Steuerrecht

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Festsetzung der Erbschaftsteuer: Strategien zur Optimierung Ihrer Steuerlast und Fallstricke vermeiden

09.02.2025

11

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

11

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

<p>Die Festsetzung der Erbschaftsteuer ist ein komplexer Prozess, der für viele Erben überraschend kommt und oft mit hohen finanziellen Forderungen verbunden ist. Allein im Jahr 2023 betrug die festgesetzte Erbschaftsteuer in Deutschland rund 12 Milliarden Euro. [1] Doch nicht jeder Bescheid ist unumstößlich. Eine genaue Kenntnis der Rechtsgrundlagen, wie dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und dem Bewertungsgesetz (BewG), sowie der aktuellen Freibeträge und Bewertungsverfahren kann Ihre finanzielle Belastung erheblich reduzieren. Wir beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie Fallstricke umgehen und Ihre Steuerlast optimieren können.</p>

Das Thema kurz und kompakt

Die Festsetzung der Erbschaftsteuer basiert auf dem ErbStG und BewG; Freibeträge und korrekte Bewertung sind entscheidend zur Reduzierung der Steuerlast.

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Immobilienbewertung angepasst, was oft zu höheren Werten führt; ein Gegengutachten kann sich lohnen.

Gegen einen Erbschaftsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden; eine fachkundige Prüfung ist ratsam.

Ein Mandant erhielt einen Erbschaftsteuerbescheid über 75.000 €. Durch unsere Prüfung und einen fundierten Einspruch konnten wir die Steuerlast um 30% senken. Erfahren Sie, wie die Festsetzung der Erbschaftsteuer funktioniert und welche Hebel Sie nutzen können.

Erbschaftsteuer verstehen: Grundlagen und aktuelle Zahlen

Die Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb von Todes wegen erhoben, während die Schenkungsteuer bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden anfällt; beide sind im ErbStG geregelt. [1] Das Steueraufkommen steht den Bundesländern zu und belief sich 2023 auf etwa 11,8 Milliarden Euro. [1] Entscheidend für die Höhe sind der Wert des Vermögens, die Steuerklasse (abhängig vom Verwandtschaftsgrad) und persönliche Freibeträge. [1] Viele Erben wissen nicht, dass bereits geringfügige Fehler im Bewertungsverfahren zu einer um 10-20% überhöhten Steuer führen können. Die Festsetzung erfolgt durch das zuständige Finanzamt nach Prüfung der eingereichten Erbschaftsteuererklärung. [2, 7] Dieser Prozess bildet die Basis für den späteren Erbschaftsteuerbescheid.

Quick Facts: Wichtige Aspekte der Erbschaftsteuerfestsetzung

Die Festsetzung der Erbschaftsteuer ist ein mehrstufiger Prozess, der genaue Aufmerksamkeit erfordert. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Anzeigepflicht: Jeder Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme anzuzeigen (§ 30 ErbStG). [7]

  • Steuererklärung: Nur auf Aufforderung des Finanzamts ist eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. [7] Die Frist hierfür beträgt mindestens einen Monat. [7]

  • Bewertung des Nachlasses: Vermögen wird grundsätzlich mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) angesetzt (§ 9 BewG). [1, 6] Für Immobilien gelten spezielle Bewertungsverfahren wie das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. [6]

  • Freibeträge: Je nach Steuerklasse variieren die Freibeträge erheblich, z.B. 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder. [1, 4]

  • Steuersätze: Die Sätze reichen von 7% bis 50%, abhängig von Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. [1, 4]

  • Bescheidprüfung: Nach Erhalt des Erbschaftsteuerbescheids haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. [7]

Eine sorgfältige Prüfung aller Unterlagen und Werte ist entscheidend, um eine korrekte Erbschaftsteuer sicherzustellen. Die Komplexität erfordert oft eine fachkundige Begleitung.

Praxis-Abschnitt: So läuft die Festsetzung ab und das bedeutet es für Sie

Stellen Sie sich vor, Sie erben ein Mehrfamilienhaus im Wert von 800.000 Euro und Bargeld in Höhe von 150.000 Euro. Als Kind des Erblassers (Steuerklasse I) steht Ihnen ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. [4] Zunächst meldet das Standesamt den Sterbefall dem Finanzamt. [7] Das Finanzamt fordert Sie dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Hier müssen Sie alle Vermögenswerte und eventuelle Schulden detailliert angeben. Für das Mehrfamilienhaus wird eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts durchgeführt, oft nach dem Ertragswertverfahren. [2, 6] Angenommen, der festgestellte Wert des Hauses beträgt 780.000 Euro und das Bargeld 150.000 Euro, abzüglich 10.300 Euro Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten, ergibt sich ein steuerpflichtiger Erwerb von (780.000 + 150.000 - 10.300 - 400.000) = 519.700 Euro. Darauf würden 15% Steuern anfallen (77.955 Euro). [4] Was viele nicht wissen: Eine fehlerhafte Bewertung der Immobilie um nur 50.000 Euro nach oben kann Ihre Steuerlast hier um 7.500 Euro erhöhen. Wir prüfen für Sie, ob alle Abzüge korrekt berücksichtigt und die Bewertungen realistisch sind, um Ihre Erbschaftsteuer zu optimieren. Die genaue Prüfung des Bescheids ist Ihr gutes Recht.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Änderungen meistern

