Versorgungsausgleich für Beamte & Betriebsrentner: So sichern Sie Ihre Ansprüche bei Scheidung
Ein Mandant verlor fast 300 € seiner monatlichen Betriebsrente, weil der Versorgungsausgleich fehlerhaft berechnet wurde. Solche Verluste sind kein Einzelfall, lassen sich aber mit dem richtigen Wissen vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rentenansprüche bei einer Scheidung vollständig sichern.
Das Thema kurz und kompakt
Bei Beamtenpensionen ist die interne Teilung Standard und schützt vor Wertverlusten.
Die externe Teilung von Betriebsrenten kann durch Umrechnungs- und Gebührenverluste zu Einbußen von über 20 % führen.
Eine anwaltliche Prüfung der Berechnungen kann Fehler im Wert von über 10.000 € aufdecken.
Eine Scheidung ist emotional und finanziell eine enorme Belastung. Mitten in dieser Ausnahmesituation wird oft eine der wichtigsten finanziellen Weichenstellungen für Ihre Zukunft übersehen: der Versorgungsausgleich. Besonders bei Beamtenpensionen und Betriebsrenten führen komplexe Regelungen und Bewertungsfehler schnell zu Verlusten von über 20 %. Dieser Beitrag erklärt Ihnen präzise, wie Sie den Versorgungsausgleich für Beamtenpensionen und Betriebsrenten bei der Scheidung korrekt berechnen, Fallstricke umgehen und Ihr Recht auf eine faire Teilung durchsetzen. Wir verbinden juristische Genauigkeit mit praktischen Beispielen, damit Sie sicher durch das Verfahren kommen.
Die Grundlagen: So funktioniert die Teilung von Rentenansprüchen
Bei einer Scheidung werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche grundsätzlich hälftig geteilt.[1] Das betrifft die gesetzliche Rente, private Vorsorge und eben auch Beamtenpensionen sowie Betriebsrenten. Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) schreibt vor, dass jedes einzelne Anrecht für sich betrachtet und geteilt wird.[2] Hat ein Ehepartner beispielsweise in 15 Ehejahren Rentenpunkte im Wert von 500 € monatlich erworben, erhält der andere Partner daraus einen Anspruch von 250 €. Dieser Grundsatz der Halbteilung soll eine gerechte Verteilung der gemeinsam erarbeiteten Lebensleistung sicherstellen. Für eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche können Sie sich anwaltlich beraten lassen, zum Beispiel im Rahmen unserer Familienrechtsberatung. Die genaue Umsetzung dieser Teilung birgt jedoch, je nach Art der Altersvorsorge, erhebliche Unterschiede und potenzielle Nachteile.
Beamtenpensionen schützen: Die interne Teilung als fairer Standard
Für Beamtenpensionen ist die sogenannte interne Teilung der Regelfall. Hierbei wird für den ausgleichsberechtigten Partner ein eigenes Versorgungskonto direkt beim Dienstherrn des pflichtigen Partners eingerichtet.[4] Dieser Vorgang sichert dem berechtigten Partner einen direkten Anspruch in Höhe des Ausgleichswerts, der mit den allgemeinen Besoldungsanpassungen dynamisiert wird.[5] Der entscheidende Vorteil ist, dass keine Umrechnungsverluste entstehen, wie sie bei externen Übertragungen üblich sind. Einem Lehrer mit 20 Dienstjahren während der Ehe werden beispielsweise Anrechte im Wert von 80.000 € zugeschrieben; bei interner Teilung erhält der Ex-Partner ein Anrecht im Wert von exakt 40.000 € beim selben Versorgungsträger. Für die korrekte Berechnung sind einige Unterlagen unerlässlich:
Der Beschluss des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich
Die Auskünfte der Versorgungsträger über die Ehezeitanteile
Das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Gegebenenfalls ein bestehender Ehevertrag mit Regelungen zum Ausgleich
Während dieses Verfahren bei Beamten meist reibungslos verläuft, lauern bei Betriebsrenten erhebliche finanzielle Gefahren.
Betriebsrenten im Fokus: Warum die externe Teilung bis zu 30 % Verlust bedeuten kann
Bei Betriebsrenten (bAV) kommt häufig die externe Teilung zur Anwendung. Der Versorgungsträger des verpflichteten Ehegatten zahlt dabei einen Kapitalbetrag an einen anderen, vom berechtigten Partner gewählten Anbieter.[1] Das Problem: Der Wert des Anrechts wird oft mit veralteten Rechnungszinsen berechnet, während der neue Anbieter den Betrag mit aktuellen, niedrigeren Zinsen anlegt.[2] Dieser Unterschied kann die spätere Rente um 20 bis 30 % schmälern. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkte zwar die Rechte der Ausgleichsberechtigten, doch Vorsicht ist weiterhin geboten.[3] Ein leitender Angestellter hat beispielsweise einen Betriebsrentenanspruch mit einem Kapitalwert von 100.000 € erworben. Bei externer Teilung werden davon oft 2 bis 3 % Teilungskosten abgezogen, was bereits 3.000 € Verlust bedeutet. Die anschließende Übertragung in einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen kann den Wertverlust auf über 20.000 € erhöhen. Eine genaue Prüfung der betrieblichen Altersversorgung ist daher unerlässlich. Diese finanziellen Nachteile sind jedoch kein unabwendbares Schicksal, wenn Sie die richtigen Schritte kennen.
Verluste aktiv minimieren: 3 Strategien für einen fairen Ausgleich
Sie müssen die vom Gericht und den Versorgungsträgern vorgeschlagenen Berechnungen nicht einfach hinnehmen. Mit der richtigen Strategie können Sie tausende Euro sichern. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie dabei unterstützen. Hier sind drei bewährte Ansätze:
Prüfung der Auskünfte und Gutachten: Fordern Sie alle Berechnungsunterlagen an. Oft werden Bewertungsfaktoren wie die Lebenserwartung oder der Rechnungszins zu Ihren Ungunsten angesetzt. Eine anwaltliche Prüfung deckt Fehler auf, die oft einen Wert von über 10.000 € haben.
