Erbrecht

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Anwaltliche Vertretung bei der Auseinandersetzung einer komplexen Erbengemeinschaft mit Auslandsvermögen.

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Erbengemeinschaft mit Auslandsvermögen auflösen: So sichern Sie Ihr Erbe

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Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Eine geerbte Ferienimmobilie in Spanien, ein Konto in der Schweiz – und schon wird die Erbengemeinschaft zur Zerreißprobe. Ein Mandant sparte durch unsere gezielte Strategie über 45.000 € an Steuern und Gebühren. Erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen anwaltlichen Vertretung bei der Auseinandersetzung einer komplexen Erbengemeinschaft mit Auslandsvermögen Fallstricke umgehen und Konflikte lösen.

Das Thema kurz und kompakt

Bei Erbfällen mit Auslandsvermögen gilt seit 2015 das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers, was die Planung vereinfacht, aber eine genaue Prüfung erfordert.

Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) droht eine mehrfache Besteuerung des Erbes, die nur durch korrekte Anrechnungsverfahren gemindert werden kann.

Eine professionelle anwaltliche Vertretung ist entscheidend, um Vermögenswerte korrekt zu bewerten, Steuerlasten zu optimieren und kostspielige Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist bereits rein national eine Herausforderung. Befinden sich jedoch Immobilien, Konten oder Depots im Ausland, vervielfachen sich die Probleme. Unterschiedliche Rechtssysteme, Sprachbarrieren und drohende Doppelbesteuerung können den Wert des Erbes empfindlich schmälern. Seit dem 17. August 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung zwar das anwendbare Recht, doch die Details, von der korrekten Bewertung des Auslandsvermögens bis zur Anrechnung ausländischer Steuern, erfordern spezialisierte Kenntnisse. Wir beraten Sie persönlich und führen Sie sicher durch diesen Prozess, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft mit Auslandsbezug sind mehrere kritische Punkte zu beachten, um finanzielle Verluste und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

  • Anwendbares Recht: Seit 2015 gilt für EU-Erbfälle grundsätzlich das Recht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers (EuErbVO), nicht mehr die Staatsangehörigkeit.

  • Doppelbesteuerung: Deutschland hat nur mit 6 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen im Erbrecht. Ohne Abkommen droht eine Besteuerung im In- und Ausland.

  • Bewertung: Auslandsvermögen muss nach dem „gemeinen Wert“ (Verkehrswert) für die deutsche Erbschaftssteuer bewertet werden, was oft Gutachten erfordert.

  • Dokumente: Das Europäische Nachlasszeugnis erleichtert den Nachweis der Erbenstellung im EU-Ausland erheblich und kann neben dem deutschen Erbschein beantragt werden.

  • Kosten: Die Kosten für die Auseinandersetzung, inklusive Gutachter und Anwälte, können als Nachlassverbindlichkeiten die Erbschaftssteuer mindern.

Diese Komplexität erfordert eine frühzeitige und strategische Planung, um das Vermögen zu sichern.

Die erste Hürde: Welches Recht gilt für die Finca auf Mallorca?

Ein deutscher Rentner verstirbt und hinterlässt seinen drei Kindern ein Haus in Berlin und eine Ferienimmobilie auf Mallorca. Seit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) am 17. August 2015 gilt für den gesamten Nachlass das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen „letzten gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Lebte der Rentner also zuletzt in Berlin, findet auf den gesamten Nachlass, inklusive der Finca, deutsches Erbrecht Anwendung. Dies vereinfacht die Rechtslage erheblich, da nicht mehr zwei verschiedene Rechtsordnungen (deutsches und spanisches Erbrecht) parallel gelten. Hatte er seinen Lebensmittelpunkt jedoch nach Mallorca verlegt, wenden deutsche Gerichte spanisches Erbrecht an. Eine testamentarische Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts hätte hier für Klarheit sorgen können. Die internationale Erbrechtsberatung hilft, solche Szenarien vorausschauend zu regeln. Die korrekte Bestimmung des anwendbaren Rechts ist der erste von vielen Schritten.