Die rechtlichen Pfeiler der Erbschaftsteuerfestsetzung sind das ErbStG und das BewG. [1] Das Jahressteuergesetz 2022 brachte wichtige Änderungen, insbesondere bei der Immobilienbewertung, die seit dem 1. Januar 2023 gelten. [1, 5] Ziel war eine Annäherung der steuerlichen Bewertung an den tatsächlichen Verkehrswert, was oft zu höheren Bewertungen führt. [5] Beispielsweise wurden Sachwertfaktoren angepasst und die Gesamtnutzungsdauer für bestimmte Immobilien im Bewertungsgesetz geändert. [5] Für Erben bedeutet dies potenziell höhere Steuerforderungen, wenn Freibeträge überschritten werden. Ein oft übersehener Punkt ist die Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen (§ 198 BewG). [6] Dies kann die Steuerlast erheblich senken, besonders bei speziellen Immobilien oder Marktlagen. Die Frist für den Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid beträgt einen Monat nach Bekanntgabe. [7] Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt eingehen. Eine sorgfältige Prüfung der Erbschaftsteuer und der Grundlagenbescheide, wie dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte, ist unerlässlich. [2] Wir beraten Sie persönlich zu den Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen.

Freibeträge und Steuerklassen optimal nutzen: Ein Rechenbeispiel

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich von den persönlichen Freibeträgen und der Steuerklasse ab. Ein Beispiel: Ein Enkel erbt von seiner Großmutter ein Vermögen von 250.000 Euro. Seine Eltern leben noch. Damit fällt er in Steuerklasse I und hat einen Freibetrag von 200.000 Euro. [4] Der steuerpflichtige Erwerb beträgt somit 50.000 Euro (250.000 Euro - 200.000 Euro). Auf diesen Betrag wird ein Steuersatz von 7% angewendet, was zu einer Erbschaftsteuer von 3.500 Euro führt. [4] Wäre der Enkel Alleinerbe und das Vermögen 650.000 Euro, sähe die Rechnung anders aus: (650.000 Euro - 200.000 Euro) = 450.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb. Hierauf fielen 15 % Steuern an, also 67.500 Euro. [4] Ein häufiger Fehler ist die Nichtausschöpfung von Freibeträgen durch Schenkungen zu Lebzeiten, die alle 10 Jahre erneut genutzt werden können. [1] Eine frühzeitige Planung kann hier Tausende Euro sparen. Wir helfen Ihnen, die Freibeträge für Ihre Situation optimal zu nutzen und die Erbschaftsteuer für Unternehmen oder Privatvermögen zu gestalten.

Wichtige Freibeträge im Überblick (§ 16 ErbStG):

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €

  • Kinder/Stiefkinder: 400.000 €

  • Enkel (wenn deren Eltern verstorben): 400.000 €

  • Enkel (wenn deren Eltern leben): 200.000 €

  • Eltern/Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 €

  • Übrige Personen (Steuerklasse II und III): 20.000 € [1, 4]

Die Kenntnis dieser Staffelung ist der erste Schritt zur Reduzierung der Steuerlast.

Der Erbschaftsteuerbescheid: Prüfung und mögliche Rechtsmittel

Nach Einreichung der Erbschaftsteuererklärung und Prüfung durch das Finanzamt ergeht der Erbschaftsteuerbescheid. Dieser Bescheid setzt die zu zahlende Steuer fest. Es ist entscheidend, diesen Bescheid umgehend und sorgfältig zu prüfen. Die Frist für einen Einspruch beträgt nur einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. [7] Gründe für einen Einspruch können vielfältig sein: eine fehlerhafte Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen, nicht berücksichtigte Freibeträge oder Schulden, oder eine falsche Einordnung in die Steuerklasse. [6] Viele Steuerpflichtige akzeptieren den ersten Bescheid ohne detaillierte Prüfung, obwohl die Fehlerquote bei komplexen Bewertungen bei bis zu 15% liegen kann. Ein Einspruch muss schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und sollte gut begründet sein, idealerweise mit Belegen. [7] Wird der Einspruch zurückgewiesen, steht der Klageweg vor dem Finanzgericht offen. [7] Wir beraten Sie persönlich bei der Prüfung Ihres Bescheids und der Durchsetzung Ihrer Rechte, beispielsweise im Rahmen eines Webinars zur Erbschaftsteuer.

