Münchener Testament: So sichern Sie als enterbtes Kind Ihren Pflichtteil in München
Ein Mandant aus München dachte, das „Münchener Testament“ seiner Eltern schließe ihn vollständig vom Erbe aus. Wir haben seinen Fall geprüft und ihm zu seinem Pflichtteil von über 85.000 € verholfen. Erfahren Sie, wie auch Sie trotz einer Enterbung Ihren gesetzlichen Anspruch erfolgreich durchsetzen können.
Das Thema kurz und kompakt
Ein „Münchener Testament“ (Berliner Testament) enterbt Kinder zwar im ersten Erbfall, hebt deren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils jedoch nicht auf.
Zur Durchsetzung des Anspruchs ist eine genaue Berechnung notwendig, die auch Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt und eine aktuelle Immobilienbewertung erfordert.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung; schnelles Handeln ist daher zur Sicherung des Anspruchs unerlässlich.
Viele glauben, ein sogenanntes „Münchener Testament“ – meist eine Form des Berliner Testaments – würde Kinder unumkehrbar enterben. Das ist ein kostspieliger Irrtum. Das deutsche Erbrecht sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass zu: den Pflichtteil. Dieser Anspruch besteht als reiner Geldanspruch auch dann, wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir führen Sie durch die notwendigen Schritte, von der korrekten Berechnung Ihres Anspruchs bis zur erfolgreichen Durchsetzung in München und erklären, warum schnelles Handeln entscheidend ist, um keine Fristen zu versäumen.
Das Münchener Testament verstehen: Kein Ausschluss vom Erbe
Das „Münchener Testament“ ist in der Regel ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, das den überlebenden Partner als Alleinerben einsetzt. [2] Für die Kinder bedeutet dies im ersten Erbfall eine Enterbung, was bei einem Nachlasswert von 500.000 € und zwei Kindern einen vorläufigen Verlust von je 125.000 € bedeuten kann. Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch bleibt davon jedoch unberührt. Gemäß § 2303 BGB haben Abkömmlinge einen unbedingten Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. [4] Diese Regelung schützt Kinder vor einer vollständigen Enterbung und sichert ihnen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass der Eltern. [3] Die Existenz eines solchen Testaments ist also nicht das Ende Ihrer Ansprüche, sondern der Ausgangspunkt für deren Geltendmachung.
Ihren Pflichtteilsanspruch in 3 Schritten präzise berechnen
Die genaue Höhe Ihres Anspruchs zu kennen, ist der erste Schritt zum Erfolg. Die Berechnung erfolgt systematisch in drei Stufen:
Gesetzliche Erbquote ermitteln: Zuerst wird Ihre Erbquote ohne Testament bestimmt. Bei einer verwitweten Erblasserin mit zwei Kindern beträgt die Quote für jedes Kind beispielsweise 50 %.
Pflichtteilsquote festlegen: Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Im genannten Beispiel liegt Ihre Pflichtteilsquote also bei 25 %. [4]
Anspruch beziffern: Diese Quote wird auf den Nettonachlasswert (Vermögen abzüglich Schulden) angewendet. Bei einem Nachlass von 400.000 € entspräche eine 25%-Quote einem Anspruch von 100.000 €.
Um diese Berechnung korrekt durchzuführen, ist eine vollständige Übersicht über das Vermögen unerlässlich. Hierfür können Sie vom Erben eine detaillierte Auskunft verlangen. Mehr zur Berechnung des Pflichtteils erfahren Sie in unserem Spezialbeitrag.
Den wahren Nachlasswert aufdecken: Schenkungen und Immobilienbewertung
Der vom Erben angegebene Nachlasswert ist oft unvollständig. Besonders Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod getätigt hat, können Ihren Anspruch erheblich erhöhen. [1] Solche Zuwendungen werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet und begründen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. [2] Eine Schenkung von 100.000 € sieben Jahre vor dem Tod wird beispielsweise noch mit 40 % (also 40.000 €) berücksichtigt. [1] Zudem hat das Jahressteuergesetz 2022 die Bewertungsregeln für Immobilien geändert, was oft zu höheren Werten und damit höheren Pflichtteilsansprüchen führt. [6] Ein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB zwingt den Erben, alle relevanten Informationen offenzulegen.
Die Pflichtteilsstrafklausel: Eine strategische Entscheidung treffen
Viele Berliner Testamente enthalten eine „Pflichtteilsstrafklausel“. [1] Diese Klausel bestimmt, dass ein Kind, das nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil fordert, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhält und nicht, wie vorgesehen, Schlusserbe wird. [3] Dies soll Kinder davon abhalten, den überlebenden Elternteil finanziell zu belasten. Es erfordert eine sorgfältige Abwägung: Ist es wirtschaftlich sinnvoller, den kleineren Pflichtteil sofort zu sichern oder auf das potenziell größere Erbe später zu hoffen? Bei einem Nachlass von 600.000 € könnte der sofortige Pflichtteil 75.000 € betragen, während das Schlusserbe vielleicht 300.000 € wert ist. Wir helfen Ihnen, diese strategische Entscheidung auf Basis einer klaren Fallanalyse bei Enterbung zu treffen.
