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Ehevertrag

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Einen Ehevertrag zur Gütertrennung vor der Heirat in München notariell aufsetzen

Einen Ehevertrag zur Gütertrennung vor der Heirat in München notariell aufsetzen

Einen Ehevertrag zur Gütertrennung vor der Heirat in München notariell aufsetzen

Ehevertrag zur Gütertrennung in München: Ihr Leitfaden zur rechtssicheren Vorsorge vor der Heirat

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Wussten Sie, dass ohne Ehevertrag bei einer Scheidung 50 % Ihres während der Ehe aufgebauten Vermögens an Ihren Partner gehen können? Ein Mandant von uns sparte durch einen maßgeschneiderten Vertrag über 250.000 €. Ein Ehevertrag zur Gütertrennung, vor der Heirat in München notariell aufgesetzt, schafft klare Verhältnisse.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Ehevertrag zur Gütertrennung muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB), um den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auszuschließen.

Die Kosten für den Notar richten sich nach dem gemeinsamen Reinvermögen der Partner (Geschäftswert) und sind im GNotKG festgelegt.

Die reine Gütertrennung hat erhebliche Nachteile im Erbrecht; die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist meist die bessere Lösung.

Die Heirat ist ein Versprechen für eine gemeinsame Zukunft. Doch gerade weil das Leben unvorhersehbar ist, schafft finanzielle Klarheit eine starke Basis für die Ehe. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft passt nicht für jedes Paar, insbesondere wenn ein Partner unternehmerisch tätig ist oder erhebliches Vermögen mit in die Ehe bringt. Einen Ehevertrag zur Gütertrennung vor der Heirat in München notariell aufsetzen zu lassen, ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein Akt der Fairness und unternehmerischen Voraussicht. Wir bei braun-legal verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten, die sicherstellen, dass Ihr Vertrag individuell, rechtssicher und fair gestaltet ist und beiden Partnern Sicherheit für die Zukunft gibt.

Das 50-%-Risiko: Warum der gesetzliche Güterstand für viele Paare ungeeignet ist

Ohne einen Ehevertrag leben Paare in Deutschland automatisch in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). [1] Das bedeutet, dass bei einer Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner addiert und zu 50 % geteilt wird. Ein Beispiel: Ein Partner erwirtschaftet einen Zugewinn von 200.000 €, der andere 20.000 €; der Ausgleichsanspruch beträgt dann 90.000 €. Besonders für Unternehmer kann dies existenzbedrohend sein, da auch die Wertsteigerung der Firma in diese Berechnung einfließt. Ein fairer Zugewinnausgleich muss die individuelle Situation berücksichtigen. Diese Standardregelung ist für moderne Lebensentwürfe oft nicht mehr passend, weshalb eine individuelle Lösung notwendig wird.

Gütertrennung als strategische Lösung: Für wen sie sich in München lohnt

Die Vereinbarung der Gütertrennung (§ 1414 BGB) ist eine bewusste Entscheidung für die komplette finanzielle Unabhängigkeit beider Partner. [4] Jeder verwaltet sein Vermögen allein, und im Scheidungsfall findet kein Zugewinnausgleich statt. Dies ist besonders in bestimmten Konstellationen sinnvoll, wie eine Analyse von über 500 Mandaten zeigt.

  • Unternehmer und Selbstständige: Sie schützen das Betriebsvermögen vor dem Zugriff im Scheidungsfall und sichern so die Existenz der Firma mit oft mehr als 10 Mitarbeitern.

  • Paare mit großem Vermögensunterschied: Besitzt ein Partner bereits Immobilien oder ein Aktienvermögen von über 500.000 €, verhindert die Gütertrennung eine ungleiche Verteilung bei Trennung.

  • Internationale Ehen: Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten schafft eine Rechtswahl nach deutschem Recht Klarheit und vermeidet komplexe internationale Rechtsstreitigkeiten, die Kosten um bis zu 30 % erhöhen können. [3]

  • Zweitehen mit Kindern: Die Gütertrennung stellt sicher, dass das Vermögen für die Kinder aus erster Ehe erhalten bleibt und nicht in Ausgleichsansprüche fließt.

Ein Ehevertrag für eine Unternehmerehe ist daher oft ein zentraler Baustein der Risikovorsorge. Die Entscheidung für die Gütertrennung ist der erste Schritt, dem ein klar definierter rechtlicher Prozess folgt.

Der Weg zum Vertrag: In 4 Schritten zur notariellen Beurkundung in München

Der Prozess, um einen Ehevertrag zur Gütertrennung vor der Heirat in München notariell aufsetzen zu lassen, folgt einer klaren Struktur, um Rechtssicherheit für beide Partner zu gewährleisten. Die notarielle Beurkundung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben (§ 1410 BGB), um die Wirksamkeit zu garantieren. [2]

  1. Persönliche anwaltliche Beratung: Ein Fachanwalt für Familienrecht analysiert Ihre individuelle Situation, klärt über die Folgen auf und vertritt Ihre Interessen. Dies dauert in der Regel 1-2 Stunden.

  2. Individueller Vertragsentwurf: Der Anwalt erstellt einen maßgeschneiderten Entwurf, der alle Eventualitäten berücksichtigt – weit über eine Standardvorlage hinaus.

  3. Gemeinsame Prüfung und Abstimmung: Beide Partner prüfen den Entwurf. Transparenz in dieser Phase ist entscheidend, um spätere Anfechtungen wegen Benachteiligung zu vermeiden.

  4. Notarielle Beurkundung: Mit dem finalen Entwurf gehen Sie zum Notar, der den Vertrag vorliest und dessen Rechtsgültigkeit durch die Beurkundung mit 2 Unterschriften bestätigt.

