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Ansprüche aus einem Erbvertrag nach dem Tod des Erblassers erfolgreich durchsetzen

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Erbvertrag ignoriert? So setzen Sie Ihre Ansprüche nach dem Tod des Erblassers durch

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant stand vor einem Problem: Sein Onkel hatte ihm im Erbvertrag das Familienhaus versprochen, es aber kurz vor seinem Tod an einen Nachbarn verschenkt. Ein Schock, aber kein hoffnungsloser Fall, denn ein Erbvertrag schafft Fakten.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Erbvertrag ist rechtlich bindend und kann vom Erblasser nicht einseitig durch ein Testament geändert werden.

Schenkt der Erblasser Vermögen weg, um Vertragserben zu benachteiligen, können diese nach seinem Tod die Herausgabe des Geschenks fordern (§ 2287 BGB).

Die Frist zur Anfechtung eines Erbvertrags wegen Irrtums oder Täuschung beträgt nur ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

Ein Erbvertrag bietet, anders als ein Testament, eine hohe rechtliche Verbindlichkeit und kann vom Erblasser nicht einseitig geändert werden. Doch was passiert, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt und damit die vertraglichen Erben gezielt benachteiligt? Viele Betroffene wissen nicht, dass sie nach dem Erbfall starke rechtliche Ansprüche haben. Dieser Beitrag zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie die häufigsten Vertragsbrüche identifizieren, Ihre Ansprüche aus einem Erbvertrag nach dem Tod des Erblassers erfolgreich durchsetzen und welche Fristen dabei entscheidend sind.

Die rechtliche Bindung eines Erbvertrags verstehen

Ein Erbvertrag ist, anders als ein Testament, keine einseitige Willenserklärung, sondern ein bindender Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Für seine Gültigkeit ist nach § 2276 BGB eine notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragsparteien zwingend erforderlich. Diese Formvorschrift sichert eine Bindungswirkung von 100 % an die getroffenen Vereinbarungen. Der Erblasser kann vertragsgemäße Verfügungen, wie die Einsetzung eines Erben, nicht einfach durch ein späteres Testament aufheben (§ 2289 Abs. 1 S. 2 BGB). Genau diese Verbindlichkeit macht den Erbvertrag zu einem mächtigen Instrument der Nachlassplanung. Diese starke rechtliche Position ist die Grundlage für alle weiteren Schritte, falls der Vertrag unterlaufen wird.

Typische Vertragsbrüche durch den Erblasser identifizieren

Die häufigste Form des Vertragsbruchs ist die sogenannte beeinträchtigende Schenkung. Obwohl der Erblasser zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügen darf (§ 2286 BGB), setzt das Gesetz Grenzen. Eine Schenkung, die in der Absicht vorgenommen wird, den Vertragserben zu schädigen, ist anfechtbar. Die Rechtsprechung geht von einer solchen Absicht aus, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Schenkung hatte. Ein solches Interesse fehlt oft, wenn Vermögenswerte ohne triftigen Grund an Dritte fließen. Allein die Sicherung der eigenen Pflege kann ein solches Interesse mit einem Wert von über 20.000 € pro Jahr darstellen.

Hier sind 4 typische Beispiele für solche Schenkungen:

  • Die Übertragung einer Immobilie im Wert von 500.000 € an eine neue Lebenspartnerin.

  • Das Verschenken eines Aktiendepots mit einem Wert von über 100.000 € an ein einzelnes Kind.

  • Die Einräumung eines unentgeltlichen, lebenslangen Nießbrauchs an einem Mietshaus für einen Freund.

  • Der Verkauf einer wertvollen Kunstsammlung für nur 10 % ihres Marktwertes.

Solche Handlungen höhlen den vertraglich zugesicherten Nachlass gezielt aus. Erkennen Sie solche Muster, ist schnelles Handeln nach dem Erbfall gefragt.

Den Herausgabeanspruch nach § 2287 BGB geltend machen

Stellt sich heraus, dass der Erblasser den Erbvertrag durch eine Schenkung unterlaufen hat, können Sie als Vertragserbe aktiv werden. Nach § 2287 BGB haben Sie einen direkten Anspruch gegen den Beschenkten auf Herausgabe des Geschenks. Dieser Anspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers und verjährt in der Regel nach 3 Jahren. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass der Beschenkte beweisen muss, dass der Erblasser ein anerkennenswertes Eigeninteresse an der Schenkung hatte. Gelingt dieser Beweis nicht, muss der Beschenkte den Vermögenswert an Sie als Vertragserben herausgeben. Ein Fall des OLG Zweibrücken (Az. 8 W 22/24) zeigte, dass selbst ein späteres Testament die Rechte aus einem früheren Erbvertrag nicht ohne Weiteres aushebeln kann. [2] Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist oft komplex und erfordert eine genaue Analyse des Einzelfalls, um bei Erbstreitigkeiten erfolgreich zu sein.

Den Erbvertrag anfechten: Eine weitere strategische Option

Neben der Geltendmachung von Ansprüchen wegen beeinträchtigender Schenkungen kann in bestimmten Fällen auch die Anfechtung des Erbvertrags selbst eine Option sein. Dies ist möglich, wenn ein Anfechtungsgrund wie Irrtum, arglistige Täuschung oder Drohung vorliegt (§ 2281 BGB). Ein häufiger Fall ist auch die Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, von dem der Erblasser bei Vertragsschluss nichts wusste. Die Anfechtungsfrist beträgt nur ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangen (§ 2283 BGB).

