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Auskunftsanspruch über das Endvermögen des Partners für den Zugewinnausgleich gerichtlich durchsetzen

Auskunftsanspruch über das Endvermögen des Partners für den Zugewinnausgleich gerichtlich durchsetzen

Auskunftsanspruch über das Endvermögen des Partners für den Zugewinnausgleich gerichtlich durchsetzen

Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen: So sichern Sie Ihren Zugewinnausgleich

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ihr Ex-Partner behauptet, kein Vermögen zu besitzen, und verweigert jede Auskunft? Ein Mandant von uns deckte durch eine Klage über 500.000 € an verschwiegenem Vermögen auf und sicherte so seinen gerechten Anteil. Erfahren Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über das Endvermögen für den Zugewinnausgleich gerichtlich durchsetzen und finanzielle Nachteile vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Der Auskunftsanspruch über das Endvermögen ist in § 1379 BGB gesetzlich verankert und keine reine Verhandlungssache.

Die Stufenklage ist das effektivste Mittel, um den Anspruch auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und schlussendlich Zahlung gerichtlich durchzusetzen.

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung; nur eine Klage hemmt die Verjährung wirksam.

Die Verweigerung der Auskunft über das Endvermögen ist ein häufiges Problem bei Scheidungen und kann den Zugewinnausgleich erheblich erschweren. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen ein umfassender, gesetzlich verankerter Anspruch auf Information zusteht. Ohne diese Daten ist eine faire Berechnung des Zugewinns unmöglich, was oft zu erheblichen finanziellen Verlusten von zehntausenden Euro führt. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die rechtlichen Grundlagen, die praktischen Schritte und die wirksamsten Instrumente, um Ihren Auskunftsanspruch über das Endvermögen des Partners für den Zugewinnausgleich gerichtlich durchzusetzen und zu Ihrem Recht zu kommen.

Ihr Fundament: Der gesetzliche Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB

Ihr Recht auf Information ist keine Bitte, sondern eine gesetzliche Pflicht des anderen Ehegatten, verankert in § 1379 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). [2] Dieses Gesetz verpflichtet beide Partner, sich gegenseitig über ihr Vermögen an zwei entscheidenden Stichtagen zu informieren. Der erste Stichtag betrifft das Anfangsvermögen bei der Heirat, der zweite das Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. [1] Diese Auskunft muss in einem systematisch geordneten Verzeichnis erfolgen und alle Vermögenswerte sowie Schulden lückenlos auflisten. Teilauskünfte sind nachweislich unzulässig und müssen nicht akzeptiert werden. Um Ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen, ist diese Transparenz unerlässlich. Die Weigerung, diese Informationen preiszugeben, ist der erste Schritt zu einem möglichen Gerichtsverfahren.

Die Stufenklage: In 3 Schritten zur erfolgreichen Durchsetzung

Wenn Ihr Ex-Partner die Auskunft verweigert, ist die Stufenklage das wirksamste Instrument, um Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Dieses Verfahren kann 6 bis 18 Monate dauern und gliedert sich in drei klare Phasen. [1] Es stellt sicher, dass Sie schrittweise alle notwendigen Informationen erhalten, bevor der eigentliche Zahlungsanspruch beziffert wird.

  1. Stufe 1: Auskunft und Belege: Das Gericht verpflichtet Ihren Ex-Partner, ein vollständiges Vermögensverzeichnis vorzulegen und dieses mit Belegen wie Kontoauszügen, Depotauszügen oder Grundbuchauszügen zu untermauern. [5]

  2. Stufe 2: Eidesstattliche Versicherung: Bestehen nach der Auskunft begründete Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit, können Sie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen. [1] Eine Falschaussage hier ist strafbar.

  3. Stufe 3: Zahlung: Sobald alle Vermögenswerte offengelegt sind, wird auf dieser letzten Stufe die konkrete Höhe des Zugewinnausgleichs berechnet und der Zahlungsanspruch geltend gemacht.

Dieses Vorgehen verhindert, dass die Verjährung Ihres Anspruchs eintritt, da die Klage bereits mit der ersten Stufe rechtshängig wird. [4]

Konsequenzen bei Täuschung: Was passiert, wenn Ihr Partner lügt?

Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben im Vermögensverzeichnis sind keine Kleinigkeit. Das Gericht kann empfindliche Zwangsgelder oder sogar Zwangshaft anordnen, um die korrekte Auskunft zu erzwingen. [2] In einem Fall des OLG Hamm führte die Aufdeckung verschwiegener Konten zu einer Nachzahlung von über 80.000 €. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist eine Straftat nach § 156 StGB und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für verschwiegene Vermögenswerte haben, etwa durch ältere Dokumente oder Kenntnisse über bestimmte Transaktionen, muss Ihr Anwalt diese im Verfahren vorbringen. [4] So erhöhen Sie den Druck auf die Gegenseite erheblich und sichern Ihre Ansprüche effektiv ab.

Kosten und Beweismittel: Eine realistische Einschätzung für Ihr Verfahren

Die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs richten sich nach dem Streitwert, also der erwarteten Höhe des Zugewinnausgleichs. [3] Diese umfassen Gerichts- und Anwaltsgebühren, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren können. Im Erfolgsfall muss jedoch in der Regel die unterlegene, auskunftsunwillige Partei die gesamten Verfahrenskosten tragen. Um Ihre Forderung zu untermauern, ist die Sammlung von Beweismitteln entscheidend. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht wird Sie dabei unterstützen.