Fristen beachten: Warum Sie keine Zeit verlieren dürfen
Ihr Pflichtteilsanspruch verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. [2] Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung durch das Testament erfahren haben. [5] Haben Sie beispielsweise im März 2024 von allem erfahren, endet die Frist am 31. Dezember 2027. Versäumen Sie diese Frist, kann der Erbe die Zahlung verweigern und Ihr Anspruch ist wertlos. [1] Ein Zögern kann Sie den gesamten Anspruch kosten, der schnell fünf- oder sechsstellige Beträge erreichen kann. Daher ist es entscheidend, nach Kenntnisnahme umgehend zu handeln und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Den Pflichtteil in München durchsetzen: Der anwaltliche Prozess
Die erfolgreiche Einforderung Ihres Pflichtteils folgt einem bewährten Prozess. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt:
Außergerichtliche Geltendmachung: Zunächst fordern wir den Erben schriftlich zur Auskunft über den Nachlassbestand und zur Zahlung Ihres Pflichtteils auf. Über 80 % solcher Fälle lassen sich bereits auf diesem Weg klären.
Verhandlung: Sollte der Erbe die Zahlung verweigern oder einen zu niedrigen Wert ansetzen, verhandeln wir für Sie, um eine faire Einigung zu erzielen.
Gerichtliche Durchsetzung: Als letzter Schritt bleibt die Pflichtteilsklage vor dem zuständigen Gericht in München. Hierbei werden alle Beweise vorgelegt, um Ihren Anspruch vollständig durchzusetzen.
Die Kosten für einen Anwalt sind oft eine sinnvolle Investition, da sie die Erfolgschancen maximieren und den Ertrag sichern. [1]
Im Erbrecht geht es um mehr als nur Paragraphen; es geht um Ihre finanzielle Zukunft und familiäre Klarheit. Anders als anonyme Online-Plattformen setzen wir auf direkte und persönliche Betreuung. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie. Mit unserer Erfahrung im Pflichtteilsrecht stellen wir sicher, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung, um Ihre Situation zu analysieren und die nächsten Schritte zu planen.
Literatur
[[1]]: Pflichtteil für Kinder: https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/pflichtteil-erbe/pflichtteil-kinder
[[2]]: Berliner Testament Pflichtteil einklagen: https://www.erbrechtsinfo.com/erben/berliner-testament-pflichtteil-einklagen/
[[3]]: Berliner Testament: Pflichtteil, Berechnung und Muster: https://www.finanztip.de/berliner-testament/
[[4]]: Pflichtteil im Erbrecht - § 2303 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html
[[5]]: § 2325 BGB - Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html
[[7]]: § 2314 BGB - Auskunftspflicht des Erben: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2314.html
[[8]]: Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: https://www.haufe.de/id/beitrag/pflichtteilsrecht-12-verjaehrung-des-pflichtteilsanspruchs-HI7713430.html
FAQ
Was ist ein Münchener Testament?
Der Begriff „Münchener Testament“ wird umgangssprachlich oft für das „Berliner Testament“ verwendet. Dabei handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder als Schlusserben nach dem Tod des längerlebenden Partners einsetzen.
Bin ich als Kind automatisch enterbt, wenn meine Eltern ein solches Testament haben?
Im ersten Erbfall, also nach dem Tod des ersten Elternteils, sind die Kinder durch die Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerbe faktisch enterbt. Ihnen steht jedoch ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zu.
Wie erfahre ich die genaue Höhe des Nachlasses?
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie gemäß § 2314 BGB einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben. Sie können ein detailliertes Nachlassverzeichnis verlangen, das alle Vermögenswerte und Schulden zum Todestag auflistet.
Was kostet es, den Pflichtteil einzufordern?
Die Kosten hängen vom Fall ab. Zunächst tragen Sie die Kosten für Ihren Anwalt. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und Sie gewinnen, muss die Gegenseite in der Regel die gesamten Kosten tragen. Oftmals führt bereits ein anwaltliches Schreiben zum Erfolg, ohne dass Gerichtskosten anfallen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Pflichtteil und dem Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Der Pflichtteil bezieht sich auf den Wert des Nachlasses am Todestag. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöht diesen Anspruch, indem er Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, dem Nachlass fiktiv hinzurechnet.
Kann ich meinen Pflichtteil auch ohne Anwalt in München durchsetzen?
Theoretisch ja, aber es ist nicht empfehlenswert. Die Berechnung ist komplex, Fristen müssen eingehalten werden und Erben sind oft nicht kooperativ. Ein erfahrener Anwalt stellt sicher, dass Sie den vollen Ihnen zustehenden Betrag erhalten und alle rechtlichen Fallstricke vermeiden.