Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid in München: So wehren Sie sich erfolgreich
Ein Mandant aus München erhielt einen Erbschaftssteuerbescheid über 95.000 €. Nach unserem Einspruch wegen einer fehlerhaften Immobilienbewertung zahlte er nur noch 50.000 €. Solche Fälle sind keine Seltenheit und zeigen, wie entscheidend ein korrekt begründeter Einspruch ist.
Das Thema kurz und kompakt
Die Einspruchsfrist gegen einen Erbschaftssteuerbescheid beträgt nur einen Monat und ist nicht verlängerbar.
Der häufigste Fehler in Erbschaftssteuerbescheiden ist die zu hohe Bewertung von Immobilien, die durch ein Gegengutachten korrigiert werden kann.
Der Einspruch beim Finanzamt ist zunächst kostenfrei; Kosten für Berater oder Gutachter lohnen sich aber oft durch eine hohe Steuerersparnis.
Der Brief vom Finanzamt München liegt vor Ihnen und die geforderte Erbschaftssteuer übersteigt Ihre Erwartungen bei Weitem. Das ist ein Schock, aber kein Grund zur Resignation. Tatsächlich sind viele Erbschaftssteuerbescheide fehlerhaft, insbesondere bei der Bewertung von Immobilien. Ein rechtzeitiger und gut begründeter Einspruch gegen einen zu hohen Erbschaftssteuerbescheid vom Finanzamt in München ist Ihr gutes Recht und oft finanziell sehr lohnend. Wir zeigen Ihnen, welche Hebel Sie ansetzen können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und was das für Sie konkret bedeutet.
Der erste Schritt: Die Einmonatsfrist nach Erhalt des Bescheids unbedingt einhalten
Nach Erhalt des Erbschaftssteuerbescheids beginnt eine kritische Frist von nur einem Monat, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist in § 355 der Abgabenordnung (AO) festgelegt und kann nicht verlängert werden. Versäumen Sie diese, wird der Bescheid rechtskräftig, selbst wenn er Fehler enthält. Das Einlegen des Einspruchs selbst ist zunächst völlig kostenfrei. [1] Sie müssen den Einspruch schriftlich, per Fax oder über das ELSTER-Portal beim zuständigen Finanzamt in München einreichen. [5] Es genügt zunächst ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Steuernummer nennen und erklären, dass Sie Einspruch einlegen; eine detaillierte Begründung kann nachgereicht werden. Damit gewinnen Sie wertvolle Zeit für die Prüfung durch einen Spezialisten. Ein rechtzeitiger Einspruch ist die Grundlage für jede weitere steuerrechtliche Prüfung und mögliche Korrektur.
Die strikte Einhaltung dieser Frist ist der entscheidende Türöffner, um eine fehlerhafte Steuerfestsetzung überhaupt korrigieren zu können.
Hebel 1: Fehlerhafte Immobilienbewertung als häufigsten Angriffspunkt nutzen
Einer der häufigsten und wirkungsvollsten Gründe für einen erfolgreichen Einspruch ist eine zu hohe Bewertung von Immobilien durch das Finanzamt. Die Behörde nutzt oft standardisierte Verfahren (§§ 176 ff. BewG), die den individuellen Zustand oder besondere Merkmale einer Immobilie nicht berücksichtigen. [2] Dies kann den Wert um 20-30 % zu hoch ansetzen. Das Gesetz räumt Ihnen jedoch das Recht ein, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachzuweisen (§ 198 BewG). [4]
Ein konkretes Beispiel aus unserer Praxis:
Das Finanzamt München setzte den Wert einer geerbten Eigentumswohnung in Neuhausen pauschal auf 950.000 € fest.
Ein von uns beauftragtes Gutachten berücksichtigte einen bestehenden Sanierungsstau und eine ungünstige Aufteilung.
Das Gutachten kam zu einem realistischen Marktwert von nur 720.000 €.
Durch den Einspruch sparte unser Mandant über 40.000 € an Erbschaftssteuer.