Steuerfalle Doppelbesteuerung: Wie Sie Ihr Erbe vor dem Fiskus schützen

Die Erbschaftssteuer ist in der EU nicht vereinheitlicht. Das bedeutet: Besteht in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht, weil Erbe oder Erblasser hier ihren Wohnsitz haben, besteuert der deutsche Fiskus das gesamte Welterbe. Gleichzeitig erhebt aber auch der ausländische Staat, z.B. Spanien, Steuern auf das dort belegene Vermögen wie eine Immobilie. Da Deutschland mit Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Erbschaftssteuer hat, droht eine Doppelbelastung. Zwar kann die in Spanien gezahlte Steuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden (§ 21 ErbStG), doch dies gelingt oft nur teilweise. Bankguthaben bei spanischen Instituten gelten steuerlich als deutsches Inlandsvermögen, was eine Anrechnung verhindert und zu einer echten Doppelbesteuerung führt. Eine professionelle Beratung zur Erbschaftssteuer ist daher unerlässlich. Nur so lässt sich die Steuerlast überlegt minimieren.

Der Auseinandersetzungsprozess: 3 entscheidende Schritte bei Auslandsvermögen

Die geordnete Auseinandersetzung einer internationalen Erbengemeinschaft folgt einem klaren Plan, um Streit zu vermeiden und Werte zu sichern. Jeder Miterbe kann gemäß § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Die folgenden drei Schritte sind dabei zentral:

  1. Nachlassverzeichnis erstellen und bewerten: Zuerst müssen alle Vermögenswerte im In- und Ausland lückenlos erfasst werden. Für die Finca in Spanien oder das Chalet in Österreich ist oft ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes („gemeiner Wert“) unumgänglich, den das deutsche Finanzamt fordert.

  2. Nachlassverbindlichkeiten begleichen: Vor der Verteilung müssen alle Schulden des Erblassers sowie die Erbfallkosten (z.B. für Beerdigung, Gutachten, Anwalt) aus dem Nachlass bezahlt werden. Diese Kosten mindern die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer.

  3. Auseinandersetzungsvertrag schließen: Die Erben einigen sich in einem Vertrag über die Verteilung des verbleibenden Nachlasses. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden, sobald Immobilien oder GmbH-Anteile zum Nachlass gehören. Eine saubere Nachlassabwicklung verhindert teure Folgekonflikte.

Diese strukturierte Vorgehensweise ist die Basis für eine erfolgreiche Auflösung der Gemeinschaft.

Fallstudie: Wie eine anwaltliche Strategie 45.000 € rettete

Drei Geschwister erbten von ihrem Vater neben einem Aktiendepot in Deutschland (Wert 400.000 €) auch eine unbelastete Ferienwohnung in Portugal (Wert 250.000 €). Ohne anwaltliche Vertretung hätten sie die Wohnung unter Wert verkauft, um schnell liquide zu sein, und die portugiesische mit der deutschen Erbschaftssteuer ungünstig verrechnet. Unsere Kanzlei entwickelte eine 3-Punkte-Strategie: Zuerst setzten wir eine Nutzungsregelung durch, die einem Erben die alleinige Nutzung gegen eine Ausgleichszahlung von 2.000 € monatlich an die Gemeinschaft zusprach. Parallel ließen wir den Wert der Immobilie von einem zertifizierten Gutachter exakt bestimmen, was eine um 15 % höhere Bewertung als der angenommene Schnellverkaufspreis ergab. Durch die korrekte Anrechnung der portugiesischen Stempelsteuer und die Nutzung aller Freibeträge sparten die Erben am Ende über 45.000 € an Steuern und Gebühren. Solche Erbstreitigkeiten lassen sich oft durch kluge Planung vermeiden.

