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Erbrecht Beratung Berlin: Kostenlos erste Orientierung und fundierte Hilfe finden

09.02.2025

8

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist emotional belastend. Zusätzlich müssen oft komplexe erbrechtliche Fragen geklärt werden. Viele suchen dann nach einer „Erbrecht Beratung Berlin kostenlos“. Es gibt tatsächlich Anlaufstellen für eine erste, unentgeltliche Einschätzung. Beispielsweise konnte Mandant A durch eine frühzeitige Beratung mehrere tausend Euro an Erbschaftssteuer sparen. Dieser Artikel zeigt Ihnen Wege zu erster Hilfe und erklärt, wann eine spezialisierte, persönliche Beratung durch unsere erfahrenen Anwälte unerlässlich wird, um Ihre Rechte optimal zu wahren und kostspielige Fehler zu vermeiden. Wir verbinden Sie direkt mit dem passenden Experten.

Das Thema kurz und kompakt

In Berlin gibt es erste Anlaufstellen für kostenlose Erbrechtsinformationen (z.B. AWO, Nachbarschaftsheime), die eine erste Orientierung ermöglichen. [1]

Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden, um die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung (bis auf einen geringen Eigenanteil) zu decken. [3, 9]

Für komplexe Erbfälle, Testamentsgestaltung oder Erbstreitigkeiten ist die Beauftragung eines spezialisierten Fachanwalts für Erbrecht unerlässlich, um Rechte optimal zu wahren und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Ein Todesfall in der Familie wirft viele Fragen auf. Wer erbt was und welche Fristen sind zu beachten? Erfahren Sie, wo Sie in Berlin eine erste, oft kostenlose, Orientierung im Erbrecht erhalten und wie wir Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten unterstützen.

Erste Anlaufstellen: Wo gibt es kostenlose Erbrechtsinfos in Berlin?

In Berlin gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine erste Orientierung im Erbrecht zu erhalten, ohne sofort Kosten befürchten zu müssen. So bietet beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kostenlose Rechtsberatung an, wozu auch erbrechtliche Erstinformationen zählen können. [1] Auch Nachbarschaftsheime oder gemeinnützige Vereine haben teilweise Angebote, bei denen Juristen ehrenamtlich erste Auskünfte geben. Diese Erstberatungen dienen dazu, einen Überblick über die eigene Situation zu bekommen und zu klären, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Viele wissen nicht, dass bereits eine 15-minütige Erstinformation Klarheit über die nächsten notwendigen Schritte bringen kann. Bedenken Sie, dass diese Angebote oft auf eine erste Einschätzung beschränkt sind und eine umfassende, individuelle Beratung meist nicht abdecken können. Für eine detaillierte Analyse Ihres Falles ist oft eine spezialisierte Erbrechtsberatung notwendig. Diese erste Orientierung ist ein wichtiger Schritt, um die Komplexität des eigenen Erbfalls besser einschätzen zu können.

Beratungshilfe: Staatliche Unterstützung bei geringem Einkommen

Wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. [3] Dies ist eine Form staatlicher Unterstützung, die es Bürgern mit geringen finanziellen Mitteln ermöglicht, Rechtsberatung – auch im Erbrecht – in Anspruch zu nehmen. Den Antrag auf Beratungshilfe stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht. [3] In der Regel wird ein geringer Eigenanteil von aktuell 15 Euro fällig. [3] Die Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung und Vertretung ab. [9] Wichtig ist, dass die Beratungshilfe vor der Beauftragung eines Anwalts beantragt werden muss. Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ist meist nicht möglich. Benötigte Unterlagen sind beispielsweise Nachweise über Einkommen und Vermögen. [4] Informieren Sie sich über Anwaltskosten im Erbrecht, um den Wert der Beratungshilfe einschätzen zu können. Die Beratungshilfe kann eine wichtige Brücke zu Ihrem Recht sein, wenn die finanziellen Mittel knapp sind.

Grenzen der kostenlosen Beratung: Wann ist ein Fachanwalt unerlässlich?

