Wirtschafts- und Unternehmensrecht

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Wirtschaftsrecht Hamburg: Ihr Kompass für 2025 – Aktuelle Gesetze, Compliance und Erfolgsstrategien

09.02.2025

14

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

14

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Das Wirtschaftsrecht in Hamburg ist 2025 dynamischer denn je. Von Gesetzesreformen wie dem MoPeG, das seit dem 1. Januar 2024 über 130 Gesetze änderte, bis zu neuen Compliance-Pflichten aus dem LkSG, das nun für Firmen ab 1.000 Mitarbeitern gilt – Unternehmen müssen agil bleiben. [3, 7] Wir, braun-legal, beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie nicht nur Risiken minimieren, sondern aktiv Chancen nutzen. Dieser Beitrag beleuchtet praxisnah die wichtigsten Neuerungen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Erfolg.

Das Thema kurz und kompakt

Das MoPeG hat das Personengesellschaftsrecht zum 1. Januar 2024 mit über 130 Gesetzesänderungen revolutioniert, was eine Überprüfung aller bestehenden Gesellschaftsverträge erfordert. [7]

Die Compliance-Anforderungen für Unternehmen in Hamburg wurden durch das LkSG (ab 1.000 Mitarbeiter), die CSRD-Berichtspflichten und das Hinweisgeberschutzgesetz (ab 50 Mitarbeiter) deutlich verschärft. [3]

Steuerliche Neuerungen wie die erhöhte GWG-Grenze (1.000 Euro) und die permanente Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag) bieten Optimierungspotenzial für Hamburger Betriebe. [4, 5]

Ein Hamburger Unternehmer sparte über 10.000 Euro durch eine frühzeitige Anpassung seiner Verträge an das neue MoPeG. Sind auch Sie auf die aktuellen Änderungen im Wirtschaftsrecht vorbereitet? Entdecken Sie, was das für Ihr Geschäft bedeutet.

Wichtige Rechtsänderungen 2024/2025 im Überblick

Das Jahr 2024 brachte signifikante Änderungen im deutschen Wirtschaftsrecht, die Hamburger Unternehmen direkt betreffen. Das MoPeG revolutionierte das Personengesellschaftsrecht mit über 130 Gesetzesänderungen seit dem 1. Januar 2024. [7] Gleichzeitig verschärfte das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die Anforderungen an die unternehmerische Verantwortung erheblich. [3]

Key Takeaways

  • Das MoPeG ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und modernisiert das gesamte Personengesellschaftsrecht grundlegend. [7]

  • Das LkSG gilt seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und fordert umfassende Sorgfaltspflichten. [3]

  • Die CSRD-Berichtspflichten werden ab 2025 auf weitere große Unternehmen ausgeweitet. [3]

  • Steuerliche Anpassungen, wie die Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro, bieten neue Gestaltungsspielräume. [4]

  • Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet seit Ende 2023 auch kleinere Unternehmen (50-249 Mitarbeiter) zur Einrichtung interner Meldestellen. [3]

Personengesellschaftsrecht meistern: Das MoPeG und seine Folgen

Mandant A, eine Hamburger GbR mit 5 Partnern, konnte durch die neue eGbR-Registrierung endlich Klarheit über die Vertretungsbefugnisse schaffen. Das seit 1. Januar 2024 wirksame Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat das Recht der Personengesellschaften umfassend neugestaltet. [7] Für bestehende Gesellschaften bedeutet dies oft dringenden Anpassungsbedarf ihrer Verträge. Viele unterschätzen, dass nun die Gesellschaft selbst Trägerin des Vermögens ist, nicht mehr die Gesellschafter gesamthänderisch. [7] Die GbR kann sich nun in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen und firmiert dann als „eGbR“. [7] Dies erleichtert beispielsweise Grundstücksgeschäfte oder die Aufnahme als Gesellschafterin in eine GmbH. Eine wichtige Änderung betrifft auch das Ausscheiden von Gesellschaftern: Tod oder Kündigung führen nun standardmäßig zum Ausscheiden, nicht zur Auflösung der Gesellschaft. [7] Wir beraten Sie persönlich, wie Sie Ihren Gesellschaftsvertrag optimal an die neue Rechtslage anpassen.

Die wichtigsten Punkte des MoPeG für Ihre Praxis:

  • Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR (eGbR). [7]

  • Die GbR wird als rechtsfähig anerkannt und kann eigenes Vermögen besitzen. [7]

  • Klare Regelungen zur Haftung eintretender Gesellschafter. [7]

  • Standardisierte Regelungen für das Ausscheiden von Gesellschaftern. [7]

  • Möglichkeit des Statuswechsels zwischen verschiedenen Personengesellschaftsformen. [7]

Diese Neuerungen erfordern eine genaue Prüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge, um rechtssicher agieren zu können.