Das Europäische Nachlasszeugnis als Türöffner im Ausland

Um im Ausland über Bankkonten zu verfügen oder eine Immobilie umschreiben zu lassen, benötigen Erben einen offiziellen Nachweis. Hierfür wurde das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) geschaffen. Es ist in fast der gesamten EU (außer Irland und Dänemark) gültig und dient als universeller Erbnachweis. Das ENZ kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden und hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, die verlängert werden kann. Gegenüber ausländischen Banken und Behörden hat das ENZ oft eine höhere Akzeptanz als der deutsche Erbschein. Es vereinfacht die Abwicklung erheblich, da es nicht mehr in jedem Land separate Anerkennungsverfahren braucht. Wir unterstützen Sie dabei, den Erbschein oder das ENZ effizient zu beantragen. So wird aus einer bürokratischen Hürde ein reiner Verwaltungsschritt.

Ihre persönliche Vertretung für komplexe Erbfälle

Ihre persönliche Vertretung für komplexe Erbfälle

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft mit Auslandsvermögen ist kein Standardfall für einen Anwalt ohne internationale Erfahrung. Es geht nicht nur um Paragraphen, sondern um eine Strategie, die Steuerrecht, Immobilienbewertung und Verhandlungsgeschick über Grenzen hinweg vereint. Wir bei braun-legal verstehen uns als Ihre persönlichen Partner in dieser schwierigen Phase. Statt Sie an anonyme Anwälte zu vermitteln, bieten wir Ihnen direkte Betreuung durch erfahrene Juristen. Unsere Mission ist es, Ihnen eine schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung zu sichern. Wir übernehmen die Kommunikation mit ausländischen Behörden und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte für die Auflösung der Erbengemeinschaft zu planen.


FAQ

Welches Recht gilt, wenn der Erblasser Deutscher war, aber in der Schweiz lebte?

Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gilt die EU-Erbrechtsverordnung nicht direkt. Nach deutschem Internationalen Privatrecht würde Schweizer Recht zur Anwendung kommen (Recht des letzten Wohnsitzes). Es ist entscheidend, die spezifischen Regelungen und eventuelle Staatsverträge zu prüfen.



Was ist der Unterschied zwischen Abschichtung und Auseinandersetzung?

Bei der Auseinandersetzung wird der gesamte Nachlass verteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst. Bei der Abschichtung scheidet nur ein Erbe aus der Gemeinschaft aus, indem er eine Abfindung erhält. Die Erbengemeinschaft besteht danach mit den verbleibenden Mitgliedern weiter.



Wie wird eine Auslandsimmobilie für die deutsche Erbschaftssteuer bewertet?

Die Bewertung erfolgt nach dem „gemeinen Wert“ (§ 9 BewG), was dem Verkehrswert oder Marktwert entspricht. Dieser Wert muss nachgewiesen werden, oft durch ein Gutachten eines Sachverständigen vor Ort, einen Kaufpreis aus einem zeitnahen Verkauf oder durch von ausländischen Behörden anerkannte Steuerwerte.



Kann ich meinen Erbteil an eine ausländische Immobilie einfach verkaufen?

Sie können Ihren gesamten Erbteil (Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft) verkaufen, was notariell beurkundet werden muss. Den Verkauf nur des Anteils an einer einzelnen Immobilie können Sie nicht ohne die Zustimmung der anderen Miterben durchführen, da die Erbengemeinschaft gesamthänderisch über den Nachlass verfügt.



Was ist ein Auseinandersetzungsverbot durch den Erblasser?

Ein Erblasser kann im Testament anordnen, dass die Erbengemeinschaft für eine bestimmte Zeit (maximal 30 Jahre) nicht auseinandergesetzt werden darf. Dies geschieht oft, um ein Familienunternehmen oder eine Immobilie zu erhalten. Trotzdem gibt es unter bestimmten Umständen Möglichkeiten, die Gemeinschaft vorzeitig aufzulösen.



Wer verwaltet den Nachlass bis zur Auseinandersetzung?

Bis zur Auseinandersetzung verwalten alle Miterben den Nachlass gemeinschaftlich. Entscheidungen über den Nachlass müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten führt. Für Maßnahmen der laufenden Verwaltung (z.B. notwendige Reparaturen) genügt eine Stimmenmehrheit.



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