Kostenlose Erstberatungsangebote und die Beratungshilfe bieten eine wertvolle erste Orientierung. Sie stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es um komplexe Sachverhalte, die Prüfung umfangreicher Unterlagen oder die strategische Planung der Vermögensnachfolge geht. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann beispielsweise bei der Gestaltung eines Testaments helfen, das genau auf Ihre familiäre und finanzielle Situation zugeschnitten ist und spätere Streitigkeiten vermeidet. Bei Erbstreitigkeiten, der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen [7] oder wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, ist eine tiefgehende juristische Expertise unerlässlich. Viele unterschätzen, dass ein Formfehler im Testament dieses komplett unwirksam machen kann, was oft erst nach dem Erbfall mit erheblichen Kosten für die Erben offenbar wird. Die Investition in eine qualifizierte Beratung durch Kanzleien wie WF Frank & Partner, die über 3 Fachanwälte für Erbrecht in Berlin verfügen [8], kann hier langfristig Kosten sparen und Nerven schonen. Wir beraten Sie persönlich und finden den passenden Experten für Ihren individuellen Fall.

Das Testament: Dreh- und Angelpunkt der Nachlassregelung

Ein Testament ist das zentrale Instrument, um Ihren letzten Willen festzulegen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß § 1922 ff. BGB ein [11], die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Die Kosten für die Errichtung eines Testaments variieren: Ein handschriftliches Testament ist zunächst kostenlos, birgt aber Risiken bezüglich Formfehlern. Ein notarielles Testament verursacht Gebühren, die sich nach dem Nachlasswert richten; bei einem Wert von 400.000 Euro können die Notarkosten bei etwa 1.570 Euro plus Mehrwertsteuer liegen. [6] Eine anwaltliche Beratung zur Testamentsgestaltung kann je nach Komplexität und Stundensatz (oft 150 bis 300 Euro) variieren. Folgende Punkte sollten Sie bei der Testamentserstellung bedenken:

  • Klare Benennung der Erben und deren Anteile.

  • Regelung von Vermächtnissen (Zuwendung einzelner Gegenstände).

  • Ggf. Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.

  • Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen.

  • Formvorschriften (z.B. vollständige Handschriftlichkeit bei privaten Testamenten).

Ein häufiger Fehler ist die unklare Formulierung, die zu Auslegungsschwierigkeiten und Streit unter den Erben führen kann. Eine professionelle Online-Rechtsberatung kann erste Fragen klären, ersetzt aber bei komplexen Vermögen nicht die individuelle Gestaltung. Die sorgfältige Planung Ihres Testaments sichert Ihren Willen und schützt Ihre Liebsten.

Pflichtteil verstehen: Gesetzlicher Mindestanspruch für nahe Angehörige

Das deutsche Erbrecht sichert nahen Angehörigen auch im Falle einer Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu – den sogenannten Pflichtteil. [7] Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte und unter Umständen die Eltern des Erblassers, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. [12] Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. [7] Wurde beispielsweise ein Kind enterbt, das bei gesetzlicher Erbfolge die Hälfte geerbt hätte, beträgt sein Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswertes. Die Berechnung kann komplex sein, insbesondere wenn Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten zu berücksichtigen sind (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Viele Erblasser gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Enterbung im Testament den Pflichtteilsanspruch komplett ausschließt. Die Geltendmachung des Pflichtteils muss aktiv vom Berechtigten erfolgen und verjährt in der Regel nach 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung. Eine Beratung zum Immobilien vererben ist hier oft sinnvoll, da Immobilienwerte die Pflichtteilshöhe stark beeinflussen. Die Kenntnis der Pflichtteilsregelungen ist für Erblasser und potenzielle Erben gleichermaßen wichtig.

Der Erbschein: Offizieller Nachweis der Erbenstellung

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das ausweist, wer Erbe geworden ist und wie groß sein Erbteil ist. [5] Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und dient als Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt. Die Beantragung eines Erbscheins ist nicht immer zwingend erforderlich; oft genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses. [5] Bei einem Nachlasswert von 10.000 Euro kostet der Erbschein etwa 150 Euro. [5] Bei einem Wert von 110.000 Euro sind es bereits 546 Euro. [5] Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen notwendig:

  1. Personalausweis des Antragstellers.

  2. Sterbeurkunde des Erblassers.

  3. Gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge.

  4. Familienstammbuch oder andere Urkunden zum Nachweis der Verwandtschaft.

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass mit Beantragung des Erbscheins das Erbe nicht mehr ausgeschlagen werden kann; die Annahme der Erbschaft erfolgt bereits mit Antragstellung. [5] Unsere Webinare zum Erbrecht bieten hierzu oft erste Informationen. Die Notwendigkeit und die korrekte Beantragung eines Erbscheins sollten frühzeitig geklärt werden.

