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Ehevertrag

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Einen bestehenden Ehevertrag auf Sittenwidrigkeit von einem Fachanwalt in München prüfen

Einen bestehenden Ehevertrag auf Sittenwidrigkeit von einem Fachanwalt in München prüfen

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Ehevertrag auf Sittenwidrigkeit prüfen: So sichern Sie Ihre Rechte in München

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant verlor nach 15 Jahren Ehe beinahe seine gesamten Rentenansprüche durch eine einzige Klausel. Ein anderer stand nach der Kindererziehung ohne Unterhalt da. Eine Prüfung des Ehevertrags auf Sittenwidrigkeit kann solche Szenarien verhindern und Ihre finanzielle Zukunft sichern.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Ehevertrag kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er einen Partner einseitig benachteiligt.

Gerichte führen eine zweistufige Prüfung durch: die Inhaltskontrolle bei Vertragsschluss und die Ausübungskontrolle bei Scheidung.

Besonders der Ausschluss von Betreuungsunterhalt oder des Versorgungsausgleichs ohne Kompensation ist oft unwirksam.

Ein Ehevertrag soll Sicherheit schaffen, doch oft enthält er Klauseln, die einen Partner unangemessen benachteiligen. Viele Verträge, die vor Jahren unterschrieben wurden, sind nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sittenwidrig und damit ganz oder teilweise nichtig. Besonders bei veränderten Lebensumständen, wie der Geburt von Kindern oder der Aufgabe der eigenen Karriere, kann ein ursprünglich fairer Vertrag zur Falle werden. Eine professionelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Familienrecht in München deckt diese Risiken auf. Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Ihren Vertrag analysieren und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Die stille Gefahr: Wann ein Ehevertrag gegen die guten Sitten verstößt

Ein Ehevertrag wird sittenwidrig, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, wie es § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) formuliert. [1] Dies ist oft der Fall, wenn eine Regelung eine extrem einseitige Lastenverteilung zementiert. Gerichte prüfen dabei nicht nur den Vertrag bei Abschluss, sondern auch dessen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Scheidung. Eine einzige sittenwidrige Klausel kann zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen. [2] Ein gültiger Ehevertrag muss immer eine faire Balance wahren. Diese Prüfung schützt vor allem den Partner, der sich in einer strukturell unterlegenen Position befindet.

Gerichtliche Prüfung in zwei Stufen: Inhalts- und Ausübungskontrolle verstehen

Gerichte nutzen ein zweistufiges System, um die Fairness eines Ehevertrags zu bewerten. Zuerst erfolgt die Inhaltskontrolle, bei der die Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geprüft werden. [3] Hier wird untersucht, ob schon die ursprüngliche Absicht auf eine unfaire Benachteiligung abzielte. Hält der Vertrag dieser ersten Prüfung stand, folgt bei der Scheidung die Ausübungskontrolle. [4] Dabei wird bewertet, ob die Berufung auf den Vertrag nach vielen Jahren und veränderten Lebensumständen rechtsmissbräuchlich wäre. Ein nachträglicher Ehevertrag unterliegt denselben strengen Prüfungen.

Typische Warnsignale bei der Inhaltskontrolle

Bestimmte Konstellationen lassen Gerichte bereits bei der Inhaltskontrolle aufhorchen:

  • Ein Partner war bei Vertragsschluss schwanger oder hatte einen deutlich geringeren Bildungsgrad. [5]

  • Der Vertrag wurde unter Zeitdruck oder ohne ausreichende Bedenkzeit unterzeichnet.

  • Ein Partner hatte aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse keine Chance, die Tragweite zu verstehen.

  • Der Entwurf stammt einseitig vom Anwalt des wirtschaftlich überlegenen Partners.

Diese Faktoren deuten auf eine ungleiche Verhandlungsposition hin, die eine sittenwidrige Regelung wahrscheinlich macht.

Kernbereichslehre: Diese Klauseln sind besonders anfällig

Die Rechtsprechung des BGH hat einen Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts definiert, der nur sehr eingeschränkt vertraglich geändert werden darf. Eingriffe in diesen Kernbereich führen schnell zur Sittenwidrigkeit. Dazu gehören vor allem drei zentrale Säulen der Scheidungsfolgen. Ein kompletter Ausschluss aller drei Bereiche ist fast immer sittenwidrig. [6] Ein Fachanwalt für Familienrecht erkennt solche kritischen Klauseln sofort.

  1. Unterhalt wegen Kinderbetreuung: Ein Verzicht auf den Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB ist in der Regel unwirksam, da er zulasten des Kindeswohls geht.

  2. Alters- und Krankheitsunterhalt: Der Verzicht auf Unterhalt bei Krankheit oder im Alter wird von Gerichten ebenfalls als hochproblematisch angesehen.

