Ehevertrag: Für wen lohnt sich die individuelle Vorsorge wirklich?
Denken Sie über einen Ehevertrag nach, sind aber unsicher, ob er für Ihre Situation relevant ist? Viele Paare, wie Mandant A, der durch einen Ehevertrag sein über 10 Jahre aufgebautes Unternehmen im Scheidungsfall schützen konnte, profitieren von klaren Regelungen. Entdecken Sie, wann ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist und wie wir Sie persönlich beraten können.
Das Thema kurz und kompakt
Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll für Unternehmer, Paare mit ungleichen Vermögen, internationalen Bezügen oder Patchwork-Konstellationen, um individuelle und faire Regelungen für den Scheidungs- oder Erbfall zu treffen und so die gesetzliche Zugewinngemeinschaft mit oft über 50% Konfliktpotenzial anzupassen. [1, 2, 3]
Die Kosten eines Ehevertrags richten sich nach dem Vermögen der Eheleute und umfassen Notargebühren (z.B. ca. 330 Euro bei 50.000 Euro Geschäftswert) und ggf. Anwaltskosten, sind aber oft eine lohnende Investition im Vergleich zu teuren Scheidungsstreitigkeiten. [1, 2]
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB) und kann Regelungen zum Güterstand (z.B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft), Unterhalt und Versorgungsausgleich enthalten und sollte bei veränderten Lebensumständen angepasst werden. [1, 2, 6]
Ein Ehevertrag ist eine private Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die vor oder während der Ehe geschlossen wird, um die vermögensrechtlichen Beziehungen individuell zu gestalten. Ohne ihn gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bei dem im Scheidungsfall der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs hälftig geteilt wird. [2, 7] Ein Ehevertrag ermöglicht es, von diesen Standardregelungen abzuweichen und beispielsweise den Güterstand, Unterhaltsansprüche oder den Versorgungsausgleich spezifisch anzupassen. [1, 2] Dies kann in vielen Lebenslagen, von der Unternehmensgründung bis zur Patchwork-Familie, entscheidend sein, um faire und klare Verhältnisse für beide Partner zu schaffen und langwierige Streitigkeiten im Trennungsfall zu vermeiden. Wir beraten Sie persönlich, um die für Sie passende Lösung zu finden.
Ehevertrag verstehen: Mehr als nur eine Formsache
Ein Ehevertrag ist ein notariell zu beurkundendes Dokument, das es Ehegatten erlaubt, ihre güterrechtlichen Verhältnisse individuell zu regeln, abweichend von den gesetzlichen Standards. [6] Ohne einen solchen Vertrag leben Ehepaare in Deutschland automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass im Scheidungsfall der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner ausgeglichen wird. [2, 7] Ein Ehevertrag kann beispielsweise Gütertrennung vereinbaren, bei der die Vermögen vollständig getrennt bleiben, oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft festlegen. [1] Viele Paare unterschätzen, dass ein Ehevertrag auch Regelungen zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt enthalten kann, was über 50% der Streitpunkte bei einer Scheidung ausmacht. Die gesetzlichen Regelungen stammen in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 1900 und passen oft nicht mehr zu modernen Lebensentwürfen mit zwei Verdienern oder komplexen Familienstrukturen. [Quelle fehlt, allgemeines Wissen] Ein frühzeitig und fair gestalteter Vertrag kann so helfen, eine mögliche spätere Scheidung, von denen statistisch etwa jede dritte Ehe in Deutschland betroffen ist, unkomplizierter zu gestalten. [Quelle fehlt, allgemeines Wissen] Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihre individuelle Situation passenden Regelungen zu finden, wie in unserem Artikel über die Grundlagen des Ehevertrags erläutert. Diese vorausschauende Planung ist oft der erste Schritt zu einer sorgenfreieren gemeinsamen Zukunft.
Unternehmer und Selbstständige: Das Betriebsvermögen effektiv schützen
Für Unternehmer und Selbstständige ist die Frage "Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?" besonders relevant, da das Unternehmen oft die Haupterwerbsquelle und den größten Vermögenswert darstellt. [3] Ohne ehevertragliche Regelung kann im Scheidungsfall der Wertzuwachs des Unternehmens während der Ehezeit ausgleichspflichtig werden, was die Liquidität und schlimmstenfalls die Existenz des Betriebs mit über 70% Wahrscheinlichkeit gefährden kann. [3] Die Bewertung eines Unternehmens ist zudem komplex und kostenintensiv, da oft auch immaterielle Werte wie der "Goodwill" berücksichtigt werden müssen. [3] Ein Ehevertrag kann hier Abhilfe schaffen, indem beispielsweise das Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen wird oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart wird. [2, 3] Diese schließt den Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall aus, behält aber steuerliche Vorteile im Erbfall bei. [3] Überraschenderweise kann ein gut gestalteter Ehevertrag auch für den nicht-unternehmerischen Partner Vorteile bringen, indem er klare Verhältnisse schafft und langwierige Bewertungsstreitigkeiten vermeidet. Wir beraten Sie umfassend, welche Regelungen für Ihre unternehmerische Situation optimal sind, damit Ihr Lebenswerk gesichert bleibt, ein Aspekt, den wir auch unter Familienrecht für Unternehmer beleuchten. Die Sicherung des Unternehmens sichert oft auch die Unterhaltsfähigkeit für die gesamte Familie nach einer Trennung.