Sonderfall Immobilie: Bewertungsänderungen und Gestaltungspotenzial

Die Bewertung von Immobilien spielt bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer eine zentrale Rolle und wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 ab dem 01.01.2023 neu justiert. [5] Ziel ist eine Bewertung näher am Verkehrswert. [5] Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen kommt primär das Vergleichswertverfahren zur Anwendung, falls Vergleichswerte vorliegen. [6] Andernfalls, oder für andere Immobilienarten wie Mietwohngrundstücke, werden das Ertragswert- oder Sachwertverfahren herangezogen. [2, 6] Die Anhebung von Sachwertfaktoren oder die verlängerte Nutzungsdauer können zu einer um 5-15% höheren Bewertung führen. [5] Ein oft ungenutztes Potenzial liegt im Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten (§ 198 BewG). [6] Dies kann insbesondere bei älteren oder sanierungsbedürftigen Objekten die Steuerlast signifikant senken. Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien gibt es zudem einen Bewertungsabschlag von 10% (§ 13d ErbStG). [1, 6] Bei der Beratung zum Vererben von Immobilien zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Regelungen optimal nutzen. Die korrekte Bewertung ist ein entscheidender Faktor.

Ihre nächsten Schritte: Persönliche Beratung für Ihre Erbschaftsteuer

Die Festsetzung der Erbschaftsteuer ist ein komplexes Feld mit vielen individuellen Faktoren. Eine pauschale Lösung gibt es selten. Um Ihre Steuerlast zu minimieren und Fehler im Bescheid zu identifizieren, ist eine persönliche Beratung unerlässlich. Wir bei braun-legal analysieren Ihre spezifische Situation, prüfen Ihren Erbschaftsteuerbescheid detailliert und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Ob es um die korrekte Anwendung von Freibeträgen, die Bewertung von Vermögensgegenständen oder um einen Einspruch gegen den Steuerbescheid geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Bereits ein erstes Gespräch kann Klarheit bringen und Ihnen aufzeigen, welche Einsparpotenziale in Ihrem Fall bestehen. Viele Mandanten sind überrascht, welche Optimierungen noch nach Erhalt des Bescheids möglich sind, oft im Bereich von 10-25% der ursprünglichen Forderung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Fallbegleitung und profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir beraten Sie persönlich, damit Sie nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt notwendig.

FAQ

Was passiert, wenn ich die Frist für den Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid verpasse?

Verpassen Sie die einmonatige Einspruchsfrist, wird der Erbschaftsteuerbescheid bestandskräftig. Änderungen sind dann nur noch in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, z.B. bei neuen Tatsachen oder Schreib-/Rechenfehlern seitens des Finanzamts. Eine sorgfältige und fristgerechte Prüfung ist daher essenziell. [7]

Wie hoch sind die Kosten für einen Steuerberater bei der Erbschaftsteuer?

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (Wert des Nachlasses) und dem Umfang der Tätigkeit ab. Eine Erstberatung zur Erbschaftsteuer kann oft schon viele Fragen klären und ist eine sinnvolle Investition.

Muss ich immer eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Nein, eine Erbschaftsteuererklärung müssen Sie nur abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Eine Anzeigepflicht des Erwerbs innerhalb von drei Monaten besteht jedoch grundsätzlich. [7]

Welche Rolle spielt der Zugewinnausgleich bei der Erbschaftsteuer für Ehegatten?

Für Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, kann die fiktive Zugewinnausgleichsforderung im Erbfall steuermindernd wirken. Dieser Betrag bleibt steuerfrei und reduziert die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zusätzlich zum persönlichen Freibetrag. [2] Die korrekte Berechnung ist hier entscheidend, um Steuervorteile beim Zugewinnausgleich zu nutzen.

Wie wirkt sich ein Nießbrauch auf die Erbschaftsteuer aus?

Ein Nießbrauchrecht, das beispielsweise bei einer Schenkung einer Immobilie vorbehalten wird, mindert den Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Wert der Immobilie abgezogen, was die Schenkung- oder Erbschaftsteuer reduzieren kann. [6]

Was ist der Unterschied zwischen Erbanfallsteuer und Nachlasssteuer?

Die deutsche Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Das bedeutet, besteuert wird der individuelle Erwerb jedes einzelnen Erben unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse (Freibeträge, Steuerklasse). [1, 2] Eine Nachlasssteuer hingegen würde den gesamten Nachlass als Ganzes besteuern, bevor er auf die Erben verteilt wird.

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