  3. Versorgungsausgleich: Der ersatzlose Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig, wenn ein Partner wegen der Kindererziehung auf eigene Rentenbeiträge verzichtet hat. [7]

Selbst wenn einzelne Regelungen für sich genommen noch zulässig wären, kann die Gesamtschau aller Klauseln zur Nichtigkeit führen.

Fallbeispiele aus der Praxis: So urteilen Gerichte

Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2004 (Az. XII ZR 265/02) gilt als wegweisend. [8] Damals wurde der kompensationslose Ausschluss von Zugewinn- und Versorgungsausgleich für eine Frau, die für zwei Kinder ihre Karriere als Archäologin aufgab, als sittenwidrig eingestuft. In einem anderen Fall erklärte das OLG Karlsruhe einen Vertrag für nichtig, weil er eine einseitige Dominanz des Ehemannes widerspiegelte (Az. 20 UF 7/14). [9] Diese Urteile zeigen, dass die tatsächliche Lebensgestaltung der Eheleute entscheidend ist. Ein Scheidungsfolgenvertrag ohne Notar ist ohnehin unwirksam und bietet keinerlei Schutz. Die Prüfung durch einen Experten ist daher unerlässlich.

Ihr Fahrplan: Einen Ehevertrag in München auf Sittenwidrigkeit prüfen lassen

Wenn Sie Zweifel an der Fairness Ihres Ehevertrags haben, sollten Sie proaktiv handeln. Die Prüfung durch einen Spezialisten verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Rechte. Der Prozess bei uns ist transparent und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Wir verbinden Sie direkt mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht in München.

Die vier Schritte zu Ihrer Rechtssicherheit

Ein strukturierter Ansatz sichert die besten Ergebnisse bei der Vertragsprüfung:

  • Schritt 1: Unterlagen sammeln: Stellen Sie den Ehevertrag, eventuelle Nachträge und relevante Dokumente zu Einkommen und Vermögen zusammen.

  • Schritt 2: Persönliche Beratung: Im Erstgespräch mit dem Anwalt schildern Sie Ihre Situation und die Entwicklung Ihrer Ehe. Die Kosten für eine Erstberatung liegen oft bei etwa 190 Euro. [10]

  • Schritt 3: Juristische Analyse: Der Anwalt prüft den Vertrag auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung und identifiziert sittenwidrige Klauseln.

  • Schritt 4: Strategie und Umsetzung: Sie erhalten eine verständliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Eine professionelle Prüfung Ihres Ehevertrags ist eine Investition in Ihre finanzielle Unabhängigkeit.


FAQ

Was kostet es, einen Ehevertrag auf Sittenwidrigkeit prüfen zu lassen?

Die Kosten hängen vom Aufwand und dem Vermögen (Geschäftswert) ab. Eine anwaltliche Erstberatung kostet in der Regel um die 190 Euro. Für eine detaillierte Prüfung und ein Gutachten berechnet der Anwalt Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro können die Anwaltskosten beispielsweise bei ca. 1.600 Euro zuzüglich Auslagen und Steuern liegen.



Kann ich einen bestehenden Ehevertrag noch ändern?

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, solange beide Ehepartner einverstanden sind. Die Änderung muss, genau wie der ursprüngliche Vertrag, notariell beurkundet werden. Ist ein Partner nicht einverstanden, bleibt nur die gerichtliche Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit.



Welche Fristen gelten für die Anfechtung eines Ehevertrags?

Die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB führt zur Nichtigkeit des Vertrags, die nicht verjährt. Man kann sich also auch noch nach vielen Jahren darauf berufen. Andere Anfechtungsgründe, wie arglistige Täuschung, verjähren hingegen innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung.



Mein Partner sagt, der Vertrag sei Standard. Sollte ich ihn trotzdem prüfen lassen?

Unbedingt. Es gibt keinen 'Standard'-Ehevertrag, der für jede Lebenssituation passt. Solche Formulierungen können ein Versuch sein, von unausgewogenen Klauseln abzulenken. Eine unabhängige anwaltliche Prüfung ist der einzige Weg, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen fair berücksichtigt werden.



Was ist der Unterschied zwischen Sittenwidrigkeit und Anfechtung wegen Täuschung?

Sittenwidrigkeit bezieht sich auf den Inhalt des Vertrages, der objektiv grob unfair ist. Eine Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung bezieht sich auf die Umstände des Vertragsschlusses. Selbst ein inhaltlich fairer Vertrag kann anfechtbar sein, wenn er durch eine Lüge (z.B. über das wahre Vermögen) zustande kam.



Hilft eine salvatorische Klausel, wenn der Vertrag teilweise sittenwidrig ist?

Eine salvatorische Klausel, die besagt, dass der Vertrag im Übrigen gültig bleiben soll, wenn eine Klausel unwirksam ist, hilft bei Sittenwidrigkeit oft nicht. Wenn die Gesamtwürdigung des Vertrags eine einseitige Benachteiligung ergibt, ist der Vertrag in der Regel insgesamt nichtig.



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