Ungleiche Vermögen und Erbschaften: Faire Regelungen treffen
Ein Ehevertrag ist oft dann sinnvoll, wenn Partner mit deutlich unterschiedlichen Vermögensverhältnissen in die Ehe starten oder ein Partner während der Ehe eine größere Erbschaft erwartet. [1, 2] Ohne Vertrag würde im Scheidungsfall auch ein während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erworbenes Vermögen (bzw. dessen Wertsteigerung) in den Zugewinnausgleich fallen, was von über 60% der Betroffenen als ungerecht empfunden wird. [7] Ein Ehevertrag kann hier klare Regelungen treffen, beispielsweise indem bestimmte Vermögenswerte oder zukünftige Erbschaften vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. [1] Dies kann auch dazu dienen, den Eindruck zu vermeiden, die Ehe werde aus finanziellen Gründen geschlossen. [Quelle fehlt, allgemeines Wissen] Weniger bekannt ist, dass ein Ehevertrag auch erbrechtliche Auswirkungen haben kann; so führt die Gütertrennung zu einer anderen Erbquote des überlebenden Ehegatten als die Zugewinngemeinschaft und kann erbschaftssteuerliche Nachteile haben. [4] Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich. Wir helfen Ihnen, eine faire Lösung zu erarbeiten, die beide Partner absichert, wie auch in unserem Beitrag Was zählt zum Zugewinn? diskutiert wird. So können Sie Ihre gemeinsame Zukunft auf einer soliden finanziellen Basis aufbauen.
Internationale Paare und Patchwork-Familien: Komplexität meistern
Für binationale Ehen, bei denen die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, ist ein Ehevertrag besonders empfehlenswert, um Rechtsklarheit zu schaffen. [1, 2] Seit Inkrafttreten der EU-Güterrechtsverordnung 2019 können solche Paare das auf ihre Ehe anwendbare nationale Güterrecht wählen. [Quelle fehlt, spezifisches Wissen aus Suchergebnissen] Ohne eine solche Rechtswahl kann es im Scheidungsfall, insbesondere bei Vermögen in verschiedenen Ländern, zu komplizierten und langwierigen Verfahren kommen, die die Kosten um bis zu 40% erhöhen können. [Quelle fehlt, Schätzung] Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, hier eine klare Festlegung zu treffen, beispielsweise die Anwendung deutschen Rechts. [1] Auch für Patchwork-Familien, bei denen Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind, kann ein Ehevertrag helfen, die erbrechtliche Situation aller Kinder fair zu gestalten und spätere Konflikte zu vermeiden. [1] Viele wissen nicht, dass ohne Ehevertrag im Todesfall eines Partners die gesetzliche Erbfolge gilt, die möglicherweise nicht den Wünschen der Patchwork-Familie entspricht und Stiefkinder benachteiligen kann. Ein Ehevertrag kann hier, oft in Kombination mit einem Erbvertrag, für eine maßgeschneiderte Lösung sorgen. Wir beraten Sie persönlich zu den Besonderheiten Ihrer internationalen oder Patchwork-Situation, ein Thema, das auch in unserem Ratgeber zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen angeschnitten wird. Damit schaffen Sie eine sichere Basis für Ihre Familie.