  • Kontoauszüge, auch ältere, die Vermögensbewegungen zeigen

  • Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten Jahre

  • Grundbuchauszüge oder Kaufverträge von Immobilien

  • Schenkungsurkunden oder Erbscheine

  • Gesellschaftsverträge und Bilanzen bei Unternehmensbeteiligungen [5]

Je mehr Belege Sie vorweisen können, desto schwerer wird es für Ihren Ex-Partner, Vermögen zu verheimlichen.

Sonderfälle meistern: Unternehmenswerte und Erbschaften im Zugewinn

Besondere Aufmerksamkeit erfordern komplexe Vermögenswerte wie Unternehmensbeteiligungen oder Erbschaften. Der Wert einer Firma muss oft durch ein kostspieliges Sachverständigengutachten ermittelt werden, was die Verfahrenskosten um 5.000 € bis 15.000 € erhöhen kann. [4] Auch wenn der Gesellschaftsanteil nicht frei verkäuflich ist, hat er einen Wert, der im Zugewinn berücksichtigt werden muss. [3] Eine während der Ehe erhaltene Erbschaft oder eine größere Schenkung wird zwar dem Anfangsvermögen zugerechnet und nicht direkt geteilt. [5] Der Wertzuwachs, den dieses geerbte Vermögen während der Ehe erfahren hat, beispielsweise durch eine Wertsteigerung einer Immobilie um 20 %, fällt jedoch in den Zugewinnausgleich. Diese Details sind entscheidend für eine korrekte Berechnung.

Verjährung stoppen: Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Ihr Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung, und zwar zum Ende des Kalenderjahres. [4] Wurde Ihre Ehe beispielsweise im Mai 2022 rechtskräftig geschieden, endet die Frist am 31. Dezember 2025. [4] Wichtig ist: Der reine Auskunftsanspruch verjährt zusammen mit dem Zahlungsanspruch. [1] Sie können die Verjährung nur durch die Einreichung einer Klage, zum Beispiel einer Stufenklage, wirksam hemmen. Außergerichtliche Aufforderungen oder Verhandlungen allein stoppen die Frist nicht. Zögern Sie also nicht zu lange, denn nach Ablauf der Frist kann Ihr Ex-Partner die Zahlung verweigern, selbst wenn Ihnen rechnerisch ein hoher Betrag zusteht. Ein frühzeitiges gerichtliches Vorgehen sichert Ihre finanziellen Rechte.

Ihr nächster Schritt: Persönliche Beratung zur Sicherung Ihrer Ansprüche

Ihr nächster Schritt: Persönliche Beratung zur Sicherung Ihrer Ansprüche

Die gerichtliche Durchsetzung Ihres Auskunftsanspruchs ist ein komplexer Prozess, der strategisches Vorgehen erfordert. Bei braun-legal erhalten Sie keine anonymen Online-Formulare, sondern eine persönliche Betreuung durch einen erfahrenen Anwalt. Wir analysieren Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine auf Sie zugeschnittene Strategie. Mit unserer Expertise im Familienrecht stellen wir sicher, dass Sie die Ihnen zustehenden Informationen und den gerechten finanziellen Ausgleich erhalten. Buchen Sie jetzt direkt einen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.


FAQ

Was genau ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist der finanzielle Ausgleich des Vermögenszuwachses, den die Ehepartner während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erzielt haben. Derjenige, der einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen.



Welche Informationen und Belege muss ich selbst vorlegen?

Sie sind ebenfalls verpflichtet, Auskunft über Ihr eigenes Anfangs- und Endvermögen zu erteilen und entsprechende Belege vorzulegen. Dazu gehören typischerweise Konto- und Depotauszüge, Steuerbescheide, Verträge zu Immobilien oder Lebensversicherungen sowie Nachweise über Schulden zum jeweiligen Stichtag.



Kann ich den Auskunftsanspruch auch ohne Anwalt durchsetzen?

Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Sie benötigen also zwingend einen Rechtsanwalt, um eine Klage auf Auskunft oder Zugewinnausgleich einzureichen und das Verfahren zu führen. Eine anwaltliche Vertretung ist aufgrund der Komplexität der Materie ohnehin dringend zu empfehlen.



Was gehört alles zum Endvermögen?

Zum Endvermögen zählen alle Vermögenswerte eines Ehepartners zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Das umfasst Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, wertvolle Gegenstände und auch Forderungen. Verbindlichkeiten wie Kredite werden davon abgezogen.



Wer trägt die Kosten für ein gerichtliches Verfahren?

Die Kosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren) trägt zunächst derjenige, der die Klage einreicht. Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung. In der Regel muss die unterlegene Partei die Kosten vollständig oder anteilig übernehmen. Bei einem erfolgreichen Auskunfts- und Zahlungsanspruch trägt also meist der zur Auskunft verpflichtete Partner die Kosten.



Was passiert, wenn Belege nicht mehr existieren?

Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beschränkt sich auf existierende Unterlagen. Laut einer Entscheidung des BGH besteht keine Pflicht, nicht mehr vorhandene Belege (z.B. 15 Jahre alte Kontoauszüge) neu zu beschaffen oder auf eigene Kosten erstellen zu lassen.



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