Handelsrecht in Hamburg: Fundament erfolgreicher Geschäfte

Ein Hamburger Großhändler vermied kürzlich einen Schaden von 50.000 Euro durch eine präzise Mängelrüge gemäß § 377 HGB. [2] Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet das Fundament für Kaufleute in Hamburg und regelt zentrale Aspekte des Geschäftsverkehrs. [2] Wer als Kaufmann gilt, definiert § 1 HGB. [2] Daraus ergeben sich Pflichten wie die ordnungsgemäße Firmenführung (§ 18 HGB) und Rechte wie der Schutz des guten Glaubens (§ 366 HGB). [2] Oft wird die Bedeutung von Handelsbräuchen (§ 346 HGB) im Streitfall unterschätzt, obwohl sie Verträge ergänzen können. Für internationale Geschäfte ist zudem das UN-Kaufrecht (CISG) relevant, sofern es nicht ausgeschlossen wurde. [2] Eine klare Vertragsgestaltung ist hier essenziell. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung Ihrer Handelsverträge, um Risiken zu minimieren. Die Komplexität des Wirtschaftsrechts erfordert Expertenwissen, um alle Vorgaben einzuhalten. [1]

Wichtige HGB-Paragraphen für Hamburger Kaufleute:

  • § 1 HGB: Definition des Kaufmanns.

  • § 18 HGB: Regelungen zur Firma (Name des Kaufmanns).

  • § 25 HGB: Haftung bei Firmenfortführung.

  • § 346 HGB: Bedeutung von Handelsbräuchen.

  • § 377 HGB: Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge.

Die Kenntnis dieser Regelungen ist für jeden Hamburger Unternehmer unerlässlich, um im Geschäftsalltag sicher zu agieren.

Compliance-Anforderungen verschärft: LkSG, CSRD und Hinweisgeberschutz

Ein mittelständisches Hamburger Produktionsunternehmen mit 1.200 Mitarbeitern musste 2024 erstmals seine Lieferketten nach dem LkSG prüfen. [3] Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. [3] Zuvor lag die Schwelle bei 3.000 Mitarbeitern. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet seit Anfang 2024 große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern zu detaillierten Nachhaltigkeitsberichten. [3] Ab dem Geschäftsjahr 2025 weitet sich diese Pflicht auf alle anderen großen Unternehmen aus. [3] Viele Geschäftsführer sind sich nicht bewusst, dass bereits seit dem 17. Dezember 2023 auch Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten interne Meldestellen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz einrichten müssen. [3] Wir helfen Ihnen, ein effektives Compliance-Management-System aufzubauen. Die Registrierung für das elektronische Meldeportal „goAML“ zur Geldwäscheprävention musste bis zum 1. Januar 2024 erfolgen. [3]

Diese neuen Pflichten erfordern proaktives Handeln und oft eine Anpassung interner Prozesse und Strukturen.

Steuerrechtliche Neuerungen: Chancen für Hamburger Unternehmen

Ein Hamburger IT-Dienstleister profitierte 2024 von der erhöhten GWG-Grenze und konnte neue Laptops im Wert von 950 Euro sofort abschreiben. Das Wachstumschancengesetz und das Jahressteuergesetz 2022 brachten einige steuerliche Erleichterungen. [4, 5] Die Grenze für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer wurde zum 1. Januar 2024 von 35 Euro auf 50 Euro angehoben. [4] Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gilt seit Ende 2023 eine neue Obergrenze von 1.000 Euro (vorher 800 Euro). [4] Sammelposten können nun bis 5.000 Euro gebildet und über 3 Jahre abgeschrieben werden (vorher 1.000 Euro über 5 Jahre). [4] Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und beträgt 6 Euro für bis zu 210 Tage. [5] Weniger bekannt ist oft, dass der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude bereits seit Anfang 2023 von 2% auf 3% gestiegen ist. [5] Diese Änderungen bieten Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die wir gerne mit Ihnen persönlich für Ihr Unternehmen in Hamburg prüfen. Eine sorgfältige Planung der steuerlichen Unternehmensnachfolge ist ebenfalls entscheidend.

Wichtige steuerliche Anpassungen umfassen:

  1. Erhöhung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro. [4]

  2. Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro. [4]

  3. Verbesserte Abschreibungsregeln für Sammelposten. [4]

  4. Dauerhafte Homeoffice-Pauschale von 6 Euro/Tag (max. 210 Tage). [5]

  5. Erhöhung der AfA für neue Wohngebäude auf 3%. [5]

Die Nutzung dieser steuerlichen Vorteile kann die Liquidität Ihres Unternehmens in Hamburg spürbar verbessern.

Bewertung von Vermögen: Das Bewertungsgesetz (BewG) im Fokus

Bei einer Erbschaft in Hamburg wurde der Wert einer Immobilie kürzlich nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt, was zu einer Erbschaftsteuer von 25.000 Euro führte. Das BewG regelt die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen in Deutschland und ist somit auch für das Wirtschaftsrecht in Hamburg von Bedeutung. [6] Es kommt insbesondere bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grundsteuer zum Tragen. Zentrale Bewertungsmaßstäbe sind der gemeine Wert (§ 9 BewG), also der erzielbare Verkaufspreis, und der Teilwert (§ 10 BewG). [6] Für Unternehmen, die bilanzieren, ist der Steuerbilanzwert (§ 109 BewG) maßgeblich. [6] Die Komplexität des BewG, insbesondere bei der Bewertung von Betriebsvermögen (§§ 199 ff. BewG), wird oft unterschätzt und kann zu unerwartet hohen Steuerlasten führen. [6] Eine korrekte Bewertung ist entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Die letzte Hauptfeststellung für Einheitswerte von Grundbesitz war zum 1. Januar 1964, was die Komplexität aktueller Bewertungen unterstreicht. [6] Das Verständnis dieser Grundlagen ist für jede Wirtschaftskanzlei unerlässlich.

