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Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für Kinder und Ehegatten optimal in München ausnutzen

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für Kinder und Ehegatten optimal in München ausnutzen

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für Kinder und Ehegatten optimal in München ausnutzen

Erbschaftssteuer in München: Freibeträge für Kinder & Ehegatten optimal nutzen und bis zu 500.000 € sparen

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant aus München übertrug sein Depot im Wert von 800.000 € steuerfrei an seine zwei Kinder. Das gelang durch eine strategische Planung, die auch Ihnen offensteht. Erfahren Sie, wie Sie die hohen Freibeträge für Ehegatten und Kinder gezielt einsetzen.

Das Thema kurz und kompakt

Ehegatten haben einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 € pro Elternteil.

Durch Schenkungen zu Lebzeiten können diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden.

Instrumente wie der Nießbrauch oder die Kettenschenkung können die Steuerlast legal um über 50 % senken.

In München übersteigen Immobilienwerte schnell die gesetzlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus kann bereits eine Steuerlast von über 100.000 € für ein einzelnes Kind auslösen. Doch das muss nicht sein. Durch die intelligente Nutzung von Freibeträgen, Schenkungen zu Lebzeiten und weiteren legalen Instrumenten lässt sich die Erbschaftssteuer oft vollständig vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für Kinder und Ehegatten optimal in München ausnutzen und Ihr Vermögen für die nächste Generation sichern.

Die Ausgangslage: Hohe Münchner Vermögenswerte und starre Freibeträge

Der Immobilienmarkt in München führt dazu, dass selbst durchschnittliche Vermögen die gesetzlichen Grenzen der Erbschaftssteuer schnell erreichen. Ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 1,5 Millionen Euro ist keine Seltenheit. Erbt ein einzelnes Kind dieses Haus, übersteigt der Wert seinen Freibetrag von 400.000 € um 1,1 Millionen Euro. [4] Dies löst eine erhebliche Steuerforderung aus, die oft nur durch den Verkauf der Immobilie zu begleichen ist. Viele Familien unterschätzen, dass bereits ab einem steuerpflichtigen Erwerb von 600.001 € ein Steuersatz von 15 % in der Steuerklasse I gilt. [5] Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftssteuer ist daher unerlässlich. Die gesetzlichen Regelungen bieten mehr Spielraum, als den meisten bewusst ist.

Hebel 1: Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG voll ausschöpfen

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gewährt nahen Angehörigen hohe persönliche Freibeträge. [1] Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt dieser 500.000 €, für jedes Kind 400.000 €. [2] Ein entscheidender Punkt ist, dass dieser Freibetrag pro Kind und pro Elternteil gilt. Ein Kind kann also von der Mutter 400.000 € und vom Vater ebenfalls 400.000 € steuerfrei erben, insgesamt also 800.000 €. Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag können Ehegatten einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € geltend machen. [3] Eine durchdachte Nachlassplanung, wie sie in unserer Beratung für Ehegatten thematisiert wird, ist entscheidend. Die wichtigsten Freibeträge der Steuerklasse I sind:

  • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 €

  • Kind (auch Stief- und Adoptivkind): 400.000 €

  • Enkel (wenn der verbundene Elternteil noch lebt): 200.000 €

  • Enkel (wenn der verbundene Elternteil verstorben ist): 400.000 €

  • Eltern und Großeltern (nur bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 €

Diese Beträge bilden die Grundlage für jede Strategie zur legalen Steuervermeidung.

Hebel 2: Die 10-Jahres-Frist für Schenkungen strategisch nutzen

Eine der wirksamsten Methoden, um die Erbschaftssteuer zu optimieren, ist die Schenkung zu Lebzeiten. Die persönlichen Freibeträge, wie die 400.000 € für Kinder, können alle 10 Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden. [2] Überträgt ein Vater seinem Sohn im Jahr 2025 einen Vermögenswert von 400.000 €, ist dies steuerfrei. Bereits ab 2035 kann er ihm erneut 400.000 € steuerfrei schenken. Durch wiederholte Schenkungen im 10-Jahres-Takt können selbst Millionenvermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden. Diese Vorgehensweise erfordert eine langfristige und strategische Planung. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, einen Fahrplan für die strategische Schenkung zu entwickeln. So wird aus einem einmaligen Erbfall ein gestaffelter Vermögensübergang.

Praxis-Fall: Familie M. aus Schwabing spart 195.000 € an Steuern

Ein Ehepaar aus München-Schwabing besitzt eine Immobilie im Wert von 2 Millionen Euro und hat zwei Kinder. Ohne Planung würde jedes Kind nach dem Tod beider Eltern 1 Million Euro erben. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € müsste jedes Kind 600.000 € versteuern, was bei einem Steuersatz von 15 % einer Steuerlast von 90.000 € pro Kind entspräche. [5] Durch unsere Beratung wurde eine gestaffelte Übertragung eingeleitet. Zuerst übertrug der Vater jedem Kind einen Miteigentumsanteil im Wert von 400.000 €. Elf Jahre später tat die Mutter dasselbe. Das Ergebnis: Das gesamte Immobilienvermögen von 1,6 Millionen Euro wurde steuerfrei übertragen. Die verbleibenden 400.000 € können später ebenfalls steuerfrei vererbt werden. Eine gute Beratung zum Immobilien vererben ist der Schlüssel. Dieser Fall zeigt, wie wichtig vorausschauendes Handeln ist.

