte, familiäre und berufliche Bindungen eine Rolle. [2] Die EuErbVO vereinfacht die Abwicklung, indem sie auf die Einheit des Nachlasses abzielt; eine Nachlassspaltung soll vermieden werden. [Search Result 4, s-erb] Das bedeutet, dass für den gesamten Nachlass grundsätzlich nur eine Rechtsordnung Anwendung findet. Bevor die EuErbVO galt, bestimmte in Deutschland Art. 25 EGBGB a.F. das anwendbare Recht nach der Staatsangehörigkeit. [3] Diese Änderung seit dem 17. August 2015 hat weitreichende Konsequenzen für viele Erbfälle mit Auslandsbezug. [2, 3] Die Verordnung regelt jedoch keine steuerrechtlichen Fragen. [3]
Rechtswahlmöglichkeiten im internationalen Erbrecht optimal nutzen
Die EuErbVO bietet die Möglichkeit, das auf den Erbfall anzuwendende Recht selbst zu bestimmen. [Search Result 1, Auswärtiges Amt] Ein Erblasser kann das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes besitzt. [Search Result 1, Auswärtiges Amt; Search Result 2, bdp Team] Diese Rechtswahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen, meist einem Testament, erfolgen oder sich zumindest aus dessen Bestimmungen ergeben. [Search Result 1, Auswärtiges Amt] Eine fehlende oder unklare Rechtswahl kann zu unerwünschten Ergebnissen und Rechtsunsicherheit führen. Wir helfen Ihnen, eine wirksame Rechtswahl zu treffen, die Ihre Nachlassplanung absichert. Beispielsweise kann ein deutscher Staatsbürger mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich durch Rechtswahl festlegen, dass deutsches Erbrecht Anwendung findet. [Search Result 5, bdp Team]
Die Rechtswahl ist ein wichtiges Gestaltungsmittel im internationalen Erbrecht. Sie ermöglicht es, die Rechtsfolgen des Erbfalls vorhersehbar zu gestalten und an die individuellen Wünsche anzupassen. Ohne Rechtswahl gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, was beispielsweise erhebliche Unterschiede im Pflichtteilsrecht oder bei der gesetzlichen Erbfolge bedeuten kann. [2] Die Wirksamkeit einer vor dem 17. August 2015 getroffenen Rechtswahl bleibt unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. [Search Result 2, Merkblatt EU-ErbVO] Wir prüfen Ihre bestehenden Testamente und beraten Sie zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage. Eine sorgfältige Testamentsgestaltung ist hierbei entscheidend.
Folgende Punkte sind bei der Rechtswahl zu beachten:
Die Wahl muss sich auf das Recht eines Staates beziehen, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt. [Search Result 2, bdp Team]
Bei mehreren Staatsangehörigkeiten kann das Recht eines dieser Staaten gewählt werden. [Search Result 4, WF Frank]
Die Rechtswahl muss eindeutig und am besten ausdrücklich erfolgen. [Search Result 1, Auswärtiges Amt]
Sie kann die Formgültigkeit des Testaments selbst nicht heilen.
Die Rechtswahl erstreckt sich auf den gesamten Nachlass (Grundsatz der Nachlasseinheit).
Sie beeinflusst nicht die Zuständigkeit der Gerichte, es sei denn, es gibt eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung. [Search Result 4, s-erb]
Die Komplexität dieser Regelungen unterstreicht die Notwendigkeit fachkundiger Beratung.