Vorsorge treffen: Mehr als nur das Testament

Eine umfassende Vorsorge geht über die reine Testamentsgestaltung hinaus. Wichtige Instrumente sind hierbei die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln kann, falls Sie selbst entscheidungsunfähig werden. Dies kann Bankgeschäfte, Gesundheitsangelegenheiten oder Wohnungsfragen umfassen und eine gerichtlich angeordnete Betreuung oft vermeiden. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Viele Menschen schieben diese Entscheidungen auf, doch ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Die Kosten für die Erstellung solcher Verfügungen durch einen Anwalt oder Notar variieren, sind aber eine wichtige Investition in Ihre Selbstbestimmung. Öffentliche Beratungsstellen, wie die Beratungsstelle für Erben, können erste Informationen bieten. Eine frühzeitige und umfassende Vorsorgeplanung gibt Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.

Kosten im Erbfall: Wer trägt was?

Im Erbfall können verschiedene Kosten anfallen, deren Verteilung nicht immer sofort klar ist. Die Beerdigungskosten sind in der Regel von den Erben zu tragen (§ 1968 BGB). Kosten für die Testamentseröffnung und den Erbschein richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden aus dem Nachlass beglichen. [2] Anwaltskosten für die Beratung eines einzelnen Erben trägt dieser zunächst selbst. Kommt es zu einem Erbstreit und einem Gerichtsverfahren, hängt die Kostenverteilung vom Ausgang des Verfahrens ab; oft trägt die unterlegene Partei die Kosten. [7] Ein häufiger Streitpunkt sind die Kosten für einen Anwalt, den ein Pflichtteilsberechtigter zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt; diese muss der Pflichtteilsberechtigte in der Regel selbst tragen, es sei denn, die Erben waren im Verzug. [7] Eine Rechtsschutzversicherung kann bestimmte erbrechtliche Beratungen oder Streitigkeiten abdecken, dies sollte im Einzelfall geprüft werden. Eine klare Regelung im Testament, beispielsweise durch ein Vermächtnis zur Deckung von Kosten, kann helfen, spätere Unklarheiten zu vermeiden. Informieren Sie sich, wer Anwaltskosten bei Erbstreit zahlt. Eine transparente Kostenplanung ist Teil einer guten Nachlassregelung.

Ihre persönliche Erbrechtsberatung bei braun-legal


FAQ

Wie finde ich eine gute kostenlose Erbrechtsberatung in Berlin?

Beginnen Sie Ihre Suche bei gemeinnützigen Organisationen wie der AWO Berlin [1] oder lokalen Nachbarschaftszentren, die oft ehrenamtliche Rechtsberatung anbieten. Prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, die Ihnen eine fast kostenlose anwaltliche Beratung ermöglicht. [3] Für eine umfassende Beratung stehen wir Ihnen bei braun-legal zur Verfügung, um Sie mit einem erfahrenen Anwalt zu verbinden.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Erbrechtsberatung?

Bringen Sie alle relevanten Dokumente mit, wie z.B. Testamente, Erbverträge, Sterbeurkunden, Grundbuchauszüge, Bankunterlagen des Erblassers und eine Auflistung bekannter Erben und deren Kontaktdaten. Je mehr Informationen der Anwalt hat, desto besser kann er Sie beraten.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Erbe wird dann nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verteilt, beginnend mit dem Ehepartner und den Kindern. [11] Dies entspricht möglicherweise nicht den Wünschen des Erblassers.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Deutschland?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des geerbten Vermögens ab. Es gibt verschiedene Steuerklassen und Freibeträge. Beispielsweise haben Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder von 400.000 Euro pro Elternteil. Eine genaue Berechnung erfordert eine individuelle Prüfung.

Kann ich ein Erbe ausschlagen?

Ja, Sie können ein Erbe ausschlagen, beispielsweise wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung muss in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung zum Erben gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Eine Ausschlagung ist bindend.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Ein Erbe tritt die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an, d.h. er übernimmt alle Rechte und Pflichten, auch Schulden. [11] Ein Vermächtnisnehmer erhält nur einen bestimmten Vermögensgegenstand oder einen Geldbetrag aus dem Nachlass, ohne selbst Erbe zu werden. Er hat einen Anspruch gegenüber dem Erben.

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