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Scheidung

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Die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten nach der Trennung beantragen.

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Ehewohnung nach Trennung sichern: So setzen Sie Ihren Anspruch auf Zuweisung durch

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant stand nach der Trennung plötzlich vor verschlossener Tür seiner eigenen Wohnung. Innerhalb von nur 14 Tagen erwirkten wir für ihn das alleinige Nutzungsrecht. Erfahren Sie, wie Sie die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten nach der Trennung beantragen und Ihr Zuhause erfolgreich sichern.

Das Thema kurz und kompakt

Die Zuweisung der Ehewohnung während der Trennung ist möglich, wenn eine "unbillige Härte" vorliegt, wie z.B. Gewalt oder eine Gefährdung des Kindeswohls.

Das Eigentum an der Wohnung ist nicht allein entscheidend; das Gericht stellt das Nutzungsrecht und das Wohl der Kinder oft in den Vordergrund.

Der ausziehende Partner kann eine Nutzungsentschädigung verlangen, die aber gegen laufende Kreditzahlungen aufgerechnet werden kann.

Die Trennung vom Partner ist eine emotionale Ausnahmesituation, die durch den Streit um die gemeinsame Wohnung oft unerträglich wird. Wer darf bleiben, wer muss ausziehen? Diese Frage führt nicht selten zu massivem Druck und unfairen Machtspielen. Das Gesetz schützt Sie jedoch in dieser schwierigen Phase. Nach § 1361b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, die Ehewohnung zumindest für die Dauer der Trennung allein zu nutzen. [3] Wir führen Sie durch die komplexen Regelungen und zeigen Ihnen, wie Sie mit anwaltlicher Hilfe Ihren Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung durchsetzen, um Stabilität für sich und Ihre Kinder zu schaffen.

Die Rechtsgrundlage verstehen: § 1361b BGB als Ihr Schutzschild

Wenn ein Zusammenleben unmöglich wird, bietet das Gesetz eine klare Lösung für die Trennungszeit. Der § 1361b BGB regelt die vorläufige Zuweisung der Ehewohnung an einen Partner. [3] Diese Regelung dient dazu, die Spannungen zu reduzieren, ohne sofort ein Scheidungsverfahren einleiten zu müssen. [1] Wichtig ist die Abgrenzung zu § 1568a BGB, der die endgültige Zuweisung nach der Scheidung betrifft. [2] Die Maßnahme nach § 1361b BGB ist also ein temporärer Schutz, der Ihnen während der mindestens 12-monatigen Trennungsphase Sicherheit gibt. Ein Anwalt für Trennung kann die notwendigen Schritte für Sie einleiten. Diese gesetzliche Grundlage ist entscheidend, um die nächste Phase zu planen.

Unbillige Härte definieren: Wann Ihr Antrag auf Wohnungszuweisung Erfolg hat

Der Schlüssel zur erfolgreichen Wohnungszuweisung ist der Nachweis einer „unbilligen Härte“. [2] Das bedeutet, die Fortsetzung der häuslichen Gemeinschaft muss für Sie objektiv unzumutbar sein. Bloße Unannehmlichkeiten oder der Wunsch nach Trennung reichen nicht aus; die Belastung muss das typische Maß einer Trennungssituation übersteigen. [1] Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen, Ihre Situation korrekt darzulegen. Gerichte erkennen eine unbillige Härte oft schon dann an, wenn der andere Partner eine neue Lebensgefährtin in die Wohnung bringt. [1] Folgende Fälle begründen typischerweise eine unbillige Härte:

  • Andauernde verbale Auseinandersetzungen, die eine unerträgliche Atmosphäre schaffen.

  • Psychischer Druck, Drohungen oder Nötigungen.

  • Gewalttätiges oder stark rücksichtsloses Verhalten, wie es § 1361b Abs. 2 BGB beschreibt. [3]

  • Eine schwere Erkrankung oder Suchtproblematik eines Partners, die das Zusammenleben unmöglich macht.

  • Gefährdung des Kindeswohls durch die ständigen Konflikte. [5]

Die genaue Dokumentation dieser Vorfälle ist für den Erfolg Ihres Antrags von großer Bedeutung.

Das Kindeswohl als höchstes Gut: Der entscheidende Faktor bei der Zuweisung

Leben gemeinsame Kinder im Haushalt, hat deren Wohl oberste Priorität. Gerichte zielen darauf ab, den Kindern ihr gewohntes soziales Umfeld mit Schule, Freunden und Hobbys zu erhalten. Eine Beeinträchtigung des Kindeswohls kann bereits eine unbillige Härte darstellen und eine Wohnungszuweisung rechtfertigen. [5] In einem Fall des OLG Frankfurt wurde die Wohnung der Mutter zugewiesen, um den 3 Kindern die Stabilität ihres Umfelds zu sichern. [3] Selbst wenn Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, kann das Kindeswohl Ihre Zuweisungschancen erheblich steigern. Die Kontinuität für die Kinder wiegt oft schwerer als die Eigentumsverhältnisse der Eltern. Ein laufendes Scheidungsverfahren kann diesen Aspekt noch verstärken. Die Argumentation über das Kindeswohl ist oft der stärkste Hebel in Ihrem Antrag.