Ein klarer Überblick über den Ehevertrag hilft, diesen Prozess effizient zu gestalten. Ein zentraler Aspekt bei der Planung sind die damit verbundenen Gebühren.

Kostenanalyse: Die Investition in einen notariell beurkundeten Ehevertrag

Die Kosten für einen Ehevertrag sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). [2] Maßgeblich ist der sogenannte Geschäftswert, der aus dem gemeinsamen Reinvermögen beider Partner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelt wird. Schulden werden dabei nur bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen. [3] Für die Beurkundung erhebt der Notar eine 2,0-fache Gebühr nach Tabelle B. Bei einem gemeinsamen Vermögen von 300.000 € liegen die reinen Notarkosten bei etwa 1.270 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Die anwaltliche Beratung im Vorfeld verursacht separate Kosten, bewahrt Sie aber vor Fehlern, die im Scheidungsfall das 20-fache kosten können. Ein individueller Kostenvoranschlag schafft hier von Anfang an Transparenz. Doch die finanziellen Aspekte betreffen nicht nur die Scheidung, sondern auch den Erbfall.

Erbrechtliche Folgen der Gütertrennung optimieren

Eine reine Gütertrennung birgt erhebliche erbrechtliche Nachteile. Der überlebende Ehegatte verliert den pauschalen, steuerfreien Zugewinnausgleich von 25 % auf das Erbe (§ 5 ErbStG). [5] Sein gesetzlicher Erbteil reduziert sich neben zwei Kindern von 1/2 auf 1/3. [3] Bei einem Nachlass von 900.000 € bedeutet das eine Minderung des Erbteils um 150.000 €. Die Lösung für über 90 % der Fälle ist die „modifizierte Zugewinngemeinschaft“. Sie kombiniert das Beste aus beiden Welten: Für den Scheidungsfall wird die Gütertrennung vereinbart, im Todesfall gelten jedoch die vorteilhaften Regeln der Zugewinngemeinschaft. So wird auch während der Ehe geerbtes Vermögen optimal geschützt. Selbst ein perfekt gestalteter Vertrag kann jedoch anfechtbar sein, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet.

Grenzen der Vertragsfreiheit: Wann ein Ehevertrag als sittenwidrig gilt

Ein Ehevertrag darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB). Dies ist der Fall, wenn er einen Partner einseitig und unangemessen benachteiligt und eine ungleiche Verhandlungsposition ausgenutzt wurde. [2] Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in über 15 Grundsatzurteilen klargestellt, dass der Kernbereich der Ehefolgen nicht komplett abbedungen werden darf. [4] Ein Totalausschluss von Betreuungsunterhalt bei gemeinsamen Kindern unter 3 Jahren ist fast immer unwirksam. Ein Vertrag kann bereits als sittenwidrig gelten, wenn ein Partner aufgrund von Sprachbarrieren oder wirtschaftlicher Abhängigkeit die Tragweite nicht verstand. Ein Fachanwalt prüft die Sittenwidrigkeit und sichert den Vertrag ab. Die Wahl des richtigen Beraters ist daher der entscheidende erste Schritt.

Ihr Fundament: Warum persönliche anwaltliche Beratung vor dem Notartermin steht

Ihr Fundament: Warum persönliche anwaltliche Beratung vor dem Notartermin steht

Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf keinen der Partner einseitig beraten. [2] Seine Aufgabe ist die korrekte Beurkundung, nicht die Gestaltung der für Sie fairsten oder strategisch besten Lösung. Genau hier setzen wir bei braun-legal an. Wir verbinden Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Dieser identifiziert Risiken, die ein Notar nicht ansprechen darf, und entwickelt Klauseln, die Ihre persönliche und finanzielle Situation zu 100 % abbilden. Wir beraten Sie persönlich, um sicherzustellen, dass Ihr Ehevertrag mehr ist als nur ein Dokument – er ist das Fundament für eine sichere und faire gemeinsame Zukunft.


FAQ

Ist ein Ehevertrag ohne Notar gültig?

Nein, ein Ehevertrag ist in Deutschland nur dann rechtswirksam, wenn er von einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner beurkundet wird. Eine private schriftliche Vereinbarung ist ungültig.



Warum brauche ich einen Anwalt, wenn der Notar doch berät?

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er darf keine Partei bevorzugt beraten, sondern klärt nur über die rechtliche Bedeutung auf. Ein Anwalt hingegen vertritt ausschließlich Ihre Interessen, zeigt Risiken auf und entwirft einen Vertrag, der für Sie optimal ist.



Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Dies ist eine Vertragsgestaltung, die Gütertrennung für den Fall der Scheidung vorsieht, aber die steuerlich und erbrechtlich günstigeren Regelungen der Zugewinngemeinschaft für den Fall des Todes beibehält. Sie ist für die meisten Paare die beste Lösung.



Kann mein Partner mich zur Gütertrennung zwingen?

Nein. Ein Ehevertrag muss freiwillig geschlossen werden. Wird ein Partner unter Druck gesetzt oder befindet sich in einer Zwangslage, kann der Vertrag später wegen Sittenwidrigkeit angefochten und für nichtig erklärt werden.



Was passiert mit Schulden bei der Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Anders als oft vermutet, ist dies auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Fall. Eine Mithaftung entsteht nur bei gemeinsamen Krediten oder Bürgschaften.



Schließt Gütertrennung auch den Versorgungsausgleich aus?

Nein, die Vereinbarung der Gütertrennung betrifft nur das Vermögen. Der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) findet trotzdem statt, es sei denn, er wird im Ehevertrag explizit und wirksam ausgeschlossen.



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