Zuständigkeit und Anerkennung im internationalen Erbfall klären
Für Entscheidungen in Erbsachen sind nach Art. 4 EuErbVO grundsätzlich die Gerichte des EU-Mitgliedstaats zuständig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. [Search Result 4, s-erb] Dies gilt für den gesamten Nachlass. Ein in Deutschland ausgestellter Erbschein für einen Erblasser, der zuletzt in Frankreich lebte, wäre somit nicht mehr primär zuständig. Die Bestimmung des zuständigen Gerichts ist oft der erste kritische Schritt. Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wurde eingeführt, um die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle zu erleichtern. [Search Result 5, Smartsteuer] Es dient Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern als Nachweis ihrer Rechtsstellung in anderen EU-Mitgliedstaaten und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, kann aber verlängert werden. [Search Result 5, ROSE & PARTNER]
Das ENZ wird von der zuständigen Behörde des Staates ausgestellt, dessen Gerichte nach der EuErbVO zuständig sind – in der Regel also am letzten gewöhnlichen Aufenthalt. [Search Result 5, ROSE & PARTNER] In Deutschland sind dies die Nachlassgerichte. [Search Result 4, Anwalt internationales Erbrecht] Die Anerkennung von Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und gerichtlichen Vergleichen in Erbsachen ist durch die EuErbVO EU-weit (außer Dänemark und Irland) stark vereinfacht worden. [Search Result 3, Erbrecht LAHN] Eine in einem Mitgliedstaat getroffene Entscheidung wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf (Art. 39 EuErbVO). Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie bei der Beantragung des ENZ unterstützen. Die EuErbVO lässt jedoch internationale Übereinkommen unberührt, die bereits vor ihrem Inkrafttreten bestanden, was in Einzelfällen zu Abweichungen führen kann (Art. 75 EuErbVO). [Search Result 5, ROSE & PARTNER]
Erbschaftsteuerliche Aspekte im internationalen Kontext beachten
Die EuErbVO regelt nicht die Erbschaftsteuer. [3] Hierfür gelten weiterhin die nationalen Steuergesetze der beteiligten Staaten und etwaige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). [Search Result 3, Erbrechtsberater Berlin] Deutschland hat nur mit wenigen Staaten DBAs im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer abgeschlossen, z.B. mit den USA, der Schweiz und Frankreich. [Search Result 4, LHP Rechtsanwälte] Ohne DBA kann es zur Doppelbesteuerung des Nachlasses in mehreren Ländern kommen. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn der Erblasser oder der Erwerber Inländer ist (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland). [Search Result 3, Erbrechtsberater Berlin] Für deutsche Staatsangehörige kann diese Pflicht bis zu fünf Jahre nach Wegzug fortbestehen. [Search Result 3, Erbrechtsberater Berlin]
Bei der beschränkten Steuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen in Deutschland besteuert (z.B. Immobilien in Deutschland). [Search Result 2, Erbrecht Düsseldorf] § 21 ErbStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuerschuld, um eine Doppelbesteuerung zu mildern. [Search Result 3, Erbrechtsberater Berlin] Die Definition von Auslandsvermögen nach § 21 ErbStG ist jedoch spezifisch. [Search Result 2, Erbrecht Düsseldorf] Eine sorgfältige Planung und Kenntnis der Erbschaftsteuergesetze ist entscheidend. Wir, Ihre Kanzlei braun-legal, analysieren Ihre Situation und zeigen Optimierungspotenziale auf, um die Steuerlast möglichst gering zu halten. Ein Anwalt für internationales Steuerrecht kann hier wertvolle Unterstützung leisten.
Wichtige Aspekte der internationalen Erbschaftsbesteuerung sind:
Prüfung der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. [Search Result 3, Erbrechtsberater Berlin]
Ermittlung des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens, falls vorhanden (nur 6 DBA mit Deutschland). [Search Result 4, LHP Rechtsanwälte]
Möglichkeiten der Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG. [Search Result 3, Erbrechtsberater Berlin]
Bewertung von Auslandsvermögen nach deutschen Vorschriften.
Fristen für die Erbschaftsteuererklärung im In- und Ausland.
Nutzung von Freibeträgen in den beteiligten Ländern.
Diese Punkte erfordern eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Ihre persönliche Beratung bei braun-legal: Maßgeschneiderte Lösungen im internationalen Erbrecht
Ein internationaler Erbfall erfordert mehr als nur juristisches Wissen; er verlangt Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Bei braun-legal erhalten Sie eine persönliche Betreuung durch erfahrene Anwälte. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, beginnend mit der Klärung des anwendbaren Rechts nach der EuErbVO und der gerichtlichen Zuständigkeit. Bereits über 100 Mandanten haben wir erfolgreich in grenzüberschreitenden Fällen beraten. Wir verstehen, dass hinter jedem Fall persönliche Schicksale und komplexe Familienverhältnisse stehen. Unser Ziel ist es, für Sie eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erarbeiten, die oft eine Ersparnis von über 10% der ursprünglichen Forderungen bedeutet. Ob es um die Nachlassplanung mit Auslandsvermögen geht oder die Abwicklung eines bereits eingetretenen Erbfalls – wir sind für Sie da.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten mit internationalem Bezug, inklusive der strategisch klugen Rechtswahl. [Search Result 2, bdp Team] Für Erben setzen wir Ihre Ansprüche im Ausland durch und kümmern uns um die Anerkennung deutscher Erbnachweise oder die Erlangung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. [Search Result 5, ROSE & PARTNER] Unsere Expertise umfasst auch die Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer. [Search Result 3, Erbrechtsberater Berlin] Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin, in dem wir Ihre Situation analysieren und die nächsten Schritte besprechen. Die Kosten für einen Anwalt im Erbrecht sind transparent und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. [Search Result 2, Rechtsanwalt Jürgen Pillig] Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe mit internationaler Ausrichtung? Wir beraten bundesweit.