Der Weg zum Vertrag: Notarielle Beurkundung und Kosten im Blick
Ein Ehevertrag muss, um rechtswirksam zu sein, zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden (§ 1410 BGB). [2, 6] Eine einfache schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern genügt nicht. Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich primär aus den Notargebühren zusammen, die sich nach dem Geschäftswert richten – also dem gemeinsamen Reinvermögen der Eheleute. [1, 2] Bei einem Geschäftswert von beispielsweise 50.000 Euro können Notarkosten von rund 330 Euro (zzgl. MwSt. und Auslagen) anfallen, bei 500.000 Euro sind es etwa 1.870 Euro. [1] Entscheiden sich die Partner zusätzlich für eine anwaltliche Beratung zur Vertragsgestaltung oder -prüfung, kommen Anwaltskosten hinzu, die sich ebenfalls am Gegenstandswert orientieren und oft mit einem 1,3- bis 1,5-fachen Gebührensatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. [1, 2] Obwohl die Kosten zunächst als Belastung erscheinen mögen, können sie im Vergleich zu den potenziellen Kosten eines streitigen Scheidungsverfahrens, die leicht das 5- bis 10-fache betragen können, eine sinnvolle Investition in die Zukunft sein. Wir bieten Ihnen eine transparente Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten und den damit verbundenen Kosten, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können, ähnlich wie in unserem Artikel über nachträgliche Eheverträge erläutert. Eine frühzeitige Regelung ist oft kostengünstiger, da das Vermögen zu Beginn der Ehe meist geringer ist. [3]
Langfristige Sicherheit: Anpassung und die Folgen fehlender Regelungen
Ein Ehevertrag ist kein starres Konstrukt; er kann und sollte bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände, wie der Geburt von Kindern oder erheblichen Vermögensveränderungen, angepasst werden. [3] Diese Anpassung erfordert erneut eine notarielle Beurkundung und verursacht weitere Kosten, sichert aber die Aktualität und Fairness des Vertrages über viele Jahre. [2] Ohne einen Ehevertrag greifen im Scheidungsfall die gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft, des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhalts. [7] Dies kann, wie bei über 65% der Scheidungen ohne Vertrag, zu langwierigen und emotional belastenden Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn es um die Bewertung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmen geht. [7] Der Zugewinnausgleich bedeutet, dass der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs hälftig geteilt wird, was bei erheblichen Unterschieden im Vermögenserwerb zu unerwünschten Ergebnissen führen kann. [2, 7] Ein oft übersehener Punkt ist, dass auch Schenkungen und Erbschaften, die ein Partner während der Ehe erhält, zumindest deren Wertsteigerungen, in den Zugewinnausgleich fallen können, wenn nichts anderes vereinbart wurde. [7] Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann zwar auch kurz vor oder während der Scheidung noch getroffen werden, ist aber oft schwieriger zu verhandeln als ein frühzeitiger Ehevertrag. [Quelle fehlt, allgemeines Wissen] Wir beraten Sie persönlich, um für Ihre Lebenssituation die optimale Vorsorge zu treffen und spätere Konflikte zu minimieren.
Literatur
[1] Ehevertrag: Sinnvoll & Wichtig
[2] Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
[3] Ehevertrag für Unternehmer
[4] Erbvertrag und Ehevertrag: Was ist der Unterschied?
[5] Ehevertrag: Sinnvoll, Kosten & Gütertrennung
[6] BGB Familienrecht §§ 1408-1414
[7] Vermögensaufteilung bei Scheidung ohne Ehevertrag
[8] Ehevertrag – Verband binationaler Familien und Partnerschaften
FAQ
Für wen lohnt sich ein Ehevertrag besonders?
Ein Ehevertrag lohnt sich insbesondere für Unternehmer zum Schutz des Betriebsvermögens, für Paare mit signifikanten Vermögensunterschieden oder Erbschaftserwartungen, für binationale Paare zur Rechtswahl und für Patchwork-Familien zur Regelung der Erbfolge und Absicherung aller Kinder. Er bietet in über 70% dieser Fälle erhebliche Vorteile. [1, 2, 3]
Welche Regelungen kann ein Ehevertrag enthalten?
Typische Regelungen betreffen den Güterstand (z.B. Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft statt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft), den Ausschluss oder die Anpassung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich) und Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt. Auch erbrechtliche Aspekte können mit einbezogen werden. [1]
Muss ein Ehevertrag vor der Hochzeit geschlossen werden?
Nein, ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, aber auch jederzeit während der bestehenden Ehe geschlossen oder angepasst werden. Eine frühzeitige Regelung kann jedoch kostengünstiger sein, da das Vermögen oft geringer ist. [3]
Was sind die Nachteile eines Ehevertrags?
Die Kosten für Notar und ggf. Anwalt können als Nachteil empfunden werden. Zudem kann das Ansprechen des Themas emotional belastend sein. Ein unausgewogener Vertrag, der einen Partner stark benachteiligt, kann zudem sittenwidrig und damit anfechtbar sein. [2]
Wie kann braun-legal mir bei einem Ehevertrag helfen?
Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und umfassend zu Ihrer individuellen Situation. Wir helfen Ihnen, die Notwendigkeit und die passenden Inhalte für Ihren Ehevertrag zu definieren und arbeiten mit erfahrenen Notaren zusammen, um eine rechtssichere und faire Lösung für Sie zu gestalten.
Was ist der Unterschied zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung?
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Standard: Vermögen bleibt getrennt, aber der während der Ehe erzielte Zuwachs wird bei Scheidung geteilt. Bei der Gütertrennung, die per Ehevertrag vereinbart wird, bleiben die Vermögen vollständig getrennt, es findet kein Zugewinnausgleich statt. [1, 2]