Die Investition in ein Gegengutachten, um den Wert einer Immobilie fair zu ermitteln, amortisiert sich in solchen Fällen um ein Vielfaches. Die sorgfältige Prüfung der Immobilienbewertung ist daher oft der Schlüssel zur Reduzierung der Steuerlast.
Hebel 2: Abzugsfähige Kosten und Freibeträge vollständig ausschöpfen
Neben der Immobilienbewertung werden oft abzugsfähige Posten und persönliche Freibeträge vom Finanzamt nicht oder nur unvollständig berücksichtigt. Ein genauer Blick auf diese Punkte kann die Steuerlast erheblich senken. Selbst ein übersehener Posten von 10.000 € kann je nach Steuerklasse eine Ersparnis von bis zu 5.000 € bedeuten.
Zu den wichtigsten abzugsfähigen Posten (Nachlassverbindlichkeiten) gehören:
Erbfallkosten: Hierzu zählen die Kosten für die Bestattung, den Grabstein und die Grabpflege. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis einen Pauschbetrag von 10.300 € an.
Schulden des Erblassers: Bestehende Darlehen, Hypotheken oder offene Rechnungen des Verstorbenen mindern den Wert des Nachlasses.
Kosten der Nachlassregelung: Ausgaben für den Erbschein, einen Testamentsvollstrecker oder die anwaltliche Beratung sind abzugsfähig.
Zudem müssen die persönlichen Freibeträge korrekt angewendet werden. Diese betragen für Ehegatten 500.000 € und für Kinder 400.000 € (§ 16 ErbStG). [6] Eine professionelle Beratung im Erbrecht stellt sicher, dass alle legalen Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuer ausgeschöpft werden. Die Kombination aus korrekt bewerteten Vermögenswerten und dem vollständigen Abzug aller Verbindlichkeiten führt zu einer fairen Steuerfestsetzung.
Der formale Ablauf: So legen Sie in München korrekt Einspruch ein
Ein formal korrekter Einspruch ist entscheidend für den Erfolg. Nachdem Sie die Einmonatsfrist gewahrt haben, sollten Sie strategisch vorgehen. Es ist nicht nur wichtig, was Sie beanstanden, sondern auch wie. Ein professionell geführter Einspruchsprozess erhöht Ihre Erfolgschancen um ein Vielfaches.
Fordern Sie gleichzeitig mit dem Einspruch die „Aussetzung der Vollziehung“ (AdV) an. [3] Wird diesem Antrag stattgegeben, müssen Sie die strittige Steuersumme vorerst nicht bezahlen, bis über Ihren Einspruch entschieden ist. Dies verschafft Ihnen finanzielle Luft und verhindert, dass das Finanzamt vollstreckt. Ein gut begründeter AdV-Antrag wird in über 70 % der Fälle bewilligt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids dargelegt werden. [4] Ein Fachanwalt für Erbrecht in München kann diese Zweifel fundiert darlegen und die Kommunikation mit der Finanzbehörde übernehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Fall die nötige Aufmerksamkeit erhält.
Die Begründung: Mit Fakten und Gutachten überzeugen
Ein pauschaler Einspruch ohne stichhaltige Begründung wird vom Finanzamt fast immer abgewiesen. Das Herzstück Ihres Erfolgs ist eine detaillierte und mit Beweisen untermauerte Argumentation. Sie müssen dem Finanzamt genau aufzeigen, wo der Fehler im Bescheid liegt und wie der Wert korrekt zu berechnen ist. Für eine zu hohe Immobilienbewertung ist ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen das stärkste Argument. [1] Bei übersehenen Nachlassverbindlichkeiten müssen Sie entsprechende Belege wie Rechnungen und Verträge vorlegen. Die Kosten für einen Anwalt oder Steuerberater, der Sie im Einspruchsverfahren vertritt, sind zwar zunächst selbst zu tragen, können sich aber schnell bezahlt machen. [2] Ein professionell aufbereiteter Fall, der dem Finanzbeamten eine klare und nachvollziehbare Korrektur ermöglicht, hat eine Erfolgsquote von über 60 %. Die Investition in eine fundierte Begründung ist daher keine Frage der Kosten, sondern der Effektivität. Wenn der Einspruch gut begründet ist, lenken viele Finanzämter ein, um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Ausblick: Was tun, wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt?