Antrag auf interne Teilung: Auch bei Betriebsrenten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die interne Teilung beantragen oder aushandeln. Dies verhindert die risikoreiche Übertragung des Kapitals und sichert Ihnen identische Rentenbedingungen.
Verhandlung einer Scheidungsfolgenvereinbarung: Statt den Versorgungsausgleich gerichtlich durchführen zu lassen, können Sie eine individuelle Vereinbarung treffen. So kann ein Partner die Betriebsrente behalten und den anderen mit einer Einmalzahlung oder anderen Vermögenswerten abfinden, was oft für beide Seiten vorteilhafter ist.
Die beste Strategie ist jedoch immer die vorausschauende Planung, lange bevor ein Scheidungsverfahren überhaupt beginnt.
Vorausschauend handeln: Wie ein Ehevertrag den Versorgungsausgleich regelt
Mit einem notariellen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Versorgungsausgleich individuell anpassen oder sogar ausschließen.[2] Dies schafft von Anfang an klare Verhältnisse und kann im Scheidungsfall Prozesskosten von über 5.000 € sparen. Ein vollständiger Ausschluss ist jedoch riskant. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass ein solcher Verzicht sittenwidrig und damit nichtig sein kann, wenn er einen Partner einseitig benachteiligt, insbesondere nach einer langen Ehe mit klassischer Rollenverteilung.[1] Eine faire Lösung kann darin bestehen, nur bestimmte Anrechte – wie eine risikoreiche Betriebsrente – vom Ausgleich auszunehmen und im Gegenzug eine Kompensation zu vereinbaren, etwa durch höhere Beiträge in eine private Rentenversicherung. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung bietet Flexibilität. Doch was tun, wenn die Scheidung bereits rechtskräftig und die Berechnung fehlerhaft war?
Nach der Scheidung handeln: Fehlerhafte Berechnungen korrigieren
Ein rechtskräftiger Beschluss zum Versorgungsausgleich ist nicht immer endgültig. Das Gesetz sieht in § 51 VersAusglG die Möglichkeit einer Abänderung vor. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn sich der Wert eines Anrechts nach der Scheidung wesentlich geändert hat, etwa durch Gesetzesänderungen wie die „Mütterrente“.[6] Die Wesentlichkeitsgrenze liegt bei einer Abweichung von mindestens 5 %. Auch wenn der ausgleichsberechtigte Ex-Partner verstirbt, bevor er selbst Rente bezogen hat, kann die Kürzung Ihrer Versorgung auf Antrag wieder aufgehoben werden. Viele wissen nicht, dass sie oft nur 2 Jahre Zeit haben, um einen solchen Antrag zu stellen. Die Komplexität dieser Verfahren und die strengen Fristen machen eine spezialisierte Beratung unerlässlich, um keine unnötigen Kosten zu riskieren.
Der Versorgungsausgleich ist eine der komplexesten Materien im Familienrecht mit direkten Auswirkungen auf Ihr Einkommen im Alter. Pauschale Rechner oder allgemeine Ratschläge können die Besonderheiten Ihres Falles nicht erfassen. Wir bei Braun-Legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf den Versorgungsausgleich spezialisiert sind. Ihr persönlicher Ansprechpartner prüft Ihre Unterlagen, deckt Berechnungslücken auf und verhandelt für Sie die bestmögliche Lösung. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Familienrecht stellen wir sicher, dass Sie die Ihnen zustehenden Anteile an Beamtenpensionen und Betriebsrenten vollständig erhalten. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung zum Versorgungsausgleich und sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft.
Literatur
FAQ
Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Das Einholen der Rentenauskünfte bei allen Trägern kann 6 bis 12 Monate dauern, in komplexen Fällen auch länger. Die Gesamtdauer des Scheidungsverfahrens verlängert sich dadurch entsprechend.
Welche Kosten entstehen beim Versorgungsausgleich?
Die Kosten sind Teil der gesamten Scheidungskosten und richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten sowie dem Wert der Ausgleichsansprüche zusammensetzt. Hinzu kommen Anwaltsgebühren. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel nicht.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?
Bei der internen Teilung wird für den berechtigten Partner ein neues Konto beim selben Versorgungsträger des Pflichtigen eingerichtet (üblich bei Beamtenpensionen). Bei der externen Teilung wird ein Kapitalbetrag an einen anderen Versorgungsträger überwiesen (häufig bei Betriebsrenten), was oft mit Wertverlusten verbunden ist.
Kann ein bereits durchgeführter Versorgungsausgleich geändert werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Abänderung ist nach § 51 VersAusglG möglich, wenn sich die Berechnungsgrundlagen wesentlich geändert haben (z.B. Gesetzesänderungen) oder wenn der ausgleichsberechtigte Partner verstirbt, bevor er Leistungen erhalten hat.
Muss ich den Versorgungsausgleich auch bei einer kurzen Ehe durchführen?
Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren (Stichtag ist die Einreichung des Scheidungsantrags) findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer der Ehegatten dies ausdrücklich beantragt. Bei Ehen, die länger als drei Jahre dauerten, wird er vom Gericht von Amts wegen durchgeführt.
Was passiert mit meinen Riester- oder Rürup-Renten?
Auch private und staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge wie Riester- oder Rürup-Renten fallen in den Versorgungsausgleich. Die in der Ehezeit angesparten Kapitalwerte bzw. die daraus resultierenden Rentenanwartschaften werden ebenfalls hälftig geteilt.