Experten-Tipps für Immobilienvermögen in München

Gerade bei Immobilien in Hochpreis-Regionen wie München ist die Bewertung durch das Finanzamt entscheidend. Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Bewertungsregeln angepasst, um die Werte näher an den tatsächlichen Verkehrswert zu bringen. [6] Dies kann zu höheren Steuerbelastungen führen. Es gibt jedoch legale Wege, den steuerlichen Wert einer Schenkung zu mindern. Eine Schenkung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts ist ein wirksames Instrument. Der Kapitalwert dieses Rechts wird vom Immobilienwert abgezogen und kann die Steuerlast um über 50 % reduzieren. [7] Folgende Schritte sind für Immobilieneigentümer in München besonders relevant:

  1. Nießbrauchsvorbehalt prüfen: Sichern Sie sich lebenslange Einnahmen (z.B. Mieten) und senken Sie den Schenkungswert um bis zu 70 %. [7]

  2. Wohnrecht eintragen lassen: Ein lebenslanges Wohnrecht mindert den steuerlichen Wert der Immobilie ebenfalls erheblich.

  3. Gutachten anfordern: Erscheint der vom Finanzamt angesetzte Wert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) zu hoch, kann ein Gegengutachten helfen. [6]

  4. Schrittweise übertragen: Übertragen Sie Miteigentumsanteile in Tranchen, die unter dem Freibetrag von 400.000 € liegen.

Sollte der Steuerbescheid dennoch zu hoch ausfallen, können Sie Einspruch einlegen. Die richtige Strategie hängt stark von der individuellen Situation ab.

Die Kettenschenkung zur Multiplikation der Freibeträge nutzen

Die Kettenschenkung ist ein legales Gestaltungsmittel, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. Möchte eine Großmutter ihrem Enkel 400.000 € zukommen lassen, wäre die direkte Schenkung steuerpflichtig, da der Freibetrag für Enkel nur 200.000 € beträgt. [2] Stattdessen kann sie die 400.000 € steuerfrei an ihr eigenes Kind (den Vater des Enkels) verschenken, welches den Freibetrag von 400.000 € hat. Dieses Kind kann den Betrag dann wiederum steuerfrei an sein eigenes Kind (den Enkel) weitergeben, da hier ebenfalls ein Freibetrag von 400.000 € gilt. [9] Wichtig ist laut Bundesfinanzhof, dass die weitergebende Person frei entscheiden kann und keine rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht. [10] Dieses Vorgehen, auch als vorweggenommenes Erbe bekannt, verdoppelt im Ergebnis den nutzbaren Freibetrag. So lassen sich auch größere Vermögen steueroptimiert übertragen.

Ihr persönlicher Fahrplan zur Steueroptimierung mit Braun-Legal

Ihr persönlicher Fahrplan zur Steueroptimierung mit Braun-Legal

Die optimale Nutzung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in München erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Pauschale Lösungen gibt es nicht. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und analysieren Ihre individuelle Vermögens- und Familiensituation. Wir prüfen für Sie alle Optionen, von der einfachen Schenkung bis hin zu komplexen Gestaltungen wie der Kettenschenkung oder der Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt. Unser Ziel ist es, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu sichern und die Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Möglichkeiten zur Schenkungsteuer-Optimierung zu besprechen. Gemeinsam entwickeln wir einen klaren und rechtssicheren Fahrplan für Ihre Vermögensnachfolge.


FAQ

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, sowohl der Schenker als auch der Beschenkte müssen eine Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar in der Regel diese Meldung.



Was passiert, wenn ich die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen nicht einhalte?

Wenn innerhalb von 10 Jahren mehrere Schenkungen von derselben Person an dieselbe Person erfolgen, werden diese zusammengerechnet. Der Freibetrag wird nur einmal für die Gesamtsumme gewährt, was zu einer höheren Steuer führen kann.



Kann ich mein selbst bewohntes Haus steuerfrei an meine Kinder vererben?

Ja, Kinder können das Familienheim steuerfrei erben, wenn der Erblasser es bis zum Tod selbst bewohnt hat und das Kind die Immobilie unverzüglich selbst für mindestens zehn Jahre bewohnt. Eine wichtige Einschränkung ist, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigen darf.



Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Rechtlich gibt es kaum einen Unterschied; die Freibeträge und Steuersätze sind weitgehend identisch. Der Hauptunterschied liegt im Zeitpunkt der Übertragung: Die Erbschaftsteuer fällt beim Tod des Erblassers an, die Schenkungsteuer bei einer Übertragung zu Lebzeiten.



Wie wirkt sich der Nießbrauch auf die Schenkungssteuer aus?

Bei einer Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt wird der Wert des Nießbrauchs (berechnet aus der statistischen Lebenserwartung des Schenkers und dem Jahreswert der Nutzung) vom Wert der Schenkung abgezogen. Dies verringert die Bemessungsgrundlage für die Steuer erheblich.



Was ist, wenn der vom Finanzamt festgesetzte Immobilienwert zu hoch ist?

Wenn Sie der Meinung sind, dass der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ermittelte Wert Ihrer Immobilie zu hoch ist, können Sie durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen.



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