Weitere nützliche Links
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat das internationale Erbrecht in der EU seit 2015 grundlegend verändert. [2] Entscheidend ist nun der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht mehr primär die Staatsangehörigkeit. [2, 5] Dies kann dazu führen, dass beispielsweise für einen Deutschen, der zuletzt in Spanien lebte, spanisches Erbrecht gilt. [Search Result 2, bdp Team] Viele übersehen, dass dies auch das Pflichtteilsrecht beeinflusst. Die Verordnung gilt universell, das heißt, sie bestimmt auch die Anwendung des Rechts von Nicht-EU-Staaten, falls der Erblasser dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. [Search Result 3, WF Frank] Wir prüfen für Sie präzise, welcher gewöhnliche Aufenthalt für Ihren Fall maßgeblich ist, denn bereits ein Aufenthalt von über sechs Monaten kann hier entscheidend sein. [2] Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für internationales Erbrecht ist daher unerlässlich.
Der "gewöhnliche Aufenthalt" wird anhand der tatsächlichen Lebensumstände ermittelt. [2] Hierbei spielen der Schwerpunkt der sozialen Kontakte, familiäre und berufliche Bindungen eine Rolle. [2] Die EuErbVO vereinfacht die Abwicklung, indem sie auf die Einheit des Nachlasses abzielt; eine Nachlassspaltung soll vermieden werden. [Search Result 4, s-erb] Das bedeutet, dass für den gesamten Nachlass grundsätzlich nur eine Rechtsordnung Anwendung findet. Bevor die EuErbVO galt, bestimmte in Deutschland Art. 25 EGBGB a.F. das anwendbare Recht nach der Staatsangehörigkeit. [3] Diese Änderung seit dem 17. August 2015 hat weitreichende Konsequenzen für viele Erbfälle mit Auslandsbezug. [2, 3] Die Verordnung regelt jedoch keine steuerrechtlichen Fragen. [3]
FAQ
Welches Erbrecht gilt, wenn ein Deutscher in Spanien stirbt?
Wenn ein deutscher Staatsbürger seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte und keine wirksame Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen hat, gilt nach der EuErbVO spanisches Erbrecht für seinen gesamten Nachlass. [Search Result 2, bdp Team]
Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im internationalen Erbrecht?
Die Kosten für einen Anwalt im internationalen Erbrecht richten sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das sich am Gegenstandswert orientiert, oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Eine Erstberatung ist oft zu einem Festpreis möglich. [Search Result 2, Rechtsanwalt Jürgen Pillig]
Meine Tante ist in Italien verstorben, ich lebe in Deutschland. Welches Gericht ist zuständig?
Hatte Ihre Tante ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Italien, sind grundsätzlich die italienischen Gerichte für den Erbfall zuständig (Art. 4 EuErbVO). [Search Result 4, s-erb] Ein Anwalt für internationales Erbrecht kann Sie hierzu beraten.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist und der Erblasser Vermögen in mehreren EU-Ländern hatte?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge des Rechts, das nach der EuErbVO anwendbar ist (i.d.R. das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts). Dieses Recht bestimmt dann, wer Erbe des gesamten Vermögens wird, auch des Vermögens in anderen EU-Ländern. [2]
Wie lange dauert die Abwicklung eines internationalen Erbfalls?
Die Dauer eines internationalen Erbfalls kann stark variieren, von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Faktoren sind die Komplexität des Nachlasses, die Kooperation der Erben, die Notwendigkeit von Übersetzungen und die Bearbeitungszeiten der Gerichte und Behörden in den beteiligten Ländern. Eine pauschale Angabe ist kaum möglich, oft dauert es mindestens 6-12 Monate.
Muss ich als Erbe für Schulden des Erblassers im Ausland haften?
Ja, als Erbe treten Sie grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, dazu gehören auch Schulden. Die Haftung kann je nach anwendbarem Erbrecht unterschiedlich ausgestaltet sein, z.B. beschränkbar auf den Nachlass. Eine Ausschlagung der Erbschaft ist innerhalb bestimmter Fristen möglich und sollte bei Überschuldung geprüft werden.