Sollte das Finanzamt Ihren Einspruch trotz guter Begründung ablehnen, erhalten Sie eine formelle Einspruchsentscheidung. Das ist nicht das Ende des Weges. Innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Entscheidung können Sie Klage beim zuständigen Finanzgericht erheben. Auch wenn dieser Schritt abschreckend klingen mag, sind die Erfolgsaussichten oft gut. Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Teil der Klagen vor Finanzgerichten zugunsten der Steuerzahler ausgeht, sei es durch ein Urteil oder einen Vergleich. In dieser Phase ist die anwaltliche Vertretung unerlässlich. Wir von braun-legal verbinden Sie mit erfahrenen Fachanwälten, die Ihren Fall prüfen und Ihre Interessen konsequent vor Gericht vertreten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Literatur
[[1]]: Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid: https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-gold/einspruch-gegen-den-erbschaftsteuerbescheid_idesk_PI42323_HI14538894.html
[[2]]: Bewertungsgesetz (BewG): https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/
[[3]]: § 361 AO - Aussetzung der Vollziehung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html
[[4]]: Das Klageverfahren vor dem Finanzgericht: https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/arbeit-finanzen/finanzgericht/klageverfahren
[[5]]: Einspruch über Elster einlegen: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch
[[6]]: Erbschaftsteuergesetz § 16 - Freibeträge: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
[[7]]: Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (§ 10): https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__10.html
[[8]]: § 355 AO Einspruchsfrist: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html
FAQ
Wie hoch sind die Chancen, mit einem Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid Erfolg zu haben?
Die Erfolgsaussichten sind sehr gut, wenn der Einspruch auf stichhaltigen Gründen beruht. Insbesondere bei fehlerhafter Immobilienbewertung oder nicht berücksichtigten Abzugsposten führen gut begründete Einsprüche häufig zu einer Korrektur des Bescheids und einer signifikanten Steuerersparnis.
Muss ich die Erbschaftssteuer sofort bezahlen, wenn ich Einspruch einlege?
Nicht unbedingt. Sie sollten zusammen mit dem Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen. Wenn das Finanzamt diesem Antrag stattgibt, müssen Sie den strittigen Betrag erst nach Abschluss des Verfahrens zahlen. Dies schützt Ihre Liquidität.
Was kostet ein Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid?
Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt selbst ist kostenlos. Kosten entstehen, wenn Sie einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht beauftragen. Diese Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand, sind aber oft eine lohnende Investition angesichts der möglichen Steuerersparnis.
Kann ich den Einspruch selbst formulieren oder brauche ich einen Anwalt?
Sie können den Einspruch theoretisch selbst formulieren. Für eine maximale Erfolgschance ist jedoch die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Steuer- oder Erbrecht dringend zu empfehlen. Dieser kennt die rechtlichen Fallstricke, kann die Fehler im Bescheid präzise benennen und die Argumentation professionell aufbauen.
Mein Einspruch wurde abgelehnt. Was nun?
Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch mit einer Einspruchsentscheidung ablehnt, haben Sie einen Monat Zeit, um Klage beim Finanzgericht zu erheben. Auch hier sind die Erfolgsaussichten oft gut, da ein unabhängiges Gericht den Fall neu bewertet.
Welche Unterlagen benötige ich für den Einspruch?
Sie benötigen den Erbschaftssteuerbescheid, den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert (falls vorhanden), Nachweise über abzugsfähige Kosten (z.B. Bestattungsrechnungen), Belege über Schulden des Erblassers und idealerweise ein Gegengutachten zum Immobilienwert.