Eigentum vs. Nutzungsrecht: Ein häufiges Missverständnis klären

Viele glauben, der Alleineigentümer einer Immobilie könne den anderen Partner einfach vor die Tür setzen. Das ist ein Irrtum, denn das Gesetz schützt die Ehewohnung als Lebensmittelpunkt der Familie in besonderem Maße. [1] Während der Trennungszeit ist das Nutzungsrecht wichtiger als das Eigentumsrecht. Das Gericht berücksichtigt die Eigentumsverhältnisse zwar, aber sie sind nur einer von vielen Faktoren in der Abwägung. [3] Selbst wenn Ihr Partner Alleineigentümer ist, können Sie die Zuweisung erhalten, wenn eine unbillige Härte vorliegt. [1] Dies gilt für die gesamte Dauer bis zur Rechtskraft der Scheidung. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie das Haus bei einer Scheidung behalten, ist diese temporäre Regelung ein erster wichtiger Schritt. Die Trennung hebt die Schutzfunktion der Ehewohnung also nicht auf.

Finanzielle Konsequenzen regeln: Die Nutzungsentschädigung

Wenn Ihnen die Wohnung zugewiesen wird, kann der ausziehende Partner eine Vergütung für die Nutzung verlangen. [3] Dieser Anspruch auf Nutzungsentschädigung muss der Billigkeit entsprechen und wird nicht automatisch fällig. Er muss vom weichenden Partner aktiv und nachweislich eingefordert werden; eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen. [3] Die Höhe orientiert sich oft an der ortsüblichen Miete, wird aber im Trennungsjahr häufig niedriger angesetzt. [2] Folgende Punkte beeinflussen die Berechnung:

  1. Die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Partner.

  2. Wer die laufenden Kreditraten für die Immobilie weiter bezahlt.

  3. Ob der Wohnvorteil bereits beim Ehegattenunterhalt berücksichtigt wurde. [5]

  4. Die Größe und der Zustand der Immobilie.

Zahlt der in der Wohnung verbleibende Partner die gemeinsamen Hauskredite allein weiter, kann dies die Nutzungsentschädigung oft auf null reduzieren. [4] Eine klare Regelung hierzu ist ein zentraler Bestandteil einer Trennungsvereinbarung.

Den Antrag korrekt stellen: Schritt für Schritt zum Ziel

Um die Zuweisung der Ehewohnung zu beantragen, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Zunächst sollten Sie immer versuchen, eine gütliche Einigung mit Ihrem Partner zu erzielen, idealerweise schriftlich in einer Trennungsvereinbarung. Scheitert dies, ist der Gang zum Familiengericht unumgänglich. Das Verfahren kann bis zu 6 Monate dauern. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gewalt, kann ein Antrag auf einstweilige Anordnung das Verfahren auf 2 bis 4 Wochen verkürzen. Wir begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite sichern Sie sich die besten Chancen, in Ihrem Zuhause bleiben zu können. Der nächste Schritt ist die langfristige Planung über die Trennungszeit hinaus.

Langfristige Lösungen finden: Von der Trennung zur Scheidung

Langfristige Lösungen finden: Von der Trennung zur Scheidung

Die Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB ist eine temporäre Lösung für die Trennungsphase. [1] Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, greift eine neue gesetzliche Regelung: § 1568a BGB. [2] Dann wird endgültig entschieden, wer die Wohnung dauerhaft nutzen darf, ob ein Mietverhältnis begründet wird oder die Immobilie verkauft werden muss. Oft ist derjenige im Vorteil, der bereits während der Trennung in der Wohnung geblieben ist. Es ist daher strategisch klug, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Sollte keine Einigung möglich sein, bleibt als letzte Option oft nur die Teilungsversteigerung der Immobilie. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft Ihnen, alle Optionen abzuwägen und die für Sie beste langfristige Lösung zu finden.


FAQ

Was kostet ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht meist auf 3.000 bis 4.000 Euro festgesetzt wird. Daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltsgebühren von insgesamt ca. 1.000 bis 1.500 Euro. Bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.



Gilt die Regelung zur Ehewohnung auch für unverheiratete Paare?

Nein, die Paragrafen § 1361b und § 1568a BGB gelten ausschließlich für verheiratete Paare. Bei unverheirateten Paaren richten sich die Ansprüche nach dem Mietrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht, was die Situation oft komplizierter macht.



Wie lange dauert ein Verfahren zur Wohnungszuweisung?

Ein reguläres Verfahren kann 3 bis 6 Monate in Anspruch nehmen. In Eilfällen, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Eine Entscheidung kann hier oft schon innerhalb von 2 bis 4 Wochen ergehen.



Was passiert, wenn wir beide Miteigentümer sind?

Auch bei gemeinsamem Eigentum kann die Wohnung einem Partner allein zugewiesen werden, wenn die Voraussetzungen der unbilligen Härte erfüllt sind. Der andere Miteigentümer muss den Auszug dulden, kann aber eine Nutzungsentschädigung fordern.



Kann ich zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung gezwungen werden?

Ja, wenn der ausziehende Partner diese gerichtlich geltend macht und die Zahlung der Billigkeit entspricht. Allerdings wird Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Wenn Sie die laufenden Hauslasten tragen, kann der Anspruch auch entfallen.



Was ist der Unterschied zwischen der Regelung im Trennungsjahr und nach der Scheidung?

Während der Trennung (§ 1361b BGB) ist die Zuweisung eine vorläufige Maßnahme zur Deeskalation. Nach der Scheidung (§ 1568a BGB) wird eine endgültige und dauerhafte Regelung getroffen, bei der die Eigentumsverhältnisse wieder eine größere Rolle spielen.



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