Die strategische Prüfung einer Anfechtung umfasst in der Regel 4 Schritte:

  1. Prüfung des Anfechtungsgrundes (z.B. Irrtum über die Existenz eines Pflichtteilsberechtigten).

  2. Einhaltung der Jahresfrist ab Kenntnisnahme, spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall.

  3. Formgerechte Anfechtungserklärung gegenüber dem Nachlassgericht.

  4. Abwägung der Rechtsfolgen, da eine erfolgreiche Anfechtung den Erbvertrag von Anfang an nichtig macht.

Diese Option ist besonders relevant, wenn die Grundlagen des Vertrages selbst fehlerhaft waren.

Steuerliche Fallstricke nach erfolgreicher Durchsetzung kennen

Wenn Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchgesetzt haben und das Vermögen erhalten, fällt Erbschaftsteuer an. Hier ist Vorsicht geboten: Durch das Jahressteuergesetz 2022 haben sich die Bewertungsregeln für Immobilien geändert. [8] Seit dem 1. Januar 2023 führt die Anpassung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oft zu einer Neubewertung, die den Wert von Immobilien um 20 % bis 30 % erhöhen kann. Dies kann die Erbschaftsteuerlast erheblich steigern, da die persönlichen Freibeträge unverändert geblieben sind. Eine vorausschauende Planung, die auch die steuerlichen Folgen berücksichtigt, ist daher unerlässlich. Informieren Sie sich frühzeitig über die Kosten eines Erbvertrags und die steuerlichen Konsequenzen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Ihre Rechte mit professioneller Unterstützung sichern

Die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Erbvertrag erfordert juristische Präzision und strategisches Vorgehen. Ob es um die Rückforderung von Schenkungen oder die Anfechtung des Vertrags geht – die Einhaltung von Fristen und die korrekte Beweisführung sind entscheidend. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und prüfen Ihren Fall mit der Erfahrung aus hunderten erbrechtlichen Mandaten. Wir analysieren Ihre Erfolgsaussichten, übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Die Frage, was ein Anwalt für Erbrecht kostet, klären wir transparent im ersten Gespräch. Oft stellt sich auch die Frage, wer die Anwaltskosten trägt, was vom Ausgang des Verfahrens abhängt. Zögern Sie nicht, sich die Unterstützung zu holen, die Ihnen zusteht.


FAQ

Welche Ansprüche habe ich, wenn der Erblasser Immobilien verschenkt hat?

Wenn der Erblasser eine im Erbvertrag zugesicherte Immobilie an einen Dritten verschenkt hat, können Sie als Vertragserbe nach dem Tod des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe der Immobilie gegen den Beschenkten haben. Dieser Anspruch basiert auf § 2287 BGB und setzt voraus, dass die Schenkung in der Absicht erfolgte, Sie zu beeinträchtigen.



Was bedeutet 'lebzeitiges Eigeninteresse' des Erblassers?

Ein lebzeitiges Eigeninteresse ist ein nachvollziehbarer Grund des Erblassers für eine Schenkung, der nicht primär der Benachteiligung des Vertragserben dient. Anerkannte Gründe sind beispielsweise die Sicherstellung der eigenen Pflege und Versorgung oder die Erfüllung einer sittlichen Pflicht. Die Beweislast hierfür liegt beim Beschenkten.



Muss ich für die Durchsetzung meiner Ansprüche einen Anwalt beauftragen?

Es besteht keine gesetzliche Anwaltspflicht, aber die Materie ist komplex. Die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Erbvertrag erfordert die Kenntnis von Fristen, Beweislastregeln und aktueller Rechtsprechung. Die anwaltliche Vertretung erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.



Was ist der Unterschied zwischen einem Anspruch nach § 2287 BGB und einer Anfechtung?

Der Anspruch nach § 2287 BGB richtet sich gegen den Beschenkten und zielt darauf ab, eine einzelne, beeinträchtigende Schenkung rückgängig zu machen; der Erbvertrag bleibt dabei gültig. Die Anfechtung hingegen richtet sich gegen den Erbvertrag selbst und führt bei Erfolg zu dessen vollständiger oder teilweiser Nichtigkeit.



Wie weise ich die Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers nach?

Die Rechtsprechung hilft hier dem Vertragserben. Sie müssen nicht die innere Absicht des Erblassers beweisen. Es genügt darzulegen, dass für die Schenkung kein objektives, anerkennenswertes Eigeninteresse des Erblassers ersichtlich war. Der Beschenkte muss dann das Gegenteil beweisen.



Können auch Pflichtteilsberechtigte einen Erbvertrag anfechten?

Ja, auch Pflichtteilsberechtigte können einen Erbvertrag anfechten, wenn sie durch den Vertrag in ihren Rechten verletzt werden und ein Anfechtungsgrund vorliegt. Ein klassischer Fall ist, wenn ein neuer Pflichtteilsberechtigter (z.B. ein nach Vertragsschluss geborenes Kind) im Vertrag nicht bedacht wurde.



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