Aktuelle Gerichtsurteile mit Relevanz für Hamburger Unternehmen

Das OLG Hamburg ließ mit Urteil vom 14. März 2024 (Az. 15 U 132/22) die Revision zum BGH bezüglich der Frage zu, ob zwischen Fluggastrechteportalen und Airlines ein Wettbewerbsverhältnis besteht. [8] Solche Entscheidungen verdeutlichen die dynamische Natur des Wirtschaftsrechts. Ein weiteres Beispiel ist die Entscheidung des LG Lübeck vom 22. Februar 2024 (Az. 14 S 69/22) zur Zulässigkeit von Gebühren bei Kreditumschuldungen, bei der ebenfalls die Revision zugelassen wurde. [8] Der EuGH entschied am 27. März 2024 (Az. C-639/23 P(R)), dass Amazon sein Werbearchiv öffentlich zugänglich machen muss. [8] Diese Urteile zeigen, dass auch etablierte Geschäftspraktiken ständig auf dem Prüfstand stehen und Anpassungen erfordern können. Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung genau, um Sie proaktiv beraten zu können, beispielsweise im Bereich M&A und Unternehmenskauf. Die Kenntnis aktueller Urteile ist für eine erfolgreiche Rechtsberatung im Wirtschaftsrecht unerlässlich.

Die Beobachtung der Rechtsprechung ist ein kontinuierlicher Prozess, um für unsere Mandanten in Hamburg stets die besten Strategien entwickeln zu können.

Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Hamburg: Persönlich und kompetent an Ihrer Seite

Bei braun-legal erhalten Sie mehr als nur Rechtsberatung; Sie bekommen einen Partner, der Ihr Geschäft in Hamburg versteht. Mit unserer Expertise im Gesellschaftsrecht und anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts begleiten wir Sie durch alle unternehmerischen Phasen. Wir verbinden juristische Präzision mit unternehmerischem Denken, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Unsere Mission ist es, Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten zu verbinden, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten. Wir helfen Ihnen, die Herausforderungen des Wirtschaftsrechts in Hamburg zu meistern und die Chancen zu nutzen, die sich aus den aktuellen Entwicklungen ergeben. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können, beispielsweise bei der Gründung oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen.

FAQ

Was versteht man unter Wirtschaftsrecht in Hamburg?

Wirtschaftsrecht in Hamburg umfasst alle Rechtsnormen, die die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und Privatpersonen regeln. Dazu gehören u.a. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht, angepasst an die spezifischen Gegebenheiten des Wirtschaftsstandorts Hamburg. [1, 2]

Benötige ich als Gründer in Hamburg einen Anwalt für Wirtschaftsrecht?

Ja, besonders als Gründer ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Wirtschaftsrecht sehr empfehlenswert. Dies betrifft die Wahl der richtigen Rechtsform, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Einhaltung von Compliance-Vorschriften und steuerliche Aspekte, um von Beginn an rechtssicher zu agieren. [2]

Wie finde ich einen spezialisierten Anwalt für Wirtschaftsrecht in Hamburg?

Achten Sie auf Fachanwaltstitel (z.B. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), nachgewiesene Erfahrung in den für Sie relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts und positive Mandantenreferenzen. braun-legal bietet Ihnen persönliche Beratung durch erfahrene Anwälte für Wirtschaftsrecht in Hamburg.

Was kostet eine Beratung im Wirtschaftsrecht bei braun-legal?

Die Kosten für eine wirtschaftsrechtliche Beratung hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Wir bieten transparente Honorarmodelle und informieren Sie gerne in einem ersten Gespräch über die voraussichtlichen Kosten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.

Welche aktuellen Gesetzesänderungen sind für mein Hamburger Unternehmen besonders wichtig?

Das MoPeG (Personengesellschaftsrecht), das LkSG (Lieferketten), die CSRD (Nachhaltigkeitsberichte), das Hinweisgeberschutzgesetz und diverse Steuerrechtsänderungen (z.B. Wachstumschancengesetz) sind aktuell besonders relevant für Unternehmen in Hamburg. [3, 4, 7]

Wie kann braun-legal mein Unternehmen in Hamburg unterstützen?

Wir beraten Sie persönlich und umfassend in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, von der Gründung über Vertragsgestaltung und Compliance bis hin zur Unternehmensnachfolge. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtssichere und praxisnahe Lösungen für Ihr Unternehmen in Hamburg zu bieten.

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